KM untersagt Umgang...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

KM untersagt Umgang zu Stieftochter! Brauche schnell Hilfe!

 
(@nillo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Väter,

kurz zu meiner Situation: meine Ex und ich haben uns vor einem Jahr getrennt, die Scheidung ist noch im Gange. Im März diesen Jahres bin ich aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Wir haben eine gemeinsame Tochter (6 J.) und sie hat eine Tochter aus einer früheren Bezeihung (11 J.), meine Stieftochter. Bei meinem Auszug haben wir uns auf das Wechselmodell im wöchentlichen Turnus geeinigt. Bis vor wenigen Wochen hat alles bestens geklappt, die Kinder waren eine Woche bei mr und dann eine Woche bei ihr und alle waren glücklich.
Seit dieser Woche hat meine Ex den Umgang mit der Stieftochter untesagt und es ihr verboten zu mir zu kommen. Meine Versuche, Kontakt zu meiner Stieftochter aufzunehmen hat die KM wiederholt gestört und letzlich verboten. Sie hat mich per Mail aufgefordert, jegliche weitere direkte Kontaktversuche zu unterlassen und mit weiteren Schritten gedroht. Sie versucht mich systematisch von dem Kind abzuschirmen. Auf Anfragen bezüglich einer neuen Umgangsregelung antwortet sie nicht.

Was kann ich tun? An wen kann ich mich wenden? Will nicht gleich zum Anwalt rennen? Wo kann ich Beratung erhalten? Vielleicht am besten direkt vor Ort? Wohne in Darmstadt.
Ich habe bereits eine Beratungstermin beim städtischen Sozialdienst vereinbart. Der findet aber erst am 23.10.14 statt. Mit der KM zusammen. Kann und will nicht so lange warten!

Zu meiner Stieftochter muss noch gesagt werden, dass sie seit 7 Jahren keinen Kontakt merh zum leiblichen Vater hat, seit 8 Jahren mit mir zusammen gelebt hat, mich seit der Geburt meiner leiblichen Tochter, also seit 6 Jahren "Papa" ruft. In dieser Zeit haben wir eine sehr enge Bindung aufgebaut. Für mich ist sie meine Tochter und ich bin für sie ihr Vater.

Dazu kommt noch, dass KM schon gedroht  hat, dass die Jüngere die nächste sei. Habe Angst, die Kleine nächsten Woche wieder zur KM zu schicken und sie die Woche drauf nicht wieder zu bekommen. Vereinbart ist, das die Kleine am Wechseltag vom jeweiligen Elternteil im Hort abgeholt wird. Sehe ernsthafte Gefahr, dass ich sie nächsten Freitag dort nicht vortreffe, dass KM sie vorzeitig abfängt. Was kann ich in so einer Situation akut tun? Notfall-Hotline? Polizei einschalten?

Bin wirklich verzweifelt. Und dankbar für jede Hilfe!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.10.2014 01:36
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Nillo
Herzlich Willkommen

Nun ja, das JA sollte schon der erste Ansprechpartner sein, wenn Du den Umgang auch wirklich haben willst. Dazu möchte ich aber sagen, dass das JA vermutlich diesen Fall von sich weisen wird, da Du laut Gesetz lediglich der soziale Vater bist und das JA sich nicht zuständig fühlen wird. Dennoch, ich an Deiner Stelle würde es zumindest versuchen. Wer weiß.

Und wenn das nicht fruchtet - was ich vermute - bleibt Dir tatsächlich nur der Gang zum Gericht. In Umgangssachen besteht kein RA-Zwang, dennoch würde ich es Dir empfehlen. Kannst Du vermuten, warum Deine Ex plötzlich so tickt? Bahnt sich bei ihr eine neue Beziehung an, hat sie Kontakt zum leibl. Vater der Großen aufgenommen?

Sozialdienst und JA können nichts durchsetzen, neur Empfehlungen aussprechen. Wenn die Ex nicht will, dann war es das. Mit 11 Jahren hat die Große schon so was wie einen eigenen Willen, Von daher möchte ich vermuten, so schnell brennt nichts an. Dennoch solltest Du keinesfalls Zeit verschwenden und vor allem klar Position beziehen, was Du willst, und dann auch die notwendigen Schritte vollziehen. Gesetzesgrundlage ist der § 1685 Abs.2 BGB - Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen

Wenn Du nur etwas halbes tust, wirst Du gar nichts erreichen. Obwohl der Termin beim soz. Dienst vielleicht mehr Information bieten könnte, würde ich an Deiner Stelle schon mal intensivst nach einem RA Ausschau halten und auch Kontakt aufnehmen im Rahmen eines ersten Beratungsgespräches. Das braucht sowieso etwas Zeit. Von daher leg' los.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.10.2014 02:18
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Nillo,

Was kann ich in so einer Situation akut tun? Notfall-Hotline? Polizei einschalten?

das wäre ungefähr das Falscheste, was Du tun kannst. Die Polizei könnte auch gar nichts tun; es gibt keine gerichtliche Umgangsregelung, die sie umsetzen könnte.

