Moin,
ich stimme dem zu. Alle Verfahrenbeteiligte haben nicht wirklich Ahung von den Fällen und lesen auch nicht alles (was ich sogar verstehen kann, wenn eine Richterin/Richter sich durch Fälle arbeiten muss, die aus mehreren Ordnern bestehen). Also schneidet der gut ab, der alles wesentliche in kurzen knappen Sätzen zusammenfässt und vielleicht noch die Gabe der schriftlichen Retorik beherrscht.
Dem Grunde nach würde es vielen gut tun, wenn sie sich in Interessengruppen zusammentun könnten, in der sich einzelne spezialisieren. Dem steht aber leider das Rechtsberatungsgesetz entgegen, das regelt, dass ohne entsprechendes Examen keine Rechtsberatung durchgeführt werden darf und ein Rechtsanwalt nicht kostenlos beraten darf.
Mit diesem Gesetz aus der Nazizeit sichert sich eine komplette Branche ihr Einkommen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo zusammen,
wenn du einen erfahrenen Anwalt findest (einer, der weiß wie der zuständige Richter "tickt"), kannst du dich von diesem mal beraten lassen.
Beim ersten Umgangsverfahren war es bei mr so, dass mein Anwalt einen kurzen Schriftsatz aufgesetzt hat (ca. 0,5 DIN A4 Seiten). Dann Stellungnahme vom JA mit dem Schlußsatz: "Aus Sicht des Jugendamtes spricht nichts gegen Übernachtungsbesuche der Tochter beim Vater". Mein Anwalt meinte dann, wenn die Mutter (meine "Ex") jetzt dem nicht zustimmt, dann muss sie erklären warum und gilt bei der Richterin als uneinsichtig. Und genau das tat sie, sie hat natürlich abgelehnt. Die Richterin setzte dann noch eins "drauf", sagte dass wenn wir uns nicht einigen können sie das "volle Programm" mit Gutachtern und Psychologen auffahren müsste, und ob wir uns denn auf dieses Niveau herablassen wollten. Dabei sah sie zu 95 % der Zeit meine "Ex" an - die Richterin hatte verstanden, woher der Wind weht. Danach stimmte "Ex" den Übernachtungsbesuchen zu.
Später gab es noch einmal Probleme, als sie mit unserer Tochter weggezogen ist und mir die neue Adresse nicht mitteilen wollte. Ich habe dann selbst (weil RA gerade im Urlaub, aber vorangekündigt und nur für eine Woche) einen Antrag auf eine EA bei Gericht gestellt. Per Verfügung musste sie mir dann ihre neue Adresse mitteilen. Den Rest haben wir dann ohne Gericht regeln können. Nur wieder einmal war Druck über das Gerichtsverfahren nötig. Damit habe ich gezeigt, dass ich mir nicht alles bieten lasse.
Letztendlich eine Strategie ähnlich der von elwu - und sie war (zumindest in meinem Fall) erfolgreich.
Gruß
Martin
@ Elwu:
Mit seiner Bemerkung hat er aber den weiteren Weg gewiesen, habt ihr das nicht gerafft?
Nö - scheinbar sind wir zu blöd ...!?
Er erwartet zunächst dass ihr euch noch mal direkt auseinandersetzt und eine Einigung sucht.
Du (und er auch) hast Humor - mit einer KM, die seit 6 Monaten jegliche Kommunikation anwaltlich verbieten läßt inclusive Strafandrohung bei Zuwiderhandlung? Mit einer KM die 3x Gesprächsangebote zur Vermittlung beim JA verweigert hat? Einer KM die klipp und klar sagt: Mit dem Mann kann ich nie wieder reden und er soll das Kind nie mehr wieder sehen? Wie willst Du Dich denn mit der direkt auseinander setzen?????
Ich würde da einen einseitigen Umgangsvorschlag an die Gegenseite schicken
Klasse - den 6ten??? Alle bisherigen 5 wurden gnadenlos abgelehnt zusammen mit neuen Vorwürfen gegen mich als Begründung.
Wenn die Gegenseite den Vorschlag dann schriftlich ablehnt, kommt der zweite Teil des richterlichen Hinweises zum tragen.
Pffff .... jetzt kommen wir Richtung Wunschdenken!!!??? Wieviele weitere schriftliche Ablehnungen meiner Umgangsvorschläge (5 habe ich hier) soll ich denn noch ans Gericht senden, bis endlich mal der "zweite Teil des richterlichen Hinweises" zum Tragen kommt???
