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Lebensmittelpunkt, teilw. Entziehung des Umgangsrecht – Wer kann mir helfen?

 
(@papaausfrankfurt)
Schon was gesagt Registriert

(Gut, dann probiere ich es noch mal *lach* )

Um es kurz zu gestalten, meine Frau und ich sind seit gut einem Jahr getrennt lebend – wir haben ein gemeinsames Sorgerecht - bis vor 4 Wochen habe ich unseren Sohn (4Jahre) in der Regel so 4-5x die Woche, zudem noch jedes Wochenende bei mir gehabt, oft auch fast die ganze Woche und öfters sogar 2-3 Wochen am Stück. Meine (Noch-) Frau besuchte eine Abendschule bis zu 4x die Woche und konnte sich deshalb nicht um das Kind kümmern, zudem hatte sie auch viel Prüfungsstress.

Ich bin selbständig, also habe ich mir die Zeit so eingeteilt, dass ich ihn jeden Tag zum KIGA hingebracht und auch wieder abgeholt habe, habe für ihn gekocht, Klamotten gekauft, bin mit ihm auf Kindergeburtstage, Schwimmen, Skifahren usw…

Meiner Frau zahle ich bis heute €350,- Kindesunterhalt und €350,- für sie, obwohl sie auch Vollzeit bei einer guten Bank arbeitet, es ist eh zuviel – aber ich habe es als Support verstanden, obwohl ich zusätzlich noch Urlaub und Klamotten für den Kleinen bezahlt hatte.

Nun hat sie seit 4 Monaten einen neuen Freund, hat (angeblich) vor 4 Wochen die Schule hingeschmissen und die Scheidung steht an. Seit 4 Wochen sagt sie mir nun, SIE ALLEINIG hätte das Recht, zu bestimmen WO UND MIT WEM der Kleine ist und will ihn mir nur noch alle 14Tage für 2-4 Tage geben, da sie JETZT ZEIT HÄTTE. Er bräuchte seinen Lebensmittelpunkt, der sei bei der Mutter und ihre Anwältin hätte ihr dazu geraten – ausserdem hätte sie das Recht, weil sie DIE MUTTER sei…

Da ich nicht in die Situation kommen wollte meinen Sohn nach so viel gemeinsamer Zeit auf einen Schlag für ganze 10 Tage jeweils am Stück nicht mehr zu sehen (wir wohnen 700m auseinander) war ich vor 14 Tagen beim Jugendamt und habe mich beschwert und die Sachlage erklärt. Die sagten mir, sie können auch nur versuchen ein Gespräch zu vermitteln – aber das müssten beide wollen… Die haben jetzt zwar eine neutrale Einladung im Zuge der Scheidung zwecks Beratung an uns beide geschickt, aber irgendwie habe ich das Gefühl, dass mir die Zeit wegrennt. Zudem gehe ich nicht davon aus, dass meine Frau der Einladung folgen wird.

Gibt es überhaupt 50:50 Regelungen?? Darauf würde ich hinaus wollen, will ihn ihr ja auch nicht ganz wegnehmen. Sie sagt aber felsenfest „alle 14Tage am WE“ sei üblich für Väter, diese Regelung gäbe es nicht umsonst so oft…? IST DAS SO?

Was kann ich darüber hinaus noch unternehmen? Der Betreuer beim Jugendamt sagte scherzhaft „warum bestimmen SIE dann nicht so einseitig die Besuchszeiten?“ – meinte es aber auch nicht ernst. Ich hätte aber DIESSELBEN RECHTE wie die Mutter auch. Aber meine Frau glaubt es mir nicht… Sie glaubt an die Macht der Paragraphen und das was ihre Anwältin zu ihr sagt. GIBT ES GGF LITERATUR ODER EINEN LINK DEN ICH IHR VORLEGEN KANN?

Um es noch mal zu sagen, ich sehe mich eigentlich nicht in der Position, dass ich seit unserem Trennungsjahr unseren Sohn von meine Frau „gestattet“ bekommen habe, sondern dass er im besten Falle seinen Lebensmittelpunkt bei mir hatte oder wir die ganze Zeit eine 50:50 Regelung hatten, der meine Frau nicht nachkommen konnte. Ich habe nur bis jetzt nicht „härter durchgegriffen“, weil ich eine Eskalation verhindern wollte.

Ich bin schon bei einem Familien-/Scheidungsanwalt – der will aber auch erstmal abwarten, was mit dem Jugendamt weiter passiert. Er sagt auch, ihr hätte das Kindesunterhalt die ganze Zeit nicht mal zugestanden – habe es trotzdem bis dato bezahlt, sie hat mir immer gedroht, dass sie sonst wegziehen muss. Jetzt will sie sich wohl das Kindesunterhalt erzwingen – und für einen evtl. Umzug zu ihrem neuen Freund (30km weg) das Aufenthaltsrecht erschleichen. Sie hat schon damit gedroht, dass ich ihn – wen ich ihn in 2 Jahren bei der Einschulung sehen will, ihn jeden Tag hin und her (zur Schule dann bei ihr) fahren müsste.

