KM lässt Kinder ent...
 
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KM lässt Kinder entscheiden ob sie "wollen"

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 HaS
(@has)
Rege dabei Registriert

Hi,

meine Ex hat den Kindern 9 u. 12 freigestellt ob sie zu mir kommen wollen, was dazu führte, dass die Kinder mich erst damit erpressen wollen und nu nicht mehr wollen. Da wir in zwei verschiedenen Städten wohnen ist Umgang sowieso mit rd.1,5h Fahrt verbunden und durch meine finanziellen Engpässe auch meist nicht viel möglich. Was soll ich denn nu tun wenn ich weiter Umgang mit meinen Kindern möchte, die aber nicht wollen?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.10.2011 14:02
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Was macht KM, wenn die beiden Kinder am Morgen entscheiden, dass sie nicht in die Schule gehen wollen?

Sie wird ihnen klar machen, dass sie trotzdem müssen. Und genauso muss es mit den Umgängen bei Dir funktionieren.

Es ist Pflicht beider Elternteil, den Umgang mit dem jeweils anderen Elternteil positiv zu begleiten und möglich zu machen.

schafft ihr das nicht, dann muss das Gericht an Eurer Stelle eine Umgangsregelung schaffen.
Der Form halber wende Dich vorher noch ans zuständige Jugendamt mit der Bitte um Abhilfe.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2011 14:08
 HaS
(@has)
Rege dabei Registriert

schafft ihr das nicht, dann muss das Gericht an Eurer Stelle eine Umgangsregelung schaffen.

Nun, eine gerichtliche Regelung existiert, aber die KM ist halt der Meinung, dass den Kindern das selber Entscheiden sollen. Und die wollen nu nicht, weils halt bequemer ist zuhause auf dem Hintern sitzen zu bleiben.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.10.2011 14:13
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Und was hast Du bisher dazu getan, diese gerichtliche Regelung durchzusetzen?

Steht da was von Androhung von Ordnungsgeld drin?

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2011 14:18
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Nun, eine gerichtliche Regelung existiert, aber die KM ist halt der Meinung, dass den Kindern das selber Entscheiden sollen. Und die wollen nu nicht, weils halt bequemer ist zuhause auf dem Hintern sitzen zu bleiben.

Ein Gericht hat enstchieden und Abweichungen können, wenn überhaupt, nur in Abstimmung mit Dir erfolgen.
Wiederholt sich dies weiterhin, musst Du Dich nochmal ans Gericht wenden...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2011 14:19
 HaS
(@has)
Rege dabei Registriert

Nu heisst es, die Kinder würden ja auch mal ein WE absagen können...

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Themenstarter Geschrieben : 07.10.2011 14:19
(@jenpa)
Nicht wegzudenken Registriert

@michael

Da muss ich dir zum Teil Recht geben. Bei dem 9 jährigen Kind i.O. aber wie machste das bei einem 12 jährigen ?

Wenn der/die nciht will nützen dir deine besten Überredungskünste nix.

jenpa

..dem Kind beide Eltern

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Geschrieben : 07.10.2011 14:20
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Und was denkst Du, würde Deine Ex sagen wenn die Kinder beschließen würden ab sofort bei Dir zu leben?
Wäre sicherlioch auch kein Problem oder?

Mache deutlich, dass Du auf Einhaltung der gerichtlichen Regelung bestehst. Fruchtet dies nicht, dann gehst Du eben wieder vor Selbiges.

Das man sich bei einem 12-jährigen schwer tun kann ist mir schon klar. Deshalb ist unbedingte Eile geboten.

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2011 14:22
 HaS
(@has)
Rege dabei Registriert

Und was hast Du bisher dazu getan, diese gerichtliche Regelung durchzusetzen?

Steht da was von Androhung von Ordnungsgeld drin?

Ne, natürlich nicht, so heiss war der Kampf darum bisher nie. Im Gegenteil, die KM wollte ja den Umgang so fixiert haben.

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Themenstarter Geschrieben : 07.10.2011 14:23
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

In dem Falle würde ich ihr noch einmal deutlich schreiben, dass sie für die Einhaltung der Umgangsvereinbarung verantwortlich ist und Änderungen nur mit deiner Zustimmung möglich sind.

Wenn sie ihrer Pflicht, den Umgang zu ermöglichen, zu fördern und durchzusetzen nicht nachkomme, wärst du gezwungen, gerichtliche Schritte einzuleiten und ggf. ein Ordnungsgeld zu erwirken.

Dabei solltest du auch ruhig diese Begriffe und Formulierungen verwenden.

