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Kindesentzug!? Anzeige1?

 
(@valentino)
Schon was gesagt Registriert

Hallo un guten Morgen!

Ich brächte euerm Rat!
Gibt ein Umgang- Verfahre das noch offen ist bis Anfang 2011 und in diese ein vorläufige Einstweilige Anordnung wegen Umgang! Wir haben Gemeinsam Sorgerecht und das Kind lebt bei Mutter.
Umgang lief gut bis auf 2x Krankheit ohne Nachholung (Mutter wollte nicht). Einmal bei mir Das Kind wird Krank mit 40 Fieber, Notarzt kommt, Mutter wird benachrichtigt das das Kind nächsten Morgen nach Absprache zurück gebracht wird statt abends 18 Uhr. Um 19.30 bekomme ich die Polizei zu Hause, sehr nett und ohne Forderungen. Das Kind ist Nächsten Morgen bei Mutter. Problem: ab da die Mutter lässt mich die Kleine nicht mehr sehen! Nicht anwesend und kein Antwort auf SMS oder Telefon! Schon seit 16 Tage kein Nachricht! Was nun? Wie bekomme ich die Kleine auf die Schnelle?

*Nicht über Fehler meckern! J

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.12.2010 04:23
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Vatentino

...und in diese ein vorläufige Einstweilige Anordnung wegen Umgang!

So wie ich verstanden habe gibt es eine einstweilige Anordnung, die den Umgang regeln soll bis das Umgangsverfahren abgeschlossen ist.

Wie sieht diese aus, was steht da drin und wie alt ist dein Kind?

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2010 10:33
(@valentino)
Schon was gesagt Registriert

Hi Wedi,

genau, gibt ein Einstweilige Anordnung das die Besuchszeit regelt, jedem Mi 12,30 bis 18 Uhr und am zweite WE von Sa 10 bis So 17.
Die Kleine wird 4 in Juli.

Grüße V.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.12.2010 12:00
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Valentino,

ja wenn es das hier gibt

gibt ein Einstweilige Anordnung das die Besuchszeit regelt, jedem Mi 12,30 bis 18 Uhr und am zweite WE von Sa 10 bis So 17.

und KM sich seit 16 Tagen nicht mehr daran hält und auch nicht mehr erreichbar ist solltest Du der KM jetzt offiziell was zukommen lassen  den Umgangskontakt sofort wieder aufzunehmen da Sie gegen die EA verstößt.

Fluppt das nicht sofort ans Fam.Ge Eilantrag stellen.

minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2010 12:28
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Wenn es eine EA gibt bedeutet das, es steht noch ein Umgangsverfahren an. Daher eine Info an das Familiengericht und eventuell ein Ordnungsgeld/Ordnungshaft beantragen bzw. die Androhung desselben, Ersatzweise einen Entzug des ABR und Übertragung auf das JA/den Verfahrenspfleger während der Umgangszeit in den Raum werfen. Das solltest Du mit Deinem Anwalt abstimmen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2010 12:33