KV Rücksicht auf Ki...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

KV Rücksicht auf Kitaschließzeiten der KM

Seite 1 / 2
 
(@heikoberlin)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Leute.
Ich hab wieder Streit mit der KM. Muß ich immer Rücksicht auf die Schließzeiten der Kita der KM nehmen ?

Es ist wieder Sommer und wieder das selbe. Die KM schreibt mir die Umgangszeiten für die Sommerferien vor. Sie hat noch zwei kleine Kinder von einem anderen Mann und das reicht, sagt sie. Haste Pech.Kita ist zu und ich muss das annehmen. Dachte es wechselt sich immer ab. Meine ist 12 und wir wollten in den Urlaub fahren. Termin gestrichen. Kita ist zu. 
Muß ich das akzeptieren ??

Danke für alle Infos.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.06.2014 20:32
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

ich verstehe kein Wort. Deine Tochter ist 12, Dein Umgang orientiert sich an den Kitaschließzeiten der Kleinen (?!). Oder wie? Heißt, Deine Ex will in den Kitaschließzeiten der Kleinen auch die Große bei sich haben? Oder gerade nicht? Präzisier das doch mal bitte.

Wenn es kein gerichtliches Umgangsurteil gibt, dann ist alles von der Absprache abhängig. Wenn KM auf ihre Zeiten besteht, so wie sie sie haben will, kannst Du nur eine Regelung einklagen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2014 20:38
(@heikoberlin)
Schon was gesagt Registriert

Genau.
Habe einen gerichtlichen geregelten Umgang. Immer im Wechsel. Alles. Aber in den Sommerferien immer die ersten 3 Wochen weil auch die 2 kleinen von ihr in der Zeit zur Kita müssen. Wenn die Kita zu hat will sie alle 3 bei sich haben und in den Urlaub. Ich bin gerade Nase. Ich habe einen Wechsel geplant. Mein Urlaub mit meiner großen fällt somit aus. Ist das rechtens ?

Danke und sorry wenn schwer zu verstehen. Ich verstehe es auch nicht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.06.2014 21:06
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

HAllo Heiko,

ihr habt also eine gerichtliche Umgangsregelung. Diese besagt, dass bis auf die Sommerferien alle Ferien im Wechsel das Kind bei dir ist.

Für die Sommerferien stehen dir (aus welchen Gründen auch immer) grundsätzlich die ersten 3 Wochen zu. DU hast nun einen Urlaub in den letzten 3 Wochen geplant und bist sauer, dass die KM das nicht möchte und darauf besteht, dass ihr euch beide an den gerichtlich beschlossenen Umgang haltet.

JA, es ist rechtens, wenn dir nunmal per Umgangsurteil die ersten 3 Wochen zu stehen. Warum sind denn die SOmemrferien von dem Wechsel ausgenomm,en und warum hast du dich nicht vor Buchung einer Reise versucht mit der KM zu verständigen? Dass sie ihren Urlaub auch mit allen 3 Kindern verbringen will ist denk ich durchaus auch verständlich.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2014 21:38
(@heikoberlin)
Schon was gesagt Registriert

Danke für deine schnell Antwort.
Ich schrieb, das der gerichtliche Umgang alles hälftig und im Wechsel regelt. Es besteht,  meiner Meinung nach also kein Recht der KM, das Recht für sich zu beanspruchen,  da 2 neue Kinder gezeugt worden sind ( 1 und 5 Jahre) immer die letzten Wochen der Sommerferien zu nutzen. Ich habe auch eine Freundin mit einer 12 Jahre alten Tochter. Wir müssen uns immer nach der KM richten. Ich brauche feste Regeln im Umgang mit der KM. Absprachen sind Schall und Rauch. Sie verweist auf die 2. Tochter. Sie geht ja bald in die Schule. Na und die kleinste dann in die Kita. Es wird sich die nächsten Jahre nix ändern. Ich akzeptiere das nicht wirklich. In den Winterferien war das auch so. Ich habe aber durchgesetzt das meine Tochter auch mal zu den Winterferien bei mir ist. Darf die KM mich in den Sommerferien bestimmen ?
Ich will keinen Stress,  aber feste Regeln für alle.

Danke Dir.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.06.2014 21:56
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Heiko,

vielleicht schilderst Du Dein Problem einmal so, dass auch Aussenstehende es verstehen und nicht nur Du selbst. Ich weiss jedenfalls immer noch nicht, was in Deiner Umgangsregelung steht...

