Kinder zu Hochzeit ...
 
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Kinder zu Hochzeit eingeladen, KM sabotiert Umgang mit Kindern

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(@kraftwerk2014)
Schon was gesagt Registriert

Hallo und guten Morgen zusammen,

ich habe hier bisher nur mitgelesen, aber das soll sich nun ändern.
Ich habe zwei Kinder von 6 und 9 Jahren, welche ca. 50km entfernt bei der KM leben.
Wir teilen uns das Sorgerecht. Ich habe die KM (Meine Ex-Frau) vor kurzem darüber informiert,
dass ich nochmal heiraten werde und habe ihr gesagt, dass wir die Kinder gerne dabeihätten an
diesem Tag. Sie war alles andere als begeistert, dass ich unsere Tochter (9) für einen Tag aus der
Schule nehmen muss, und meinen Jungen aus dem Kindergarten. Und am Vorabend meines Termins
dürfte ich sie auch nicht holen, sondern nur am selben Tag, und dann auch nicht später als sonst, weil
ja beide am nächsten Tag wieder früh raus müssen.........gestern habe ich dann eine SMS von meiner
Tochter bekommen, dass sie beide nicht kommen möchten........ein Geschenk von der Ex und ihrem
neuen, der sich übrigens ständig einmischt...... 😡
Die Kinder haben sich wahnsinnig gefreut, dass wir sie eingeladen hatten, sieht mir arg nach Manipulation
aus.....ich will mit den ganzen anderen Episoden von ihr hier gar nicht anfangen, ich habe diesbezüglich das
Jugendamt kontaktiert und auch das Amt befürwortet die Teilnahme der Kinder an diesem Tag......
So ist meine Ex bisher immer vorgegangen: Sie benutzt die Kinder und baut Druck auf mich auf......wenn
ich mich dann gewehrt habe, wurde einfach mit dem Finger auf mich gezeigt und gesagt:"Du schadest den Kindern..".
Ich bin nicht mehr bereit, dies hinzunehmen. Was kann ich denn nun tun, damit ich die Kinder doch noch
zu diesem Termin bekomme? Wenn sie natürlich absolut nicht wollen, würde ich sie natürlich nicht zwingen wollen,
aber ich fürchte, ich werde mit ihnen noch nicht mal mehr in Ruhe telefonieren können vorher.... ;(
Kann ich hier überhaupt etwas machen, oder hat die KM schon wieder mal gewonnen?

LG,
Kraftwerk


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.09.2014 11:14
 Mux
(@mux)
Registriert

Moin Kraftwerk,

ich sehe leider für Dich keinen Ansatzpunkt und ja, die KM hat gewonnen. Allerdings scheint mir auch von Deiner / Eurer Seite das Ganze nicht sehr gut vorbereitet.

Denn offensichtlich findet Eure Hochzeit unter der Woche statt, so dass zumindest für die Tochter die Schulpflicht verletzt werden müsste. Da kann die KM also
mit guten Argumenten dagegen halten, die sie aber gar nicht braucht, weil sie einfach Nein sagen kann, solange keine vollstreckbare Umgangsregelung vorliegt.

Wie ist denn der Umgang insgesamt geregelt? Wäre es nicht sinnvoller gewesen, wenn die Kinder dabei sein sollen, die Hochzeit auf einen üblichen Umgangstermin
zu legen und einfach Stillschweigen zu bewahren? Aufgrund Deiner eigenen Einschätzung Deiner Ex hätte ich es tunlichst vermieden auch nur ein Sterbenswörtchen über
die Hochzeit fallen zu lassen.

Dumm gelaufen, würde ich sagen. Mit den Kindern zu telefonieren, um über sie dann Druck auf die Ex auszuüben halte ich auch für keinen gangbaren und sinnvollen Weg.
Erstens ist der Einfluss der KM größer und die Kinder werden sich im Zweifel auf die Seite der KM schlagen (was sie ja schon getan haben) und zweitens zieht das die Kinder
in den berühmten Loyalitätskonflikt rein.

Dein einziger Weg geht also nur über ein Umstimmen Deiner Ex.

LG,
Mux


AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2014 12:04
(@kraftwerk2014)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Mux,

danke für die schnelle Antwort. Der Umgang mit den Kindern ist gerichtlich geregelt.
Die Ferien und jedes zweite Wochenende darf ich die Kinder sehen. Wir teilen uns das
Sorgerecht, da kann sie einfach nein sagen?!?! Und die Kinder sind doch trotz Schulpflicht
für so einen Termin freizustellen, oder etwa nicht?
Das Jugendamt befürwortet das ganze übrigens auch...

