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Klage wegen Problemen mit dem Umgang in den Sommerferien

 
(@tom66)
Rege dabei Registriert

Hallo,

meine Ehefrau und ich haben uns vor ca. 1,5 Jahren getrennt. Wir haben 3 Kinder (6, 8, 18 Jahre alt), die bei meiner Ex wohnen. Da meine Noch-Ehefrau berufstätig ist, klappt es mit dem Umgang (alle ungeraden Wochenenden sind die beiden Jüngsten von Freitag bis Sonntag bei mir; haben wir nur mündlich vereinbart) meistens gut, da meine Ex insbesondere in Ferien auf mich angewiesen ist und auch sonst froh ist, freie Zeit für sich zu haben. Trotzdem versucht sie immer wieder, die Kinder zu manipulieren und redet ihnen gegenüber schlecht über mich.

Ich hatte meiner Ex im Dezember 2009 einen schriftlichen Vorschlag zu einer generellen Umgangsvereinbarung zugeschickt, in der neben den 14tägigen Umgangswochenenden insbesondere der Urlaub festgelegt werden sollte. Mein Vorschlag war, dass jedes Jahr die beiden jüngeren Kinder abwechselnd in den ersten und im nächsten Jahr in den zweiten Ferienhälften (Ostern, Sommer, Herbst, Weihnachten) bei mir sind. Grundsätzlich war meine Ex einverstanden, wie sie mir sagte, wollte sich aber - wie immer -  nicht festlegen.

Ich musste meinen Urlaub im Januar bei meinem Arbeitgeber anmelden und habe dies gemäß dieses Vorschlags getan und dies meiner Ex vorher noch einmal per E-Mail mitgeteilt. Ohne Reaktion ihrerseits.

Um ihr nicht die Möglichkeit zu geben, etwas misszuverstehen, habe ich dann im Februar meiner Ex eine E-Mail geschrieben, in der ich detailliert aufgeführt habe, an welchen Tagen vor und nach den Ferien ich die Kinder abholen bzw. zurück bringen werde.

Darauf teilte sie mir 2 Wochen später per E-Mail in einem sehr beleidigenden Ton mit, dass sie noch nicht weiß, ob sie im Sommer in der 2. Ferienhälfte Urlaub bekommt und dass sie im Sommer wahrscheinlich die 1. Ferienhälfte nehmen muss. So ist dann auch auch eingetreten. Bestätigt ihrerseits aber erst im April.

Imo hat sie sich nicht getraut, bei der betrieblichen Urlaubsplanung ihre Interessen einigermaßen zu vertreten. Bei mir hingegen erwartet sie, dass ich eine Lösung möglich mache.

Sie besteht darauf, die 3 Ferienwochen, die sie Urlaub bekommt, mit den Kindern zu verbringen. Eigene Kompromissvorschläge machte sie bis heute keine.

Obwohl ich erst nicht wollte – um ihr Nichtstun und mich Ausnutzen nicht zu unterstützen – habe ich dann wegen der Kinder versucht meinen Urlaub zu verschieben. Dies gelang aber nur für eine Woche, so dass wir weiterhin 2 Wochen überschneidend Urlaub hätten und 2 Wochen, in denen die Betreuung für die Kinder noch nicht geklärt ist. Mein Vorschlag sah vor, dass die Kinder jeweils 2 Wochen bei KM und KV verbringen würden.

Diesen Vorschlag habe ich ihr dann Anfang Mai per E-Mail unter detaillierter Angaben der Hol- und Bringtage und -uhrzeiten mitgeteilt und um eine verbindliche Antwort gebeten.

Auf diesen Vorschlag hat sie nicht geantwortet und ich habe meine RAin beauftragt in einem Schreiben auf einer Klärung zu bestehen. Darauf hat meine Ex per E-Mail an meine RAin geantwortet, in der sie mir vorwirft, ich mache das nur, um sie ärgern (?!). Zu den konkreten Vorschlägen für die Sommerferien schrieb sie gar nichts.

Ich habe gestern mit meiner RAin telefoniert und sie beauftragt bei Gericht eine Klage zur Regelung des Umgangs in den Sommerferien einzureichen. Am Montag wird die RAin die Klage an das Gericht abschicken. Auf Anraten meiner RAin werden wir in dem Antrag erstmal weniger Kompromisse anbieten als in meinem vorherigen Vorschlag, auf den Ex zweimal nicht geantwortet hat und 3 Wochen Umgang in den Sommerferien fordern.

Meine Fragen.