16 Seiten Antwort auf einen Antrag, ja dreht ihr noch ganz rund? 17 EVs? Stellungnahmen von zwei Jugendämtern? Sorry, das habt ihr mit verbockt.
1. 16 Seiten, weil die Gegenseite bereits mit einem ähnlich fetten Antrag begonnen hat, der voll von brutalen Unterstellungen war, zu denen Stellung genommen werden mußte. Unser Richter sagte uns damals am Telefon "Alles, was ihr nicht widerlegt oder abstreitet, gilt als anerkannt!"
2. 17 EVs deswegen, weil die KM allein 9 verschiedene Leute diskreditiert hat, Straftaten unterstellte und boshaften Rufmord beging.
3. Zwei JAs weil der Richter 1 JA beauftragt hat eine Stellung abzugeben. Dieses JA forderte dann Amtshilfe beim 2ten JA an (verschiedene Städte) und so kam es zu 2 Berichten - die beide tendentiell GEGEN die KM lauten.
Also vielleicht habe ich was übersehen .... aber was ist daran so falsch gewesen???
Gruß,
Milan
Hi,
ich geb's auf. Mach, was du für richtig hältst. Wie bisher auch, und wie erfolgreich das bisher war, siehst du ja.
cya,
elwu
Nein ernsthaft - mit heutigem Wissen würde ich rückwirkend auch einiges anders machen. Ich will nur deutlich machen, daß das bei mir alles erst mit einem unglaublichen Berg begann, den man über mich ausschüttete. Damals habe ich krampfhaft jeden einzelnen erlogenen Vorwurf gegen mich detailliert widerlegt und zig Belege rangeschafft. Heute würd ich das nicht mehr so machen - denn das hat letztlich niemanden interessiert.
Und richtig - bisher hat nix davon geholfen.
Aber was nutzen mir Elterngespräche, zu denen ich alleine erscheine oder Umgangsvorschläge, die permanent -schriftlich- abgelehnt werden, wenn ich einen Richter habe, der sich für nichts interessiert und keine Entscheidungen trifft.
Naja, es ist allerdings auch derzeit ein Schreiben draußen mit nem neuen Antrag auf dringliche Neuterminierung, da eine Einigung auf Elternebene nicht gefunden werden kann. Aber was soll ich sagen ... warten, warten, warten ... für die erste Terminierung hat er ja schon 5 Monate gebraucht...
Milan
Hallo,
also der Termin beim JA fand am Mittwoch statt, die KM hat sich gewünscht Ihr Termin getrennt zu nehmen. Die Dame beim JA war nett, aber ich hatte schon das Gefühl, dass Sie die Mutter bevorzugt. Nach eine Stunde haben wir alle Einwände der KM ausgeräumt und es waren Einige: von Kindesgefährdung bis Entführung !!! Am Ende stand fest, es besteht derzeitig kein Grund ein Umgang bzw. Besuch nicht zu unterstützen, es ist klar geworden, dass KM sehr Finanziell eingestellt ist und kann es nicht trennen das finanzielle vom Kindeswohl.
Die Dame hat mich heute angerufen und laut Ihrer Aussage will die Mutter eine Umgangsvereinbarung vorschlagen, wobei die Wünsche von mir wohl nicht ganz Berücksichtigt werden. Ich habe drum gebeten dies zügig mir vorzulegen, da die KM auf Zeit spielt.
Ich warte bis Mitte der nächste Woche ab und wenn dann nichts vernünftiges mir vorliegt bzw. ein Umgang umgehend vereinbart wird, so lass ich den RA wieder das Gericht wegen der Dringlichkeit eine Terminierung erinnern, da die KM wohl nicht eine gütliche Einigung möchte.
Ich lass mich überraschen was meine Ex sich noch Einfallen lässt um mich mittels Kind unter Druck zu setzen.
:question:
Hallo an alle Väter,
ich konnte heute es nicht glauben (20.07.2006) kurz nach 10.00 Uhr hat mich mein Sohn angerufen und mich gefragt wann ich Ihn abholen könnte !!!!
Ich ntürlich fast vom Stuhl gefallen, wie abholen ?? Hast Du deine Mama gefragt ?? Ja Mama sitzt daneben, wann ?? Ich sofort ein Termin für 15.00 Uhr klar gemacht, und sofort mit meinem Chef gesprochen (kein Problem).
Um 15.00 Uhr habe ich Ihn bei KM abgeholt, hat mit Mama vor der Tür gewartet !?!?
Schwimmbad und Fahrrad fahren war bis 19.30 drin.
Um 19.30 habe ich Ihn nach Hause gebracht, kein Problem nichts !
