Hallo
Eine Beschneidung von Mädchen stellt auch hier einen Tatbestand der Auslandsstraftat da!!!
Vermutlich ist die Reise auch ohne Rückflug....sollte sie mit Kind nach D zurück kommen würde hier ein Strafverfahrten auf sie warten.
ANWALT-POLIZEI vermutlich kann dein RA mit der Polizei eine Ausreiseuntersagung bei der Staatsanwaltschaft erreichen.
Einfach wir dies m.e. aber nicht du mußt alles versuchen
ich wünsche dir/ deiner Tochter alles Glück der Welt.
Hi,
Neben der Verstümmelungsproblematik herrscht in den Nachbarländern von Athiopien auch nachwievor Bürgerkrieg (Sudan, Somalia). Somit ist das auch keine nette "Urlaubsreise". Auch das sind Gründe, sein Kind dort auf keinen Fall hingehen zu lassen. Auf zum Fachanwalt und sofort die Dinge in die Hand nehmen. Gruß Ingo
Die jüngsten Vorfälle dort vor Ort (Tot von deutschen Staatsbürgern durch Überfall) sollte auch noch mal zum nachdenken anregen. Dazu bestehen wohl auch Reiswarnungen des AA für bestimmte Gebiete dort. Gruß Ingo
Hi,
hat die KM für die Tochter auch ein Rückflugticket gebucht ?
Gehe notfalls mit derTochter kurz vor Abreise zum Kinderarzt und lass sie "sehr krank" schreiben.
Eine Woche mal ins Krankenhaus zur Beobachtung ...
Bei dem heutigen Klimawandel kann man sich nie sicher sein, ob sie nicht doch eine verdeckte Erkrankung hat. Bei all diesen Viren im Kindergarten ...
Das Krankenhaus sollte aber etwas weiter weg sein ... und fernab von der nächsten Autobahn und Bahnstation.
Danach (Erholungsphase, Kur,o.ä.) sollte sie unbedingt pünktlich zur Schule in Deutschland gehen.
Ähm, leider gerade keine Zeit für one-way-Fernreisen nach Afrika.
Echt ärgerlich mit diesen Viren in der heutigen Zeit.
Trage du auch vorab Sorge dafür - und das bist DU deiner Tochter als Vater schuldig - dass die KM keine (!) Reiserücktrittversicherung abschliesst. Die Post soll in der heutigen Zeit unzuverlässig sein. Liegt wohl am Wetter.
Das Kind muss unbedingt baldigst eingeschult werden !
Jugendamt wird nicht eingeschaltet.
Letzten Mittwoch den Fall telefonisch mit TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung e.V. erörtert.
Unterstützung und Hilfe von dort zugesichert.
Letzten Donnerstag meinem Fachanwalt für Famileinrecht angerufen und Termin in der nächsten Woche ausgemacht.
Meine RA wird sich mit TaskForce in Verbindung setzen, die meiner RA alle Informationen zur Lage in Äthiopien zukommen lassen werden.
Sie werden meiner RA über alle bisherigen Gerichtsbeschlüsse, insbesondere höchstrichterliche Entscheidungen informieren.
Dann werden die nötigen Anträge an das Familiengericht gestellt.
Meine Tochter wird auf keinen Fall mit meiner geschiedenen Frau nach Äthiopien einreisen.
Da meine geschiedene Frau selbst Opfer der Genitalverstümmelung wurde, muss man von einer Verbreitung der
Praktik in der Familie ausgehen.
Das heißt, selbst wenn die Mutter unseres Kindes aufgrund eigener Erfahrung von der Tat absehen wollte,
würde sie unsere Tochter unter dem Einfluß des Umfeldes nicht von dieser schweren Misshandlung schützen können.
Ein schönes Wochenende und viele Grüße
marecello
Hi marecello,
SEHR GUT!! 😉
Ich kenne ebenfalls Aktivistinnen in Afrika, die GEGEN Genitalverstümmelung bei Mädchen sind.
Und die es TROTZDEM bei ihren Mädels tun lassen.
Grund: Sie lassen es bereits bei den Babies machen, damit es nicht später sowieso irgendwelche Deppen bei den pubiertierenden Mädchen machen, die dann verbluten.
Ich habe das selbst so erlebt, und es ist unglaublich grausam! UNBESCHREIBLICH!
Die Frauen werden auch argumentieren: Ich bin verstümmelt, warum sollte meine Tochter es besser haben?! Sie ist mein Fleisch und Blut und muss deshalb das gleiche erleiden, wie ich auch.
Die sind seelisch meist zerfetzt. Tot. GRAUENHAFT!