Was Deine eigene Tochter angeht, kannst Du nur abwarten, wie die Dinge sich entwickeln; gegen blosse Ankündigungen kann man wenig ausrichten und eine private Vereinbarung kann jeder Beteiligte jederzeit und folgenlos canceln. Wichtig ist, dass Du klare Kante zeigst und Dich nicht einschüchtern lässt; Deine Ex sollte wissen, dass Du Deine und die Rechte Eures Kindes kennst und nicht zögern wirst, sie durchzusetzen.

Was Deine Stieftochter angeht, bist Du als Nicht-Sorgeberechtigter - sofern Du sie nicht adoptiert hast - zunächst einmal komplett rechtlos. Allerdings gibt es auch den Begriff der "sozialen Vaterschaft"; schliesslich bist Du eine wichtige Bezugsperson. Daher lässt sich auch für dieses Kind ein eigenständiges Umgangsrecht einklagen.

Such hier im Forum mal nach dem Begriff des "Umgangsdreispungs": 1. Dokumentierbare Aufforderung der Mutter, den Umgang (wieder) zu ermöglichen und zu fördern; falls das nicht funktioniert: 2. Kurzfristigen Vermittlungstermin beim Jugendamt vereinbaren; wenn auch das nichts bringt 3. Gang zum Gericht und Umgangsklage. Das Ganze auf geradem Weg und ohne dass Du Dich mit halbgaren Versprechungen hinhalten lässt.

Dabei wird sich der Anwalt dann vermutlich nicht vermeiden lassen; wenn man nicht der absolute Jura-Crack ist, wäre das aber sowieso keine gute Idee. Man operiert ja auch nicht den eigenen Blinddarm.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.10.2014 02:27
(@nillo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Väter,

meine Situatin habe ich in einem anderen Beitrag kurz geschildert: http://www.vatersein.de/Forum-topic-28959.html

Meine beiden Töchter, Stieftochter (11 J.), leibliche Tochter (6 J.) leben seit meinem Auszug vor 7 Monaten im Wechselmodell im wöchentlichen Turnus bei mir und meiner Ex. Scheidung ist noch in Gange, somit rede ich noch zu recht von meiner Stieftochter. Die Kleine ist täglich bis 17 Uhr im Hort betreut, was sich bestens mit meinem Job vereinbaren lässt. Die Große ist täglich bis 15 Uhr in der schulischen Hausaufgabenbetreuung. An zwei Tagen geht sie danach ihren Hobbys nach, an einem Tag ist sie jede Woche bei einer Freundin, an einem Tag komme ich regelmäßig schon um 16 Uhr heim. Und an einem Tag ist sie tatsächlich mal für 2 Stunden alleine zu Hause. Insgesamt beläuft sich die Zeit, die die 11-jährige alleine zu Hause ist auf maximal 4 Stunden die Woche. Für mich an sich kein Problem. Sie ist sehr aufgeweckt und reif für ihr Alter. Wir haben ganz klare Regeln aufgestellt. Sie ruft mich jedes Mal an, wenn sie nach Hause kommt. Und sowieso, wenn sonst irgendetwas ist.
Und ich finde, dass das für ein 11-jähriges Kind absolut zumutbar ist. Meine Ex leider nicht. Hat jetzt das Wechselmodell für die große einseitig aufgehoben, untersagt den Umgang zur Großen mittlerweile komplett und verbietet mir mittlerweile sogar unter Androhungen die Kontaktaufnahme. Begründung: Betreuung der großen ist bei mir nicht gewährleistet.
Zu meiner Situation: bin alleinerziehend in den Wochen, in denen die Kinder bei mir sind. Habe keine Familie in der Stadt in der ich lebe. Meine neue Partnerin lebt 45 Km entfernt, ist Flugbegleiterin und somit unregelmäßig da. Kann sie also nicht mit in die Pflicht nehmen. Muss eh schon Arbeitszeiten reduzieren, in den Wochen in denen die Kinder bei mir sind und das in den Folgewochen aufarbeiten. Kann meine Arbeitszeit nicht weiter reduzieren.

