Hallo erstmal an alle,
habe hier schon einen Beitrag zu meiner Geschichte geschrieben. Wer sich einlesen will kann dies hier http://www.vatersein.de/Forum-topic-10842.html tun.
Nun zum folgenden:
Wir hatten mittlerweile 3 BU. Mehr sollen nicht folgen. Ich würde den kleinen das nächste Mal am 2. weihnachtsfeiertag sehen. Das möchte er gerne.
Nun ist es so das die KM und Ich jeder einen "Beratr" von der Familienberatung haben. Mit ihrer hatte ich bisher relativ wenig Kontakt(ausser bei den BU). Ich hatte zwischendurch auch ein Feedback Gespräch mit meiner und sie sagte zu mir ich solle mir keinen KOpf machen das sieht alles sehr gut aus. Kleiner Verbesserungswürdige Dinge gibt es immer aber im großen und ganzen passt das schon. :thumbup:
Die Probleme würden zum Großteil auf Seiten der Mutter liegen die eine extreme Bindung unterstützt und durch ihre ablehnenden Haltung mir gegenüber das Kind in Loyalitätskonflikte bringt. Man würde da aber auch dran arbeiten. Ausserdem hat das Kind auch zu viel Macht in seinen entscheidungen. Manche Entscheidungen sind zwischen den Eltern getroffen und das ist nun mal so. Dieses sieht die KM aber anders :gunman:
Nun hatte ich heute ein tel. mit der Beraterin der KM da meine in Urlaub ist und die KM letzte Woche ein Gespräch mit ihr hatte und laut KM eder nächste Besprechungstermin um einen Tag verschoben werden soll. Hier soll auch der weitere Umgang besprochen werden. 🙂
Auf meine Frage wie sie das den sieht und was den passiert wenn die KM bei dem Termin zum Umgang das gleiche wie sonst verlauten lässt: wenn er will dann kann er ja zum Papa, aber er will ja nicht" sagte sie zu mir dann könne man auch nichts machen. Es hat auch keinerlei Gespräche mit der Mutter gegeben wo überhaupt an irgendetwas gearbeitet worden ist.
Auf meine Fage hin wie es den mit dem Kindeswohl ausseht und das das ja nicht sein könnte und wie es den mit ner Familientherapie ausieht sagte sie zu mir das da immer zwei zu gehören. Und wenn die KM aus welchen Gründen auch immer nicht will kann man nix machen. Ausserdem würde ja immer noch der Vorwurf im Raume stehen. (Wobei von diesem seit März nie wieder ein Wort gefallen ist.) Ausserdem würde sie ja auch das ablehnende Verhalten des kleinen mir gegenüber stutzig machen, z.B. auch das er nach dem BU-Terminen der Mutter immer um den Hals fällt und es so wirkt als denke er "jetzt habe ich das hinter mich gebracht"!
Also ich denke das bei dem Termin Anfang Januar nichts mehr rumkommt. was denkt ihr erfahrungstechnisch??
Und wie sieht dasmit den Aussagen der Familienberatung aus. Wenn die das so vor Gericht äussern wird mir das doch negativ dargelegt oder?
Ich habe jetzt für den Tag nach dem Gespräch einen Termin beim Anwalt gemacht damit ich sowenig Zeit wie möglich verliere(Schon genug verloren)!!!
Hat eine Klage mit EA auf Umgang einen Sinn??
Ich würde jetzt dann auch das volle Brett fahren sprich Umgangsregelung, Zwangsgeld usw. Möchte mir nicht mehr von der KM auf der Nase rumtanzen lassen!!
Folgende Ugangsregelung strebe ich an:
- Alle 2 Wochen Freitag nach der Schule bis Montag zur Schule (bisher immer bis Sonntags abend)
- alle zwei Wochen einen Tag unter der Woche zusätzlich
- Hälfte der Sommer/Herbst/Weihnachttsferien
- hohe Feiertage wie Ostern/Pfingsten/Weihnachten!! im jährliche Wechsel
Natürlich bin ich mir bewusst das der Richter das ganze nicht sofort von jetzt auf gleich so machen wird da die Km schon den "normalen" Umgang so boykottiert, und das ich es langsam auf diese Regelung steigern muss.
Wie seht ihr da meine Chancen??
Oder gibt es noch nen besseren Weg?
Vielen Dank im Vorraus für die Antworten
Gruß Daredevil
Hallo erst mal in die Gemeinde!
Eine EA wirst Du nicht bekommen, da müsstest Du eine akute Gefährdung des Jungen behaupten und beeiden; Darauf verschwende keine Energie und Geld.