Unabhängig davon hilft Dir die Frage, ob etwas "rechtens" ist, nicht weiter. Wenn jemand vor Deiner Garage parkt, ist das auch nicht "rechtens"; Deine Empörung darüber löst das fremde Auto aber nicht in Luft auf. Du wirst auch dann schon etwas gegen den Falschparker unternehmen müssen.

Wenn Du eine planbare Umgangsregelung haben möchtest, musst Du eine auf den Weg bringen; wenn Du schon eine hast, musst Du ihre Inhalte durchsetzen. Das funktioniert nicht über Internetforen, sondern beispielsweise über einen Anwaltsbrief mit kurzer Fristsetzung und ggf. Ankündigung einer Einstweiligen Anordnung, falls Deine Ex nicht mit sich reden lässt.

Am 20. Juni den Sommerurlaub regeln zu wollen ist aber ganz generell kein besonders originelles Timing.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2014 22:43
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ergänzend: Willst Du aus PRINZIP den Wechsel oder weil Du ohne diesen Wechsel Terminprobleme bekommst?

Wenn es bei Dir und Deiner LG und ihrer Tochter prinzipiell möglich wäre, sich an den Schließzeiten zu orientieren, würde ich der Ex ihr Spielchen lassen. Wenn es Terminprobleme gibt, mich darum bemühen.

Du solltest aber in Betracht ziehen, dass auch der Wechsel mal bei Dir selbst zu Problemen führen könnte und KM dann vielleicht auch darauf besteht, dass Du die Zeit so nimmst wie "geklagt" und dann eben zusiehst, wie Du Dein Problem löst.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2014 22:47
(@heikoberlin)
Schon was gesagt Registriert

Ok. Hab Verstanden.
Ich habe eine klare Umgangsregelung. Hälftig und im Wechsel vom Familiengericht angeordnet.
Durchsetzten und gut. Kann mich später einholen aber wir brauchen Regeln. Wer A sagt muß auch B sagen. Ich rufe mal einen Familienanwalt an.
Danke Euch für die Tipps.
MfG H

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.06.2014 23:30
(@heikoberlin)
Schon was gesagt Registriert

P.s. Hast völlig Recht.  Zu spät, der 18. 06. Bin vom automatischen Wechsel ausgegangen.

Falsch ausgegangen.

MfG H

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.06.2014 23:33
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also ich habe jetzt auch im 8.Beitrag noch nicht verstanden, was denn eigentlich das Problem ist.
Entweder du bequemst dich mal dein Problem und deine Fragen in verständlichen Worten und Sätzen zu formulieren oder du musst damit rechnen, dass die Leute, von denen du dir Hilfe erhoffst, die Lust verlieren.

Und nein, die x. Wiederholung, dass "alles im Wechsel" organisiert ist erklärt nichts.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2014 03:30




(@pristine)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo zusammen,

also ich habe es so verstanden, dass die Umgangsregelung vorsieht, dass Heiko das Kind in den Sommerferien fest die letzten drei Wochen hat, alle übrigen Ferien im Wechsel komplett.

ist das so richtig Heiko?

Gruß von Pristine

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2014 20:15
(@psoidonuem)
Registriert

Mir ist vor allem unklar, warum man nicht in der zweiten Hälfte der Ferien in den Urlaub fahren kann. Soweit ich das kapiere, ist das doch eine ERLEICHTERUNG für dich?

Ich persönlich wäre sogar sehr froh, wenn meine Ex den kurzen nehmen würde wenn die Kita zu hat.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2014 11:42
(@achhja)
Nicht wegzudenken Registriert

Also ich habe jetzt auch im 8.Beitrag noch nicht verstanden, was denn eigentlich das Problem ist.

Ist doch ganz einfach. Es sei wohl geregelt, dass in einem Jahr er die ersten 3 Sommerferienwochen die Tochter bei sich hat, im nächsten Jahr die Mutter.
Dass es tatsächlich einfacher ist, zu den Zeiten mit allen Kindern Urlaub zu machen, in denen die KiTa zu hat, ist doch völlig nebensächlich ..... ich überlege dennoch die ganze Zeit, wie das organisatorisch auch anders zu haben ist .....