Wie ist eure Meinung dazu? Gibt es gesetzliche Festlegungen bis zu welchem Alter Kinder betreut werden müssen? In welchem Umfang?Habe im Jugendschutzgesetz nachgeschaut, aber nichts dazu finden können. Gibt es irgendwelche Untersuchungen, Studien, Schriften, welcher Art auch immer, die unterstreichen, dass es vollkommen legitim und dem Alter angemessen ist, als Alleinerziehender seine 11-jährige Tochter für zwei Stunden alleine zu Hause zu lassen? So dass ich sie meiner Ex vorlegen kann?!

Beste Grüße

Nillo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.10.2014 02:31
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Nillo,

ich habe Deine beiden Themen mal zusammengeführt, da es einige Überschneidungen gibt.

Zunächst einmal; Du bist als Beteiligter eines Wechselmodells keineswegs "alleinerziehend". Mit dieser Vokabel unter falscher Flagge zu segeln wird Dir höchstens den Vorwurf einbringen, mit dem Wechselmodell überfordert zu sein. Keine gute Idee.

Sodann: Rein rechtlich (und danach fragst Du) kann Deine Ex für ihre ältere Tochter bestimmen und verfügen, was immer sie möchte; Du hast dabei kein Mitspracherecht. Es wäre also unklug, an dieser Stelle jetzt ein Fass aufzumachen oder die Frage diskutieren zu wollen, ob und wie lange IHRE Tochter ohne Betreuung sein darf: Wenn sie sagt "keine Minute", hast Du dabei nichts zu melden.

Wenn Du die o. a. erwähnte soziale Vaterschaft einklagen möchtest, wäre es also eine gute Idee, keine zusätzlichen Kriegsschauplätze zu eröffnen und Deiner Ex damit Munition für eine Verweigerung zu liefern.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.10.2014 02:57
(@nillo)
Schon was gesagt Registriert

Hey Jungs,

danke für die schnelle Antwort. Macht die nächste schlaflose Nacht erträglicher. Und eure Tipps sind auch wirklich hilfreich!

... und eine private Vereinbarung kann jeder Beteiligte jederzeit und folgenlos canceln.

Meine Ex und ich haben eine Trennungsvereinbarung beim Notar angefertigt. In der ist festgehalten: "Für das Umgangsrecht wählen wir das Wechselmodell, d.h. im wöchentlichen Rhythmus lebt XXXX für eine Woche bei ihrer Mutter und danach bei ihrem Vater usw." Welche Verbindlichkeit hat so etwas?

Danke für den Tipp mit dem Umgangsdreisprung. Davon habe ich schon in anderen Beiträgen gelesen. Ich werde dem mal nachgehen.

Kannst Du vermuten, warum Deine Ex plötzlich so tickt? Bahnt sich bei ihr eine neue Beziehung an, hat sie Kontakt zum leibl. Vater der Großen aufgenommen?

Ihre Begründung habe ich in einem weiteren Forumsbeitrag erläutert, da ich dort einige Fagen dazu gestellt habe: huch...habe gerade gesehen, dass dieser Beitrag hierher verlegt wurde?!
Die Ex hat längst einen neuen Partner. War unter anderem auch der Grund der Trennung. Er ist vor drei Monaten zu ihr gezogen. Und nach meinen Beobachtungen soll er jetzt als neue Vaterfigur eingesetzt werden. Nur bin ich da halt noch im Weg.

Ich werde wohl mal anfangen mir einen RA zu suchen. Gibt es hier im Forum Tipps oder Linklisten, mit zu empfehlenden RAs? Kann jemand aus dem Raum Darmstadt irgendwen empfehlen?

Beste Grüße

Nillo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.10.2014 03:05
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Nillo,

Meine Ex und ich haben eine Trennungsvereinbarung beim Notar angefertigt. In der ist festgehalten: "Für das Umgangsrecht wählen wir das Wechselmodell, d.h. im wöchentlichen Rhythmus lebt XXXX für eine Woche bei ihrer Mutter und danach bei ihrem Vater usw." Welche Verbindlichkeit hat so etwas?