Wenn Du schon begleitete Umgänge hattest, wird es dazu einen Bericht der "Bewacher" ans Gericht geben, bei mir war es das JA. Dieser Bericht wird ganz sicher ein großes Gewicht bei der Entscheidungsfindung des Gerichtes haben.
Wie die Umgänge abliefen, wie der Junge mit Dir und umgekehrt umgegangen ist, so wird das Gericht die Umgänge einregeln. Wenn das gemacht ist, und die Mutter weiterhin boykottiert, dann solltest Du Zwangsgelder gegen die KM beantragen.
Ich hatte in meiner Sache gleich beim Umgangsantrag die Zwangsgeldbewehrung beantragt und auch bekommen. Das hat mir ein weiteres Verfahren erspart. Zwangsgelder wurden dann auch festgesetzt, Mama zahlt die heute noch in Raten ab. Wenn auch jeder Fall anders gelagert ist, so habe ich nach dem lesen Deiner Geschiochte den Eindruck Du solltest jetzt wirklich Tabula Rasa machen. Du zankst Dich sonst noch jahrelang vor den Gerichten rum.
Ein Tipp von mir, der bei mir echt geholfen hat: Geh dem JA auf die Nerven und bitte um weitere BU, auch ohne rechtliche Verpflichtung von Deiner Seite. Einerseits bekomst Du ggfs. häufigeren Kontakt zu Deinem Sohn, andererseits macht das u.U. positiven Eindruck bei Gericht.
Zum Umfang der Umgänge kann man keine Empfehlung geben, da wird es auf den Bericht der "Bewacher" ankommen, und, ganz wichtig, ich bin mir sicher, daß Dein Sohn dazu vor Gericht angehört werden wird. In dem Alter können die schon sagen, was sie wollen.
Zu meiner Sache: Ich war ja lange nicht mehr hier und es hat sich einiges sehr positiv entwickelt 🙂 :thumbup:
Ich habe seit dem OLG-Beschluss im Mai meinen Junior jetzt mehrmals die Woche bei mir, das ist abhängig von meinem Job. Die Beziehung wird von mal zu mal besser, er sieht inzwischen meine Wohnung als "mein Zuhause bei Dir Papa" Früher war ich Thomas, heute wieder Papa. Ich gehe sehr behutsam mit der Gerichtsentscheidung um, das hat das JA auch bescheinigt. Mama wurde vor zwei Monaten ein Erziheungsbeistand von Amts wegen aufgedrückt, um den Jungen und mich aus ihrem Fokus zu nehmen. Ihre weiteren Versuche, mich vor den Kadi zu zerren, sind alle gescheitert, zuletzt halt am Erziehungsbeistand.
Meinem Sohn und mir erspart das auch die sinnlosen Zankereien mit der KM und ich habe auch noch die -oftmals noch nötige 😉 :redhead: Hilfe von denen.
Ich werde mich jetzt mal öfters wieder einbringen.
Also: Alles Gute, viel Kraft und Geduld! Das schulden wir unseren Kids.
Thomas
Wer aufgibt, gibt sein Kind auf!
Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.
Danke erstmal für die schnelle Antwort :thumbup:
Der BU wurde in Absprache mit der KM und der Familienberatung getroffen um eine Annäherung zu bekommen und bei der KM Vertrauen aufzubauen.
Das Problem mit dem Bericht der "Bewacher" ist ja genau das das die Ansprechpartnerin der KM heute zu mir sagte das das ablehnende Verhalten des kleinen(zumindestens am Anfang des BU) ja schon komisch ist. Und ja auch der Vorwurf des angeblichen Mißbrauches nicht aus der Welt ist. So nach dem Motto" Wenn der Kleine ihnen gegenüber so ablehnend ist wird ja schon was dran sein".
Das hört sich ganz anders an als die Aussagen meiner Ansprechpertnerin dort. Und die haben ja beide den BU beobachtet. (Denk ich zumindestens)
Und sollte der kleine vor Gericht "aussagen" wird das nicht unbedingt für mich sprechen. Er hat ja auch dem JU gegenüber schon geäussert das er nicht zu mir möchte. Zumindestens nicht so oft. Spricht also alles gegen mich:
- Vorwurf
- Aussage Familienberatung das sie das komisch finden
- Verhalten des kleinen mir gegenüber
Also wenn ich Richter wäre würde ich mir auch meine Gedanken machen....
Und wie sieht das aus. Kann/wird der Richter evt. ein psychologische Untersuchung des Kleinen anordnen. Den da könnte ja rauskommen das die Probleme vom Verhalten/Beeinflussung der Mutter herrühren.
ich habe einfach nur Angst das dort eine Entscheidung getroffen wird die der KM Recht gibt. Das ist genau das was sie will......so nach dem Motto siehste.....
