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Kindergeburtstag ohne Einverständnis der KM?

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(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Willi,

das kennen und verstehen die User ja alles, die Deinen Thread verfolgen. Du sollst Dir nichts aufweichen lassen. Wir versuchen lediglich, Dich davor zu bewahren, die Dinge zu Deinem eigenen Nachteil zu vermischen: Was Du aktuell brauchst, ist eine durchsetzbare/durchgesetzte Umgangsregelung; an dieser Front solltest Du auch nicht nachlassen.

Die von Dir beanstandeten Sachverhalte sind jedoch noch lange kein Grund für eine Sorgerechts-Übertragung; Du tust Dir selbst keinen Gefallen, wenn Du sie fortlaufend vermischst. Wenn im Job Dein Chef Mist baut, kann das vielleicht juristische Folgen für ihn haben; es ist aber kein Grund für Dich, zu verlangen "jetzt will ich selbst Chef werden".

Umgangsboykott ist Umgangsboykott und als solcher zu ahnden. Ein Beweis für Erziehungsunfähigkeit und die Notwendigkeit eines SR-Entzugs ist er noch lange nicht; man kann ihn auch aus reiner Boshaftigkeit betreiben.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2013 16:31
(@jeanswilli)
Registriert

Brille, Du hast natürlich recht. Sorry für den Ausbruch heut morgen, aber die Situation wird wirklich langsam unerträglich. Ich hoffe nur, der Richter verschiebt den Termin nicht. Die Aussagen werde ich allerdings nicht zum Termin mitnehmen, sondern die Anwältin wird vorher eine Einlassung schreiben mit den Zeugenaussagen. Diesmal wird der Richter auch über die Kinderschutzmeldungen und die Familienhilfe informiert, um ihm die Notwendigkeit eines umfangreichen Umgangs deutlich zu machen. Für Euch ist das vielleicht wie dreckige Wäsche waschen, wir werden aber nur die Situation und die damit verbundene Überforderung der KM und die Sorge um das Kind schildern. Damit hatte ich bei der Sorgerechtsverhandlung beim selben Richter auch relativ guten Erfolg. Meine Ex bei Gericht in die Enge zu treiben ist die einzige Chance, dass sie die Fassade fallen lässt.

Gruß Willi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.09.2013 16:49
(@fruchteis)
Registriert

(...)Meine Ex bei Gericht in die Enge zu treiben ist die einzige Chance, dass sie die Fassade fallen lässt.

Gruß Willi

Willi,

das ist definitiv der falsche Ansatz!

In 16 Jahren Vaterschaft habe ich selbst und in der Begleitung anderer Väter noch nie erlebt, das DAS ein wütendes Muttertier hat erreichen kann. Im Gegenteil, es wird alles eher schlimmer.

Du verkennst, daß faktisch und rechtlich Mütter immer am längeren Hebel sitzen.
Sie werden vor dem Familiengericht uU ermahnt, vielleicht auch mal verurteilt, dieses oder jenes zu tun oder zu unterlassen, kaum draußen rammen sie dem Vater - und dem Kind gleich mit - das nächst Messer in den Rücken oder beißen ihn gleich ganz weg...   

Erfolgreich sind durchweg Ansätze, die NICHT gegen eine wütende Mutter gerichtet sind, sondern nur FÜR das betroffene Kind sprechen.

So wird das aus meiner Sicht nix.

W.

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Geschrieben : 14.09.2013 17:22
(@jeanswilli)
Registriert

Was schlägst Du vor?

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Themenstarter Geschrieben : 14.09.2013 17:34
(@fruchteis)
Registriert

Ich versuch's mal:

Zunächst könntest an Deiner inneren Einstellung arbeiten:
Fühle, denke und handle NUR noch auf das Kind bezogen,
laß Ex und Mutter draußen,
meide jeden persönlichen Kontakt,
laß sie abschließend 'gesichtslos' werden, indem Du sie dem Heer zahlloser anderer Menschen zuordnest.

Sodann organisierst Du Umgang zum und mit dem Kind weitgehend kontaktlos zur Mutter.

Deine zuvor veränderte innere Haltung wird - das garantiere ich Dir fast - bei persönlichem Zusammentreffen, sollte das doch mal unvermeidbar sein, auch die Mutter anders reagieren lassen.

