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(@papi74)
Registriert

Hallo und guten Abend an alle,

vor einiger Zeit hatte ich schon mal geschildert, dass ich mit einer massiven Verweigerungshaltung meines jüngsten Sohnes zu kämpfen habe.
Er wird seitens der KM stark beeinflusst und befindet sich in einem Loyalitätskonflikt. Trotz der Missachtung habe ich regelmäßig versucht einen Zugang zu finden...ohne Erfolg.

Mein Sohn geht auf einer Schule für Produktives Lernen und absolviert dort die 10. Klasse und wird diese voraussichtlich, mit der mittleren Reife, dieses Jahr beenden.
Diese Schulform hat als Besonderheit, dass 2 Tage regulär Schule ist und 3 Tage ein Praktikum absolviert wird. Dieses läuft bereits seit der 8. Klasse so. Erklärtes Ziel der Schule ist es, Jugendliche für den beruflichen Werdegang besonders zu unterstützen.
Nach dem Abschluss der 9. Klasse habe ich wieder meine Hilfe angeboten, da ja normalerweise die Bewerbung für einen Ausbildungsplatz startet. Dort würde mir zugeworfen, dass Sohnemann eine Studium aufnehmen will und er daher das Abi machen will.

Ich viel da erstmal aus allen Wolken. Der schulische Weg den er beschritten hat (im übrigen auch ohne vorher meine Einwilligung einzuholen trotz GSR) besagt leider, dass ihm 3/5 des normalen Schulstoffes fehlen. Sicherlich werden nicht alle Fächer unbedingt für das Abi benötigt, jedoch bei der "Fehlzeit"...

Ich habe mehrfach versucht in Kontakt zu treten. Zum einen um die genaueren Gründe zu erfahren und ggf. mal meine Bedenken anzubringen... dieses ist mir immer verwehrt worden. Im August letzten Jahres habe ich allen Gymnasien die Verweigerung meiner Zustimmung bzgl. der Anmeldung zum Schulbesuch ausgesprochen (Junior wird erst im August 2017 18 Jahre alt).
Ziel meinerseits war ein Gespräch zu erzwingen...

Nun habe ich am Freitag einen Anruf von einer Verfahrenspflegerin bekommen. Lt. ihrer Aussage fungiert Sie als vom Gericht beauftragte Kinderanwältin. Die Kindsmutter und Junior haben statt das Gespräch mit mir zu suchen, mich verklagt.
Man will gerichtlich meine Zustimmung entweder ersetzen oder mich zwingen, dass ich meine Zustimmung gebe.

Ich habe mich dann mal nett mit der Verfahrenspflegerin unterhalten und sie sagte mir, dass diese Vorgehensweise vom Jugendamt so empfohlen worden ist.

Tja... was nun? Also ich habe meine Zustimmung dem Gericht zugesendet und für mich fühlt es sich so an, dass mein Sohn "gestorben" ist. Sicher mag der Eine oder Andere jetzt sagen "er ist doch beeinflusst worden usw." aber er ist jetzt fast 18. Er weiß was er tut und ich habe keine Kraft mehr mich immer und immer wieder zurückweisen zu lassen. Das jetzt auch noch mit behördlichen "Beistand" das NICHT REDEN gefördert wird...

puh, was fürn Scheisssss

VG
Papi74

Ps. Das JA will zwar nicht familienwirksam unterstützen aber eine abstruse Unterhaltsforderung haben die noch mal kurz vor Schluss auf den Weg geschickt ;-/. Dafür reichts....

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.03.2017 00:13
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

Servus,

vielleicht bin ich jetzt etwas unwissend, aber wo liegt das Problem, wenn Dein Sohn das Abitur machen will?

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2017 00:34
(@papi74)
Registriert

Hallo,
das Problem ist nicht das Abitur als solches. Ich will in den Entscheidungsprozess mit eingebunden werden, da ich den bisherigen Schuleeg als problematisch ansehe.

Mit freundlichen Grüßen
Papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.03.2017 10:39
(@graham)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo papi74,

ist die Ursache des Problems vielleicht eher in eurer Kommunikation zu finden? Als Folge daraus werden Wünsche als Forderungen und deine gut gemeinte Absicht, euren fast erwachsenen Sohn zu unterstützen, als Versuch, ihn zu gängeln, missverstanden.

Er weiß was er tut und ich habe keine Kraft mehr mich immer und immer wieder zurückweisen zu lassen.

Auch hier vielleicht eine Fehlinterpretation? Weist dein Sohn dich als Vater zurück? Oder hat eher deine Ex den Antrag beim Familiengericht gestellt?

Gruß
Graham

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2017 12:02
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hm,

dein Sohn wird im August dieses Jahres also 18. Spätestens dann wird er über seine Schullaufbahn selbst entscheiden und weder du, noch die KM haben das zu bestimmen.

Im August ist es aber für eine Anmeldung für das Schuljahr 2017/18 zu spät und er müsste 1 Jahr warten.