Gruß Daredevil
Es gibt den gerne benuzten " MISSBRAUCHS DES MISSBRAUCHES!"
Durch diese Hölle bin auch ich gegangen. Mein Rat dazu: SOFORT STRAFANTRAG GEGEN DIE KM, sollte sie den sex. Mißbrauch z.N. Deines Kindes behauptet haben.
Vorteil: Die Staatsanwaltschaft muß ermitteln, Nachteil, Du wirst Dich "entblößen" müssen. Also Handy-IN-Telefonverbindungen rausrücken müssen. Du wirst also ausgeforscht werden!!!!!
Ich denke, Du stehst erst am Anfang des Krieges; Nichts anderes wird es sein.
Sollte Dein Sohn angehört werden, bleibe locker!!!! Nach meiner Erfahrung können die Richter sher wohl zwischen instruiertem Willen und freien Willen unterscheiden. Wenn Dich auch Dein Sohn derzeit ablehnen sollte, besteht durchaus die Chance, daß er - nicht heute - den Kontakt zu Dir wünscht. Und darauf hinzuarbeiten lohnt jeden Euro.
Dieses Dilemma zu überbrücken ist Grund des begleiteten Umganges. Halte Dir das immer vor Augen!
Einen allgemein gültigen Rat kann ich auch nicht geben, aber den dringenden Rat: NICHT AUFGEBEN!
Einen Satz noch, so schwer es mir auch gefallen ist: Geduld ist eine Tugend in solchen Verfahren! Eine Entscheidung vom Zaun zu brechen, wird nicht funktionieren. Und, da habe ich auch Fehler gemacht, halte den Trennungsscheiß von dem Umgangsstress getrennt. Kein Richter will im Umgangsverfahren den Trennungsschmerz der Eltern aufarbeiten.
Das wollen die nicht wissen!!!!
Die entscheiden rein Kindeswohlorientiert; Halte Dir das immer vor Augen.
Viel Glück
Thomas
Das würdest Du Dir nie verzeihen
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Hallo Daredevil,
ein guter Richter wird hinterfragen, warum ein Kind nicht zum anderen Elternteil will. Hat sich dein Kind mal zu den Gründen geäußert?
eskima
Danke auch ertsmal für die weiteren Antworten,
warum er nicht will äussert er nicht. Er sagt halt immer nur er möchte nicht.
Zur Geschichte muss man noch sagen das die Trennung mittlerweile 6! Jahre her ist. Ich bin mittlerweile verheiratet. Also von Trennungsschmerz meinerseits keine Frage. Es lief immer mal mehr mal weniger gut. HAbe ich mich mit der Mutter auf Elternebene gut verstanden klappte es auch mit dem kleinen. Wir waren auch bei einem Kinderpsychologen vor 4 Jahren um da einige Dinge auftzuarbeiten die wären der Trennung waren.
Bei diesem war sie auch unmittelbar nach dem Vorwurf. Der bescheinigte nur schriftlich das von ihm aus das Verhältnis zwischen Vater und Kind sowie Mutter und Kind intakt sei und das selbst wenn an diesem geringen Vorwurf was dran sei es dem Kind viel mehr schaden würde wenn die Eltern die Situation nicht hinbekommen würden. Was ja nu auch der Fall ist.
Was den Strafantrag angeht hatte ich da auch schon drüber nachgedacht. Sache ist das der Vorwurf Ende März geäussert worden ist. Das JU und auch Anwältin und Familienberatung hatten mit aber zuerst davon abgeraten und meinten auch das nehmen sie nicht so ernst und um die Lage nicht zu verschärfen sollte man erst mal versuchen alle anderen Möglichkeiten der "Versöhnung" auszuprobieren. Dadurch habe ich natürlich jetzt viel Zeit verloren.
Was heißt den entblößen. Wieso brauchen die in so nem Fall die Handynummern ect.??
Gruß Daredevil
Guten Morgen!
Telefonverbindungsdaten etc. werden benötigt um zu ermitteln, ob Du ggfs. "anrüchige" Telefonnummern anwählst( 0190er oder heute 0900er Nummern) Dein IN-Surfverhalten ist natürlich von besonderem Interesse. Deesakalation bei solchen Vorwürfen zu betreiben ist so eine Sache. Jeder sagt Dir, daß man Dir glaubt; Aber im Hinterkopf sind solche Vorwürfe immer present. " Es könnte ja doch was dran sein!"