Steure über Dich selbst, erwarte nicht vorring Änderungen von ihr.

Derzeit sind Ursache und Wirkung in eurem Zusammentreffen nur schwer auszumachen. Jeder vergräbt sich in seiner feindlichen und vorwurfsvollen Haltung immer weiter, was zu weiteren Gegenmaßnahmen führt.

Aus dieser Spirale kann man nur konsequent aussteigen, nicht mit noch mehr Gewalt, die weitere Gewalt usw. usf.
Geh der Frau konsequent aus dem Weg, statt die Konfrontation zu suchen.

Bei Steuerungsbedarf von außen, Anträge bei Amt und bei Gericht NUR kindbezogen und NICHT 'kontradiktorisch' formulieren, Mutter allenfalls als (Verfahrens-)Beteiligte benennen. Wenn Du kannst: 'Blumen' reichen, ihre Leistungen loben. Immer Lösungen FÜR das Kind suchen und anbieten usw.

Fällt schwer, ich weiß..., wirkt aber, vor allem auf einen selbst und erst recht aufs Kind. 🙂
Es kann zielführend sein, sich dazu psychlogische Hilfe zu suchen.

W.

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Geschrieben : 14.09.2013 18:09
(@jeanswilli)
Registriert

Okay, das war kompliziert.
Kurz zum Verständnis: meine Ex ist mir prinzipiell schnurz egal. Sie ist "nur" die Mutter meines Kindes und so lange ihr Handeln nicht den Kurzen schädigt, kann sie machen was sie will. Bis zum Antrag auf Umgangserweiterung hat das auch funktioniert, wie Du es beschrieben hast. Bis auf die "Blumen", das würde schief gehen. Wenn man ihr en kleinen Finger gibt nimmt sie sofort alles. Sie ist absolut kontrollsüchtig und zwingt ihr gesamtes Umfeld nach ihrer Pfeife zu tanzen. Dazu möchte ich nicht gehören. Inzwischen hebt sie die Hand gegen LG und Kinder, wenn die nicht "funktionieren". Genau da liegt das Problem. Jeder Umgang des Kindes bei mir, meine sozialen Kontakte mit anderen Eltern usw. sind für sie nicht kontrollierbar und somit eine Gefahr. Nicht umsonst verbietet sie die Übergabe des Kindes zum Geburtstag, den Kindergeburtstag bei mir, das Spoertfest usw.. Ich möchte aber für den Kleinen keine Ausgrenzung wie sie seine Mutter betreibt. Nur Menschen, die ihr völlig hörig sind dürfen Kontakt haben. Aus diesem Grund habe ich so sehr auf diesem Kindergeburtstag bestanden. Zu Hause darf der Junge nie Freunde einladen. Es gibt nur Kontakte zur Familie oder zu Kindern ihrer Freunde. Da die Freundschaften nie lange halten, wechseln auch die Bezugspersonen für den Jungen ständig.

Ich war bereits an dem Punkt, wo die Übergaben von meiner Seite mit einem Hallo, von ihrer Seite wortlos stattgefunden haben. Das wird nach der Verhandlung vielleicht wieder funktionieren, mehr erwarte ich auch nicht.
Lobende Worte meinerseits wird es allerdings nicht geben, meine Ex würde sich sofort einbilden sie sei wieder interessant für mich.

Gruß Willi

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Themenstarter Geschrieben : 14.09.2013 18:44
(@fruchteis)
Registriert

Hmh, Willi,

auch in diesem Beitrag drehst Du Dich, dreht sich wieder fast alles um und gegen die Mutter.

Offenbar gelingt es mir nicht, Dir meinen Ansatz zu vermitteln.

W.

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Geschrieben : 14.09.2013 18:59
(@jeanswilli)
Registriert

Sorry Wildlachs, das ist so schwer! Ich will doch einfach nur Zeit mit meinem Jungen verbringen. Vielleicht bin ich im Moment einfach noch zu wütend. Bitte lass mich den Termin am 11.10. hinter mich bringen. Wenn wieder eine verlässliche Umgangslösung da ist kann ich bestimmt auch wieder gelassener an die Sache gehen. Vielleicht bitte ich den Richter um die Auferlegung von Elterngesprächen. Geht das? Bei uns soll es eine gute Erziehungsberatungsstelle geben, wo auch Psychologen arbeiten.

