KM im Krankenhaus, ...
 
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KM im Krankenhaus, welches Aufsichtsrecht habe ich

 
(@msewelies)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe VS- Gemeinde,
die Mutter unserer Kinder (9+6) kommt ins Krankenhaus.

Frage: Gibt es eine Priorität, was(wer) die Aufsichtspflicht in dieser Zeit angeht?
Nach meinem Verständniss, sollte es doch der Vater sein, oder?

Warum stelle ich die Frage!
Meine Vermutung: Exi sieht es lieber, dass ihr "Neuer" oder andere die Kinder Beaufsichtigen.

Rahmenbedingung:
- ich habe kein Sorgerecht, da wir nie verheiratet waren ( aber 10 Jahre zusammen )
- regelmäßiger Umgang mündlich vereinbart ( 3 WE pro Monat + 1-2 Tage zusätzlich ) // ich führe Besuchstagebuch
- ich lebe 2 KM von meinen Kids entfernt

Vielen Dank im Voraus.

LG Micha

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.08.2008 11:56
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Micha,

da du kein SR hast darf sie ganz alleine bestimmen, wo sich die Kinder in ihrer Abwesenheit aufhalten.

Es wäre natürlich schön ,wenn sie dich zuerst gefragt hätte, ob du die Kinder nimmst. Auf der anderen Seite: wenn die Kinder ein gutes Verhältnis zu ihrem LG haben und so in ihrem gerwohnten Umfeld beliben können spricht doch auch nichts dagegen, wenn sie die Zeit des Krankenhausaufenthalts in ihrer Wohnung verbringen.

Tina

p.S.: hatten wir das Thema nicht schonmal?

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2008 12:18
(@jungi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo wie sieht die ganze Sache denn  mit Sorgerecht aus?????

KM ist z.B. im KH Haus und Ich erfahre dass nur durch Zufall oder danach, mein Sohn ist sonst wo, meistens bei Oma. Ich bin schon auch dafür dass er in seinem gewohnten Umfeld bleiben kann, aber dadurch dass Ich Ihn bisher alle 2 Wochen sehen konnte fühlt er sich bei mir vielleicht genausowohl wie bei Oma??

LG Jungi

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2008 13:10
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@ jungi:

Solange die KM das ABR hat ist auch da nicht viel zu machen.

Ist das ABR nicht geregelt, dann bestimmt normalerweise der Elternteil bei dem das Kind gerade ist, wo es in der Abwesenheit dieses Elternteils ist.

Manchmal hilft auch ein nettes Gespräch.
#
Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2008 13:13
(@jungi)
Schon was gesagt Registriert

Danke Tina für die schnelle Antwort,
Die KM hatt im Vorfeld nichts bestimmt soweit Ich weiss da Sie an Epilepsie leidet kann Sie dann auch nicht wirklich mehr bestimmen wer auf unseren Sohn aufpasst. Meistens passt dann Ihre Mutter auf oder der LG.

Ich bin immer noch irritiert da wir gemeinsames Sorgerecht haben. Geht das ABR nicht auf mich über, wenn unser Sohn nicht mehr durch Sie betreut werden kann. Bin Ich nicht dazu verpflichtet dafür zu Sorgen, dass es meinem Kind gut geht wenn Sie dazu durch KH nicht dazu in der Lage ist.

Beim netten Gespräch sind wir noch nicht leider. Aber immerhin bisher ohne Rechtsverdreher 🙂

LG Micha

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2008 13:30
(@msewelies)
Schon was gesagt Registriert

@ Tina

... danke Tina für Deine Antwort.  🙂

Jetzt weiss ich bescheid. **schöne-schei????****

Nein, wir hatten das Thema noch nicht. Mein letzter Post liegt einige Monate zurück.

LG an alle, Micha

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.08.2008 14:17
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

@jungi

Ich weiss da Sie an Epilepsie leidet kann Sie dann auch nicht wirklich mehr bestimmen wer auf unseren Sohn aufpasst.

Wieso sollte sie das nicht können? Ein epileptischer Anfall dauert ja nicht Stunden oder gar Tage..sondern höchstens einige Minuten..
Da wird sie schon entscheiden können, wo das Kind bleibt, wenn sie wegen eines Anfalles zur Kontrolle ins KH muß ..

Geht das ABR nicht auf mich über, wenn unser Sohn nicht mehr durch Sie betreut werden kann.

Da geht nichts auf dich über, denn ihr habt es ja eh beide, da es ja nicht expliziet jemandem übertragen wurde..

Wobei es ja dann nicht wirklich eine Frage des ABR`s ist..

Wenn die KM einen Anfall erleidet und deshalb ins KH mal muß, kann sie ja ohne weiteres eben kurzfristig entscheiden, das es bei der Oma, oder beim LG (evtl dadurch im gewohnten Umfeld) bleibt..

Sicherlich kann es auch bei dir unterkommen, aber letztendlich sicher keine Sache um eine "Fass" aufzumachen...besonders wenn so ein Ereignis unerwartet auftritt..
Ist es ein geplanter Aufenhalt im KH, wäre es natürlich schön wenn sie dich fragen würde, aber letztendlich auch nicht zwingend ..

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2008 14:26