Hallo, zusammen,
weiß jemand genau, ob man als Vater alleine die Kinderreisepässe bekommen kann, wenn...
- Das gemeinsame Sorgerecht besteht
- Die Kinder bei der Mutter leben
- Die Kinder regelmäßig beim Vater sind (jedes zweite Wochenende und die Hälfte der Ferien)
- Sowohl Mutter als auch Vater aus Deutschland sind und dort auch leben
Die Mutter verweigert die Unterschrift. Soweit ich das erörtert habe, kann derjenige Elternteil, bei dem die Kinder leben, einen Kinderreisepass bekommen. Was ist aber mit demjenigen, bei dem die Kinder nicht leben?
Es gibt auf vatersein.de dazu folgendes Urteil, aus dem ich allerdings nicht herleiten kann, dass auch ich alleine die Reisepässe bekommen kann: http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1513.html. Meiner Auffassung nach ist laut Urteil die Beantragung der Kinderreisepässe (bzw. Kinderausweise) eine "Angelegenheit des alltäglichen Lebens" und somit Sache von demjenigen, bei dem sich das Kind gerade aufhält. Ich müsste die Kinderreisepässe also bekommen, wenn ich mit den Kindern zur Stadtverwatlung gehe?!
Was mein Ihr!
Danke und schöne Grüße!
Servus Schnickschnack und willkommen im Forum!
Ich kenne es so, dass die Unterschrift beider Eltern (bei GSR) erforderlich ist (zumindest war es so, als KM Reisepässe für unsere gemeinsamen Buben beantragt hatte).
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo !
Die "weicheste" Regelung ist in der Tat die, das derjenige Elternteil bei dem die Kinder gemeldet sind den Pass auch alleine beantragen kann.
DU also in dem Fall nicht.
Wenn die Mutter querschießt, dann mußt du den Kindern halt erklären das ihr nicht nach XYZ in den Urlaub fliegen könnt weil Mutti das verhindert.
JA, auch ich bin der Meinung man darf Streiterein der Eltern nicht über die Kinder austragen, aber ich bin auch der Meinung das sie durchaus die Wahrheit wissen dürfen. Der reine Fakt das Mutti hier den Urlaub verhindert, ohne irgendwelche Färbungen, gehört dazu.
Hallo,
wir haben vor einer Woche genau den Fall gehabt. Reisepass bei GSR geht nur wenn beide Eltern dem zustimmen. Mein LG ist mit Vollmacht von KM (und Geburtsurkunde + GSR Erklärung + Vaterschaftserklärung) losgezogen. Hat das Ding beantragt und bezahlt. Allerdings musste die Kleine auch nochmal persönlich mit hin. Muss Fingerabdrücke geben für den Pass.
LG
Franzi
Ob eine Zustimmung des zweiten Elternteiles nötig ist hängt wohl vom Ort ab. In FFM kann wie gesagt der Elternteil bei dem die Kinder gemeldet sind den Pass auch ganz alleine beantragen.
Ob eine Zustimmung des zweiten Elternteiles nötig ist hängt wohl vom Ort ab.
Und natürlich vom Geschlecht!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo, und danke erstmal für die Antworten!
@Franzi73: Dass ihr genau den Fall hattet, interessiert mich natürlich total. Ich versteh leider die Abkürzungen GSR nicht. Wie auch immer, das Problem ist, dass die Kindsmutter keine Vollmacht unterschreiben will - Dein Lebensgefährte hatte eine Vollmacht der Kindsmutter.
@habakuk: Ich stimme Dir zu, die Kinder werden erfahren, warum der Urlaub nicht klappt.
@Beppo: Das Gefühl habe ich auch!?
Ich habe auch mit dem Jugendamt telefoniert: Der Berater meinte, dass ich vor Gericht vermutlich Recht bekomme. Ich möchte trotzdem jegliches Verfahren vermeiden... wenn es geht.
Das Problem ist nicht nur der kommende Sommerurlaub, sondern auch weitere Urlaube in den nächten Jahren. Wenn ich die Pässe nicht bekomme, muss ich immer innerhalb Deutschlands bleiben.
Danke nochmal für die Anworten - ich hoffe auf weitere...