Leider ist mein Gefühl dabei nicht ganz gut, ich weiß nicht was die Mutter plant !!
Es kann nicht ohne sein, seit über 3 Monaten den Kontakt verweigert, RA nur auf Zeit gespielt bis heute noch kein Gerichtstermin und jetzt auf einmal ohne Probleme Kind abholen und auch ohne wenn und aber bis 19.30 behalten.
Hat den schon jemand sowas erlebt, was kann die KM damit bezwecken wollen ???
Ciao
Seba4_de
P.S.
Grundsätzlich bin ich sehr froh meinen kurzen gesehen zu haben und Papi ist trotzdem immer noch die Nummer 1 - es kam nur Papi Papi Papi
Hallo Seba 4!
Glückwunsch 🙂 🙂 🙂
Sei nicht so skeptisch, vielleicht ist Mama nur zur Vernunft gekommen. Ich habe das gleiche durch am 26.05.06. Danach aber leider keinen Umgang mehr.
Anfangs würde ich aber sicherheitshalber nicht alleine mit ihm was unternehmen; Evtl. wird tatsächlich später mal irgendwas erfunden, dessen Gegenteil Du ohne Zeugen nicht beweisen kannst.
Ansonsten: GENIESSE DIESE ZEIT!!!!!
Viel Glück weiterhin
Hessentom
Wer aufgibt, gibt sein Kind auf!
Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.
Hallo,
heute kam die Ladung zu einer mündlichen Verhandlung Termin 22.07.2006. Es sind beide Parteien geladen und mein Sohn soll vorab angehört werden.
Ich weiß bis heute nicht mit welche Begründung die KM den Umgang verweigert, deshalb ist es auch fast unmöglich sich auf den Termin vorzubereiten.
Ich glaube an Gerechtigkeit und an hoffe das beste für unser Kind, ich hoffe es läuft positiv für mich ab.
Ciao
Seba4_de
Hallo seba4_de,
heute kam die Ladung zu einer mündlichen Verhandlung Termin 22.07.2006.
Der Termin kann nicht stimmen, da er vor dem Termin deines Posts liegt.
Ich weiß bis heute nicht mit welche Begründung die KM den Umgang verweigert, deshalb ist es auch fast unmöglich sich auf den Termin vorzubereiten.
Du musst mit dem Kindeswohl argumentieren. Deinem Sohn geht es bei Papa gut, was die bisherigen Umgangsbesuche beweisen. Was spricht also gegen eine Ausweitung des Umgangs?
Es gibt jetzt zwei Möglichkeiten: Deine "Ex" zeigt auf Druck des Gerichtes jetzt Einsicht - das wäre der optimale Fall, der Rest lässt sich (am besten direkt zwischen "Ex" und dir) klären.
Sie "probiert" jetzt einen kurzzeitigen Umgang, behauptet dann, mehr sei für das Kind schädlich - es hätte nach den Besuchen beim Papa Schlafstörungen etc. Hat meine "Ex" auch behauptet. Ich hab dann "gekontert", dass die Besuchszeiten halt zu kurz sind. Was spricht gegen Übernachtungsbesuche, das Kind vermisst den Vater und bei einem regelmäßigen Kontakt über das Wochenende wird sich das schon wieder geben (genauso war es dann später auch).
Ansonsten kann ich mich Hessentom anschließen: Genieße die Zeit mit deinem Sohn!
Gruß
Martin
Hallo,
der Termin ist natürlich erst am 22.08.2006, Sorry
Inzwischnen habe ich die Stellungnahme vom JA erhalten da steht (Zitat):
Aus der Sicht des JA bestehen keine Bedenken oder Hinweise einer Kindeswohlgefährdung bei der durch den KV vorgeschlagenen Umgangsreglung. Nach den Angaben beider Elternsteils bestehe eine enge Vater-Sohnbeziehung, welche ........... trotz der Trennung der Eltern durch intensive Umgangskontakte mit dem Vater weiterhin fortsetzen könnte. Da die Ängste der KM sehr massiv sind, wird unsereseits ein langsamer Aufbau der Umgangskontakte, nicht gleich die Hälfte der sommerferien, empfohlen. Bei diesem Prozess besteht das weitere Beratugsangebot des JA.
Da war die Schlussfolgerung vom JA auf details vom Beratugsgespräch der KM gehe ich nicht ein, da sie wirklich Sachen vorgebracht hatte die ein normaler Mensch nicht glauben kann! :gunman:
Ich bin jetzt sehr positiv eingestellt, da mein Sohn auch noch einiges mitteilen wird.
