Hallo liebe Foris,
ich habe mal wieder eine Frage, nachdem ich schon sehr viele hilfreiche Tipps hier bekommen habe.
Kurz zur Situation: KV und KM haben in den USA geheiratet (KM Deutsche, KV Amerikaner) und zwei Kinder bekommen (jetzt 5 und 7). KM ging mit den Kindern nach 6 Jahren Ehe nach D, Vater folgte. Die Ehe wurde in D geschieden, Vater lebt jetzt hier, hat Job und seit zweieinhalb Jahren neue LG (Deutsche).
Vater hat GSR, ABR wurde ihm entzogen, nachdem er vor zwei Jahren gerichtlich gegen den Umzug der KM von Schleswig-Holstein nach München protestierte. Vor Gericht hatte er im Zuge der Scheidung einem zweijährigen Reiseverbot der Kinder in die USA zugestimmt, was letztes Jahr im Herbst auslief. Nun würde er gern seine Familie mit den Kindern in den USA besuchen. Die Kinder möchten auch sehr gern ihre Verwandschaft sehen, von denen sie sehr oft sprechen und zu denen reger Kontakt besteht (per Post, Telefon und Skype)
Die KM verweigert nun die Herausgabe der Reisepässe, vor ihm mit der Begründung, dass er nicht nett genug zu ihr war, vor ihrem Anwalt mit der Begründung (ihr ahnt es schon...), dass sie Angst hat, dass er nicht mit den Kindern wiederkommt. Sie lässt es auf einen Gerichtsstreit ankommen, was dann natürlich die Reisepläne für dieses Jahr im August höchtwahrscheinlich vereitelt.
Was sind eure Erfahrungen diesbezüglich? Hat mein LG eine Chance vor Gericht, eine Reiseerlaubnis mit den Kindern zu bekommen? Muss er beweisen, dass er vertrauenswürdig ist, oder hat die KM Beweispflicht, dass er es nicht ist? Was muss es alles für Gründe geben, damit das Gericht ihm glaubt, dass er die Kinder nicht entführen will?
und by the way: Kann jemand einen guten familienrechtlich erfahrenen Anwalt in München empfehlen?
Vielen Dank im voraus für Eure Antworten!
urmeline
Moin,
ich würde eine EA auf Herausgabe der notwendigen Reisedokumente beantragen. Und ganz süffisant unterstreuen, dass die Flugscheine mit gebuchtem Rückflug in Kopie dem Gericht eingereicht werden und (selbstverständlich) evtl. entstandener Schaden bei Verweigerung zivilrechtlich geltend gemacht werden wird.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Urmeline,
Ich glaube die Kinder werden kurzfristig krank. Wenn die KM es nicht will, sitzt sie evtl. am längeren Hebel.
Lg Outlaw
Ich glaube die Kinder werden kurzfristig krank. Wenn die KM es nicht will, sitzt sie evtl. am längeren Hebel.
Jep. Aber sie wäre Schadensersatzpflichtig, wenn dadurch Kosten entstehen die nicht nötig gewesen wären, bzw der Urlaub abgesagt werden muß
Gruß
Martin
@Outlaw
Wenn die Reisedokumente per EA rausgegeben werden müssen, wird die KM nichts dergleichen machen,
es sei denn, sie ist dumm genug, das ABR zu riskieren.
Noch einmal: Was ist los mit dir, dass du deinen Pessimismus durchs ganze Forum trägst und dabei
auch noch Kneipenparolen ohne jegliche Grundlagen verbreitest?
Thomas
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Ui ui ui,
bei den USA bitte bei Erfolg dran denken eine schrifltiche Erklaerung dabei zu haben, dass die Kinder in die USA reisen duerfen mit nur einem ET!
Nachdem was ich hier mitbekomme, kann es an der Border zu Problemen kommen.
Bitte genau erkundigen. Es kann sein, dass man die schriftliche Zustimmung in deutscher und englischer Sprache braucht.
Lieben Gruss und schoenen Urlaub, sofern es klappt.
riviera
Hm,
wenn die Kids in USA geboren sind, haben sie auf jeden Fall auch die amerikanische Staatsbürgerschaft.
Wenn KV mit den Kids auf amerikanischem Boden ist, und es drauf anlegen würde, kann ich nicht beurteilen, wie amerikanische Familiengerichte das sehen,
das hier bereits ein Streit war, (den der Amerikaner verloren hat) und er sich nun mit den Kids auf amerikanischen Boden gerettet hat.
Die KM zog von SH nach M. . .tja, da gab es ein Verfahren des KV. . .
KM hat dabei wahrscheinlich eigenmächtig gehandelt, und wird zeitlebens Angst haben, das sie die Retourkutsche überrascht,
weil sie ja kein Recht dazu hatte, und im nachhinein auch noch das ABR als Sicherheit bekam. . . .