Für dieses Jahr wirst du dann weiter Unterhalt zahlen, wenn er nachweisen kann, dass er aufgrund deiner Verweigerungshaltung die den angestrebten Abschluß noch nicht anstreben kann.

Ich sehe ehrlich gesagt keinen Sinn darin ihn kurz vor knapp noch so zu gängeln.

Und was den Wechsel auf Gymmi angeht. Die aufnehmende Schule prüft dabei sehr wohl den Notendurchschnitt und die abgebende Schule gibt eine Prognose ab. Wenn also die Noten nicht passen und/oder die Prognose negativ ist, da seine Motivation die Schule zu besuchen nicht sonderlich hoch ist, wird er nicht angenommen. Wird er angenommen, dann ist auch davon auszugehen ,dass er es packt.

Je nach Bundesland kann er das Abi auch auf anderen Wegen erreichen, die aber dann etwas länger dauern (also auch länger Unterhaltpflichitg sind 😉 )

Und gegen den Willen eines fast erwachsenen Kindes zu agieren wird mit Sicherheit nicht dazu beitragen ,dass er irgendwann doch wieder auf die zukommt

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2017 12:09
(@wasserfee)
Registriert

hi,

also mein Ältester (bei mir lebend) wird im Juni 18

Ich habe mehrfach versucht in Kontakt zu treten. Zum einen um die genaueren Gründe zu erfahren und ggf. mal meine Bedenken anzubringen... dieses ist mir immer verwehrt worden. Im August letzten Jahres habe ich allen Gymnasien die Verweigerung meiner Zustimmung bzgl. der Anmeldung zum Schulbesuch ausgesprochen (Junior wird erst im August 2017 18 Jahre alt).
Ziel meinerseits war ein Gespräch zu erzwingen...

mein Großer hätte mir auch einen Vogel gezeigt.
Mönsch, der ist quasi erwachsen, dem kannst du nicht mehr reinreden. Ich auch nicht mehr, OBWOHL er bei mir lebt.

Aber bei "ein Gespräch erzwingen" wäre definitiv Schluss bei ihm. Wie machst du das denn bei  anderen Erwachsenen (nichts anderes ist er ja)?

das Problem ist nicht das Abitur als solches. Ich will in den Entscheidungsprozess mit eingebunden werden, da ich den bisherigen Schuleeg als problematisch ansehe.

Ich würde das komplett anders angehen. Frag ihn, was ER will und wie ER sich das vorstellt und wie DU IHN unterstützen kannst bei SEINEM Weg.

Das ist in diesem Alter mMn der einzige Weg, auf dem du mit ihm ins Gespräch kommen kannst.

Wasserfee

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

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Geschrieben : 08.03.2017 18:31
(@papi74)
Registriert

Hallo,

Ich würde das komplett anders angehen. Frag ihn, was ER will und wie ER sich das vorstellt und wie DU IHN unterstützen kannst bei SEINEM Weg.

Das ist in diesem Alter mMn der einzige Weg, auf dem du mit ihm ins Gespräch kommen kannst.

Man lässt keine Kommunikation zu. Seit fast 3 Jahren werde ich "geblockt". Ich bin immer wieder auf Sohnemann zugegangen mit der Bitte um Gespräch.
Das GSR ist vorhanden und trotzdem werde ich immer außen vorgelassen. Es war mein "verzweifelter" Versuch ein gemeinsames Gespräch zu initiieren...
Geht leider völlig daneben...

Wie gesagt... ich finde den Weg auch dahingehend kritisch, weil die PL Schule an sich eine Schule auf Hauptschulniveau ist. Man kann mit Ausnahme die mittlere Reife erreichen, jedoch fehlt ganz einfach mal 3/5 des Schulstoffes. Man hat kein Bio, Chemie, Physik, Englisch 2h pro Woche und und und... Wie soll man da den Anforderungen des Gymnasiums gerecht werden. Er wirft nochmal ein oder2-3 Lebensjahre weg. Zudem geht der Spaß natürlich auch auf meine Kosten und ja, ich möchte dann zumindest teilhaben an der Entscheidung.

Mfg

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

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Themenstarter Geschrieben : 08.03.2017 19:39
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dann vertrau dich mal darauf, dass ihm das Gymnasium mitteilt, dass es für den Weg zum Abitur nicht reichen wird.

Es wird aber grundsätzlich schwer, ihm das Recht auf den bestmöglichen Schulabschluss zu verwehren. Und ganz ehrlich, kurz vor Feierabend noch mit dem GSR zu wedeln halte ich auch für taktisch unklug.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2017 19:56
(@wasserfee)
Registriert

seh ich anders...

er will deinen Rat nicht, lass ihn die (vielleicht schmerzhafte) Erfahrung sammeln.

Mache ich bei meinem auch grad. Er nimmt nix an. Hab ich in dem Alter aber auch nicht *hust*

Wasserfee

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2017 20:07