Sollte ich auf die Teilnahme an der Elternversammlung am Mittwoch verzichten? KM war noch nie zu einer Versammlung und wird sicher wieder ausrasten, wenn ich hin gehe.

Gruß Willi

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Themenstarter Geschrieben : 14.09.2013 19:23
(@fruchteis)
Registriert

Willi,

ich habe allergrößtes Verständnis für diese Schwierigkeiten. Gelegentlich überkomt auch mich noch der Impuls, der Frau den 'Hals umzudrehen', die behauptet Mutter meiner Kinder zu sein. Kannst mir glauben, ich habe so ziemlich alles durch, was einem Vater angehängt werden kann...

Vielleicht noch ein Tipp, mein Credo, das mir stets sehr geholfen und mich in der Spur gehalten hat:

Ich bin vollständig für mein Fühlen, Denken und Handeln und für die unmittelbaren Folgen verantwortlich.

Dieser Ansatz führt mich immer wieder zu MIR zurück und entfaltet ungeheure Kraft für die Eigensteuerung. 
Kannst Du das nachvollziehen?

W.

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Geschrieben : 14.09.2013 19:48
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

auch in diesem Beitrag drehst Du Dich, dreht sich wieder fast alles um und gegen die Mutter.

In dem Beitrag dreht es sich um die Mutter, weil Sie Dreh und Angelpunkt der ganzen Umgangsgeschichte ist und auch in Zukunft sein wird.
Ein Kind von 6 Jahren oder jünger wird sich schwer gegen so eine Mutter wehren können, also ist jeder Vater in der Situation auf das Mitwirken der Mutter angewiesen.

Das Problem an der Geschichte ist aber, die Zukunft, denn wenn die Mutter so umgarnt werden muss, entgegen dem Gefühl des Vaters, wird das Kind auch dieses irgendwann spüren.
Es fängt dann an unbemerkt Position zu beziehen.

Es ist nun mal so, wenn Exen den Umgang nicht wollen, muss man(n) sich zwangläufig mit denen auseinandersetzen, denn das Kind will Umgang.

Ich z.B. habe immer um Umgang kämpfen müssen, vor Gericht saßen aber nicht meine Kinder, sondern die Mutter.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2013 19:52




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Willi,

es mag Deinem jugendlichen Alter geschuldet sein (und damit der noch vergleichsweise frischen Erinnerung an Deine eigene Kindheit und Jugend), aber Familiengerichte und Jugendämter sind keine Nannies, die die Aufgabe haben, Deiner Ex mal richtig einen einzuschenken, wenn man ihnen nur genügend Gründe dafür liefert. Wie @Wildlachs schon schrieb: Du beschäftigst Dich viel zu viel mit Deiner Ex und dem, was ihr Deiner Ansicht nach von irgendwem beigepult werden müsste. Das wird aber so gar nicht stattfinden; die Erziehung Deiner Ex zu einem besseren Menschen steht bei niemandem auf der Agenda und ist auch nicht von öffentlichem Interesse..

Deshalb auch von mir der wiederholte Rat: Fokussiere Dich auf Sohnemann und Deine Rolle als Vater - und versuche nicht, Dich besser zu machen, indem Du anderen beweist, wie schlecht Deine Ex ist. Bitte nicht vergessen: Sie ist nicht böswilligerweise von der Prinzessin zur Hexe geworden; sie ist das, was sie schon immer war. Du hast - wie viele von uns - "damals" nur eben nicht genau hingesehen, bevor Du mit ihr Nachwuchs auf Kiel gelegt hast. Das badest Du jetzt aus.

Deine Ex würde sich Dich heute garantiert auch nicht mehr als Vater für ihren Nachwuchs aussuchen. Und trotzdem ist er da - und Ihr beide (!) müsst das Beste daraus machen. Denk nicht ständig darüber nach, was Du GEGEN Deine Ex machen kannst - sondern darüber, was Du FÜR Euren gemeinsamen Sohn tun kannst. Ihr befindet Euch nicht in einem Wettbewerb namens "wer ist der bessere Elternteil?"