Meine Tochter wird auf keinen Fall mit meiner geschiedenen Frau nach Äthiopien einreisen.
Da meine geschiedene Frau selbst Opfer der Genitalverstümmelung wurde, muss man von einer Verbreitung der
Praktik in der Familie ausgehen.
Jaaa, s.o. !!
Das heißt, selbst wenn die Mutter unseres Kindes aufgrund eigener Erfahrung von der Tat absehen wollte,
würde sie unsere Tochter unter dem Einfluß des Umfeldes nicht von dieser schweren Misshandlung schützen können.
Erstens: Wohl weniger, wohl weniger, wohl wirklich weniger.
Zwotens: Absolut richtig. S.o.!
Ich bin sooooo froh, dass du was tust! :applaus1: :applaus1: :applaus1:
Danke! Glückwunsch! Viel Erfolg!
mahjoko
LG - Life´s good, meistens! 😉
mahjoko und all die Anderen, herzlichen Dank für deine/ eure seelische Unterstützung.
Das bringt uns sehr, sehr viel, es sind Lichter die uns zu einer Lösung finden, die Dunkelheit wird vertrieben.
Ich habe heute alle Beschlüsse und Vereinbarungen zum Sorgerecht TaskForce gesendet.
Ich werde weiter erzählen.
Allen einen schönen Sonntag,
wünscht euch meine Tochter & marecello
Hallo Marecello,
ich möchte mal eben darauf aufmerksam machen, dass wir uns hier im öffentlichen Teil von vatersein.de befinden, d.h. hier kann alle Welt mitlesen. Insbesondere also die KM, wenn sie weiß oder ahnt, dass du hier bei uns nach Hilfe suchst, oder wenn sie mit Hilfe von Onkel Google auf diese Beiträge hier stößt.
Überleg' mal eben, ob dieses Risiko besteht. Wenn ja, wir hätten auch die Möglichkeit, dies in einen geschützten Bereich zu verschieben ("Sonderfallforum"), wo nur der harte Kern von vatersein.de mitlesen und -schreiben kann (und die Leute, die hier schon geholfen haben, kannst du dafür zusätzlich freischalten lassen). Bei Bedarf bitte PN an einen der Administratoren, d.h. an DeepThought oder an oldie.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Gestern war Verhandlungstermin beim zuständigen Familiengericht.
Gestern war Verhandlung wegen Ausreiseverbot des Kindes wegen Gefahr einer Genitalverstümmelung.
Die Richterin bemerkte am Beginn der Verhandlung und verniedlichte die Gefahr einer Genitalverstümmelung mit den Worten:
"Wenn ein Kind über die Strasse geht, könnte das Kind von einem Auto überfahren werden, so ähnlich verhält es sich bei einer Genitalverstümmelung".
Das ist doch verharmlosen der Situation, die Richterin ist doch befangen.
Die übliche Waffe vieler Frauen vor Gericht, sie drücken auf die Tränendrüse um zu beeindrucken, mit der Begründung, ich solle die KM in Ruhe lassen.
Und was mir auch noch aufgefallen ist, dass die Verfahrensbeiständin ein gutes Verhältnis zur Rechtsanwältin der Antragsgegnerein hat.
Und das die Verfahrensbeiständin nicht einmal mit unserer Tochter ein persönliches Gespräch geführt hatte.
Die Verfahrensbeiständin hat mit der KM ein persönliches Gespräch bei ihr Zu Hause geführt.
Mit mir ein 10 minütiges Telefongespräch.
Gestern war Verhandlung wegen Ausreiseverbot des Kindes wegen Gefahr einer Genitalverstümmelung.
Hallo Marecello,
ich hoffe für das Kind und für dich, dass du die finanziellen Mittel und die Kraft für das OLG hast. Sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, ist die Beschwerde ans OLG hoffentlich auch schon fertig.
Solcher Ignoranz und solchem "Wir sind doch keine Rassisten, die einer armen Afrikanerin ihr Kind vorenthalten"-Duckmäusertum bzw. "Andere Länder - andere Sitten"-Zynismus kann man als rechtschaffener Einwohner eines Rechtsstaates und verantwortungsvoller Elternteil nicht scharf genug entgegentreten. Mit ähnlichen Scheißhaus-Parolen werden 14-jährige in Deutschland aufgewachsene Schülerinnen zu Zwangsehen mit dreimal so alten Cousins ihrer Väter genötigt - und das zuständige Jugendamt bzw. Familiengericht am üblichen Wohnort der Mädchen gucken zu, zucken die Schultern und sagen: "Kann man nichts machen."
