hallo,
vieleicht könnt ihr helfen.
ein freund von mir, genauer gesagt, mein nachbar, hat folgendes problem:
verheitratet, getrennt seid einem jahr. 3 kinder, 3,1,1 jahre. gsr, abr bei der mutter.
eine umgangsregelung besteht seid einen 3/4 jahr. jede woche von freitag bis montag. ich weiss, ist viel. das ist auch gut so.
mutter hat heute per RA mitteilen lassen, regelung auf alle 14 tage zu ändern. also dieses wochenende kein umgang.
JA sagt, wenn mutter das sagt ist das eben so.
soll er das so hinnehmen?
mit freundlichen grüssen
gaya
Hallo gaya,
wird begründet warum die bisherige Regelung geändert werden soll?
Gruß
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
eine umgangsregelung besteht seid einen 3/4 jahr. jede woche von freitag bis montag.
[...]
JA sagt, wenn mutter das sagt ist das eben so.
Hi,
die alte Umgangsregelung, gabs die schriftlich? Und was das JA sagt ist erst mal wenig relevant. Er sollte sich an einen Anwalt wenden, UMGEHEND. Den einen Antrag ans Gericht zur Regelung des Umgangsrechts gemäß bisheriger Regelung stellen lassen, und das sehr gut begründet (Kids haben sich daran gewöhnt, Kids haben altersentsprechend noch kein ausgebildetes Zeitempfinden und können daher zwei Wochen nicht einordnen und werden denken, Pappa habe sie verlassen, die Forschung belegt dass für Kids in dem Alter häufiger Kontakte zum getrennt lebenden Elternteil sehr wichtig sind...). Da aber noch etwas weniger wichtiges und eh aussichtsloses oben drauf satteln, etwa dass die KM die Kids holen und bringen muss. Sobald dann vom Gericht eine Verfahrensnummer zugeteilit ist, sofort einen Eilantrag hinterherschicken, in dem dann das oben draufgesattelte nicht erwähnt wird.
cya,
elwu
hallo,
die regelung ist durch mediation zustande gekommen.
mit freundlichen grüssen
gaya
[Editiert am 27/4/2006 von gaya]
hallo,
entschudigt bitte die kurzangebundene art meiner beiträge, mein nachbar hatte heute einen termin bei seiner RA und ich mußte zum eltern-sprechtag.
danke, elwu, für deine tipps.
ich habe
sie so weiter gegeben. die RA hat ihm geraten, erst noch einen schriftsatz zu ihrem ra zuschicken, den umgang in vorher üblicher form bei zu behalten, andernfalls das gericht einzuschalten.
mit freundlichen grüssen
gaya