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 14.09.2013 19:58
(@jeanswilli)
Registriert

Okay. Schlagt Ihr also vor, ich soll die Verweigerungen usw. dem Gericht nicht mitteilen? Das wird mir in der Umgangsverhandlung nicht weiter helfen.
Ich beschreibe mal 2 Beispiele aus der letzten Verhandlung. Den Freitagsumgang habe ich ohne Zeitvorgabe beantragt. Nun hat die KM dem Gericht erklärt, der Junge braucht einen strukturierten Tagesablauf und soll im Kindergarten noch schlafen und essen. Darauf hat der Richter mir die Zeitvorgabe 15.15 Uhr gemacht. Tatsache ist, dass die Kinder unregelmäßig in die Kita gehen, also kein strukturierter Tagesablauf. Sohni hat schon gefragt, ob er bei mir mal Mittagskind sein kann. Geht nicht.
Zum Thema Urlaub war das Argument der KM, Kind kennt noch keine Ferien, kein Ferienumgang. Den hab ich auch noch nicht bekommen. Tatsache ist, Kind war mit Oma schon im Urlaub, der Kindergarten hat 2 Wochen im Jahr zu. Kind kennt also Urlaub. Bei der Umgangserweiterung allgemein argumentiert KM immer damit, dass der Junge sich ja ständig an neue Situationen gewöhnen muss und wie schlimm das doch für so ein kleines Kind ist.

Versteht mich bitte nicht falsch. Ich will nicht schon wieder über meine Ex herziehen, aber ich befinde mich in der x-ten Umgangsverhandlung und kann mit Sicherheit in nächster Zeit keinen erneuten Antrag stellen. Was ich jetzt nicht kriege, bleibt für die nächsten Jahre so. Im Oktober steht laut Richter noch die Feieragsregelung an. Das heißt, ich würde 1 Übernachtung 14-tägig bekommen, beantragt sind 2. Der Zwischenumgang wurde auch mit Übernachtung beantragt, momentan habe ich 3 Stunden. Ferienumgang ist dann auch vom Tisch.

Gruß Willi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.09.2013 20:20
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Willi,

Versteht mich bitte nicht falsch. Ich will nicht schon wieder über meine Ex herziehen, aber ich befinde mich in der x-ten Umgangsverhandlung und kann mit Sicherheit in nächster Zeit keinen erneuten Antrag stellen. Was ich jetzt nicht kriege, bleibt für die nächsten Jahre so. Im Oktober steht laut Richter noch die Feieragsregelung an. Das heißt, ich würde 1 Übernachtung 14-tägig bekommen, beantragt sind 2. Der Zwischenumgang wurde auch mit Übernachtung beantragt, momentan habe ich 3 Stunden. Ferienumgang ist dann auch vom Tisch.

ich frag jetzt mal provokativ gegen: Könnte es sein, dass Du in der Vergangenheit die falschen Fragen gestellt und die falschen Argumente benutzt hast? Oder deutlicher formuliert: Könnte es sein, dass der Erfolg Deiner bisherigen Gerichtsverhandlungen zumindest teilweise hinter Deinen Erwartungen zurückblieb, weil Du zu viel über Deine Ex, ihr Leben und ihre (vermeintlichen) Verfehlungen reden wolltest als über die Gestaltung der Zukunft?

Ich benutze gelegentlich ein indianisches Sprichwort: "Wenn du einen Bär fangen willst, musst du denken wie ein Bär." Dabei bitte nicht vergessen: Die Aufgabe der Familiengerichtsbarkeit ist nicht, Dir Gerechtigkeit nach Deinen Vorstellungen zu liefern, sondern einen Fall vom Tisch zu kriegen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2013 20:47
(@jeanswilli)
Registriert

Nein. In den Umgangsverhandlungen habe ich nie gegen meine Ex argumentiert. Ich habe einen Antrag gestellt und der Anwalt meiner Ex hat mich als Drogie, unfähigen Vater usw. hingestellt. Es gab jedesmal seitenweise Einlassungen von der Gegenseite, auf die sich mein Anwalt aber nicht eingelassen hat weil sie völlig schwachsinnig waren. Beim Richter schien es aber angekommen zu sein. Ich habe auch nie viel bekommen. Meine Ex hat mich immer schlecht gemacht und ist damit durchgekommen. Die einzige Verhandlung, in der ich Argumente "gegen" meine Ex vorgebracht habe, war die Sorgerechtsverhandlung mit dem Ergebnis GSR.