Danach stellst du bei Gericht einen Antrag auf Festsetzung eines Ordnungsgeldes.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2011 14:27




82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus und ergänzend:
rede mal mit den beiden und mache klar, dass das so nicht geht. Natürlich sind Abweichungen möglich, aber nur, wenn diese mit Dir abgestimmt wurden.
Sollten Aktivitäten am WE mit ihren Freunden ein möglicher Grund sein, würde ich evtl anbieten, ab und an Freunde zu Dir/euch übers WE mitzubringen/einzuladen.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2011 14:35
 HaS
(@has)
Rege dabei Registriert

Ich habe ein paar mal absagen müssen, weil ich schlicht kein Geld dafür hatte die Kinder abzuholen. Gilt das für alle beteiligten? Was ist denn, wenn ich die vereinbarung nicht einhalten kann?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.10.2011 14:36
 HaS
(@has)
Rege dabei Registriert

Servus und ergänzend:
rede mal mit den beiden und mache klar, dass das so nicht geht. Natürlich sind Abweichungen möglich, aber nur, wenn diese mit Dir abgestimmt wurden.

Ich hab auch nur ne Absage der Kinder über die Mutter bekommen. Ich habe freigestellt, dass die Kinder mir persönlich am tel absagen können, aber das wurde von ihr abgeleht. Und ich werde nicht fremde Kinder 150km weit mitnehmen 😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.10.2011 14:38
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Ich habe ein paar mal absagen müssen, weil ich schlicht kein Geld dafür hatte die Kinder abzuholen. Gilt das für alle beteiligten? Was ist denn, wenn ich die vereinbarung nicht einhalten kann?

schlechte Voraussetzungen für eine Diskussion, leider.

rede mal mit den beiden und mache klar, dass das so nicht geht. Natürlich sind Abweichungen möglich, aber nur, wenn diese mit Dir und Mutti abgestimmt wurden.

soviel Zeit muss sein...

Und ich werde nicht fremde Kinder 150km weit mitnehmen 😉

wieso dass denn nicht?

Gruß, toto

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Geschrieben : 07.10.2011 14:47
 HaS
(@has)
Rege dabei Registriert

wieso dass denn nicht?

Weil so schon kaum Platz da ist? Ich wohn schliesslich nicht in einem Schloss. Ausserdem ist es ja nicht so als hätten meine Kinder besonders viele Freunde, das hab ich ja auch schon angesprochen, die haben nur keine Lust, nicht etwa was anders vor.....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.10.2011 14:50
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich habe ein paar mal absagen müssen, weil ich schlicht kein Geld dafür hatte die Kinder abzuholen. Gilt das für alle beteiligten? Was ist denn, wenn ich die vereinbarung nicht einhalten kann?

Die Regelung ist für Dich selbsverfreilich genauso bindend wir für die Gegenseite, wenn die Absagen im Einvernehmen mit KM erfolgte, kann nix passieren; ansonsten wie TotoHH schon schrieb.
Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2011 14:52
 HaS
(@has)
Rege dabei Registriert

Die Regelung ist für Dich selbsverfreilich genauso bindend wir für die Gegenseite,

Welche Logik liegt denn dem zu Grunde? Wenn ich die Kinder nicht abholen kann(zumal ich ja eh holen muss) weil ich kein Geld für Auto/Bahn habe, wie soll das denn gehen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.10.2011 14:55
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Na super, Du nimmst Dir schon raus, abzusagen, die Gegenseite darf dies aber nicht....Du misst mit zweierlei Masstabe.

Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2011 15:03
 Vaka
(@vaka)
Rege dabei Registriert

Welche Logik liegt denn dem zu Grunde? Wenn ich die Kinder nicht abholen kann(zumal ich ja eh holen muss) weil ich kein Geld für Auto/Bahn habe, wie soll das denn gehen?

Sorry, bei so etwas bekomme ich die Krise.
Es sind deine Kinder. Wenn du das so machst, brauchst du dich nicht wundern, wenn die Kinder nicht wollen.

Kinder brauchen da Verlässlichkeit.

Entweder du stellst den Umgang ( auch finanziell ) oder du musst eben damit leben, daß die Kinder dann nur sporadisch wollen.

Was soll die KM machen, wenn sie kein Geld hat, die Kinder hungern lassen oder vor die Tür setzen.

Kopfschüttelnd,

VaKa

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2011 15:04
 HaS
(@has)
Rege dabei Registriert

Du misst mit zweierlei Masstabe.

Keineswegs. Wenn ich schon einen Grossteil meines Einkommens als Unterhalt zahle UND ich die Pflicht habe(mit entsprechenden finaziellen aufwänden) abzuholen während sie nur auf dem Hinternsitzend warten muss, sind zweierlei Massstäbe anzulegen!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.10.2011 15:06




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