Gestern hatte ich meinen Sohn den ganzen Nachmittag, da ich bei Nachbarn der KM gearbeitet habe und mein Sohn kam sofort rüber und ich konnte die Arbeit auf später verschieben und mit meinem Sohn den Nachmittag verbringen. KM hat ihn gegen 19.30 Uhr abgeholt.
Bald gibts endlich für meinen Sohn eine feste Reglung und das Hilf wohl allen.
Ciao
Seba4_de
Fehler - 2 verschiedene Fälle gemixt
Hallo,
heute hatte ich meinen Sohn von. 10.00 bis 18.00 Uhr eine Übernachtung war nicht drin, schade aber immerhin hat glaube ich die KM eingesehen, dass es nicht Richtig ist, den KV vom Kind zu trennen um jeden Preis.
Mal sehen wie das weiter geht, bis 22.08.2006 sind es noch über 2 Wochen.
Ich bin jetzt wenigstens so weit, dass die KM langsam Vernunft bekommt, es ist aber leider nicht Spurlos an kleinen vorbei gegangen.
Ich werde weiter von dem Ablauf berichten.
Ciao
Seba
Hallo,
also gestern dh. Samstag gegen 11.00 Uhr rief mich meine EX an mit der Frage ob ich en kurzen abholen würde !
War ja kein Thema, er durfte soger über Nacht bei mir bleiben !!
heute um 14.00 Uhr wie vereinbart habe ich den kleinen zurück gebracht.
Ich genisse die Zeit mit meinem Sohn, leider weiß ich nit, was meine EX im Schilde führt.
Am 22.08. findet nähmlich die Verhandlung beim FG und umsonst gibt die meinen Sohn nicht raus.
Schon mal sowas gehabt ??
Bis dann
Seba4_de
P.S.
Es waren seit langem die schönsten zwei Tage als Papa.
Moin seba4,
Am 22.08. findet nähmlich die Verhandlung beim FG und umsonst gibt die meinen Sohn nicht raus.
wir können hier natürlich alle nur im Kaffeesatz lesen. Sicher ist jedenfalls, dass ihr jeder vernünftige Anwalt sagen würde/wird, dass sie mit einem kompletten Umgangsboykott nicht durchkommt.
Also könnte ein möglicher taktischer Hintergrund ihres (vermeintlichen) Sinneswandels die anstehende gerichtliche Umgangsregelung sein. Eventuell hat Madame ja Schiss vor einer solchen Regelung (oder schon vor der ihr vorausgehenden Kopfwäsche) und versucht jetzt, Fakten zu schaffen nach der Devise "ich weiss gar nicht, was Ihr alle habt - der Umgang klappt doch".
Lass Dich auf jeden Fall nicht einlullen und bestehe am 22.8. auf einer glasklaren gerichtlichen Umgangsregelung. Dein Anwalt sollte auch gleich eine mögliche Sanktion beantragen, falls Madame weiter oder wieder boykottiert. Hint: Krankheit ist dabei ausdrücklich KEIN Verhinderungsgrund für Umgang; krank sein (bzw. gesund werden) kann der Lütte nämlich auch bei Dir. Einzig Transportunfähigkeit käme als Verhinderungsgrund in Frage, aber die ist bei einer Erkältung oder ein bisschen Fieber nicht gegeben.
Grüssles aus'm Wilden (heute nassen) Süden
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo seba4_de,
Am 22.08. findet nähmlich die Verhandlung beim FG und umsonst gibt die meinen Sohn nicht raus.
Schon mal sowas gehabt ??
Ja, hatte ich (s. mein Post weiter oben).
Es gibt jetzt zwei Möglichkeiten: Entweder hat sie es eingesehen (bester Fall) oder sie sagt jetzt vor Gericht, was will denn der Vater, er darf jetzt sein Kind sehen.
Entweder gibt es jetzt bei der Verhandlung eine Vereinbarung bzw. einen Gerichtsbeschluss oder das Gericht stellt fest, die Eltern können ja wieder miteinander reden und der Umgang klappt, also kein Handlungsbedarf seitens des Gerichtes.
Gibt es keine Vereinbarung bzw. keinen Beschluss, bist du weiter auf den guten Willen der Mutter angewiesen. Sollte der da sein (so war es bei mir, es gab / gibt bis heute keine gerichtliche Vereinbarung), ist es ab sofort dann auch kein Problem mehr.
Ist der gute Wille nicht da und es gibt keinen Beschluss, dann fängt der Umgangsboykott wieder von vorne an, dann musst du wieder einen Antrag beim Gericht stellen, mit den "üblichen" monatelangen Wartezeiten.