Ich will nicht unbedingt den totalen Streit – und mich würde eine 50:50 Regelung auch schon befriedigen, aber sie legt alles darauf an, dass es einseitig nach ihrem Gusto geht, was ich natürlich nicht akzeptieren kann und will und wirft mir nun vor, ich wolle mich nur noch mit ihr streiten. Was nun? Ein gemeinsames Gespräch hat sie schon mehrfach abgelehnt.

WIE GEHE ICH DIESE SACHE AM BESTEN AN?

Danke an alle, die mir ein paar Ratschläge dalassen können!!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.03.2006 17:30
(@papi74)
Registriert

Hallo,

wieso willst du Dich auf die Spielchen Deiner Ex einlassen?
Nimm das Kind mit zu Dir ... wer sagt denn, dass man als Vater keine Kinder erziehen kann. Wenn ich Deinen Post richtig gelesen habe, übernimmst du doch momantan eh den Grossteil der elternlichen Pflicht.

Such Dir einen verdammt guten RA und sorge dafür, dass Sie alle 14 Tage Euer Kind sehen kann.

Dann würde ich an Deiner STelle sofort den KU einstellen und Ihr eine Zahlungsaufforderung schicken. Da das Kind sich bis jetzt mehr als 50% bei Dir aufgehalten hat...ist Sie KU pflichtig. Die Kohle die du bis jetzt gezahlst hast ist weg...aber denke an die Zukunft!

Deine Idee ohne Stress und Streit das ganze Regeln zu wollen ist sicherlich eine feine Sache ...aber doch sehr utopisch.

Deine Ex will Dein Kind und Dein Geld... Sie ist nicht mehr die Frau die du mal kanntest...alles was Sie jetzt ist ...naja...du wirst es erkennen 😛

Viel viel Glück

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2006 17:39
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo "PapaausFrankfurt",

in aller Kürze (weil ich gerade nicht viel Zeit habe): Ein Gesetz, das eine 14-tägige Besuchsregelung für Väter festschreibt, gibt es nicht. Sehr wohl aber eine "Gepflogenheit", weil die Familiengerichte das Rad nicht bei jeder Scheidung neu erfinden können und wollen. Und diese basiert eben auf dem Regelfall, dass Männer in einer Familie oft die Haupt- oder gar Alleinverdiener sind und deshalb unter der Woche keine Kinderbetreuung leisten können. Insofern ist die Annahme, Kinder gehörten nach einer Scheidung (zu) ihren Müttern und die Väter seien Besuchs- und Zahlpapas von Mama's Gnaden, eine beinahe lieb gewordene Gewohnheit im Familienrecht unserer mütterzentrierten Gesellschaft. Das ist möglicherweise noch eine Spätfolge der deutschen Überhöhung der Mütterrolle im 3. Reich. Aber wie gesagt: Es gibt kein Gesetz, das diese 14-Tage-Regelung festschreibt.

Bei Dir als Selbständigem liegt der Fall anders - Du kannst aufgrund flexibler Arbeitszeit Kinderbetreuung leisten und hast das ja auch in der Vergangenheit getan. Du wirst zwar Schwierigkeiten haben, hier gegen den Wunsch der Mutter zu operieren - aber versuchen solltest Du es unbedingt, eine 50:50-Regelung hinzukriegen. Du wirst allerdings kein Familiengericht finden, das eine entsprechende Regelung per Urteil trifft - das musst Du gemeinsam mit Deiner Madame selbst auf die Reihe bringen und am besten in einer Scheidungsfolgenvereinbarung festschreiben. Wenn Ihr Euch nicht einigen könnt, trifft das Gericht eine Entscheidung in Sachen Aufenthaltsbestimmungsrecht - vielleicht kannst Du (Stichwort: Kontinuitätsprinzip) gegenüber Deiner Frau damit pokern, dass so etwas dann auch zu ihren Ungunsten ausgehen kann. Wenn ihre Anwältin das Gegenteil behauptet: Sage Deiner Frau sie soll sich das schriftlich geben lassen (und darüber nachdenken, warum die Anwältin sich hüten wird, ihr eine solche Garantie zu geben).

Wenn Du Dich ein bisschen belesen willst, suche hier und bei Google mal nach "Wechselmodell" und "Cochemer Modell". Lesenswert sind auch die "Wünsche von Scheidungskindern", die Du hier über die Suchfunktion findest. Verdichte Deine Suchergebnisse anschliessend ein wenig, drucke sie aus und lege sie Deiner Frau zum Lesen vor.

Versuche auch, ihre Zustimmung zu einer Sorgerechts-Mediation zu bekommen und kümmere Dich um einen Termin bei einer entsprechenden Beratungsstelle. Streitigkeiten um das Aufenthaltsbestimmung sind nicht nur teuer; sie vergiften auch das Klima zwischen Euch als Eltern - und damit die Kommunikation über Euren gemeinsamen Sohn, die in den nächsten Jahren immer nötig sein wird.

Ich habe mich "damals" in gleicher Situation nicht auf Streitereien und Provokationen eingelassen, sondern sachlich und emotionslos eine Excel-Tabelle mit den 4 mathematisch möglichen Betreuungsmodellen erstellt, die ich Dir bei Bedarf gerne zukommen lasse.