LG,
Kraftwerk


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.09.2014 12:19
(@mimamause)

hi,

ihr habt eine gerichtliche Umgangsregelung, die Kinder kommen jedes 2.te Wochenende und in den Ferien. Da steht nichts von unter der Woche oder Hochzeiten.

Deine Ex braucht dir nur den Umgangsbeschluss vor die Nase zu halten und zu sagen: nö!

Die Ex kann während ihrer Umgangszeit die kids wegen wichtiger Lebensereignisse freistellen lassen und du in deiner. Da das aber ihre Umgangszeit ist weil unter der Woche bist du raus.

mmm


AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2014 12:33
(@nadda)
Registriert

Hi,

wie wäre es mit Termin der Hochzeit kurzfristig verschieben auf ein Umgangswochenende? Und ich würde der KM nicht sagen wann das dann ist, ich würde gar nichts sagen und die Kinder dann einfach mitnehmen. Klappt natürlich nur, wenn ihr nicht allzuviele Leute eingeladen habt.

LG
nadda


AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2014 13:50
 Mux
(@mux)
Registriert

Wir teilen uns das Sorgerecht, da kann sie einfach nein sagen?!?!

Die Entscheidung der Mutter, Dir einen zusätzlichen Umgangstag außerhalb der gerichtlichen Umgangsregelung
zu gewähren, hat mit dem Sorgerecht nichts zu tun. Ich würde auch sagen, dass Deiner Ex als betreuender Elternteil
allein die Entscheidung obliegt, ob sie einen Antrag auf Freistellung bei der Schule einreicht, da es eine alltägliche
Entscheidung ist, die nicht unter das GSR fällt.

Und die Kinder sind doch trotz Schulpflicht für so einen Termin freizustellen, oder etwa nicht?

Wie geschrieben, von Seiten der Schule sollte es bei rechtzeitiger Beantragung keine Probleme geben,
aber Deine Ex weigert sich ja.

Das Jugendamt befürwortet das ganze übrigens auch...

Das ist schön, bringt leider nichts. Die Entscheidung hat Deine Ex, nicht das JA.

LG,
Mux


AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2014 13:58
(@mimamause)

@KW,

was ich auch nicht verstehe ist, dass der Umgang gerichtlich geregelt wird, damit die KM ja keine Fisimatenten machen kann und sich minutiös genau an die Umgangszeiten gehalten werden muss und dann geschimpft wird, wenn sies tut.

Was denn nun?

Oder doch lieber nach Laune?

mmm


AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2014 14:07
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das einzige, was Du jetzt noch machen kannst, ist bei Deiner Ex persönlich vorsprechen, dass es Dir leid tut, wenn Sie sich verletzt fühlt, Du aber gern die Kinder dabei hättest und Du Dich, mit ihrer Zustimmung, um die Schulbefreiung (in der Regel formloser Antrag an die Klassenlehrerin) und die Entschuldigung im Kiga kümmerst.

Wegen der Entfernung wäre es sinnvoll, wenn die Kinder schon am Vorabend holen kannst und bei Dir wären und selbstverständlich werden sie zu einer vernünftigen Zeit zurückgebracht (nicht unbedingt von Dir).

Du kannst auch anbieten, dass es mit einem Umgangswochenende "verrechnet" wird.

Mehr als freundlich zu fragen, kannst Du nicht machen. Ansonsten klappt nur noch die Verschwiegenheitsnummer.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2014 14:20
(@riviera68)

Hallo Kw2014,

ich persoenlich finde solches Verhalten von allen Eltern einfach nur erbaermlich und nicht im Sinn der Kids.

Es gibt die Schulpflicht, und die Schule muss das Ok geben, dass die Kids dem Tag (die Tage) der Schule fern bleiben duerfen - inwieweit hier die Mom
alleiniges Sagen hat, keine Ahnung.
Hilft ja dennoch nix, denn sie verweigerts "weil sie es kann".

Auf der anderen Seite koennte man aber auch sagen, wenn dir und deiner zukuenftigen Frau schon so einige Spielchen der Mutter bekannt sind, dann waere es klueger gewesen, den Termin von Hause aus in deine Kids-Zeit zu legen.

Es bleibt aber armselig, wenn man sich in solchen Situationen an einem Gerichtsurteil festhaelt - immerhin gibt es auch andere Tage, die von Bedeutung sein koennen bzw sind  wie zbsp Todesfall, Geburt von Geschwistern etc.. Das sind fuer mich immer Tage gewesen, an denen wir Eltern einfach Eltern waren und nicht vom Gericht gesteuerte, bornierte, weil-wir's-eben-koennen-id.iots.