Da hilft nur, das sich die Eltern öffnen und sich Vertrauen einschenken.
Sonst hat KM, wie bereits geschrieben, Störfaktoren in der Hand.
und stellt euch vor, sie hat Hartz4, was juckt es sie, eine Klage über 5.000 nicht bedienen zu können, an jemand der sie bei der SH>M Sache geärgert hatte?
LG E.
tut mir leid, hab keine Lösung.
Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.
Hallo ihr,
entschuldigt, dass ich erst jetzt antworte - muss zur Zeit ziemlich viele Überstunden machen.
@ Deep: das mit der EA werden wir auf jeden Fall mit unserem Anwalt besprechen. Es klingt so einfach, aber nach den bisherigen Erfahrungen mit Gerichten etc. sind wir (besonders mein LG) alles andere als hoffnungsvoll.
Zur Androhung der Schadensersatzpflicht: ist es nicht so, dass mein LG quasi erst um Erlaubnis fragen muss, und wenn sie "nein" sagt, dann natürlich auch keinen Flug buchen darf? Also mit anderen Worten: erst die Entscheidung des Gerichtes abwarten sollte und nicht voreilig einen Flug buchen sollte, obwohl er schon weiß, dass die KM dagegen ist?
(Wobei das ja auch höhere Kosten produziert, da die Flüge, je näher der Reisetermin heranrückt, immer teurer werden.)
@ Outlaw, Thomas, Martin
Warum ist sie schadensersatzpflichtig, wenn die Kinder kurzfristig erkranken? Da könnte sie ja nun nichts dafür, solange die Krankheit nicht vorgeschoben wäre. Und bei einem asthmakranken Kind ist die Beweiserbringung leider gar nicht so schwer.
@riviera
Die Reisebedingungen sind uns bekannt bzw. werden wir noch mal genauestens in Erfahrung bringen. Aber danke für den Tipp! 🙂
@ Elternteil_m
Natürlich hat die KM aufgrund ihres eigenmächtigen Verhaltens Grund, ein schlechtes Gewissen zu haben. Aber ist das schon genug, um den Kindern bis zu ihrer Volljährigkeit den persönlichen Kontakt mit ihrer Familie zu verwehren?
Die KM kennt ihren Exmann und weiß, dass er zu seinem Wort steht und den Kindern nie ihre Mutter wegnehmen wollen würde. Dazu hätte er schon häufiger die Gelegenheit gehabt. Ihm persönlich gegenüber hat sie auch daher nie den Verdacht geäußert, dass er die Kinder entführen könnte. Die Reisepässe stellen für sie nur ein weiteres Machtmittel dar, mit dem sie den KV in der Hand hat. Daher müsste mein LG seine Vertrauenswürdigkeit auch nicht ihr gegenüber, sondern dem Gericht gegenüber beweisen.
Hallo ihr,
ich wollte mal über den Ausgang dieses Falles berichten:
Nachdem sich das Jugendamt (nach dem "Münchner Modell", welches ja auf eine Einigung der Parteien und eine zügigere Abwicklung baut) beide Seiten angehört hat, kam es sehr schnell (17.07.08) zur Verhandlung vor Gericht.
Das Jugendamt plädierte ganz nach deutscher "Kinder sollen keinem Stress ausgesetzt werden" - Manier dafür, dass der Vater mit seinen Kindern doch lieber einen Campingurlaub machen solle, da es doch zu anstrengend sei, nach Amerika zu fliegen.
Dieser Ansicht war der Richter wohl nicht ganz. Seine "Androhung", die Kinder befragen zu wollen, brachte die KM wohl letztendlich dazu, der Reise doch zuzustimmen. Wir sind sehr froh, dass es zu dieser Einigung gekommen ist und sich die Beziehung zwischen den Eltern nicht noch negativer zuspitzte.
Am nächsten Tag haben KM und KV dann gemeinsam mit den Kindern (!) die US-Reisepässe für die Kinder beantragt, die uns in der Zwischenzeit schon zugeschickt wurden (jetzt kam´s heraus: die KM hatte gar keine Pässe, sondern die Kinder sind in ihren Pass eingetragen... sie hätten aber ohne ihre Einwilligung auch nicht beantragt werden können). Über die US-Verwandten hat mein LG noch "relativ" günstige Flüge ergattern können (um uns selbst nicht zuviel Stress zu machen, haben wir mit der Buchung doch lieber gewartet) und jetzt geht es Freitag los. Wir warten noch auf das Schreiben von Gericht über den Ausgang der Verhandlung, das mein LG zur Sicherheit mitnehmen will. Allerdings hatte er bei der letzten Reise vor drei Jahren auch als alleinreisender Vater mit seinen Kindern keine Probleme an der Grenze, da alle drei US-Pässe hatten.
Ich hoffe, es geht alles gut...
Viele Grüße und nochmal vielen Dank für Eure Hinweise und Gedanken