1. Soll ich parallel Kontakt zum Jugendamt aufnehmen um eine Klärung zu erreichen?
Bei Umgangsboykott empfehlt ihr sonst immer den üblichen Dreisprung: Mit der KM reden, JA einschalten, gerichtliche Regelung beantragen. Gilt das auch hier? Bisher hatte ich nur Kontakt mit der Beistandschaft wegen dem KU. Meine Rain meinte, dass JA würde sowieso informiert werden, ich bräuchte nichts von mir aus zu machen.

2. Ich möchte eine gerichtlich festgelegte Umgangsvereinbarung für die Zukunft erreichen. Ist es möglich/sinnvoll, diese bereits mit dem Eilantrag verbinden oder soll ich dies erst mit der Scheidung, die ich im März beantragt habe, regeln zu lassen?

Liebe Grüße
Thomas

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.05.2010 11:51
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Tom,

das ist keine einfach Kiste, die Du da vor Dir hast. Denn eine gerichtliche Umgangsregelung ist ja dafür gedacht, einen umgangsboykottierenden Elternteil wieder auf Linie zu bringen, indem man ihm schwarz auf weiss vorgibt, wie der Umgang auszusehen hat.

Deine Ex boykottiert aber keinen Umgang; sie ist nur "unentschlossen" oder (wie Du ja auch selbst schreibst) "nicht in der Lage, bei der betrieblichen Urlaubsregelung ihre eigenen Interessen angemessen zu vertreten"; hinzu kommen irgendwelche innerbetrieblichen Dinge: Bei Deinem Arbeitgeber wird der Urlaub im Januar geregelt; bei ihrem erst im April. Was genau soll man da juristisch einklagen oder festschreiben wollen?

Ihr habt ein Kommunikations-, aber nicht wirklich ein Umgangsproblem. Es könnte sein, dass Du auf einen erstaunten Richter triffst, der Dich fragt "Wollen Sie nicht lieber froh darüber sein, dass Ihre Frau überhaupt arbeitet und Ihnen nicht auf der Tasche liegt?"

Besser als eine Klage wäre eine Mediation. Der zur Kommunikation oder zum selbstbewussten Vertreten der eigenen Interessen gegenüber Arbeitgeber und Kollegen kann man niemanden per Gerichtsbeschluss zwingen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2010 13:34
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

1. Soll ich parallel Kontakt zum Jugendamt aufnehmen um eine Klärung zu erreichen?

Ja. Hättest Du besser machen sollen, bevor Di die RAin mandatierst.

Meine Rain meinte, dass JA würde sowieso informiert werden, ich bräuchte nichts von mir aus zu machen.

Stimmt. Der Schritt zum JA gilt jedoch als friedlicher Einigungsversuch VOR Einschalten des Gerichtes. Bringt selten was, stellt den KV aber in ein besseres Licht.

2. Ich möchte eine gerichtlich festgelegte Umgangsvereinbarung für die Zukunft erreichen. Ist es möglich/sinnvoll, diese bereits mit dem Eilantrag verbinden oder soll ich dies erst mit der Scheidung, die ich im März beantragt habe, regeln zu lassen?

Du solltest bezüglich Umgang ein ganz eigenes Verfahren anleiern, nichts irgendwo dran hängen. Antrag auf gerichtliche Umgangsregelung. Ob Eil oder nicht, ist eigentlich egal. Beschleunigt wird dadurch eher nichts und Deine Umgangsregelung bekommst Du so oder so vom Gericht.

Besser fände ich jedoch, wenn Du das versuchen würdest friedlich mit Exe zu regeln. Mit dem JA z.B.. Ihr scheint mir kein klassisches "Streitpaar" zu sein. Exe spielt ja irgendwie mit. Kriegt es nur nicht ganz auf die Reihe...

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2010 13:38
(@tom66)
Rege dabei Registriert

Hallo,

ihr habt Recht, Umgang verhindern will sie nicht. Bis auf einige kleinere Vorfälle klappt es ganz gut.

Darüber bin ich sehr froh und auch dass sie arbeiten geht.

Dass wir ein Kommunikationsproblem haben, ist offensichtlich. Dass dazu immer zwei gehören ist mir auch klar.