Bleibt zu hoffen, dass Mom nicht selbst mal die Kids aus der Schule nehmen muss, weil "der Hamster schwanger ist" oder einen Tag hat, der nicht in ihr heiliges gerichtliches  Hoheitsgebiet faellt und sie die Kids so gerne bei sich haette.

Sollte es so sein, sei nicht wie sie, lass die Kids teilhaben.

riviera, die ihre Tochter stets zu allen Anlaessen hat gehen lassen, weil es fuer Tochter toll war - ihr Dad war da nicht anders  :thumbup:


AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2014 15:26
(@mimamause)

riviera,

da es einen gerichtlichen Umgangsbeschluss gibt wird es wohl früher schon Umgangsprobleme und/oder Kommunikationsprobleme gegeben haben. Egal, von wessen Seite die ausgingen.
Ich zerr doch nicht ein BET vor den Richter um einen hieb- und stichfesten Umgangsbeschluss in den Händen zu halten und heule danch, wenn der 1:1 umgesetzt wird.

Deswegen verstehe ich die Terminierung des KV ganz und gar nicht, das hätte man echt geschickter lösen können.
Zudem gibt es durchaus nicht wenige Eltern (ich gehöre ausdrücklich NICHT dazu) die nichtmal an einem solchen Tag eine Ausnahme von der Schulpflicht machen.

Wenn also die KM ihre eigene Hochzeit aufgrund dessen nicht auf einen Schultag legen würde weil sie der Meinung ist, dass es keine Ausnahmen von der Schulpflicht geben sollte kann ich hier keine Schikane erkennen.

mmm


AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2014 16:09




(@nichtplatt)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

riviera,

da es einen gerichtlichen Umgangsbeschluss gibt wird es wohl früher schon Umgangsprobleme und/oder Kommunikationsprobleme gegeben haben. Egal, von wessen Seite die ausgingen.
Ich zerr doch nicht ein BET vor den Richter um einen hieb- und stichfesten Umgangsbeschluss in den Händen zu halten und heule danch, wenn der 1:1 umgesetzt wird.

Deswegen verstehe ich die Terminierung des KV ganz und gar nicht, das hätte man echt geschickter lösen können.
Zudem gibt es durchaus nicht wenige Eltern (ich gehöre ausdrücklich NICHT dazu) die nichtmal an einem solchen Tag eine Ausnahme von der Schulpflicht machen.

Wenn also die KM ihre eigene Hochzeit aufgrund dessen nicht auf einen Schultag legen würde weil sie der Meinung ist, dass es keine Ausnahmen von der Schulpflicht geben sollte kann ich hier keine Schikane erkennen.

mmm

Oh oh, super Argumentation. Der KV hat also seine Hochzeitsplanung nach dem Umgangsrecht zu planen. Wer hier wen vor Gericht gezerrt hat ist auch nicht klar.

Eine Mutter die den gemeinsamen Kindern die Teilnahme an der Hochzeit des zweiten Elternteils verweigert, ist erbärmlich. So ein Tag ist für den KV und den Kindern was ganz besonderes, zumal die Kinder während der Umgangszeit mit der neuen Frau auskommen müssen.

Ganz ehrlich: SO EIN VERHALTEN WIDERT MICH AN

Nichtplatt


AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2014 16:50
(@mimamause)

@np,
auch die Tatsache, dass es dich anwidert ist angesichts eines verbindlichen, rechtskräftigen Umgangsbeschlusses echt Latte.

mmm


AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2014 17:12
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ganz ehrlich mmm,

man kann in einem Umgangsbeschluß/urteil ja kaum alle Evantualitäten einbauen.

Was ist denn daran verweflich ,wenn ein Elternteil mal einen Zusatzumgang haben will oder einen Termin verschieben, weil ein besonderes Ereignis stattfindet?

Lassmal plötzlich den Libenlingsopa sterben. Dummerweise am Anfang der Ferien bei Papa (Kindersindalso schon bei Papa), müssten dann die KinderderBeerdigung fernbleiben, nur weil dann Papa auf seinen Umgang besteht und die Kinder eben nicht zu Mama gibt ,damit diese dort mitkönnen?

Oder was passiert,wenn der runde Geburtstag der Lieblingstante zufällig auf ein Papa-WE fällt? Soller dann klagen ,weil dann die KM die Kidnererst gar nicht rausgibt?