Hallo,
GSR = Gemeinsames Sorgerecht
ja - bei uns war es glücklicherweise kein Problem solange die KM keine Kosten hat geht bei uns alles 😉
Wäre vielleicht auch ein Hinweis an deine KM. Du übernimmst ja auch alle Kosten. Machst eine Vollmacht fertig und sie muss nur ihre XXX drunter setzen. Wenn sie sich weigert frag doch mal nach dem Grund. Ansonsten wird es dir wirklich nicht erspart bleiben dich ans Gericht zu wenden. Doof - aber nicht zu ändern.
LG
Franzi
Servus!
Machst eine Vollmacht fertig und sie muss nur ihre XXX drunter setzen. Wenn sie sich weigert frag doch mal nach dem Grund.
Am Besten bittest Du auch noch um eine Kopie Ihres Ausweises, damit die Richtigkeit der Vollmacht geprüft werden kann...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Hallo, Franzi,
klar, Gemeinsames Sorgerecht, da hätte ich auch selbst drauf kommen können?!
Der Grund ist, dass sie behauptet, dass die Kinder nicht in den Urlaub mit wollen. Bei einem Kind stimmt das, beim anderen nicht wirklich (mir gegenüber hat meine Tochter immer gesagt, dass sie auf jeden Fall mit möchte). Die Kinder werden von der Kindsmutter manipuliert: Viele Geschenke, viel Fernsehen, Wii spielen, etc. Leider ist das so und wenn sie nicht mit wollen, dann müssen sie auch nicht mit. Leider wissen die Kinder nicht, was Urlaub bedeutet und dass ihnen das Spaß macht - woher auch, wenn die Mutter immer schlecht darüber redet?
Nichtsdestotrotz will ich die Kinderreisepässe, weil ich auch in Zukunft mit ihnen in den Urlaub fahren will. Ich denke, ich habe das Recht dazu.
Danke und schönen Gruß...
Moin SchnickSchnack,
gerade bei der Klärung solcher Fragen ist oft Dein eigenes Auftreten die entscheidende Komponente: Tust Du das als Bittsteller, "weil es mein Recht ist" oder mit dem Habitus, Dein Anliegen freundlich, aber bestimmt durchzuziehen? Letzteres ist die erfolgversprechendste Methode nach dem Motto "Schatzi, bitte hier unterschreiben, ansonsten muss ich Deine Zustimmung einklagen; das kostet Dich nur Zeit, Geld und Nerven, denn dieses Verfahren gewinne ich."
Wenn Eure Kinder entscheiden, ob Umgang oder Urlaub stattfinden, liegt das Problem allerdings vermutlich deutlich tiefer (sofern sie nicht gerade 14 oder älter sind). Solche Entscheidungen sind Elternsache; nicht Kindersache. Sie entscheiden ja sicher auch nicht, ob sie morgens lieber in die Schule gehen oder bei der Spielkonsole und dem Fernseher zuhause bleiben.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi,
offensichtlich liegt hier ein Umgangsproblem vor. Dieses ist zuerst / zusammen
mit der Ausweisproblematik anzugehen.
Wie alt sind die Kinder? Wie ist der Umgang geregelt? Existiert eine Vereinbarung
z.B. übers Jugendamt oder gibt es einen gerichtlichen Beschluss?
Wenn nicht zuerst dieses angehen. Was nützt der Ausweis, wenn die Kinder nicht
herausgegeben werden?
LG,
Mux
Hallo, brille007,
ich bin absolut Deiner Meinung - nur leider meine Exfrau nicht. Sie lässt Vieles, z. B. das Mitgehen in den Urlaub, die Kinder entscheiden. Ich würde die Kinder gern einfach mitnehmen. Da gibt es nur dieses Problem, dass man nach Norwegen die Kinder nur mit Kinderreisepass mitnehmen kann. Dass es für die Kinder eine tolle Erfahrung wird und es ihnen Spaß machen würde, steht für mich ohnehin außer Frage.
Der erste Versuch, die Unterschrift zu bekommen, war recht locker von mir formuliert. Nun, nach ihrer Verweigerung, lote ich auch mit diesem Formusbeitrag meine Möglichkeiten aus, damit ich beim zweiten Versuch entsprechend auftreten kann. So, wie Du es beschreibst. Ich hätte nur gern eine Bestätigung, dass ich im Recht bin, sodass ich im Falle einer zweiten Verweigerung auch entsprechend reagieren kann.
@Mux: Es liegt keine Vereinbarung vor. Allerdings lief der Umgang bisher einvernehmlich gut. Auch das Herausgeben der Kinder steht nicht in Frage. Sollte dies der Fall werden, muss natürlich eine Umgangsvereinbarung her.
Danke und schönen Gruß...
Ach so, Mux, die Kinder sind sieben (fast acht) und sechs Jahre alt.
Gruß...
Moin SchnickSchnack,
für eine Reise nach Norwegen brauchst Du keinen Reisepass. Norwegen gehört zum Schengen-Raum; da genügt ein Eintrag der Kinder in Deinen Pass (siehe beispielsweise >>>HIER<<<). Wenngleich ein eigener Reisepass natürlich die "noch bessere" Möglichkeit ist.
Als mitsorgeberechtigter Elternteil kannst Du mit Deinen Kindern zum Urlaub in jedes Land Deiner Wahl reisen; Deine Ex hat rechtlich keine Möglichkeit, das zu verhindern. Ich persönlich würde sie noch genau einmal nach der unter #10 beschriebenen Methode fragen und bei weiterer Verweigerung einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung stellen. Dem kann Deine Ex - theoretisch - widersprechen, aber nur mit juristischen Argumenten (die es nicht gibt). Ein "ich will das nicht" oder "die Kinder wollen nicht verreisen" wird jedenfalls nicht genügen.
Wie gesagt: Die Bestimmtheit Deines Auftretens spielt die entscheidende Rolle. Wenn Du Deiner Ex die Hoheit über die Entscheidung gibst, ob Du grüne Unterhosen tragen darfst, wird sie möglicherweise auch mit einem Verbot reagieren...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi, Martin alias brille007,
leider brauche ich doch einen Kinderreisepass für die Reise nach Norwegen: http://www.skandinavienreisen.de/einreise-skandinavien/einreise-norwegen.htm. Das Eintragen im eigenen Pass ist leider nicht mehr möglich, z. B.: http://www.freiepresse.de/RATGEBER/FAMILIE/Kinder-brauchen-eigenen-Pass-artikel7966385.php.
Vermutlich wird es auf die Einstweilige Anordnung herauslaufen - wie geht man dafür vor? So etwas habe ich noch nicht gemacht!?
Danke und Gruß...
PS: Die Wahl der Unterhosenfarbe (und auch alle anderen Entscheidungen/Wahlen) treffe ich selbst 😉 ...
Moin SchnickSchnack,
wenn ich die Wahl hätte, würde ich den offiziellen Angaben des Auswärtigen Amtes eher trauen als irgendwelchen Zeitungsartikeln...
Das Eintragen der Kids in Deinen Reisepass könnte auch ohne grossartiges Einverständnis der Mutter möglich sein; einfach mal beim örtlichen Bürgerbüro nachfragen.
Und wenn Du in Sachen EA keine Ahnung hast, wäre es vermutlich gut, einen Anwalt damit zu beauftragen; der weiss, wie es geht.
Grüssles
Martin
PS: Auch bei Deinem zweiten Link steht:
Für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten benötigen deutsche Staatsangehörige den Reisepass oder den Personalausweis. Für Kinder unter 16 Jahren wird der Kinderreisepass, der Kinderausweis oder der Eintrag im Pass eines Elternteils anerkannt. Alle Dokumente müssen für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein.
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hallo,
das ewma hier in berlin hat bzgl des eintragens in den reisepass der eltern eindeutig gesagt, dass es nicht mehr möglich ist, auch nicht innerhalb der eu...
Hi Brille,
wenn ich die Wahl hätte, würde ich den offiziellen Angaben des Auswärtigen Amtes eher trauen als irgendwelchen Zeitungsartikeln...
und genau in Deinem Link vom AA steht, dass das nur für bereits vorhandene Einträge und nur bis zum 26.06.2012 gilt. Passt also doch...
Gruss von der Insel
und genau in Deinem Link vom AA steht, dass das nur für bereits vorhandene Einträge und nur bis zum 26.06.2012 gilt. Passt also doch...
hurtz, das hatte ich tatsächlich übersehen.
Also: EA für Muddi 😉
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