Ihr Nichtreden ist aber nicht Unentschlossenheit sondern ihre Methode zu versuchen Macht auszuüben. Meine Ex hat schon lange vor der Trennung damit begonnen, mich mit Nichtreden und Missachten zu "bestrafen". Ich bin überzeugt, dass wenn sie mich wegen der Kinder nicht brauchen würde, hätte sie den Kontakt zu mir längst vollständig abgebrochen. Dies hat sie in der Vergangenheit mehrfach gemacht mit Menschen, die ihr Nahe stannemeinsamen Steuerveranlagung, unvollständige und viel zu späte Überweisung der Hausmiete an mich, Forderung von Trennungsunterhalt, Forderung der Übernahme der kompletten Betreuungskosten usw.), bei denen sie mich genauso durch Nichtkommunikation oder Ablehnung behandelt oder finanzielle Absprachen nicht einhält und ich dann der Dumme bin.

Ich habe in den letzten Monaten mehrere Kompromissvorschläge zu den Sommerferien gemacht und auch Vorschläge von ihr erbeten. Das hat sie alles ignoriert. Und wenn Sie mir im Januar gesagt hätte, es dauert bei ihrem Arbeitgeber noch, bis sie den Urlaub planen kann, hätte ich vielleicht noch andere Möglichkeiten finden können.

Ich habe mir viel zu lange zu viel von Ex gefallen lassen, auch um die Kinder nicht zu verlieren. Erst seit einem Jahr vertrete ich klarer und eindeutiger meine eigenen Interessen und springe nicht mehr über jedes Stöckchen, dass sie mir hinhält.

Liebe Grüße
Thomas

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.05.2010 16:56
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Tom66!
Vielleicht hilft folgende Vorgehensweise:
Schicke ihr nochmal den enstprechenden Umgangsvorschlag und schreibst dazu, dass Du von Zustimmung ausgehst, wenn Du bis tt.mm.jjjj nichts anderslautendes von ihr erfährst...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2010 17:24
(@tom66)
Rege dabei Registriert

Hallo,

sorry, bei meinem letzten Beitrag hatte ich versehentlich einen Teil gelöscht. Ich hoffe, es ist trotzdem einigermaßen verständlich.

Liebe Grüße
Thomas

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.05.2010 17:45
(@tom66)
Rege dabei Registriert

Hallo,

danke für eure Antworten, die mich noch einmal nachdenklich gemacht haben.

Ich habe meiner Ex nun eine E-Mail geschrieben, in der ich kurzfristig um konkrete und verbindliche Aussagen zum Umgang in den Sommerferien bitte. Und dass ich andernfalls Klage einreichen werde.

Außerdem werde ich sie heute abend, wenn ich die Kinder zurück bringe, auf das Thema ansprechen.

Mal abwarten, ob und wie sie reagiert.

Grüße
Thomas

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.05.2010 13:52
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Tom,

Ich habe meiner Ex nun eine E-Mail geschrieben, in der ich kurzfristig um konkrete und verbindliche Aussagen zum Umgang in den Sommerferien bitte. Und dass ich andernfalls Klage einreichen werde.

nochmals die konkrete Frage: WAS willst Du da denn einklagen? Deine Ex boykottiert den Umgang mit den Kindern nicht; auch nicht den Ferienumgang. Sie lässt sich nur nicht zu einer verbindlichen Aussage herbei. Die kann man aber nicht einklagen.

Vergleichsbeispiel: Stell Dir vor, Du fragst Deine Kinder, was Du heute abend kochen sollst - und kriegst nur antworten wie "egal" oder "weiss ich nicht" - löst es Dein Problem, wenn Du dann einen unbeteiligten Dritten ins Boot holst? Oder kommst Du Deinem Ziel nicht eher näher, indem Du ganz autoritär verkündest "Ok, Freunde, dann gibt es Schweinebraten, Kartoffelpüree und Rotkohl!"

Auf Deinen Fall bezogen bedeutet das: Abgesehen vom juristisch nicht vorhandenen Klagegrund (und dem Umstand, dass die Sommerferien vermutlich vorbei sind, bis ein Gerichtsverfahren erledigt ist) liegen Deine Optionen nicht in einer Klage, sondern in einer freundlich-sachlichen und festen Ansage; beispielsweise "die Kinder sind in den Ferien von X bis Y bei mir und wir werden nach Z verreisen!" Dann kann Deine Ex "ok!" sagen - oder eben "nein, Du kriegst die Kinder nicht!" Und frühestens da kannst Du überhaupt juristisch einhaken.

Denn nur, wenn es a.) eine Ferienregelung gibt und b. Deine Ex unmissverständlich erklärt, sich nicht daran halten zu wollen, hast Du überhaupt einen Ansatzpunkt für juristische Schritte. Ansonsten machst Du Dich lächerlich. Denn fehlende Kommunikation oder Entschlussfreude kann man nicht einklagen.