Am 9.November hatte ich die letzte Verhandlung vor einem Strafrichter, der mir - ich war nur Zeuge - die Substanzlosigkeit der ungeheuerlichen Vorwürfe bescheinigt, und Mama entsprechend verurteilt hat. Im Umgang mit meinem Sohn bringt solch ein Urteil mal gar nix, aber Mama, wie auch das JA und was weiß ich wer noch, können nachlesen, wie es mit diesen Vorwürfen wirklich aussieht. Letztlich muß ich sagen, daß ich über die Jahre dieses Kampfes in der Hinsicht ziemlich dünnhäutig geworden bin. Solche Vorwürfe muß sich niemand machen lassen, wenn sie nur als strategisches Mittel in Umgangs/Sorgerechtsverfahren eingesetzt werden. Ich habe mich jedesmal kompromisslos dagegen zur Wehr gesetzt, das hatte für mich auch was mit eigener Würde zu tun.
Es ist in allen Bundesländern gerichtsbekannt, daß diese Vorwürfe gerne von den KM benutzt werden, um die Väter auszubremsen. Dem einen Riegel vorzuschieben, und sei es auch nur ein Sieg im Promillebereich, war mir u.a. eine verdammte Verpflichtung. Viel zu oft werden die Väter auf Deeskalation eingeschworen und nehmen solche kranken Vorwürfe zähneknirschend hin. Aus meiner Sicht ist das kontraproduktiv!
Wann auch immer, irgendwann werden wir Väter unseren Kindern Fragen beantworten müssen. Ich, für meinen Teil, muß mich solchen Fragen nicht ausweichend oder beschwichtigend stellen. Ich werde meinem Sohn dann erhobenen Hauptes belegen können, wie seine Mutter wirklich drauf war.
So, daß mußte jetzt mal raus!
Thomas
Wer aufgibt, gibt sein Kind auf!
Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.
Hallo Thomas,
das ist genau die Sache die ich mir nicht irgendwann mal vorwerfen will. Ich denke die Haltung vom kleinen hat was mit dem Loyalitätskonflikt gegenüber der Mutter zu tun und das er gar nicht anders kann.
Ich werde alles tun und machen um zum Umgangsrecht zu kommen. Und selbst wenn das den Umgang nicht möglich macht (Mütter finden ja immer einen Weg oder bekommen ihn bereitet) kann ich noch jeden Tag mit Stolz in den Spiegel schauen. Und vor allen Dingen kann ich meinem Sohn immer und wenn auch erst in 10 Jahren rRechenschaft ablegen wie was gelaufen ist und welche Schritte ich unternommen habe.
Ich denke es gibt nichts schlimmeres als wenn dein Kind dich in 10-20 Jahren fragt warum du nicht alles unternommen hast und du keine Antwort darauf geben kannst.
Deshalb an alle:Seid stark für eure Kinder und für euch selbst!!!
Gruß Daredevil
Frohes neues Jahr erst mal an alle,
so den Weihnachten ist voibei und er wohl letzte Termin steht vor der Türe. Kurzes Feedback zu den letzten 4 Woche. Sohnemann bis zum 2 Weihnachtsfeiertag nicht gesehen nur tel. Aber wie immer war er kurz angebunden oder hatte keine Lust.
Heiligabend nach Anfrage zur Christmette mit in der Kirche gewesen. Da die KM mit war aber auch nicht so sensationell.
Am 2. Weihnachtstag wie besprochen vor der Tür gestanden. Gespannt ob er mitkommt oder nicht. Aber keinerlei Probleme. Nun dachte ich klar er weiß ja das Christkind war da und es gibt Geschenke. Aber was soll ich sagen wir waren zuhause und er wollte erst mal ne dreiviertel Stunde in seinem Zimmer spielen mit den Sachen die er solange nicht mehr hatte. Alles sper gelaufen und ihn dann wieder nach 4 Stunden nach Hause gefahren.
So nun morgen der Termin bei der FB. Leider nur mit der Ansprechpartnerin der KM. Dort soll dann das weitre vergeen im Umgag geklärt werden. Ausserdem die Ergebnisse des Intelligenztestes besprochen werden.
Ich denke mir es wird so ausgehen das Km sagt der Kleine will ja nicht. Was er ja leider auch immer äussert. Von ihr aus kann er ja jederzeit. (Gesagt mit einem soooo unchuldigem Augenaufschlag)
Wollte jetzt für meinen Teil eine Umangsvereinbarung erstellen und diese der KM vorlegen. Wird in etwa so aussehe:
Umgangsvereinbarung zwischen...........und ...........bezüglich des gemeinsamen Sohnes........... Hiermit wird er Umgang fogendermaßen geregelt:
- Umgangswe alle 14 Tage von Freitag 15.00 Uhr bis Sonntag 18.00 Uhr
- Alle 14 Tage einen Besuchsnachmittag von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
- Ferienregelung hälftig alle Schulferien( Der "Kleine" ist 7)
- Alle gesetzlichen Feiertage im jährlichen Wechsel( Pfingsten,Ostern,Weihnachten)
Aufgrund der längeren Umgangspause bzw. begleiteten Umgang wwerden die nachsten 4 Umgangswe so geregelt:
1. We. Samstag von 10.00-18.00 Uhr und Sonntag von 10.00 - 18.00 Uhr
2. We wie 1.
3. We Freitag von 15.00 Uhr bis Samstag 18.00 Uhr
4 We zu den nomalen Umgangszeiten
Denke mir das sie das ganze eh ablehnen wird und bin mir noch nicht sicher ob ich den zusätzlichen Tag mit einbauen soll.
Sollte sie dem nicht zustimmen wäre das für mich bestimmt ein Pluspunkt in dem UV das ich dann auf jedenfall im Anschluss(Termin bei der Anwältin am Freitag steht 😉 ) anstrebe. Und dann mit der Regelung wie oben beantragt. Zusätzlich mit Zwangsgeldandrohung usw.
Für Vorschläge/Kritik und Anregungen wäre ich dankbar.
Gruß Daredevil (Der die Faxen bald dicke hat)
Moin Daredevil!
Wenn Du nur den leisesten Zweifel an der Aufrichtigkeit der Mutter hast, erspare die die "ELTERLICHE UMGANGSVEREINBARUNG!"
Wenn die KM später mal doch nicht mehr will, dann kannst Du das Papier nehmen und die ne Tüte bauen. Zu mehr ist die dann nicht mehr wert. Juristisch nicht zu gebrauchen.
Wenn bei den Eltern noch Mißtrauen und ahnliches herrscht, dann muß ein durchsetzbarer Beschluß herbei, wie Du ja selbst geschrieben hast, zwangsgeldbewehrt. Du oder RA müsst halt vor Gericht darlegen, daß die KM sich bisher durch Fakes, Lügen, und Unzuverlässigkeit im Hinblick auf die Umgänge als offenbar bindungsintolerant geoutet hat.
Was die Bindung/Verhältnis zum Kind angeht, hört es sich ja gut an. Baue das aus und nehme dazu Hilfe in Anspruch. Wenn man Dir vorschlägt erst noch mal BU zu machen, lehne das nicht sofort ab. Der Kleine ist ja wohl noch wankelmütig im Wunsch nach Kontakt zu Dir, dem kann man damit relativ schonend entgegenwirken.
Bauchweh habe ich mit dem Umstand, daß Du die "Sekundantin" der KM beim JA/FB als Ansprechpartnerin hast. Wieso machen die das so? Das stinkt ja förmlich nach Parteivertretung der Mutter.
Dann mach dieser Dame halt klar, daß Du Umgänge haben willst, bis zur Gerichtsentscheidung begleitet oder unbegleitet. Hauptsache Kontakt zum Kind.
Und wenn die nur den Ansatz einer Voreingenomenheit zeigt, dann raus aus dem Büro. Die erzählt der KM wohlmöglich alles brühwarm weiter. Wenn Dein Sohn tatsächlich Äusserungen gegen Kontakte zu Dir macht, dann schreib ihr ins Stammbuch daß es eine der heiligsten Verpflichtungen von denen ist, dem aktiv entgegenzuwirken und nicht den Vater nur zu bedauern.
Viel Glück morgen
Thomas
Wer aufgibt, gibt sein Kind auf!
Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.
Hallo Thomas,
da habe ich mich wohl falsch ausgedrückt. Der Termin findet zwischen uns drei statt. Das heißt meiner einer, Km und FB. Meine Ansprechpartnerin ist leider in Kur und kann deswegen nicht.
Das mit dem BU wird wohl nicht klappen das hat die FB schon geäussert. Terminlich und so weiter.
Und natürlich habe ich Zweifel an der Aufrichtigkeit. Aber ich weiß auch das sie das niemals unterschreiben wird. Sie wird sagen "wenn der kleine will dann kann er ja". Und genau die Verweigerung das sie nicht unterschreibt werde ich dann auch vor Gericht anbringen.
Danke fürs Glück wünschen, können es gebrauchen.
Gruß Daredevil
So hier mal die ausgearbeitete Version die ich ihr vorlegen werde......
Umgangsvereinbarung
Hiermit wird folgende Umgangsvereinbarung zwischen
Bezüglich des Umganges mit dem gemeinsamen Sohn Kind geschlossen.
Der Umgang findet alle zwei Wochen von Freitag 15.00 Uhr bis Sonntag 18.00 statt.
