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Krieg mit der KM

 
(@speedy71)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusamen,

ich hätte viel früher auf euch hören sollen, ich hoffe nun das es noch nicht zu spät ist, ich war zu gut gläubig, ich dachte ich habe mit meiner noch Frau ( Scheidung im Mai 2009 ) alles im guten geregelt, nun bin ich eines besseren belehrt worden.

Meine Frage ist nun wie darf ich diese zwei Absätze in der Scheidungsvereinbrung verstehen:

Elterlich Sorge:

Die Parteie nsind sich darin einig, das sie die elterliche Sorge für die gemeinsamen minderjährigen Kinder XXX und XXX unabhängig von der Trennung und Scheidung auch künftig gemeinsam wahrnehmen wollen.
Die Parteien sind sich darin einig, dass die Kinder auch künftig in der Obhut der Mutter verbleiben und die Kinder von der betreut und versorgt werden.

Die Mutter ist unter den gegebenen Umständen Inhaberin der Alltagssorge, während die elterliche Sorge insagesamt bei beiden Parteien verbleibt.

Umgangsregelung:

Die Parteien sind sich darin einig, dass Herr XXXXX ab Auszug ein aus der bisher gemeinsamen Wohnung ein regelmäßiges Umgangsrecht mit beiden gemeinsamen Kinder zusteht. Die Parteien wollen insoweit keine zeitliche Festlegung im Einzelnen treffen, sondern sich insoweit nach den Bedürfnissen der Kinder und den zeitlichen Möglichkeiten beider Elternteile richten.

Meine frage ist nun :

Habe wir nun das gemeinsame Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht ?

Ich frage deshalb, da meine Ex nun Halbtagsarbeitet  ( davor geringfügiges Einkommen ) und ich ihr gesagt habe das sie nun zuviel Unterhalt von mit bekommt und sie das doch bitte neu berechnen lassen soll, da meine  EX  nun auch noch einen euen Freund hat und dieser kommt nun aus Brandenburg und sie ja schon mal nach Berlin ziehen wollte habe ich nun Angst das sie mit den Kindern nach Brandenburg ( Berlin ) zieht und ob das so einfach für sie ist,
ohne meine Einwilligung

Ich habe nun auch einen Rechtsanwalt genommen, weil ich Angst habe meine kinder zu verlieren, der Termin ist aber erst nächste Woche am Freitag.
Deshalb frage ich hier nach, ich kann kaum noch schalfen vor sorgen.

Ein habe ich auf alle fälle schon mal gelernt, ein Scheidung im guten das geht nicht.

Grüße
Speedy

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.11.2008 10:17
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Speedy,

Hast du das schon unterschrieben und wenn ja, warum?

Gehe ich recht in der Annahme, dass das der RA deiner Ex aufgesetzt hat?

Das ist nämlich kein Kompromiss, sondern ne Kapitulation.

Wenn das allerdings "nur " eine außergerichtliche Vereinbarung ist, ist sie rechtlich praktisch unwirksam.

Andererseits beschreibt die "Vereinbarung" ja scheinbar nur was, sie dir alltäglich vorlebt.
Wenn du jetzt daran etwas ändern willst, musst du zum Gericht und da vortragen, was und warum du etwas ändern möchtest.
Deine Ex wird da natürlich mit diesem Wisch wedeln und der Richter wird dich fragen, warum du dich auf einmal nicht mehr an eure Vereinbarung halten willst.

GSR oder ABR kann aber einzig und allein ein Richter neu verteilen. Das geht nicht per Vertrag.

Du hast diese Rechte also theoretisch noch, die Frage bleibt, was kannst du damit noch anfangen.

Mit dem Unterhalt hat aber nichts zu tun.
Gibt es über den Unterhalt schon einen Titel?
Wenn Nein, kannst du den Unterhalt einfach neu, so berechnen, wie du es dir vorstellst. Dann müsste sie dich verklagen, wenn es ihr nicht passt.

Andersrum müsstest du ne Änderungsklage einreichen, wenn es bereits einen Titel gibt.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2008 10:34
(@speedy71)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Beppo,

das ist nur das Schreiben vom RA meiner EX, wir waren beide dort und haben das so besprochen, einene Titel für den Unterhalt an meine EX habe ich noch nicht ( für die Kinder ja und da zahle ich auch gern ) , ich habe bis jetzt das gezahlt was die RA so grob über den Daumen ausgerechnet hat, ich habe bis jetzt gezahlt wei ich nur an meine Kinder gedacht habe was ich immer noch mache nur will ich nicht mehr ihr neues leben mit den neuen Finanzieren.

Das beste wird nun doch sein, das ich den RA Termin wahrnehme um da abzusichen.

Oder wie siehst du das?

Grüße und einen schönen Sonntag
Speedy

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.11.2008 12:43
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich habe nun auch einen Rechtsanwalt genommen, weil ich Angst habe meine kinder zu verlieren, der Termin ist aber erst nächste Woche am Freitag. Deshalb frage ich hier nach, ich kann kaum noch schalfen vor sorgen.