Viel Glück und liebe Grüsse
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2006 17:55
(@papaausfrankfurt)
Schon was gesagt Registriert

Hallo "PapaausFrankfurt",
Ich habe mich "damals" in gleicher Situation nicht auf Streitereien und Provokationen eingelassen, sondern sachlich und emotionslos eine Excel-Tabelle mit den 4 mathematisch möglichen Betreuungsmodellen erstellt, die ich Dir bei Bedarf gerne zukommen lasse.

hallo martin!

danke erstmal, das sind schon einige hinweise - gerne komm eich auch auf deine excell tabelle zurück - kannst du die mir zukommen lassen?

einen mediator hat sie schon für die scheidung abgelehnt - sie denkt alle sind gegen sie - aber das es im ungünstigen falle auch zu ihrem ungunsten bei familien gericht ausgehen könnte, werde ich herausarbeiten! denn ich habe das ganze jahr präsent auf outlook und zudem zeugen wie KIGA mitarbeiter, ihre uni-schulpläne, ihre emails usw....

ich denke das wird helfen! danke!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.03.2006 18:02
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

schick mir mal Deine mailadresse, dann bekommst Du die Excel-Tabelle.

Deine Madame schneidet sich ins eigene Fleisch, wenn sie eine aussergerichtliche Einigung per Mediation nicht einmal versucht. Und wie gesagt: Wenn sie auf Krawall gebürstet ist, sag ihr erstens, dass sie sich ihre "Ansprüche" von ihrer Anwältin garantieren lassen soll und zweitens, dass ein Sorgerechtsstreit eine Menge Geld kostet, von dem sie selbst auch eine Menge bezahlt. Nicht vergessen: Der Anwalt gewinnt immer - auch bei einem komplett verlorenen Prozess bekommt der seine Kohle.

So hart wie Papi74 empfiehlt, würde ich nicht vorgehen - wie kann man jemand anderem etwas vorwerfen, was man selbst dann auch tut? Deine Position, dass Kinder beide Eltern brauchen und Du deshalb ein 50:50-Modell anstrebst, ist sehr ok - diese solltest Du unbeirrt und sachlich verfolgen.

Dokumentiere Deine Aufzeichnungen weiter, schreib vielleicht auch ein bisschen "Tagebuch" über die Ereignisse - und lerne, Dein Wissen für Dich zu behalten.

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin

PS: Spruch für (manche) Gegenanwälte: "Never wrestle with a pig - you both get dirty, but the pig likes it..."

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2006 18:13
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Na nu hat es doch ja noch geklappt..wenns auch "nochmal sein mußte"...

Nun auch von mir schon mal kurz etwas zum Thema...

Also wenn ich das o lese, war doch eigentlich der Lebensmittelpunkt eures Sohnes eigentlich mehr bei dir, u sie hatte eher einen Umgang, plus Kindesunterhalt für Umgang ... das Geld ist zwar weg, denn wohl wirklich hätte der ihr nicht zugestanden...
Aber die Zeit die dein Sohn überwigend bei dir war, die ist faktisch da u solte zählen..

Warum ist er denn jetzt bei der KM, warum bleibt er nicht einfahc weiter bei dir..

Will da die KM jetzt irgendwas durchziehen..Sinneswandel, wegen dem Neuen?
Ein "Neuer" , Abendschule geschmissen, und Job scheinbar auch? .. und nun soll der Sohn sofort wieder zu ihr u ab jetzt "regiert" sie?
Was will sie, dem Neuen was vorspielen?

Schon merkwürdig..auch das sie mitmal alles hinschmeißt..naja egal...euer Sohn war überwiegend bei dir..u warum solte das nicht so bleiben...natürlich ist das nicht einfach und ich denk mal das euer Sohn bei ihr lebt, dem ist ansich vermutlich ja auch nichts entgegen zu setzen, außer eben die Kontinuität..denn er lebte biosher überwiegend nach der Trennung bei dir!!

Wie lang war das?

Und wie gesagt, warum solte das nicth so bleiben..allerdings müßtest du das dann jetzt klar äußern ... u danach verfahren...

Und sie ist zwar eine Mutter, aber das heißt noch lange nicht das sie nun hat weiter alles allein zu bestimmen..auch nicht den Umgang..

Alerdings solte es so bleiben, das euer Sohn bei ihr jetzt lebt, wird es voraussichtlich darauf hinauslaufen das du ihn mehr oder weniger 14tägig sehen wirst, denn leider ist das meist die Regel..

Ein Wechselmodell, warum nicth, aber wenn es ja jetzt schon offensichtlich Probleme von Siten der KM gibt, wird sie sich darauf vermutlich nicht einlassen..u wenn einer da nicht mitspielt wird es eher schwierig das wirklich umzusetzen..

Wichtig ist auf jedenfall ein wirklich guter RA, Ausdauer, Nerven und ein Willen und das Wissen um das was du möchtest..u das du dann auch den Weg gehst..

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2006 19:52