bei einem leiblichen Kind, für das Du sorge- und umgangsberechtigt bist, hat das durchaus Gewicht. Für ein Stiefkind ist es dagegen nicht mehr als ein "nice to have": Deine Ex als (Allein-?)Sorgeberechtigte der 11-Jährigen kann sich das jederzeit wieder anders überlegen. Schlimmstenfalls wirft sie ein "Kind muss zur Ruhe kommen" in den Raum; damit ist das Papier vom Notar wirklich nur noch ein Stück Papier. Ein einklagbares Umgangsrecht entsteht dadurch nicht.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.10.2014 03:14
(@sittinbull)
Nicht wegzudenken Registriert

Für ein Stiefkind ist es dagegen nicht mehr als ein "nice to have": Deine Ex als (Allein-?)Sorgeberechtigte der 11-Jährigen kann sich das jederzeit wieder anders überlegen

Vorsicht, so einfach ist das nicht:
http://liga-kind.de/fruehe/504_rakete-dombek.php oder http://anwalt.kanzlei-risto.de/umgangsrecht-mit-stiefkindern/

Da Nillo acht der elf Lebensjahre der Stieftochter verbracht hat, lässt sich da durchaus ein Umgangsanspruch ableiten. Und wie will die KM ein Kontaktverbot bei ihrer Tochter letztendlich durchsetzen? Mit elf Jahren kann das Mädchen die Situation schon ganz gut einschätzen, ich würde an Nillos auch gegen den Willen der KM Kontakt halten.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.10.2014 10:51
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Spannend wäre noch die Frage, warum es denn auch zum leiblichen Vater keinen Kontakt gibt.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.10.2014 10:54
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin MP,

Vorsicht, so einfach ist das nicht:
http://liga-kind.de/fruehe/504_rakete-dombek.php oder http://anwalt.kanzlei-risto.de/umgangsrecht-mit-stiefkindern/

Da Nillo acht der elf Lebensjahre der Stieftochter verbracht hat, lässt sich da durchaus ein Umgangsanspruch ableiten. Und wie will die KM ein Kontaktverbot bei ihrer Tochter letztendlich durchsetzen? Mit elf Jahren kann das Mädchen die Situation schon ganz gut einschätzen, ich würde an Nillos auch gegen den Willen der KM Kontakt halten.

Bitte lies den ganzen Thread, bevor Du falsche Antworten gibst. Dass der TO als sozialer Vater und langjährige Bezugsperson ein Umgangsrecht haben kann, hatte ich ihm bereits hier mitgeteilt:

Was Deine Stieftochter angeht, bist Du als Nicht-Sorgeberechtigter - sofern Du sie nicht adoptiert hast - zunächst einmal komplett rechtlos. Allerdings gibt es auch den Begriff der "sozialen Vaterschaft"; schliesslich bist Du eine wichtige Bezugsperson. Daher lässt sich auch für dieses Kind ein eigenständiges Umgangsrecht einklagen.

Das greift aber frühestens nach einem entsprechenden Gerichtsbeschluss; aktuell ist es bedeutungslos: Derzeit kann die Ex ganz allein verfügen, dass kein Umgang stattfindet; sie kann sogar ein Kontaktverbot aussprechen. Subversive Aktionen von der Sorte "wir machen das einfach hinter dem Rücken Deiner Mutter" bringen eine 11-Jährige vermutlich in grosse Gewissenskonflikte und werden das Standing des TO vor Gericht nicht verbessern; auch diese Empfehlung ist daher wenig hilfreich.

Spannend wäre noch die Frage, warum es denn auch zum leiblichen Vater keinen Kontakt gibt.

das ist in der Tat immer wieder eine spannende Frage; vor allem, wenn man sich als Partner der Mutter in der Vergangenheit selbst gegen den leiblichen Vater ihrer Kinder positioniert hat. Faustregel: Das, was die Mutter damals angestellt hat, um den Vater wegzubeissen, wird sie - möglicherweise durch zusätzliche Erfahrung verschärft - auch dieses Mal anwenden.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.10.2014 11:47




(@nillo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo allerseits,

Spannend wäre noch die Frage, warum es denn auch zum leiblichen Vater keinen Kontakt gibt.

das ist in der Tat immer wieder eine spannende Frage; vor allem, wenn man sich als Partner der Mutter in der Vergangenheit selbst gegen den leiblichen Vater ihrer Kinder positioniert hat. Faustregel: Das, was die Mutter damals angestellt hat, um den Vater wegzubeissen, wird sie - möglicherweise durch zusätzliche Erfahrung verschärft - auch dieses Mal anwenden.

