Hallo in die Runde...
Sohn (13) ist bei uns/mir eingezogen (bin wieder verh.)-nun habe ich Neuberechnung des KU beim JA beantragt
Bei der KM leben noch 2 meiner Kinder (13,11) für die ich nach einem gerichtl. Unterhaltstitel (m.E. unbefristet, 115%) weiter KU zahle (noch 725),habe den KU für den Sohn seit Einzug bei mir einbehalten
(seit 2008 von KM geschieden)
Das (sonst überhaupt nicht mit mir koopertive JA) hat mir nach Berechnung des JA vorgeschlagen, ich solle doch auf KU-Zahlungen der KM für den Sohn verzichten, weil KM so wenig verdiene
Ich habe erstmal eine schriftl. Berechnung gewünscht und dann Verhandlungsbereitschaft signalisiert
In dem Berechnungsblatt ist nur ein "nach BGB bereinigtes Einkommen ca.980 Euro" der KM angegeben-ohne nähere Erl. oder Aufschlüsselung.
Grundsätzl. bin ich Harmonie-orientiert und zu einem Deal bereit, wittere jedoch aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit dem JA und der KM nicht gerade ein "Geschenk"...
Der Dealvorschl. ich zahle weiter den alten KU für die 2 Kinder bei der KM (weil jetzt nur noch 2 Kinder- wäre der neue KU etwas höher-725 statt 685) und verzichte auf KU für den Sohn (KM müßte wegen "Mangelfall" nur rd. 80 an mich zahlen)
Deshalb meine Fragen:
1. kann eine weitere Erläuterung des Einkommens der KM (und der "Bereinigung", Stundenanzahl ist unklar ...30/40h?- Einkommen wäre bei tatsächl. 40h m.E. "sehr niedrig") verlangt werden?
2. sollte so ein Deal ggf. befristet werden (m:E. unbedingt bis 18?)?, ist der "rechtssicher"-trotz altem gerichtl. Vergleich?
3. JA hat "Mangelfall" bei KM festgestellt:-KM lebt (inoffiziell aber zur Not beweislich) seit min. 3 Jahren mit neuem Partner zusammen-kann da ggf. eine Haushaltsersparnis vermutet werden?
4. Ist es wegen der Änderung der Verhältnisse (Umzug des Sohnes) sinnvoll-lieber einen neuen gerichtl. Vergleich (ggf.-bis 18J) anzustreben?
Bevor ich mit dem JA rede-wäre es schön, dazu Antworten zu haben...
Viele Grüße
Hi
zu 1. Ja. Du hast das Recht, sämtliche Unterlagen einzusehen und auch ausgehändigt zu bekommen. Ebenso hat Dir das JA die Bereinigung zu erklären und aufzuschlüsseln (SGB VIII).
zu 2. Soweit solltest Du im Moment noch gar nicht denken. Dein Verdacht, hier wird gemauschelt, habe ich auch.
zu 3. Erst mal selber rechnen. Eine Haushaltsersparnis wäre hier eventuell möglich.
zu 4. Nein. Der kostet Geld (RA-Pflicht und Gebühren), ist schwer abänderbar und eigentlich überflüssig. Was soll darin denn stehen, was ggü. einem Titel besser ist?
Bei der KM leben noch 2 meiner Kinder (13,11) für die ich nach einem gerichtl. Unterhaltstitel (m.E. unbefristet, 115%) weiter KU zahle (noch 725),habe den KU für den Sohn seit Einzug bei mir einbehalten
(seit 2008 von KM geschieden)
Hinweis: Der Titel sollte als bald herausgegeben bzw. (falls alle drei Kinder zusammen darin stehen) abgeändert werden.
Das (sonst überhaupt nicht mit mir koopertive JA) hat mir nach Berechnung des JA vorgeschlagen, ich solle doch auf KU-Zahlungen der KM für den Sohn verzichten, weil KM so wenig verdiene
Ein KU-Verzicht ist laut Gesetz verboten (§1614 Abs.1 BGB).
Der Dealvorschl. ich zahle weiter den alten KU für die 2 Kinder bei der KM (weil jetzt nur noch 2 Kinder- wäre der neue KU etwas höher-725 statt 685)
Falsch. Du leistest ja weiterhin Unterhalt für das bei Dir lebende Kind, und zwar Betreuungsunterhalt. Betreuungs- und Barunterhalt sind gleichwertig und gesetzlich gleichgestellt. An den Zahlen für die anderen zwei Kinder ändert sich daher (aus diesem Grund) nichts.
Gruss oldie
Edit und PS:
... ich solle doch auf KU-Zahlungen der KM für den Sohn verzichten ...
Hinter solch einer Aussage versteckt sich die Parteilichkeit der JA-MA. Nicht Du erhältst KU, sondern das Kind. Du bist lediglich sein gesetzl. Vertreter von dem verlangt wird, die Rechte des Kindes nach aussen wahrzunehmen. Falls die JA-MA wieder so agrumentieren sollte, weise sie bitte darauf hin.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin,
nur zur Verdeutlichung, denn du hast es ja selbst schon gemerkt:
Diese JA Heinis sind weder auf deiner Seite, noch auf Seiten deines Kindes oder auch nur neutral, sondern eindeutig und einseitig auf Seiten der Mutter!
Das ist keineswegs selten, ja noch nicht mal die Ausnahme und diese haben das mit ihren unwahren Behauptungen und Betrugsversuchen deutlich gemacht.
Also.
Glaube denen nichts!
Unterschreibe nichts!
Lasse dir jedes Wort von denen schriftlich geben!
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
...vielen Dank für Euere schnellen Infos...
was ist damit gemeint:
Hinweis: Der Titel sollte als bald herausgegeben bzw. (falls alle drei Kinder zusammen darin stehen) abgeändert werden? Es gibt ja als Grundlage den gerichtl. Vergleich, dann seit Jan. 2010 wegen der neuen DDTabelle nach Neuberechung eine/n (Titel?) Neuberechnung des JA-damals noch für alle drei...
Zitat von: Langendo am 20. Oktober 2010, 12:12:45
Bei der KM leben noch 2 meiner Kinder (13,11) für die ich nach einem gerichtl. Unterhaltstitel (m.E. unbefristet, 115%) weiter KU zahle (noch 725),habe den KU für den Sohn seit Einzug bei mir einbehalten
(seit 2008 von KM geschieden)
und: wenn man sich mit dem JA auf einen "neuen Titel" einigen sollte-sollte man den dann auf das 18. LJ befristen (gilt das-trotz unbefristetem Gerichtsvergleich)? habe öfer gelesen-das der 18. so ein Stresspunkt ist...
Sie brauchen den Titel nicht zwingend heraus geben, müssten dir dann aber eine Verzichtserklärung geben, die diese Teil des Titels für ungültig erklärt.
Das ist wichtig, sonst gilt der weiter und es weiterhin der KU von dir gefordert werden. Bis zu einem Jahr rückwirkend!
In diesem Falle müsste auch kein neuer erstellt werden.
Die Zahlbeträge bleiben ja gleich.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi
Ich gehe bei einem gerichtlichen Titel davon aus, dass nicht für jedes Kind extra ein eigener Titel existiert, sondern alle drei zusammen auf einem Stück Papier stehen. Mein Vorschlag daher wäre, für alle drei Kinder eine Abänderung des bestehenden Titels durchzuführen, so dass am Ende jedes Kind einen separaten hat. Wenn der 11-jährige 12 jahre alt wird ist das sowieso notwendig und glaube mir, hier zögert das JA keine Sekunde.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.