Slow Speedy.

Dass Du Dir einen Rechtsanwalt nimmst, wenn Du im nächsten Mai geschieden werden willst, ist ja mit Sicherheit vernünftig, aber Deine jetziger Aktionismus ist mit Sicherheit unvernünftig. Oder hast Du bereits einen Anwalt für die Scheidung und suchst jetzt noch einen Wadenbeisser für Deinen "Krieg"? Sowas lass besser.

Es ist schwer rauszufinden, was aktuell Dein Problem ist. Umzugspläne? Kennst Du konkrete? Unterhaltsänderung? 6 Monate vor dem Scheidungstermin? Der neue? Ja, der neue bringt Dich auf die Palme. Wenn Du zu diesem RA gehst, nimm Dir bitte fest vor, KEINEN Brief in Auftrag zu geben. Lass Dich beraten, und wenn Du Glück hast, ist das ja einer, der Dich wieder runterbringt, aber wenn Du Pech hast ist das einer, der Öl ins Feuer giessen will und das tut Euch nicht gut.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2008 13:05
(@jemmy)
Registriert

Hallo

Wenn das allerdings "nur " eine außergerichtliche Vereinbarung ist, ist sie rechtlich praktisch unwirksam.

Stimmt, aber ich habe den bösen Verdacht, dass , wenn er das unterschreibt, das bei der Scheidung vorgelegt wird und beantragt wird, die Vereinbarung gerichtlich zu übernehmen. Dann steht es im Scheidungsurteil und ist somit ein rechtsgültiger Beschluss.

Das ganze ist so schön schwammig gehalten, das man praktisch alles daraus herleiten kann und die KM in jede Richtung absichert. Beispiel Umgang: Wird ganz großzügig gewährt. Dumm nur, wenn man ihn nicht wahrnehmen kann, da hunderte von Kilometern nicht zu finanzieren sind.

Speedy, nach allem, was du hier gelesen hast, müsste dir doch klar gewesen sein, das der RA deiner EX auch nur die Interessen der EX im Auge haben wird. Doch, ich glaube es wird wirklich Zeit für einen RA, der dich vertritt.

LG Jemmy

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2008 14:26
(@speedy71)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich habe noch keinen RA, ich wollte auch keinen aber so wie es jetzt ausschaut muß ich wohl einen nehmen. Ich möchte auch keinen Krieg mit meiner EX schon wegen den Kindern, ich möchte mich jetzt nur absichern und erst mal Beraten lassen was ich noch für Möglichkeiten habe, da ich Angst habe das meine EX nun doch noch nach Berlin zieht und ich meine Kinder noch weniger sehe.

Speedy, nach allem, was du hier gelesen hast, müsste dir doch klar gewesen sein, das der RA deiner EX auch nur die Interessen der EX im Auge haben wird. Doch, ich glaube es wird wirklich Zeit für einen RA, der dich vertritt.

Ja jetzt bin ich auch des besseren belehrt worden, ich war einfach zu gut gläubig.

Grüße
Speedy

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.11.2008 15:11
(@sakoku)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!
Also, ich verstehe die Aufregung nicht so ganz.
ABR und Sorgerecht bleiben doch bei beiden Elternteilen.
Und die Sache mit dem Umgang ist doch auch ok.
Es klingt für mich so, als ob man die bisherigen Regelungen schriftlich festhalten will.

Und wegen des Umgangs (das geht n un auch an Jemmy): wenn sie tatsächlich umziehen sollte (was ich für speedy nicht hoffe!), ist es doch egal, ob eine Umgangsregelung besteht oder nicht. Denn wenn er sich die Fahrten nicht leisten kann, kann er den Umgang so oder so nicht wahrnehmen....

Grüße
Pauli

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2008 18:03
(@jemmy)
Registriert

Hallo

@Sakoku

Denn wenn er sich die Fahrten nicht leisten kann, kann er den Umgang so oder so nicht wahrnehmen....

Stimmt, aber der Unterschied besteht darin, dass KM dann eine gerichtliche Legitimation in der Hand hat. Das ganze Ding ist derartig schwammig, dass man nahezu alles daraus basteln kann.
Im Gegenzug würde ich eine Vereinbarung vorlegen, in welcher der Umgang dem Umfang und in den Zeiten nach, explizit geregelt ist. Da EX in dieser ihrer Vereinbarung ja so "Großzügig" ist, kann man ja in eine Vereinbarung auch reinnehmen das EX, wenn sie eine Entfernung größer als X Kilometer schafft, die Umgangskosten geteilt werden. DAS würde eine EX dazu bringen, die Entfernung klein zu halten.
Ja, ich weis: Utopisch. Nichts desto Trotz hätte so ein Vorschlag seinen Reiz, müsste sich EX doch offenbaren, in der Form, als sie sich die Frage gefallen lassen müsste ( auch von einem Richter ), dass sie solch eine Vereinbarung ja annehmen kann, da nach ihren Worten, sie doch garnicht wegziehen wolle und somit dieser Punkt ja nicht zum Tragen käme.

LG Jemmy

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2008 18:34