Doch!!! MpMn kann und muss man solchen Verbrechen an Kindern ganz entschieden entgegen treten, solange es nur einen Funken Hoffnung für ein Kind gibt. Wenn es sich um das eigene Kind handelt, erst recht.
Aufmunternde Grüße von :thumbup: Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Auf jeden Fall werde ich Beschwerde am OLG einreichen.
Für unsere Tochter werde ich alles erdenkliche tun, damit solch ein Verbrechen ihr nicht angetan wird.
Die Richterin empfahl mir sogar, dass ich nicht so viel prozessieren soll, sonst könne es Probleme wegen des Sorgerechts geben.
Ich habe den Eindruck, dass Multikulti mehr Unterstützung erfährt als das eigene Volk.
KM ist nicht mal in der Lage sich adäquat auf deutsch mit unserer Tochter zu unterhalten, weil KM sich nicht integrieren will.
Unsere Tochter wird dieses Jahr eingeschult.
Für die Aussage der Richterin: " "Wenn ein Kind über die Strasse geht, könnte das Kind von einem Auto überfahren werden, so ähnlich verhält es sich bei einer Genitalverstümmelung", muss eine Öffentlichkeit hergestellt werden.
Diese Frau entscheidet über das Kindeswohl.
Eine Genitalverstümmelung ist Körperverletzung, eine Straftat und wird bewusst und mit Vorsatz herbeigeführt!
Wenn ein Kind beim Überqueren einer Straße von einem Auto angefahren oder überfahren wird, dann handelt es sich um einen Unfall. Ein Unfall ist ein plötzlich auftretendes Ereignis, meist eine Verkettung unglücklicher Umstände.
Ich gehe davon aus, dass dein erfahrener Rechtsbeistand die Richterin über diesen gravierenden Unterschied noch einmal ausführlich aufgeklärt hat.
Hat dir denn der "TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung e.V." entsprechend aussagekfräftiges Bildmaterial zur Verfügung gestellt, das du zur Aufklärung der Richterin nutzen konntest? Bilder sagen mehr als alle Worte!
Vielleicht solltest du deiner Richterin dieses Buch als Lektüre zukommen lassen: http://www.amazon.de/Schnitt-Seele-Weibliche-Genitalverst%C3%BCmmelung-Menschenrechtsverletzung/dp/3935964285/ref=sr_1_5?s=books&ie=UTF8&qid=1340438374&sr=1-5
Hat deine Tochter einen Reisepass. Da ihr gemeinsames Sorgerecht habt, müßt ihr beide dafür unterschreiben, unterschreibst du nicht, erhält Sie auch keinen. Auf jeden Fall die Behörde am Wohnort deiner Tochter informieren, dass Ihr gemeinsames Sorgerecht habt und du einer Ausstellung eines Reisepasses nicht zustimmst.
Hat deine Tochter einen Reisepass. Da ihr gemeinsames Sorgerecht habt, müßt ihr beide dafür unterschreiben, unterschreibst du nicht, erhält Sie auch keinen. Auf jeden Fall die Behörde am Wohnort deiner Tochter informieren, dass Ihr gemeinsames Sorgerecht habt und du einer Ausstellung eines Reisepasses nicht zustimmst.
Da muss ich Dich aus eigener Erfahrung enttäuschen. Ich bin auch davon ausgegangen, dass ich für die Ausstellung des neuen Kinderausweises /Reisepasses die Unterschrift meines Ex brauche. Ist aber nicht so. Wenn die Eltern dauerhaft getrennt leben reicht es selbst bei GSR, wenn der Elternteil dabei ist, bei dem das Kind lebt. So stehts sogar auf der HP meiner Stadt. Mag sein, dass das in anderen Städten wieder anders ist, aber verlassen würde ich mich darauf nicht.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Da muss ich Dich aus eigener Erfahrung enttäuschen. Ich bin auch davon ausgegangen, dass ich für die Ausstellung des neuen Kinderausweises /Reisepasses die Unterschrift meines Ex brauche. Ist aber nicht so. Wenn die Eltern dauerhaft getrennt leben reicht es selbst bei GSR, wenn der Elternteil dabei ist, bei dem das Kind lebt. So stehts sogar auf der HP meiner Stadt. Mag sein, dass das in anderen Städten wieder anders ist, aber verlassen würde ich mich darauf nicht.
LG LBM
Hallo Lausebackesmama,
vielleicht sollte der Threadopener die Behörde noch einmal auf die Richtlinien hinweisen. Behördenmitarbeiter sind ja auch nur Menschen und natürlich können die nicht alles wissen:
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Standardartikel/DE/Themen/Sicherheit/ohneMarginalspalte/Ueberblick_Kinderreisepass.html
"Welche Unterlagen sind bei Beantragung vorzulegen?
Alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde sowie Einverständnis(erklärung) der Sorgeberechtigten; Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten. "
Dies zeigt wieder einmal wie wichtig es ist, dass wirklich alle Eltern das GSR haben.
Hallo,
ich habe nur die kleinere für die EU-gültige Variante und brauchte weder eine Geburtsurkunde noch sonst was, nur meinen Perso. Es wurde ein Meldedatenabgleich gemacht und ich bekam den Ausweis für meinen Sohn.
Siehe auch hier, Zitat:
"Ggf. Einverständniserklärung eines nicht anwesenden gesetzlichen Vertreters
Soweit beide Elternteile sorgeberechtigt sind, nicht voneinander getrennt leben und ein Elternteil bei der Antragstellung nicht anwesend ist, muss eine schriftliche Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils vorgelegt werden."
Heißt im Umkehrschluss, wenn die Eltern getrennt voneinander leben, braucht man keine Unterschrift, trotz GSR.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi,
§ 6 I Passgesetz:
Für Minderjährige und für Personen, die geschäftsunfähig sind und sich nicht nach Satz 5 durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen, kann nur derjenige den Antrag stellen, der als Sorgeberechtigter ihren Aufenthalt zu bestimmen hat.
das ist undeutlich. Aber man kann es durchaus als Mit-sorgeberechtigter lesen.
Gruss von der Insel
Hi Inselreif,
für mich liest sich das so, als würde EIN Sorgeberechtigter reichen. Es muss *eine* Person sein, die SR/ABR hat. "Derjenige" ist für mich zu unbestimmt, um da "beide Sorgerechtigte gemeinsam" draus zu lesen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
In Ergänzung:
Aus dem "Gemeinsamen Ministerialblatt (...), herausgegeben vom Auswärtigen Amt, hier Tz 6.1.3.1:
"Die Ausstellung eines Passes für unverheiratete Minderjährige bedarf der Beantragung beider Elternteile, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht und die Eltern zusammenleben. Die Antragstellung kann durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn dabei das Vorliegen des Einverständnisses des anderen Elternteils schriftlich bestätigt wird und Zweifel an der Richtigkeit dieser Angabe nicht bestehen. Die Unterschrift des anderen Elternteils soll anhand einer Ausweiskopie oder durch Unterlagen aus dem Passregister überprüft werden."
und konkreter unter 6.1.3.4.
"Leben Eltern (verheiratete, geschiedene, unverheiratete), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf
allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Pass beantragen.
Einer Zustimmung des anderen Elternteils bedarf es nicht, wenn davon auszugehen ist, dass dieser mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes
einverstanden ist. Ein Indiz hierfür ist die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes laut Melderegister."
Demnach handeln die Meldebehörden rechtskonform, wenn sie dem Elternteil, bei dem das Kind mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, einen Reisepass / Personalausweis für das Kind, für das GSR besteht, ausstellen, ohne das Einverständnis des anderen Elternteils besteht oder der diesem sogar schriftlich widerspricht:
"Erklärungen des anderen Elternteils, die über die Zustimmung zum gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes hinausgehen, sind für die Passbeantragung unerheblich (z. B. gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes beim antragstellenden Elternteil wird akzeptiert, gegen die Passerteilung wird jedoch Einspruch erhoben), soweit sie nicht Zweifel am Aufenthaltsbestimmungsrecht des antragstellenden Elternteils wecken."
Was natürlich insbesonders deshalb trickreich ist, weil - wir wir wissen - die Ummeldung ebenfalls nur bereits vollzogene Fakten schriftlich fixiert und auch da der andere Elternteil mit GSR kaum eine Chance hat, die Ummeldung zu verweigern.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Würde das dann heißen, dass wenn ich vor Beantragung des Kinderreisepasses die Meldebehörde schriftlich und telefonisch darauf aufmerksam mache, dass ich als Sorgeberechtigter kein Einverständnis für die Ausstellung eines Kinderreisepasses für unsere Tochter gebe, wegen Kindeswohlgefährdung.
Moin,
ich würde es trotzdem versuchen, manchmal kennen die Sachbearbeiter ihre eigenen Vorschriften nicht genau. Nur für den Fall, dass sie sagen, dass sie den Pass ausstellen dürfen, haben sie m. E. die gesetzlichen Vorgaben auf ihrer Seite.
Es sei denn, dass das ABR Deiner Tochter verhandelt wird.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
