Kind will beim Stie...
 
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Kind will beim Stiefvater bleiben

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(@limaan)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe Foris!

Also jetzt mal kurz einbisschen Ausführlicher über meine Geschichte.

Mein Freund ist jetzt offiziell Vater von 2 Kindern.
Ein 3. Kind wurde ihm 9 Jahre untergeschoben, doch ein heimlicher
Vaterschaftstest hat letztes Jahr licht ins dunkeln gebracht.
Trotzdem wird er immer für den kleinen da sein soweit er das möchte.
Das nur so nebenbei.

Nun die beiden anderen Kinder 10 und 12 sind von 2 verschiedenen Müttern.

Nun die Mutter mit der Tochter (12) wollte bisher nie kontakt haben und hat auch gleich nach der
Geburt einen anderen Mann geheiratet doch Zahlemann durfte natürlich mein Freund bleiben.
Vor 2 Jahren hat die Ehe schon einmal einen Knack gehabt, wo es dazu kam, dass die Tochter
endlich einmal ihren Leiblichen Vater kennenlernen durfte. (Wusste vorher nix von all dem)

Nun doch nach einem netten Tag zusammen ist die Ehe doch wieder gekittet worden und ausser
auf irgendwelchen Sommerfesten hat man sich nicht mehr gesehen.
Die Tochter wollte keinen Kontakt und um ihr Leben nicht noch weiter durcheinander zu bringen haben
wir es auch immer lieber dabei gelassen.

Jetzt hatten wir vor ein paar Wochen schon einmal einen netten Anruf von der besagten Mutter erhalten.
Sie hätte sich jetzt entgültig von ihrem noch Mann getrennt und hat sich schon eine neue Wohnung
gesucht. Sie wollte nur darauf hinweisen dass es seien könnte, dass wir Post bekämen,
da der Stiefvater gerne die Tochter bei sich behalten möchte.
Die Tochter möchte das wohl auch, da ihr Bruder auch dort bleiben wird.
Nur die Mutter möchte das nicht.

Dieser Anruf war sehr nett und man hat sich nichts dabei gedacht.
Nun eine Woch später erhielten wir einen "noch netteren Brief" von ihrem Anwalt.
Da ein Unterhaltspflichtiges Kind aus der bisherigen Rechnung raus gefallen ist, wolle sie den
Unterhalt schließlich neu berechnen.
Somit wäre der Betrag von 288,- bei der nächsten Zahlung fällig.
Das haben wir auch anstandslos erstmal gemacht, warten aber eigentlich zur Zeit auf die neue Berechnung
ihrer Anwältin.

Heute erhielten wir dann per sms den Hinweis, dass ihr  "Nochmann" gerne Unterhalt für die Tochter
haben möchte, da sie schließlich bei ihm wohnen würde.
Wir sollen doch die 288,- an den Mann überweisen.  :rofl2:

Jetzt frag ich mich allen ernstes, wie soll das weiter gehen!?!?!?  :knockout:
Könntet ihr mir vielleicht ein paar Tipps geben?
1. Könnte der Stiefvater, der garkeine Rechte gegenüber dem Kind hat, das Recht haben, es bei sich zu behalten?
2. Wäre sie dann nicht auch Barunterhaltspflichtig und wir kämen auf einen ganz anderen Betrag?
3. Wie soll man hinterher nach halten können wo das Kind lebt.

Man oh man, ich versteh die Welt nicht mehr.

Ich wäre über ein paar Gedankstöße sehr erfreut.

Viele Grüße
Limaan

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2008 15:00
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Limaan!
Ich versuche mal Deine Fragen erst mal zu beantworten:
1. Nein, er hat nicht das Recht. Tochter darf bei ihm bleiben, wenn KM (ich gehe mal von ASR aus) zustimmt.
    Ein Recht hätte er nur, wenn das Mädel von ihm adoptiert wurde (was aber nur mit Zustimmung von Deinem LG möglich gewesen
    wäre)
2. Meiner Meinung nach nein, da KM in Hinblick Tochter dem Nochehemann unterhaltstechnisch nichts schuldet.
    Genau genommen ist es KM´s Sache, ob und wie viel sie den von Deinem LG bezahlten KU an ihren EX weiterleitet oder nicht.
3. In dem man sich regelmäßig entweder bei KM oder beim Kind erkundigt...