Nach meinen heutigen Erfahrungen, denke ich mal, dass die KM den leiblichen Vater genau so vergrault haben wird, wie sie es jetzt mit mir gerade versucht.
Wir waren zu der Zeit bereits ein Paar und so wie ich es damals mitbekommen habe, hat er den Kontakt mit einem Mal plötzlich abgebrochen und um keinen Umgang mehr gebeten.
Doch was sich damals in Wahrheit alles im Verborgenen abgespielt hat, kann ich mir mitlerweile nur zu gut vorstellen.

Die KM stellt mittlerweile wiederholt Behauptungen auf, die Stieftochter wolle selbst gar nicht mehr zu mir oder gar Kontakt zu mir haben wollen. Dabei hat die Stieftochter selbst mir noch Montag Abend ihre neue Handynummer per SMS zugeschickt und mich kurze Zeit drauf sogar von ihrem neuen Handy angerufen. Weiter gibt die KM an, die Stieftochter wolle all ihre Sachen, die noch bei mir verblieben sind, haben und bietet an, diese abzholen. Da mir der Kontakt zur Stieftochter mittlerweile verboten wurde, kann ich diese Aussagen nicht prüfen. Den Wahrheitsgehalt wage ich mal schwer in Frage zu stellen. Und das diese, wenn überhaupt von der Stieftochter, tatsächlich aus freiem Willen und nicht unter Druck der Mutter entstanden sind, ist leider schwer zu vermuten. Wie gehe ich damit um? Die Sachen gehören zwar eindeutig der Stieftochter, befinden sich aber in meinem Besitz, also in meinem Haushalt. Ich will sie der Stieftochter nicht vorenthalten. Aber ich denke, dass es an diesem Punkt ein absolut falsches Signal dem Kind gegenüber ist, weil es für das Kind etwas definitives und endgültiges darstellt. Die KM versucht jetzt natürlich die Gunst der Stunde zu nutzen und Nägel mit Köpfen zu machen. Hat sie da irgendeine rechtliche handhabe?

Bei meinem letzten Telefonat mit der Stieftochter Montag Abend habe ich versucht, ihr klar zu machen, dass ich über die Situation sehr traurig bin und mich damit nicht zufrieden geben werde. Ich wollte ihr vermitteln, welche Gefühle ich für sie hege, wie wichtig sie für mich ist und dass ich sie nicht im Stich lassen werde und für sie kämpfen werde. Sie versuchte die neue Situation irgendwie zu entschuldigen und zu rechtfertigen, mit den Argumenten, die ihr offensichtlich von der Mutter vorgepredigt wurden. Ich befürchte, dass die Stieftochter sich selbst schuldig fühlt und womöglich mir gegenüber ein schlechtes Gewissen hat, da sie sich sozusagen für die KM und damit gegen mich zu entscheiden hatte. Mal davon abgeshen, dass ich denke, dass sie mit der Tatsache, dass sie gerade ihren mittlerwele zweiten Vater zu verlieren droht, völlig überfordert ist. Ich kann nur hoffen, dass ihr die KM dabei seelischen Beistand leistet. Da ich aber die Befürchtung habe, dass selbst dabei versucht wird, gegen mich zu wettern im Sinne von"Sieh nur, was der Papa dir antut", will ich gerne meiner Stieftochter irgendwie eine Nachricht zukommen lassen. Ich will vor allem, dass sie weiß, dass sie keine Schuld trägt an der Situation und auch besonders mir gegenüber keine Schuldgefühle zu haben braucht. Ich will ihr klar machen, dass ich sie liebe und es immer tuen werde und dass sie immer bei mir willkommen sein wird, egal was passiert. Ich habe beim besten Willen nicht vor mit ihr in irgendeiner Weise die Situation zu besprechen oder gar gegen die KM zu wettern.
Da die KM mir mittlerweile jeglichen Kontakt verboten hat, müsste dieser Kontaktversuch nach ihrem Wunsch über sie laufen. Sollte ich es also auf offiziellem Wege über die Mutter versuchen, wohlweißlich, dass die KM solch einen Brief genauestens prüfen und vermutlich sogar gar nicht weiter leiten würde? Oder sollte ich es wagen, sie zu umgehen und der Stieftochter den Brief heimlich zukommen lassen? Kann solch ein Brief, sollte er entdeckt  werden, vor Gericht gegen mich verwendet werden? Auch wenn darin nichts schlimmes zu lesen ist?! Oder kann so etwas nicht auch die Wichtigkeit des Kindes für mich unterstreichen? Ich will meine Stieftochter mit solch einem Brief nicht in Bedrängniss bringen? Ich will aber auch vermeiden, dass bei ihr der Eindruck entsteht, ich würde mich nicht länger für sie interessieren und sie im Stich lassen.