Zusätzlich gibt es einen Besuchstag in der Woche vor dem Besuchswochenende. Dieser ist Dienstag von 15.00 bis 18.00 Uhr.
Das Kind wird vom Vater bei der Mutter abgeholt und zur abgesprochenen Zeit wieder nach Hause gebracht.
Bezüglich der Ferienregelung wird vereinbart dass die Schulferien geteilt werden. (50/50). Dieses wird Anfang des Jahres festgelegt.
Feiertage wie Ostern, Pfingsten und Weihnachten erfolgen im jährlichen Wechsel.
Aufgrund der längeren Umgangspause bzw. begleiteten Umgang werden die nächsten 4 Umgangswochenenden zur Eingewöhnung ab dem 15.01.2008 wie folgt geregelt:
1. Wochenende: Samstag, 15.01.08 von 10.00-18.00 Uhr und Sonntag 16.01.08 von 10.00 - 18.00 Uhr
2. Wochenende: Samstag , 29.01.08 von 10.00-18.00 Uhr und Sonntag 30.01.08 von 10.00-18.00 Uhr
3. Wochenende: Freitag, 08.02.08 von 15.00 Uhr bis Samstag, 09.02.0818.00 incl. Übernachtung
4. Wochenende: Freitag, 22.02.08 15.00 Uhr bis Sonntag, 24.02.08 18.00 incl. Übernachtung
Danach wird der Umgang im 14tägigen Rhythmus erfolgen. Sollte ein Besuchswochenende ausfallen (Krankheit etc.) wird dieses unberührt der weiteren Umgangswochenenden vor- oder nachgeholt.
Stadt den
__________________ __________________
KM KV
__________________
Familienberatung
Mal schauen was passiert........
Lass es unterschreiben und hoffe. Du kennst meine Meinung und Erfahrung mit sowas.
Und morgen sei vorsichtig, lass Dich nicht über den Tisch ziehen.
Thomas
Wer aufgibt, gibt sein Kind auf!
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Hallo an allle.....
brauche jetzt mal ganz ganz dringend Rat/tips/Unterstützung wer weiß was.....
Gespräch fand soeben statt. Ging um diverse Nebenbaustellen de jetzt erst mal zweiragig sind.
Nun wurde der weire Umgang festgelegt. Der kleine äusserte sich auch der FB erst mal so das er eigentlich nicht mehr kommen möchte....oder zumindestens nicht alle zwei Wochen.
Nun wurde sich nach langem hin und her darauf geeinigt da dies ja auch der Wunsch des Kindes war alle zwei Wochen einen nachmittag im 14 tägigen Ryhtmus. Diese 4 mal und nach dem 2ten MAl findet ein Elterntreffen statt um zu schauen wie es lief/läut. Ich habe auch ganz klar gesagt wie ich mir den Umgang vorstelle und meine Ugangsregelung dargelegt. Die KM wie erwartet schüttelte nur lachend mit dem Kopf und auch die Dame der FB meinte da wären wir noc weit von weg da der kleine ja auch äussert nicht bei mir schlafen zu wollen. Aber sagte auch das diese Regelung der Rechstsprechung entspechn würde.
Jetzt habe ich das Problem das ich morgen schon mal vorsichtshalber einen Termin beim Anwalt gemacht habe. Und ich bin hin und hergerissen ob ich ihn wahrnehme oder absage. Einerseits möchte ich mir auch nicht mhr allzulange auf der NAse tanzen lassen anderseits sagte man mir auch ich üsse Geduld haben und es langsam angehen lassen. Ich denke selbst wenn ich es jetzt per Gericht zugesagt bekomme werde ich den kleinen bis dahin nicht zu sehen bekommen. Und dann wahrscheinlich auch nicht direkt das volle Programm sondern mit Annäherung so wie es jetzt ja auch läuft
Ich weiß nun wirklich nicht was ich mchen soll. Sollte ich jetzt vor Gericht gehen wird man mir vorwerfen ich würde nicht auf die Wünsche des Kindes eingehen und die Mutter zeigt ja Bereitschaft. Anderseits verliere ich evt. Zeit.Ich weiß echt nicht was ich machen soll.
Brauche Hilfe
Gruß Daredevil
Da schlagen zwei Herzen in meiner Brust.
Du kommst an dem Verhalten des Kindes nicht vorbei, da müssen langsam Annäherung und Zuneigung aufgebaut werden. Wenn Du der KM und der FB trauen kannst, dann baue erst mal über BU die Beziehung zum Kind auf und gehe dann vor Gericht.