Es gibt echt Fälle in denen ich mich frage wer Kind undwer Erwachsener ist. Jeder vernünftige Erwachsene wird bereit sein dem Kind zuliebe auch mal Tage zusätzlich zugewähren oder zu tauschen. Alles andere ist Kindergarten.

Obwohl ich hier auch nicht verstehe, warum die Hochzeit nicht in die Ferien gelegt wurde

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2014 17:24
(@Slycite)

Moin,

das ist nun wieder typisch Kindbesitzerin. Ich schließe mich an... ERBÄRMLICH.

Doch den Hochzeitstermin in Wochenenden verlegen, ist wohl schwierig, weil Standesämter am Wochenende geschlossen sind. Die Hochzeitsfeier schon eher, wenn diese nicht am standesamtlichen Termintag stattfindet.

Ferien wäre ja eine Möglichkeit gewesen.

Mit fällt da auch nur Terminverlegung ein. Ob ein Eilantrag beim FG Sinn macht, will ich zwar nicht ausschließen, schließlich ist eine Hochzeit ein sehr bedeutsames Ereignis. Doch ist das natürlich wieder ein unsäglicher Streß, das gerichtlich zu erzwingen. Ich könne mir aber auch vorstellen, dass es gelingen könnte, eine richterliche Anordnung zu erhalten. Die Schulpflicht steht dem nicht entgegen. Das JA befürwortet das ja auch. Versuch macht klug.

Also ich wäre richtig angefressen und würde meinen Anwalt mit einem Eilantrag beauftragen.

LG Thomas


AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2014 17:31
(@mimamause)

@Tina

Obwohl ich hier auch nicht verstehe, warum die Hochzeit nicht in die Ferien gelegt wurde

eben...und hier hätte eben unser TO schlauer agieren können weil es wohl schon immer Umgangsschwierigkeiten gab... da war diese Situation vorprogrammiert. Eben weil wohl schon immer die Erwachsenen nicht erwachsen gehandelt haben..und der TO in diesem Fall auch nicht.

mmm


AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2014 17:41
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Sly,

deine letzte Heirat dürfte schon länger her sein. 😉

Inzwischen ist es absolut nicht mehr unüblich ,dass Samstag geheiratet wird.

Mein Cousin hatte dasletztes Jahr so gemacht und hier finden auch fast jeden Samstag 1-3 Hochzeiten im Standeamt statt (kriegen wir oft lautstark mit 😉

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2014 17:41
(@sittinbull)
Nicht wegzudenken Registriert

Lassmal plötzlich den Libenlingsopa sterben. Dummerweise am Anfang der Ferien bei Papa

...ich glaube, 99% der hier Schreibenden würde ohne Zögern dem Willen des Kindes entsprechen und vielleicht auf Umgangsausgleich drängen. Hier sind aber auch keine Umgangsboykotteure unterwegs, da bleibt nur die Feststellung, dass das Verhalten der KM erbärmlich ist. Das würde ich ihr wohl auch so sagen.


AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2014 17:50
(@Slycite)

Moin Midnightwish,

Sorry, muss zugeben, dass meine Heirat wirklich schon ein bisschen her ist und wir uns nach den Öffnungszeit des Standesamtes richten mussten. Nagut, dann ist es wirklich ein wenig unüberlegt, nicht an einem Umgangswochenende zu heiraten.

Vielleicht ist es ja auch eine Möglichkeit, die Ex-Frau/KM und ihren Anhang zur Hochzeit einzuladen?
Wohl eher nicht! Nun bleibt noch Verlegung oder Eilantrag.

LG Thomas


AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2014 17:56
(@mimamause)

nochmal,

ich bin KEIN Fan von der Verweigerung der KM. Aber ich halte es für genauso dusselig vom TO, an einem Wochentag zu heiraten, der kein Papa-Tag ist..
Dadurch ist Stress vorprogrammiert.

KIndeswohl wäre auch gewesen, würde der TO dieser Problematik mit einer anderen Terminwahl aus dem Weg gehen..und das Stress vorprogrammiert ist weiss man spätestens durch die gerichtliche Umgangsregelung...egal, von wem die Initiative dazu ausging.

mmm


AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2014 18:07
(@nichtplatt)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

@Tina

eben...und hier hätte eben unser TO schlauer agieren können weil es wohl schon immer Umgangsschwierigkeiten gab... da war diese Situation vorprogrammiert. Eben weil wohl schon immer die Erwachsenen nicht erwachsen gehandelt haben..und der TO in diesem Fall auch nicht.

Schön das Du uns jetzt geklärt hast, dass der TO selber Schuld hat. Aber kein Wort darüber wie die Kinder das empfinden.

Nichtplatt


AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2014 18:18




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