Hallo ich habe beim amtsgericht angerufen gehabt und gefragt ob ich da auch eine klage aufgeben kann die sagten mir kann ich überall machen. Da ic im Land Brandenburg wohne und mein sohn wohnt in Sachsen Anhalt.
Nun habe ich Post bekommen in denn brief steht:
In der Familiensache xxx gegen yyy
bestehen bedenken wegen der zuständigkeit. Das hiesige Familiengericht ist örtlich unzuständig, und zwar gemäß §§ 36, 43 FGG.
Es wird um mitteilung binnen zwei wochen ab zugang dieses schreiben gebeten, ob die abgabe des verfahrens im schriftlichen verfahren an das ausschließliche zuständige Atsgericht - Familiengerich - in Magdeburg beantragt wird.
Wenn sie keinen derartigen antrag stellen, muss ihr antrag als unzulässig zurückgewiesen werden.
Zur vermeidung von Verfahrensverzögerungen ist der antrag der Gegenseite formlos übersand worden.
MFG Richterin am Amtsgericht.
Nun hbe ich mal eine Frage soll das Heißen das ich denn antrag beim Familiengericht in Magdeburg noch mal beantragen muß?
Morgen Franki,
ja, das wollen sie, aber nicht nochmal. Zuständig ist immer das FamGer am Wohnsitz des Kindes, ist ja logisch. Jetzt wirst Du danach gefragt, ob Deine Klage an das zuständige FamGer zur Klageerhebung überstellt werden soll. Also sage ja und bereite Dich auf Fahrwege vor.
Viel Glück oldie
Edit: und beachte die NoGo's
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Anm.: Realname auf Wunsch des Users entfernt
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.