Grüssles
Martin
(der dem Reflex "wenn du nicht tust, was ich will, verklage ich dich" noch nie besonders viel abgewinnen konnte)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2010 15:05
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

ich kann nicht so richtig nacvollziehen wo das eigentliche Problem ist.

Du hast ihr frühzeitig mitgeteilt, wann du Urlaub nehmen kannst. Und damit auch in welchen 3 Woche der Sommerferien die Kinder zu dir können. Das ht sie auch schriftlich und du kannst das ja nachweisen. Aus Kulaz hast du noch ein wenig verändert, da es ihr Wunsch war.
Was bitte hindert dich daran ihr schrifltich mitzuteilen:

Liebes Exschnuckiputz,

wie dir bereits Anfang des Jahres mitgeteilt mußte ich den Sommerurlaub bei meinem Arbeitgeber einreichen. Auf deinen Wunsch hin habe ich diese noch ein wenig verschoben. Die Kinder sind also in der Zeit von bis bei mir.
Außerhalt dieser 3 Wochen kann ich sie nicht nehmen, da ich keinen Urlaub nehmen kann. Wenn das also vondeiner Seite aus nicht klappt, obohl du langegenug Zeit hattest dich af diese Termine einzustelln, wirst du eben für eine Betreuung unserer Kinder sorgen müssen, wenn du arbeiten mußt. An den evtl. Kosten werde ich mich nicht beteiligen.
Für nächstes Jahr sollten wir dann noch frühzeitiger planen oder eine verbindliche Regelung treffen. Dazu schlage ich ein gemeinsames Gespräch mit dem Ja (oder einer anderen Einrichtung) vor.

Gruß

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2010 15:37
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Hm, also ich hab auch so meine Zweifel, ob die Email zum gewünschten Ergebnis führen wird. Die Drohung mit einer Klage ist immer heikel, da sie andeutet, dass man eh nicht mehr bereit ist grossartig zu reden. Entweder Du springst oder ich verklage Dich. Ich denke, dass die wenigsten dann springen. Die meisten machen dann erst richtig zu.

Warten wir´s ab.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2010 18:18




(@tom66)
Rege dabei Registriert

Hallo,

eine Antwort auf die E-Mail habe ich nicht erhalten. Dafür hatte ich gestern abend, beim Zurückbringen der Kinder, ein längeres Gespräch mit Ex, in dem wir beide ruhig über die Sache gesprochen haben. Kompromissvorschläge ihrerseits kamen aber nicht. Wahrscheinlich will sie mich nur länger hinhalten.

Nach viel Nachdenken über eure Antworten, habe ich mich aber entschieden, zum jetzigen Zeitpunkt keine Klage einzureichen. Ich habe meine RAin heute morgen entsprechend informiert. Auch wenn dies vielleicht bedeutet, dass die Kinder in den Sommerferien nur 1 Woche bei mir sind.

nochmals die konkrete Frage: WAS willst Du da denn einklagen? Deine Ex boykottiert den Umgang mit den Kindern nicht; auch nicht den Ferienumgang. Sie lässt sich nur nicht zu einer verbindlichen Aussage herbei. Die kann man aber nicht einklagen.

Nach jetzigem Stand besteht Ex auf 3 Wochen Urlaub mit den Kindern und will mir nur 1 Woche mit ihnen lassen. Meine Idee war, darauf zu klagen, dass KM und KV jeweils 2 Wochen mit den Kindern verbringen dürfen.

Doch jetzt warte ich erstmal ab. Wenn ich den nächsten Wochen nicht Verbindliches von meiner Ex höre, werde ich das Jugendamt um Vermittlung bitten.

Danke für eure Antworten und Tipps.

Liebe Grüße
Thomas

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.05.2010 12:30
 Mux
(@mux)
Registriert

Hallo Tom66,

Deine Situation kenne ich nur zu gut. Meine Ex boykottiert den Umgang nicht, hat aber immer
Macht darüber ausgeübt und damit mein Leben und das meiner LG bestimmt. Dieses versucht
sie immer noch - und das trotz mehrerer Umgangsregelungen.

Nichtmelden auf meine Eingungsversuche, wochenlanges Schweigen, dann wieder Telefon/SMS-Terror,
wenn sie etwas durchsetzen will, spontane Änderungen ihrerseits oder Nichtfestlegungen waren und
sind Kennzeichen ihres Handelns.

Da die meisten User Dir hier in Deinem Fall von gerichtlichen Schritten abgeraten haben, möchte ich
Dir doch meine Erfahrungen schildern.