Gruß Willi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.09.2013 21:15
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Willi,

Dann ist es gut; dann wurde da noch kein Porzellan zerdeppert. Sorg dafür,  dass es so bleibt. Und dafür,  einen Zustand zu erreichen,  bei dem Deine Ex dir einfach komplett gleichgültig ist.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2013 23:34
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Du solltest tatsächlich die Sachverhalte abschichten und Dir eine Strategie zurecht legen, wie es weiter geht.
Dazu von mir:

Dieses Thema eignet sich nicht für das Sorgerechtverfahren - es ist ein Umgangsthema!

Dieses Wochenende bringst Du in geeigneter Form in das lfde Umgangsverfahren ein! Heute wurde Dir nachweislich Umgang verweigert! Kindergebfeier am So, 1430 Uhr ist ja nun kein Grund, Dir den Umgang ersatzlos zu streichen (Details, wie und warum es heute lief, interessieren niemanden!)

Und fürs nächste Mal bleibst Du nett und freundlich und vermeidest tatsächlich jede Diskussion in der Übergabesituation. Das bringt sowas von gar nichts fürs Kind und löst nun gar kein Problem. Wie einfach wäre es gewesen, Sa. Abend der KM eine Nachricht zu schicken, dass Dein Umgang bis So Abend geht und Du deshalb Euer Kind zum Geb. bringst und nun noch die Details zur Übergabe abstimmen willst. Da Du mit der KM so überhaupt nicht reden kannst, musst Du einfach Fakten schaffen.

Die Details zum Stand Deines Umgangsverfahrens  habe ich gerade nicht auf dem Schirm. Da geht es darum, probeweise zu "beweisen", dass Übernachtungen funktionieren. Da dies ja nun offenkundig der Fall ist, stellt sich die Frage, warum nicht gleich derer zwei. Und wenn der Richter nicht Manns genug ist dies sofort zuzulassen, dann einen klaren Weg festlegen. Ebenso Urlaubsumgang. Es gibt zwar keine  Begründung, warum der Schulferienkalender nicht als unbestechlicher Rahmenkalender dienen kann, aber da der Richter sich vermutlich auch hier hat einlullen lassen, dann als Kompromiss klare Urlaubsumgänge für 2014 festlegen lassen (zB 1 Woche im Frühjahr (zB nach Ostern) und 2 Wochen im Sommer und eine Woche im Herbst) um dann ab 2015ff die 6 Wochen Ferienumgang festlegen lassen.

Achja:

Nun hat die KM dem Gericht erklärt, der Junge braucht einen strukturierten Tagesablauf und soll im Kindergarten noch schlafen und essen. Darauf hat der Richter mir die Zeitvorgabe 15.15 Uhr gemacht. Tatsache ist, dass die Kinder unregelmäßig in die Kita gehen, also kein strukturierter Tagesablauf. Sohni hat schon gefragt, ob er bei mir mal Mittagskind sein kann.

Hier würde ich nicht die "schmutzige Wäsche" waschen, dass doch der Tagesablauf bei KM eben auch nicht strukturiert ist, weil Kind unregelmäßig in die Kita geht. Vielmehr würde ich den Freitagsumgang ab 15.15 Uhr nehmen und - mit Seitenblick - betonen, wie wichtig Du die Kita-Regelmäßigkeit  findest. Wenn das dann mal einige Wochen gut gelaufen ist, dann spricht ja sowas von überhaupt nichts dagegen, das Kind mal - in Absprache mit der Kita - früher abzuholen, wenn ihr was vorhabt. Das ist bei jedem Kita-Kind normal.

Gruss, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2013 23:57
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Willi,

zum letzten WE:

Und fürs nächste Mal bleibst Du nett und freundlich und vermeidest tatsächlich jede Diskussion in der Übergabesituation.

Genau das denke ich auch zu diesem Thema ... man sollte annehmen, dass Du Ex lange genug kennst, um zu wissen, dass sie jegliche Diskussion vor Junior nutzt, um ihre Macht Dir (und Junior) gegenüber zu demonstrieren.
In diesem Fall hätte ich mich sogar zu einem "Ja, Mama" hinreissen lassen. Die Diskussion hätte man später führen können (wenn Junior im Betti liegt, kann KM Dich am Telefon anschreien, solange sie will).