Beste Grüße

Nillo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.10.2014 07:20
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Nillo,

liest Du auch, was man Dir schreibt?

Nochmal zum Mitmeisseln: Es KANN sein, dass Du ein Umgangsrecht mit Deiner Stieftochter hast. Das wird Dir aber niemand hinterhertragen; Du musst Dich schon selbst darum kümmern. Ausgesprochen wird es am Ende von einem deutschen Gericht. Der dafür erforderliche "Umgangsdreisprung" wurde Dir bereits erklärt. Sicher dabei ist lediglich: Wenn Du nichts tust, wird auch nichts passieren; egal, wie laut Du jammerst

Es ist aktuell vollkommen Banane, darüber zu sinnieren, ob Du Gegenstände Deiner Stieftochter herausrückst oder nicht, Dich über die Schlechtigkeit Deiner Ex auszulassen und Dir dafür Sätze wie "wie kann sie nur?" auszudenken. Sie kann; Du hast aktuell nun einmal keinerlei Rechte an diesem Kind. Deine Ex kann den Kontakt des Kindes zu Dir unterbinden (gängige Begründung: "Das Kind muss zur Ruhe kommen") und wenn Du ihre diesbezüglichen Bemühungen unterläufst, kann sie Dich sogar wegen Stalkings anzeigen und ein Näherungsverbot gegen Dich erwirken. Danach wird es RICHTIG schwierig, den Kontakt wieder herzustellen.

Wenn Du etwas erreichen möchtest, solltest Du HEUTE damit anfangen, stringent und planvoll vorzugehen anstatt selbst laufend Angriffspunkte zu liefern, die Dich keinen Meter voranbringen, aber wertvolle Zeit kosten.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2014 12:21
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Nilo,

man merkt Dir an, dass Du sehr gerne den Kontakt zur Stieftochter halten willst. Das ist menschlich auch völlig verständlich und ich denke mal jeder verständige Elternteil würde diesen Kontakt (nach all den Jahren) sicherlich nicht zwanghaft abbrechen wollen.

Die rechtliche Seite ist Dir ja schon erläutert worden. Bei Dir greift jetzt dass, was wir auch bei machen (!) KMs kritisieren, die nur all zu leichtfertig mit dem Begriff "Papa" umgehen. Einen Vater hat ein Kind nun mal nur einen. Das Du ein sehr guter sozialer Vater bist, steht sicherlich ausser Frage. Nur muss man auch sagen, dass Du bzw. Deine Ex von Anfang an hättet darauf achten müssen, dass Du z.B. mit dem Vornamen angesprochen wirst.
Uns ist das Verhalten mancher (!) KMs bekannt, die "heile Familie" auf Teufel komm raus durchsetzen wollen. Die Altlasten in Form von Ex-Partnern stören dabei. Somit gebe ich hier auch immer den Rat, sich bei neuen Patchwork-Beziehungen immer auch das Verhältnis zum Ex-Partner sehr genau anzuschauen. An Deinem Fall kann man erneut sehen, dass die "Entsorgungspraxis" ein paar Jahre später nach dem selben Schema abläuft.

Probier den Weg über das JA - auch für Dein eigenes Gewissen. Verlieren kannst Du ja eigentlich nix. Die Sachen lässt Du mal schön bei Dir. Wenn kann Deine Exe anrücken und die Herausgabe verlangen (wenn sie diese gekauft hat). Ansonsten behälst Du sie.

Halte die Tür für sie offen, auch wenn es jetzt vielleicht aktuell mit dem Kontakt nicht klappt. Allein über die gemeinsame Tochter wird ja zwangsläufig auch Kontakt entstehen bzw. Austausch über die Kids laufen können. Das wird die KM kaum verhinden können.
Achte auch darauf, dass das die Entsorgungsnummer nicht bzgl. des gemeinsamen Kindes läuft. Klassiker hierfür wäre der Umzug zum Next (Standartentfernung meist 800 km) oder Umzug in eine strukturschwache Region (meist Wohnsitz der Eltern der KM). Gruß Ingo

P.S. Wie lief es eingentlich mit dem Unterhalt für die Stieftochter? Wurde dieser regelmäßig gezahlt? Darauf wird ja - im Gegensatz zum Kontakt - meist sehr viel mehr wert gelegt.

P.S.: Wie lief es eigentlich mit dem Unterhalt für die Stieftochter? Hat der KV diesen gezahlt?

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2014 17:38