Hallo zusammen!
Um Klarheit zu bekommen, was mit dem Sohnemann meines Lebensgefährten wirklich los ist (bislang beruht alles auf Aussagen der KM, geschrieben über ihren RA und danach wurde das Umgangsrecht einfach ausgesetzt) haben wir die Krankenkasse und die Therapeutin angeschrieben. Die Krankenkasse hat sich inzwischen gemeldet, äußert sich jedoch nur dann, wenn die Versicherte (also die KM) die Krankenkasse schriftlich von der Schweigepflicht entbindet.
Die Therapeutin hatte schon in einem Telefonat gesagt, daß sie sich hauptsächlich als Ärztin des Jungen sieht und wird vermutlich gleiches wie die Krankenkasse antworten, wenn überhaupt.
GSR heißt doch, daß auch gesundheitliche Dinge des Kindes gemeinsam besprochen werden und wenn dies nicht passiert und man sich selbst informieren will, gibt es keine Auskunft? Schönes GSR! Müssen Krankenkasse und Therapeutin dem Gericht antworten?
Wäre schön, wenn sich jemand damit ein wenig auskennt.
LG Shica :gunman: :gunman: :gunman:
Die Gerechtigkeit ist eine Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Dürenmatt)
Hi Shica,
beim GSR hat Dein LG das Recht auf Auskunft, zumindest beim Therapeuten (wie das bei der Krankenkasse ist weiß ich leider nicht). Wir standen des öfteren vorm gleichen Problem (div. Ärzte, KiGa, Schule, ...).
Die Ex muss den Doc nicht Deinem LG gegenüber von der Schweigepflicht unterbinden, da er ihm gegenüber gar keine Schweigepflicht (kein Schweigerecht) hat. Die Ex müsste beweisen dass keine Auskunft erfolgen darf (bei ASR z.B.), nicht Dein LG muss sein Recht nachweisen.
Falls der Therapeut bockt und auf Euer Schreiben nicht reagiert macht einen persönlichen Termin mit ihm zum Besprechen. Dein LG soll sicherheitshalber eine Kopie des GSR- Entscheids mitnehmen. Wenn er sich im Termin oder vorher weigert mit Deinem LG zu sprechen, droht ihm damit dass Ihr zukünftig eine weitere Behandlung des Kindes verweigert. Sollte das auch nicht klappen, wäre ein direktes Schreiben Eures RA hilfreich, in welchem er direkt auf die Auskunftspflicht des Doc's wegen GSR hinweist. So ein paar Paragraphen wirken meist Wunder... So weit musste es bei uns allerdings nie kommen, wir bekamen ab den persönlichen Gesprächen immer Auskunft.
VLG Jenny
hi shica,
als meine ex und ich noch ein GSR hatten habe ich auch versucht an die krankenunterlagen meiner kiddies zu kommen.
alle ärzte haben sich auf die schweigepflich berufen.
aber nicht auf die gegenüber der eltern sondern, das kind ist in behandlung zwar können die eltern eine schweigepflichtsentbindung veranlassen allerdings nur gemeinsam.
nach diesem vortrag war ich nicht viel schlauer.
mel
Hi Shica,
wendet euch doch mal an die zuständige Ärztekammer. Die haben Mitarbeiter bezügl Patientenrecht.
Wir hatten das Thema auch mal. Auch wir haben keine Auskunft bekommen. Die Ärztekammer bestätigte uns damals, daß die Kinderärztin sich richtiger Weise auf die Schweigepflicht berufen hat.
Ich arbeite selbst in einer Praxis und wir regeln das anders. Eigentlich ist die Schweigepflicht auch zum Schutz von volljährigen Personen. Bei kleinen Kindern kann ich das schon gar nicht verstehen.
Ich spreche morgen nochmal mit meinem Chef und melde mich dann nochmal. Er hat mir damals schon gesagt, daß bei GSR Auskunftspflicht besteht. Er vermutete damals, daß die Km bei der Kinderärztin Geschichten erzählt hat, damit diese keine Auskunft gibt.
Wenn die betreffenden Ärzte natürlich von einem Vater hören, der seinen Kindern schadet, sie durch sein Verhalten sogar angeblich krank gemacht hat, werden die Ärzte sich still verhalten. Die Therapeuten verstehe ich überhaupt nicht. Die Therapie läuft doch in eine völlig falsche Richtung, wenn nicht das Umfeld der Kinder abgeklärt ist.
Schlimme Vorstellung, wenn man einfach sein Kind packen kann, es zum Therapeuten schleppt und dort Geschichten erzählt und daraufhin eine Therapie gestartet wird.
Sind die Kinder eigentlich über die Mutter oder den Vater krankenversichert?
Gruß
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Hallo Shica,
es sieht rechtlich tatsächlich so aus, dass die Ärzte Auskunftspflicht gegenüber beiden Elternteilen bei gem. Sorgerecht haben. Wenn nötig, kann man ihnen das Scheidungsurteil vorlegen da der Arzt sich oft absichern möchte/muss, ob die Auskunft auch richtig ist. Ein persönliches Gespräch wäre sinnvoller, da kaum ein Arzt telefonisch Auskunft gibt.
Wenn ein Arzt trotzdem keine Auskunft gibt, muss der fragende und auch sorgeberechtigte Elternteil über einen RA das Bedürfnis auf Auskunft erwirken.
Es soll vor nicht allzu langer Zeit auch ein Urteil darüber gesprochen worden sein. Leider konnte ich das Urteil aber nicht ausfindig machen.
Gruß
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Hallo und vielen Dank!
Das ist doch mal eine Aussage, mit der man was anfangen kann. Wollten sowieso in den nächsten Tagen ein freundliches Erinnerungsschreiben an die Therapeutin schicken, dann bauen wir das doch gleich mit ins Briefchen ein.
PS: Wir hatten gleich beim ersten Schreiben das Urteil über GSR mit dabeigelegt, weil sie
ja eh zickig geworden war!
LG Shica :gunman: :gunman:
Die Gerechtigkeit ist eine Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Dürenmatt)
hi shica,
habe dir eine PN geschickt.
lerne es mal die füsse still unter den tisch zu stellen.
wenn du noch mehr kriegsschauplätze auf machst bekommt ihr bestimmt die quittung.
mel