Da ein Unterhaltspflichtiges Kind aus der bisherigen Rechnung raus gefallen ist, wolle sie den
Unterhalt schließlich neu berechnen.

Das verstehe ich nicht:
Beide Kinder sind von Deinem LG, oder? Ob diese nun beim "sozialen" Vater leben oder nicht oder bei KM, hat IMHO mit der Anzahl der KU-berechtigten Kinder und demzufolge mit der Höhe nichts zu tun...

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2008 15:52
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

um den Spekulationen noch etwas mehr Futter zu geben: Bei dieser Konstellation ist m. E. auch die KM zum KU verpflichtet, da sie das Kind nicht betreut. Ich könnte mir also vorstellen, dass KV und KM den KU anteilig an den betreuenden Noch-Ehemann der KM bezahlen müssen...

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2008 16:15
(@limaan)
Schon was gesagt Registriert

Tagchen.

Danke für die Antwort.

Also die letzten 9 Jahre dachte man, er hätte 2 Kinder von einer KM und ein Mädel von der anderen KM.
Letztes Jahr wurde dann noch für 3 Kinder die Unterhaltsberechnung gemacht, aber im laufe des Jahres nur
noch für 2 bezahlt.
Und als die KM mit dem Mädel das jetzt raus bekommen hat, dass ja nur noch 2 Kinder Unterhaltsberechtigt
sind, will sie jetzt natürlich mehr haben. ist auch ok. Wir sind halt nur noch gespannt wieviel es sein soll.

1. Nun bei dem letzten Telefonat, meinte die KM noch das die Tochter auf jeden fall mit umziehen soll,
    aber möchten tut sie das wohl nicht, da sie mit dem neuen noch nicht klar kommt.
    Adoptiert hat er das Mädel nicht, da die KM das wohl nicht wollte.

2. Ich denke schon dass beide zu KU verpflichtet sind. So wäre es auch wenn ein Kind
    bei den Großeltern aufwachsen würde.  Hab ich irgendwo gelesen.
    Denke sie hätte sich dabei besser gestanden wenn sie das Geld einfach an ihn überwiesen hätte,
    aber so sind wir stutzig geworden .Wir hätten es ja ansonsten garnicht raus bekommen.

3. Ich stell mir das schwierig vor raus zu bekommen wo das Kind jetzt wirklich wohnt.
    Denn man hat vorher keinen Kontakt gehabt und die beiden haben jetzt nen kleinen Rosenkrieg,
    egal wo man anrufen würde, die würden doch eh für sich das beste am Telefon erzählen.
    Hauptsache sie würden das Geld von uns bekommen.

Alles sehr schwierig. Hab gerade mit dem Anwalt gesprochen und er meinte er lässt sich jetzt von ihrer Anwältin auskuft erteilen über den Sachverhalt und über ihre Lohnabrechnungen, damit man dann im nächsten Schritt den KU für das beim Stiefvater lebende Kind berechnen kann.

Ganz schön kompliziert, und immer noch weiß keiner wie sich dann hinterher doch einigen.
Wo das Kind leben soll.

Abwarten.

   

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2008 16:19
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Limaan!
Ich hab mal in Deinem ersten Thread a bisserl quergelesen. Bei dem Einkommen Deines LG und unter Berücksichtigung der Tipps von weisnich ist m.E. eh´ nicht viel mehr Spielraum zur Erhöhung KU.
Wegen dem KU für die Tochter an Nochehemann sehe ich EX als so eine Art Ganztagsbetreuung, sprich KM müßte den von Deinem LG erhaltenen KU an Nochehemann weiterleiten. Ob sie das macht oder nicht, sollte nicht Euer Ding sein.
Ich würde einfach den noch zu ermittelnden KU-Betrag weiter an KM überweisen, wie sie das mit ihrem EX regelt, ist nicht Euer Problem.

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2008 16:56
(@limaan)
Schon was gesagt Registriert

Hmm...

Ich weiß nicht, anders rum wenn das Kind dann beim ihm lebt könnte er doch auch eine s.g. Stiefkindschaft übernehmen.
Ich weiß nur nicht was das für Einflüsse auf den Unterhalt hat.
Denke erstmal bis KM tatsächlich ihre eigene Wohnung hat, kann das natürlich der Fall sein, wie du sagst.
Aber ich denke wenn das Kind dauerhaft bei jemand anders lebt dann ist das doch wie in einer Pflegefamilie,
wenn man so möchte.
Schwierig, ich möchte auch nichts falsches sagen.

Ich denke wenn wir erst mal Auskünfte darüber haben wie es weiter gehen soll, mit der Konstelation dann wird man auch informationen darüber bekommen wie das mit dem Unterhalt ist.
Schließlich würde der Stiefvater dann den Betreuungsunterhalt leisten und er müsste von KV und KM Barunterhalt bekommen. So würde ich das als leihe jetzt grob sehen.

Bin mir aber immer noch nicht sicher.

Trotzdem danke!

Viele Grüße
Limaan

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2008 17:15
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

Also mal langsam:

wenn das Kind dann beim ihm lebt könnte er doch auch eine s.g. Stiefkindschaft übernehmen 

So etwas gibt es nicht..

Letztendlich hat der Siefvater, keinerlei Rechte gegenüber dem Kind der KM odr dem KV des Kindes!
Punkt ende aus...

Besteht nun ASR für das Kind bei der KM?

Letztendlich, ist der KV zwar für KU heranzuziehen, den die KM im Namen des Kindes geltend macht.

U wenn ausser dem die KM dagegen ist, das das Kind beim Steifvater lebt, wo ist dann da für sie das Problem? Sie hat doch das SR!

Fakt ist das das Kind rein rechtlich nicht mal so eben dort leben kann, u der Stiefvater vom KV KU fordern will..

Wenn kann das wie gesagt nur die KM..die aber wenn das Kind offiziell (!!!) beim Stiefvater lebt, ebenfalsl zu KU verpflichtet ist..wie als wenn das Kind in einer Pflegefamilien leben würde..

Letztendlich wenn das rechtliche geregelt würde, wäre der Stiefvater auch so etwas wie eine "Pflegefamilie" .. mit dem Status er auch gewisse Rechte erreichen würde, aber so einfach unter der Hand das zu regeln sollte wohl nicht gehen ..

Schließlich würde der Stiefvater dann den Betreuungsunterhalt leisten

Betreuungsunterhalt ist etwas völlig anderes.

Fakt ist das das Kind derzeit nicht offiziell u rein rechtlich bei ihm lebt u er keinerlei Rechte hat..

Man könnte das vielleicht als "Ganztagsbetreuung" durch den Stiefvater auf wunsch der Km ansehen, u das er dafür "entlohnt" werden möchte, ala "Tagesmutter" ..das wäre dann aber das Problem der KM hier für die kosten aufzukommen...

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2008 17:49
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Also mal langsam:
So etwas gibt es nicht..

bitte keine Falschinformationen; so etwas gibt es sehr wohl - siehe beispielsweise >>>HIER<<<

Als ASR-Inhaberin darf die KM das auch durchaus so einrichten - es gibt kein Gesetz, nach dem Kinder ausschliesslich von ihren leiblichen Eltern betreut werden dürften. GSR-Inhaber dürfen das einvernehmlich ebenfalls so handhaben. Ich kenne einen Fall, wo die Eltern in der Schweiz leben, ihre Tochter (15) jedoch in Deutschland die Schule besucht und dort in der Familie einer Freundin lebt. Die bekommen dafür eine Art monatliches "Kostgeld".

Welchen Namen man dieser Konstellation gibt, ist unerheblich - warum sollte sie nicht "Stiefkindschaft" heissen? Eine Pflegefamilie ist per definitione jedenfalls etwas anderes; die wird von offizieller Seite eingerichtet und bezahlt. Pflegeeltern müssen sich auch bestimmten amtlichen Überprüfungen unterwerfen.

Fakt ist im vorliegenden Fall, dass die KM ihr Kind nicht betreut; also ist sie anteilig zum Barunterhalt verpflichtet. Wo ist das Problem?

Just my 2 cents
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2008 18:13
(@limaan)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Jens,

gut, das hört sich doch so an, wie ich mir das auch gedacht habe.

Die KM hat das ABR. Sorgerecht hätten wohl KV und KM aber bei der Namensänderung etc.
wurden wir auch nicht gefragt.
Haben erst im letzen Telefonat erfahren, das er wohl das geteilte SR hätte.

Also Sie hatte halt die sms geschrieben,
das wir den KU wenn wir einverstanden wären, direkt an den Stiefvater überweisen sollen,
Sie wurde von dem RA des Stiefvaters angeschrieben.

Ich weiß nicht ob sie da klein bei gegeben hat oder so.
Den Schriftverkehr kennen wir eben nicht.

Deswegen habe ich ja auch diesen Thread eröffnet, weil mir das spanisch vor kommt.

Oder meint ihr, mit der Einwilligung würden wir uns auch damit einverstanden geben,
dass das Kind bei ihm wohnt?
Denen traut man alles zu.
Wir warten jetzt erstmal ab und reagieren garnicht in der Hoffnung
das der Anwalt noch etwas heraus bekommt.

Gruss
Limaan

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2008 18:15
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Limaan,

Haben erst im letzen Telefonat erfahren, das er wohl das geteilte SR hätte.

da sollte Dein LG sich dann allerdings sehr schnell mal schlau machen, ob er nun Sorgerechts-Mitinhaber ist oder nicht.

Also Sie hatte halt die sms geschrieben,
das wir den KU wenn wir einverstanden wären, direkt an den Stiefvater überweisen sollen,
Sie wurde von dem RA des Stiefvaters angeschrieben.

Wenn die KM kein Kind (mehr) betreut (also keinen so genannten "Betreuungsunterhalt mehr leistet), kann sie ihre volle Arbeitskraft dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen und Bares erwirtschaften. Dann wird üblicherweise das Einkommen von Vater und Mutter addiert und daraus die Quote der jeweiligen Unterhaltsbeträge errechnet.

Mir scheint, die Dame ist recht pfiffig: KV soll Kohle an den "Stiefvater" leisten - und KM ist dann aus der Nummer raus. So einfach muss man es ihr aber nicht machen.

Ich an Stelle Deines LG würde die Dame freundlich auffordern, einen Einkommensnachweis vorzulegen; hilfsweise würde ich einen Anwalt beauftragen, die korrekten Unterhaltsbeträge zu errechnen. Und falls Dein LG tatsächlich Sorgerechts-Mitinhaber ist, impliziert das auch gewisse Pflichten; es sollte ihm dann beispielsweise nicht egal sein, unter welchen Verhältnissen seine Tochter lebt.

Just my 2 cents
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2008 18:32




(@limaan)
Schon was gesagt Registriert

Tagchen brille007,

Neuer Stand:
Unser RA hat sich gleich die Mühe gemacht und hat ein Schreiben für die RA der KM aufgesetzt.
(Mit der stehen wir wegen Unterhaltsneuberechnung eh gerade in Kontakt).
Nun haben wir direkt heute einen Brief bekommen, den er an die gegenseite geschickt hat.

Wir wollen darauf aufmerksam machen, dass das Kind wie die Mutter selbst geschrieben hat beim Stiefvater lebt
und somit auch die KM barunterhaltspflichtig ist.
Wir fordern sie hiermit auf, die letzten 12 Lohnabrechnungen, etc. uns zur Berechnung zur verfügung zu stellen.

Jetzt haben wir den Spiess einfach umgedreht. Auch mal eine angenehme Position. Sie dachte wahrscheinlich
wir überweisen das einfach an den Stiefvater und die Sache ist erledigt.
Aber ganz auf den Kopf sind wir noch nicht gefallen.

So wir wissen das die KM die Hauptverdienerin in ihrer Ehe war, 
da ihr noch Mann leider Arbeitslos wurde.
Sie arbeitet als Verkäuferin, wieviele Stunden etc, wissen wir nicht.
Ob sie was zum Unterhalt bei tragen kann, wissen wir nicht, da sie ihrem anderen Sohn
ebenfalls zu unterhalt verpflichtet ist.
Aber vielleicht zählt dann wie bei uns das fiktive Einkommen.
Der Sohn wird wohl auch beim KV bleiben. 

Nun müssen wir mal abwarten was die KM macht.

Was das Sorgerecht angeht, da haben wir uns schon gedanken drüber gemacht.
Blöde Frage aber am besten bekommen wir das über JA raus wo das Kind lebt, oder?

Anders rum hat mein Freund verständis dafür dass die Tochter bei dem Stiefvater bleiben möchte.
Sie kennt ihn nur als ihren Papa und trotz dass sie jetzt die Wahrheit weiss wollte sie immer schon
da bleiben. