KM drei Tage die Wo...
 
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KM drei Tage die Woche am Arbeiten - wünscht aber normales UR

 
 John
(@john)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Väter,

ich bin seit einem Jahr von meiner Ehemaligen getrennt und habe mit ihr einen Sohn (8).
Zunächst haben wir es mit dem Kind sehr frei gehandhabt, nun habe ich zwei mal nicht das richtige Lied gepfiffen und jetzt wünscht meine Ex "normales Umgangsrecht".
Ich darf meinen Jungen demnach also nur noch alle 14 Tage sehen, Ferien halbe/halbe, Feiertage geregelt ... usw. Ihr kennt das sicher alle.

Meine Ex arbeitet drei Tage die Woche volltags, in dieser Zeit ist das Kind bei meinem ehem. Schwiegervater.

Was ist nun wenn ich mal zwischendurch ausserhalb der Ferien Urlaub habe? Ich mache ansich immer kurzfristig Urlaub und habe mich in den letzten Jahren weniger an Ferien sondern eher am Wetter orientiert. So möchte ich das auch beibehalten.

Wenn das "normale Umgangrecht" durch einen Richter ausgesprochen wird, muß ich dann meinen Jungen beim ehem. Schwiegervater lassen obwohl ich mich um das Kind kümmern könnte?

Kann doch nicht sein, oder?  :knockout:

Gruß
John


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.01.2007 18:40
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo John,

Du klingst frustriert... und ja, mit Väterrechten ist es manchmal nicht weit her.

Zu Deiner ersten Frage mit dem Unterhalt: Ja, Kindesunterhalt musst Du zahlen, egal wo sich das Kind aufhält, solange es sich nicht überwiegend bei Dir aufhält. Sonstiger Unterhalt (Betreuungsunterhalt?) kann entfallen oder weniger werden, wenn die Mutter arbeitet.

Zu der Frage nach dem Umgang. Habt Ihr gemeinsames Sorgerecht? Wenn ja, ist zum Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) jemals irgendwas entschieden worden? Wenn sie das ABR hat, kann sie Dein Kind beim Schwiegervater parken und es geht Dich nichts an, ja. Aber einen "normalen" Umgang gibt es nicht, auch wenn viele das meinen. Wenn ihr Euch nicht einigen könnt, musst Du eine Schlichtung bei einer Beratungsstelle probieren oder zur Not klagen. Viel wirst Du da zwar nicht reissen können, aber z.B. die Frage ob man von Dir eine langfristige Urlaubsplanung erwarten kann oder an kurzfristig zu vereinbarenden Tagen Dein Kind tagsüber zu Dir kommt statt zum Schwiegervater kannst Du da sehr wohl verhandeln.

Wenn Du sorgeberechtigt bist kannst Du natürlich auch den langen Weg gehen und ein Wechselmodell anstreben - aber ich lese so raus, dass es Dir darum nicht geht.


AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2007 19:25
(@melmi)
Rege dabei Registriert

HI John,

eine ähnliche Frage hast Du doch gerade auch unter anderer Headline gepostet.... verrate uns doch mal wie alt dein Sohn ist bitte....

und, doch genau das kann die KM machen und du hast sogut wie keine Chance wenn die KM nicht mitspielt..... willkommen im Club  😉

Grüssung
Melmi


Life is a Rollercoaster 😉

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2007 19:27
 John
(@john)
Schon was gesagt Registriert

Hallo und Danke für Eure Antworten!

Es ist echt unglaublich was wir mitmachen müssen....

Melmi mein Sohn  ist acht. Die beiten Themen sind ähnlich, aber in dem einen geht es um den Unterhalt und in dem anderen geht es um Ungangsrecht, daher habe ich doppelt geschrieben.

Gruß
John


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.01.2007 20:08
(@haddock)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo, John

dir bleiben 2 Möglichkeiten: aussergerichtl. Lösung oder Beschluß durch ein Gericht.
In letzterem Falle hast wohl eher schlechte Karten, du kannst nämlich nicht sagen, dass dir dein Sohn vorenthalten werde.
Bleibt nur die Einigung mit der KM. Suche das Gespräch, schlage evtl. eine Mediation/Trennungsberatung vor, um den Umgang zu regeln - wichtig ist, dass am Ende eine für beide verbindliche Einigung steht, die der Willkür keinen Vorschub leistet. Danach sollte vor allem Verlässlichkeit bewiesen werden, das hilft ungemein bei späteren Streitigkeiten. Vielleicht empfielt es sich auch, bis zu einer Einigung, ihr Liedchen zu Pfeifen - soweit es eben geht, denn Mme sitzt am längeren Hebel!