Lass Deine Anwältin versuchen, für das letzte WE einen Ausgleich auszuhandeln.
Euer beide Anwälte sind zwar nicht neutral, dennoch scheint ihr Anwalt ja ein wenig Einfluss auf Madame zu haben (immerhin hat der Nachhol-Geburtstag stattgefunden).

Euer nächster Termin vor Gericht findet in absehbarer Zeit (wenn ich´s recht verstehe, am 11.10.) statt.

Meine Meinung:
Nimm bis dahin mit, was Du kriegen kannst.

Da der Richter in der Gerichtsverhandlung sicherlich eine Nachbetrachtung zu der Umsetzung des letzten Beschlusses vornehmen wird, solltest Du für die Verhandlung Fokus zunächst die positiven Dinge (und wenn Du genau guckst: DIE gibt es) betonen.
Wenn es dann um das "Wie-geht-es -weiter" geht, dann beantragst Du für die Dinge, die verbesserungsfähig sind, entsprechende Regelungen (was nützt Dir beispielsweise der Beschluss zur KiTa-Abholung, wenn Kind nicht in KiTa ist).
Fallbeispiele (und Beweise) solltet ihr dann griffbereit haben (falls Deine Ex das Gegenteil behauptet).

Die von Toto aufgeführte Argumentationsstrategie solltest Du gemeinsam mit Deiner Anwältin inhalieren.

da der Richter sich vermutlich auch hier hat einlullen lassen

Ebenfalls wichtig ist bei aller zu signalisierenden Kompromissbereitschaft, dass Ihr Euch nicht vom eingelullten Richter einlullen lasst !

... und mancher mag es anders sehen, aber bei Deiner Ex halte ich jegliche Auferlegung einer Zwangsvermittlung für Zeitverschwendung.

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2013 10:59
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Details zum Stand Deines Umgangsverfahrens  habe ich gerade nicht auf dem Schirm. Da geht es darum, probeweise zu "beweisen", dass Übernachtungen funktionieren. Da dies ja nun offenkundig der Fall ist, stellt sich die Frage, warum nicht gleich derer zwei. Und wenn der Richter nicht Manns genug ist dies sofort zuzulassen, dann einen klaren Weg festlegen. Ebenso Urlaubsumgang. Es gibt zwar keine  Begründung, warum der Schulferienkalender nicht als unbestechlicher Rahmenkalender dienen kann, aber da der Richter sich vermutlich auch hier hat einlullen lassen, dann als Kompromiss klare Urlaubsumgänge für 2014 festlegen lassen (zB 1 Woche im Frühjahr (zB nach Ostern) und 2 Wochen im Sommer und eine Woche im Herbst) um dann ab 2015ff die 6 Wochen Ferienumgang festlegen lassen.

Hoffentlich erkennt der Richter wie der Hase läuft und du bekommst was du forderst.

Falls aber nicht scheue nicht den Weg zum OLG, bei meinem LG liefen die Sachen auch nie rund vor dem AG aber dort lief es immer sehr sachlich und sehr gut für ihn in Sachen Umgang und Unterhalt.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2013 12:12
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo! Erst einmal ist die Idee einfach ja zu sagen und später mit KM zu reden nicht schlecht, meine Ex würde total ausrasten und wahrscheinlich 10 Minuten später bei mir vor der Tür stehen.
Soll ich denn nun dem Richter im Vorfeld die Umgangsverweigerung mitteilen?

Zum Thema Schulferien hat der Richter schon geäußert, dann müsste ich nochmals einen neuen Antrag stellen.

Mein Ziel ist erst mal ein Urteil in welcher Form auch immer, dann werde ich den Weg zum OLG gehen, wenn mir der Umgang nicht reicht.

Gruß Willi

Den Gang zur Elternversammlung werde ich mir erst einmal verkneifen, sonst fühlt sich meine Ex noch mehr provoziert.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.09.2013 17:35
(@bester-papa)
Registriert

Zum Thema Schulferien hat der Richter schon geäußert, dann müsste ich nochmals einen neuen Antrag stellen.

Warum das? Hast Du die denn nicht mitbeantragt?
Sprich mal mit Deinem RA. Evtl. kannst Du eine Klageerweiterung einreichen..

Gruss
BP

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2013 19:57




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