Sympathischer wäre mir, ihr macht jetzt weiter die BU und die Sache wird nebenher bei Gericht eingereicht. Das hätte evtl. den Vorteil, wenn dann Termin ist, hast Du schon weitere BU gehabt und Dein Kind ist nicht mehr so reserviert wie jetzt. Die FB hätte dann auch schon ans Gericht berichtet und das Gericht hat was handfestes zur Orientierung und Beurteilung der Lage in der Hand. Du könntest nach dem Termin dann mit wesentlich besserer Umgangsregelung dastehen. UND DU HÄTTEST DEINEM SOHN EINE ANHÖRUNG VOR GERICHT ERSPART!!!!
Geh zum Anwalt.
Thomas
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Hallo
ich habe mich mal durch deine 2 Threads durch gelesen.
Meine Frage ist wie du den Umgang durch setzetn möchtest wenn dein Soh weiterhin sagt er möchte nich tmit dir mit?
Versteh mich jetzt nicht falsch, aber wenn ein Kind vor Gericht sogar aussagt ,daß er dich nur 1 mal in 2 wochen sehen will und das auch noch am liebsten mit der Mutter im schlepptau, weiss ich nich twie ein richter darauf reagiert wahrscheinlich wird der Richter dann sagen BU aber nich tmit KM aber trotzdem BU.
ich denke nicht das du mehr druch bekommst und schon gar nicht mit Übernachtung sorry aber die Mutter hat euer Kind ganz schön maniepuliert und ich habe mit schrecken deien Geschichte gelesen.
Mir ist auch schon ehrlich gesagt der gedanke gekommen (natürlich wüsste ich nicht ob ich es persönlich machen würde) dem Sohn erstmal eine auszeit zu gönnen ich meine seit knapp einem Jahr wird er umher geschleppt Erziehungsberatungstelle und Jugendamt und Phsychologen ich weiss nicht ob das alles so gut für ein kind ist.
Wie sieht es den eventuell mal mit einer Verfahrenspflegerin oder einem gutachten aus?
Mal eine Person die sich einfach ganz normal im Hause des Jungens sich mit dem Jungen kümmert nicht nur 1 mal sondern öfters dass man wirklich mal im inneren schaut wieso der Junge nicht mit dir mit will.
Ich hoffe du tust das richtige.
@ Furbie
Verfahrenspflegschaft wird er nicht bekommen, ich halte das auch für unnötig.
Die BU sind ja auch dazu gedacht den Entfremdungsprozess zu stoppen, bzw. rückgängig zu machen, deshalb sollte das weiter gemacht werden, so lange es für den Jungen nicht zuviel wird. Mein Junge war damals auch manchmal so drauf, einmal weinte er bitterlich als er mich sah, das andere mal fragte er " Wo ist mein Papa?" Er war damal drei Jahre alt.
Das ist ja das verwerfliche daran, die Kids wissen gar nicht mehr, was los ist, ;(
Eine Auszeit überhaupt in Erwägung zu ziehen, halte ich für grundfalsch. Dann ist ja gar nix mehr an Bindung da!
Wozu ein Gutachten? Der Junge wird immer mehr traumatisiert, wird zum Objekt eines Streites gemacht, dessen Opfer er jetzt schon ist. Er will ja seinen Vater sehen, nur noch nicht so oft.
Daran ist anzusetzen mit den BU, und dann wird es langsam ausgeweitet, halt in "homöopathischen" Dosen. Dann geht es von allein. So habe ich es erfahren, irgendwann war das Eis dann gebrochen, ich hatte meinen Papasohn wieder 🙂
Thomas
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Also falls ich mich jetzt falsch ausgedrüct habe sorry. Wir hatten 3 Termine BU bei der FB. Ab jetz wird es so sein das ich ihn für die bis jetzt 4 geplanten Termine abhole sprich das es Umgang ohne jemand anderen sein wird. Und das soll ja dann auch dann ausgeweitet werden. Wenn er das will!!
Das war so seine Aussage und das hat die FB aufgenommen. Und laut Aussage der KM is das für ihn auch ok weil er ja muss und er Ruhe haben möchte.....
Was die Manipulation angeht sehe ich das genauso.( Falls ich überhaupt so objektiv sein kann) Er wird von Seiten der KM mannipulliert. Egal ob unbewußt oder bewußt. Und genau da liegt das Problem. Ich glaube ich kann machen undt un was ich will solange dieses nich klar ist und das Verhältnis zwische der KM und mir nicht "normal" verläuft wird sich da nichts ändern befürchte ich.
Und auch das wenn er so eine Aussage vo Gericht macht werde ich mir den Umgang wohl schenken könne. Ich denke dort wird die Begründung warum er nicht möchte durch den Missbrauchsvorwurf der Mutter geliefert. Es wird/kann wohl kein Richter der Welt die Manipulation durch die KM nachweisen.