Wie deine Ex die Betreuung regelt, wenn er bei ihr ist und sie arbeitet - geht dich nichts an, solange das Kindeswohl nicht gefährdet ist.
Sei lieber froh, dass sie arbeitet, und evtl. irgendwann auf eigenen Füßen stehen kann.

Gruß
Haddock


AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2007 20:10
(@melmi)
Rege dabei Registriert

oder so  😉

Wie deine Ex die Betreuung regelt, wenn er bei ihr ist und sie arbeitet - geht dich nichts an, solange das Kindeswohl nicht gefährdet ist.
Sei lieber froh, dass sie arbeitet, und evtl. irgendwann auf eigenen Füßen stehen kann.

Und soweit ich weiss ist das derzeitige Arbeiten der KM noch eine KANN Regel weil dein Sohn erst 8 und somit in der 3. Klasse sein müsste, d.h. die KM müsste noch nicht arbeiten gehen und wenn dann eh nur Teilzeit bis eurer Kind 15 ist....also wird sich das derzeit nicht auf deine Unterhaltspflicht auswirken....

Ergo, bzgl. UGR mit der KM reden und eine andere Einigung als die "übliche" finden...
Zwecks Unterhalt glaube ich hast Du wenig Chancen dass sich "derzeit" etwas ändern lässt....gibt es denn einen neuen LG bei der KM, steht evtl. ein gemeinsames Zusammenleben an ?

vG
Melmi


Life is a Rollercoaster 😉

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2007 20:18
 John
(@john)
Schon was gesagt Registriert

Danke nochmal allen.

Ja Melmi, es ist in der Tat noch eine 'kann' Regal dass sie Arbeiten geht, unter zehn könnte Sie zuhause bleiben.

Er ist gerade in der zweiten Kasse. Mir bleibt also nur die Möglichkeit ihn zu mir zu holen damit ich diesen Zirkus umgehen kann, richtig?
Meine Freundin hat auch zwei Kinder, die bei uns leben. Wenn ich sehe was der Junge ( 14J. ) aus dem Gym an Hausaufgaben mitbringt bezweifel ich, dass mein ehem. Sch.vater künftig noch der Richtige für die Betreuung ist. Aber selbst dann könnte ich mich nicht wehren, es sei denn ich hole den Bengel zu mir.

Nächste Woche habe ich noch Urlaub. Dann wird es wieder so sein, dass ich am Fenster steht und zusehen wie der Schw.-vater den Jungen von der Schule abholt, abwohl ich genau daneben wohne und der Junge auch sehr gut zu mir kommen könnte.
Er ist genauso gerne hier wie bei seiner Mutter. Es liegt also nicht an ihm dass es nicht kommt, es wurde ihm gesagt wie es ist und dann ist das gut für ihn und er hält sich dran.

Gruß
John


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.01.2007 20:29
 RUDY
(@rudy)
Zeigt sich öfters Registriert

Moin,

warm holst Du ihn nicht einfach ab, und zwar eine halbe Stunde früher. Du bist der Vater. Es gibt keinen normalen Umgang, auch wenn die Exen das zu wissen glauben . Aber schlussendlich sind solche Vereinabrungen bei GSR immer eine Frage der Absprache. Sie kann keine seit gerauemr Zeit bestehende Vereinbarung aufkündigen.
Lässt man diese Willkür einmal zu, geht es in dem gleichen Tempo weiter.

Rudy


AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2007 11:45
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn ich sehe was der Junge ( 14J. ) aus dem Gym an Hausaufgaben mitbringt bezweifel ich, dass mein ehem. Sch.vater künftig noch der Richtige für die Betreuung ist

Ja, allerdings sollen Kinder in der weiterführenden Schule in der Lage sein ihre Hausaufgaben ohne elterliche Mithilfe zu erledingen. An der Schule meiner Kids bekommen z.B. Kinder keine Gymnaslialempfehlung bei passenden Notendurchschnitt, wenn dieser nur durch massive Mithilfe der Eltern bei den Hausaufgaben und dem lernen erreicht wird.

"Kleinere" Hilfestellungen wie Vokabelabfragen, 1x1 abfragen u.s.w. kann auch jemand machen, der sonst nix von der Materie versteht.

Ansonsten verstehe ich deinen ÄRger schon. Aber da wird nur ein Gespräch mit der KM helfen. Das du z.B. zumindest während des Urlaubs deinen Sohn betreuuen könntest.

Gruß Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2007 13:08