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2014 12:43
(@psoidonuem)
Registriert

Dass es tatsächlich einfacher ist, zu den Zeiten mit allen Kindern Urlaub zu machen, in denen die KiTa zu hat, ist doch völlig nebensächlich

Das ist nicht nur nebensächlich sondern auch schlicht falsch. Oder gibt es neuerdings eine Kitapflicht in Deutschland?

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2014 12:56
(@heikoberlin)
Schon was gesagt Registriert

Hey Leute,
Ich probiere es mal verständlicher zu schreiben.
Das Familiegericht ordnet einen geregelten und hälftig abwechselden Umgang an. Z.B einmal Weihnachten zu Papa, dann nächstes Jahr zu Mama.
Alles gut soweit. Jetzt die Sommerferien. Die KM besteht seid 3 Jahren auf die letzten 3 Ferienwochen mit meiner Tochter, weil die Kitaschließzeiten es erforderlich machen. Sie hat noch 2 kleine Kinder. 1 und 4 Jahre. Die Kita hat die letzten 3 Ferienwochen zu und sie will laut ihrer Meinung nicht zu einer organisatorischen Lösung beitragen. Sie ist Chefin und geht schon lange nicht mehr selber arbeiten.
Ich möchte einen Wechsel, wie angeordnet. Sie blockt ab und sagt das ist ihr scheiß egal, sie hat kleine Kinder und ich Pech.
Darf sie mir das verwehren ?
Meine Partnerin und ich bekommen auch nicht immer Urlaub wie wir wollen. Da sind noch mehr Eltern die Urlaub planen müssen und eine Abwechselung akzeptieren sollen.
Jetzt wäre es so, meine Tochter kommt zu Papa und keiner ist da. Alle arbeiten.

War das so besser beschrieben ?
Danke für Eure Beiträge.
Lg H

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2014 14:39
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Jetzt habe ich es auch begriffen. 🙂

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2014 14:40
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Jetzt habe ich es auch begriffen.

... ich bin immer noch zu doof.

Z.B einmal Weihnachten zu Papa, dann nächstes Jahr zu Mama.

Interessanter als das Weihnachten-Beispiel, wäre konkret, was dort ausdrücklich zu den Sommerferien steht.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2014 15:05
(@heikoberlin)
Schon was gesagt Registriert

Huhu,
genau das gleiche. Alles im Wechsel. Aber sie hält sich nicht dran.
So ist das.

LG H

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2014 15:08
 Mux
(@mux)
Registriert

Liebe Sportsfreunde,
hier der Liveticker, Option Wechsel in den Sommerferien gegen keinen Wechsel, leider nicht chronologisch...

Dachte es wechselt sich immer ab.

1:0 für Wechsel

Ich möchte einen Wechsel, wie angeordnet.

2:0 für Wechsel

Zu spät, der 18. 06. Bin vom automatischen Wechsel ausgegangen.
Falsch ausgegangen.

Schwer zu werten. Tendez aber gegen Wechsel:

2:1 für Wechsel

Ich habe eine klare Umgangsregelung. Hälftig und im Wechsel vom Familiengericht angeordnet.

3:1 für Wechsel

Ich schrieb, das der gerichtliche Umgang alles hälftig und im Wechsel regelt.

4:1 für Wechsel

Habe einen gerichtlichen geregelten Umgang. Immer im Wechsel. Alles. Aber in den Sommerferien immer die ersten 3 Wochen weil auch die 2 kleinen von ihr in der Zeit zur Kita müssen.

Das gibt einen Punkt für beide Positionen,

5:2 für Wechsel

Und hier der Sieg:

Huhu,
genau das gleiche. Alles im Wechsel. Aber sie hält sich nicht dran.
So ist das.

6:2 Endergebnis für den Wechsel, auch in den Sommerferien!!

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2014 15:31
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja, sie muss die Kitakinder in der Schließzeit betreuen, also nimmt sie Urlaub. Wenn Heiko aber darauf besteht, die ersten drei Wochen zu bekommen, kann sie
a) nicht mit allen Kindern gleichzeitig Urlaub machen und hat
b) keinen Urlaub mehr, wenn die Große zurück kommt.

Ich verstehe das Problem von ihr sehr gut. Bei uns im Kollegium regeln wir das so, dass die mit Schließzeiten Vorrang haben. So sozial ist man dann schon.

Deshalb meine Frage/Ansicht: wenn es nur ums Prinzip geht, ist das bescheuert.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2014 15:34




Seite 1 / 2