Ich würde den "guten Willen" mal vorab testen. Schicke der KM doch einfach eine Mail (so sie denn "elektronisch" erreichbar ist) bzw. schreibe ihr einen Brief, in dem du einfach die Umgangszeiten so wie du sie dir vorstellst darlegst, mit der Bitte, auf diesen Brief / diese Mail zu antworten.
Sollte sie nicht antworten (oder dir ne Regelung 3 Stunden alle 8 Wochen vorschlagen), scheint es wenig guten Willen zu geben - gut für dich in der Verhandlung. Mit dem Argument, dass mit der Mutter keine vernünftigen Absprachen zu treffen sind, soll das Gericht eben eine Regelung treffen. Die Details können dann beim Termin "verhandelt" werden.
Im letzten Fall wird sie dann sicher damit kommen, dass du das Kind ja schon zweimal sehen durftest - als Zeichen ihres guten Willens. Dieses Argument kann man dann aber schön "kontern", dies geschah ja nur wegen der drohenden Verhandlung. Den guten Willen für die Zeit nach der Verhandlung hätte sie in diesem Fall ja nicht gezeigt.
Gruß
Martin
P.S. Bei mir war es etwas anders - es gab keinen guten Willen vor der Verhandlung. Es gab aber auch keinen Beschluss. "Ex" sagte aber (im Gericht, vor den Augen und Ohren der Richterin), ich dürfe unsere Tochter auch mit Übernachtungsbesuchen sehen. Und sie hat sich auch bis heute daran gehalten - seit nun schon ca. 2 Jahren.
Hallo,
danke für eure Antworten.
Also eins ist sicher, eine feste Regelung durch Gericht ist unumgänglich. Ich habe einfach kein Bock, wenn die Madame wieder abdreht, dass ich die Sache wieder von vorne aufrollen soll.
Ich denke ausschlaggebend war mein Sohn, dh. er hat so viel Streß gemacht weil er zu Papa wollte, dass Madame nachgeben mußte.
Es kann natürlich auch sein, dass Madame nicht ganz wie eine doofe vor Gericht stehen will und keine Argumente für Umgangsverweigerung hat. Und Ihre Argumente bei JA waren wohl nicht ganz glaubhaft.
Ich hoffe das Beste für meinen Sohn alles andere ist mir egal.
Ciao
Seba4_de
Hallo,
heute war der große Tag beim FG.
Ich sehe ab von den Nebenhandlungen wie eine Begrüßung vorm Gericht durch meine EX ............usw.
Der Termin fand fast pünktlich statt, dh. der Anwalt der KM kam etwas zu spät. Anwesend war auch die Dame vom JA.
Mein Junior ist vorab angehört worden und somit nicht anwesend gewesen.
Der Richter versuchte aufgrund des Umgangs im Vorfeld eine Umgangsreglung zwischen den Eltern zu erzielen, war aber von beiden Seiten abgelehnt wurde.
Letztendlich hat der Richter gemeint seine Vorstellung sieht so in etwa aus, dass die ersten 3 Monate jeden zweiten Sa-So mit Übernachtung und danach ab Freitag bis Sonntag. Ausschlaggebend war dass mein kleiner schon Kontakt hat und bei mir Übernachtet hatte und somit ein behutsamer Umgang schon eingeleitet wurde. Restliche Details erfahren wir schriftlich in Form eines Beschlusses.
KM hat weder was gesagt noch etwas vorgebracht wie schon früher in Schriftform.
Beide Elternteile sind dazu aufgefordert Ihre Elternaufgabe wahr zu nehmen und das Kind aus allem raus zuhalten was sich negativ auswirken könnte. War wohl bei der Anhörung vom Junior aufgefallen, dass KM das Kind etwas beeinflusst.
Der Richter fragte noch nach wieso der Umgang bzw. Besuche nicht schon früher statt gefunden haben, leider ohne Erfolg die KM konnte keine Antwort geben.
Die nette Dame vom JA hat weiterhin Ihre Hilfe vom Amt angeboten, wobei am besten sollen beide Elternteile an einen Tisch, leider denke ich in diesem Leben nicht mehr Möglich.
Ich warte jetzt bis mir der Beschluss vorliegt und werde dann wieder Posten.
Für mich ist es nur Schade dass der Kurze jetzt vielleicht denkt, dass er das Problem zwischen Mama und Papa ist.
Bis dann
Und an alle kämpf für eure Kinder die haben es verdient !!