Oh mann warum gibt es solche Besitzergreifende Menschen.....und warum erkenne wir das immer nur zu spät.......
Also ich überlege jetzt trotz das der Umgang jetzt ermöglicht wird und auch erweitert werden soll, die gerichtliche Regelung zu erwirken. Meine Frage ist nu entscheidet der Richter das dann s nach dem jetztigen Moment, sprich wir machen alle 14 Tage ohne Übernachtung ohne zusätzliche Tag in der Woche und ich muss dann wieder klagen wenn ich mehr will.
Und wie sieht es aus mit Zwangsgeld. Bringt es was dieses zu beantragen da die KM ja nach der Devise verfährt"wegen mir kann er ja Umgang aber er will ja nicht sprich den Umgang ja eigentlich gar nicht boykottiert?
Und könnte mir das jetzt vorgeworfen werden das ich ja das Entgegenkommen der Mutter mit der Klage torpediere?
Eine schwere Entscheidung steht an.
GrußDaredevil
der sich schämenderweise schon öfters gedacht hatdie ganze Sache an den Nagel zu hängen damit dem Sohn der Stress genommen wird.... :redhead:
Darauf antworte ich Dir morgen früh, ich muß in den Nachtdienst
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Ich kriege das mit dem Zitieren nicht hin :crash:
Du hast etwas wichtiges erwähnt: " wenn das Verhältnis der Eltern nicht besser wird" Das ist das Problem der Kids und nennt sich Loyalitätskonflikt. Damit hat wohl jeder hier schon so seine Erfahrungen gemacht. Die Kids wollen es sich nicht mit Mama versauen, wollen aber auch Papa nicht verlieren. Da häufiger bei Mama, werden sie ihr gegenüber loyal sein und leiden still ,weil Papa nicht da ist ;(
Das kannst Du durchbrechen, in dem Du behutsam mit dem JA zusammen die Umgänge immer engmaschiger planst, und, um dem Kind Sicherheit zu geben, das auch erst mal weiter begleitet ablaufen lässt. Das kann das JA machen, oder irgendwer anders. Wichtig ist, der muß wieder vertrauen können.
Die Kids spüren die innere Ablehnung der Mutter, das muß also keine aktive Manipulation sein.
Nun zum Gericht, "Weisheitsmodus an": Die Richter in solchen Verfahren sind keine Idioten, auch wenn viele hier das so empfinden. Wenn ein Kind den Kontakt zum Vater auf Befragen ablehnt, wird das schon hinterfragt. Die kennen die Tricks der Mütter und deren charakterlosen Anwälten. Ich würde da an Deiner Stelle schon aufs JA vertrauen, denn die spielen in diesen Verfahren als Berater des Gerichtes eine enorme Rolle. Also, Kind sagt nein, dann ist halt Schluss mit Umgang, wird so nicht stattfinden, ganz sicher nicht!! Berate Dich mit dem JA.
Die Missbrauchsvorwürfe müssen aufgeklärt werden, bis dahin würde ich dem Kind zuliebe BU vorschlagen. Wenn dieser Vorschlag von Dir kommt, zeigst Du Verantwortungsgefühl fürs Kind. Das wird garantiert honoriert werden. D.h., Du nimmst Dich selbst ein wenig zurück, verzichtest auf einen Teil Deiner Rechte aus Kindeswohlgründen, willst aber den Teil Deiner Pflichten dem Kind gegenüber auch nachkommen. So eine Rücksichtnahme wird Dir hoch angerechnet werden. Das wäre meine Strategie, die ich selbst leider schon anwenden musste. Erfolgreich!!
Kurz: Vor Gericht würde ich jetzt noch nicht ziehen, ggfs. das Verfahren ruhen lassen bis der Junge wieder Vertrauen zu Dir hat. Zwangsgeldanträge kannst Du Dir momentan schenken, das wird niemals klappen.
Dazu noch folgendes: Entgegen häufiger Meinung sind Zwangsgelder keine Strafen für vergangenes Fehlverhalten der Mütter! Es sind lediglich " Motivationshilfen" für zukünftiges korrektes Verhalten Deshalb werden die ja von Fall zu Fall erhöht.
Die Stimmungsschwankungen Deines Sohnes, so traurig sie auch sind, darfst Du nicht ignorieren! Nimm sie in väterlicher Verantwortung hin. Ich habe das auch so erlebt, gelitten wie ein Hund, aber dem Jungen zuliebe klein bei gegeben und immer wieder begleitete Umgänge realisiert. Mit Erfolg!
Für das Ansinnen, alles aufzugeben, trete ich Dir hiermit virtuell in den Hintern!
Ach so, Weisheitsmodus aus!
Thomas
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