Ich habe immer wieder nur  - und dies meine ich ausschließlich - nur mit Hilfe von Gerichtsurteilen den
Umgang für mein Kind erreicht, den ich ohne Gerichte nie mit ihr in freier Absprache erreicht hätte.

Ich habe durch die gerichtlichen Umgangsreglungen zeitweise Ruhe in den Umgang gebracht, habe
für mein Kind einen verlässlichen regelmäßigen Umgang erreicht und für mich relative Planungssicherheit.

Ich hatte z.B. eine allgemeine Umgangsreglung, die vorsah, dass ich drei zusammenhängende Ferienwochen
in den Sommerschulferien mit meinem Sohn verbringen kann. Welche der sechs Schulferien hatte die Richterin
- trotz meines anderslautenden Antrages -  in ihrer Weisheit offengelassen. Es war mir daher trotz dieses
Umgangsurteils nicht möglich, einen Urlaub zu buchen, da sich meine Ex einfach nicht zu meinen Terminvorschlägen
geäußert hat (von Dez. 2008 - März 2009). Ich habe dann meinen Sommerurlaub gebucht und ihr das mitgeteilt.
Sie antwortete mir, dass ihre Planung noch nicht stehe und ich bei evt. Überschneidungen unter Umständen den
Urlaub allein verbringen müsse. Daraufhin habe ich einen gerichtlichen Antrag zur Durchsetzung des gebuchten
Urlaubs sowie eine Abänderung der generellen Sommerferienregelung beantragt und auch beides so durchbekommen.

In Deinem Fall ist es etwas problematischer - weil a) noch keine Umgangsregelung besteht und b) Eure
arbeitstechnischen Verpflichtungen wahrscheinlich bei einer einstweiligen Anordnung als gleichwertig
angesehen werden.

Wie Du weiter vorgehst musst du entscheiden, nur Du kannst Deine Ex korrekt einschätzen.

Ich möchte aber geäußerten Aussagen widersprechen, die lauten, dass Umgangsboykott vorliegen muss, um
sich ans Gericht zu wenden. Man kann sich jederzeit mit einem Antrag an Gericht wenden - egal was
es für Umgangsschwierigkeiten gibt.

Desweiteren ist irgendwann die Phase der Eingung vorbei, nämlich dann, wenn einer Spielchen spielt oder
Stöckchen hochhält und mal schaut, was passiert. Einvernehmliche Einigung ist immer möglich, auch noch
während des Gerichtsverfahrens und nicht zuletzt drängen normalerweise die Richter auf eine gütliche Einigung.

LG,
Mux

   

AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2010 14:16
(@tom66)
Rege dabei Registriert

Hallo Mux,

danke für deine Antworten.

Letztes Jahr hat es bei miener Ex noch geklappt, den Sommerurlaub frühzeitig mit mir abzustimmen, obwohl es der gleiche Arbeitgeber ist. Dieses Jahr wird der Urlaub erst im April/Mai angemeldet und bewilligt ???

Ich denke auch, dass sie ein Spiel mit mir spielt, wie sie es bei finanziellen Dingen schon oft getan hat und immer noch tut.

Ich werde das Jugendamt in 2-3 Wochen um Vermittlung bitten, falls ich bis dahin keine klare Aussage von meiner Ex habe. Wenn sie dann versucht, im Sommer ohne Rücksicht ihre Vorstellungen durchzusetzen, will ich das wenigstens dokumentiert haben.

Spätestens im Rahmen der (eingereichten) Scheidung werde ich eine gerichtlich festgelegte Umgangsvereinbarung fordern.

Auch wenn ich jetzt nicht klage, heißt das nicht, dass ich mir in der Zukunft die Umgangszeiten von meiner Ex widerstandslos beschneiden lasse. Ich bin kampfbereit, will aber möglichst wenig Fehler machen.

Liebe Grüße
Thomas

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.06.2010 02:27
(@tom66)
Rege dabei Registriert

Hallo,

ein kurzes und erfreuliches Update in der Angelegenheit.

Meine Ex hat mir jetzt mitgeteilt, dass sie ihren Sommerurlaub jetzt doch so nehmen kann, dass die Kinder bei ihr und mir jeweils 3 Ferienwochen sind.  🙂

Diese Mitteilung war natürlich mit Bemerkungen und Drohungen verbunden, aber was soll´s. Hauptsache die Kinder sind in den Ferien bei mir. Aber ich denke, ohne ihre Erkenntnis, dass ich mich nicht mehr ihren Regeln und Spielchen unterwerfe, hätte das wahrscheinlich nicht geklappt.

Danke für eure Denkanstöße.

Grüße
Thomas

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2010 03:35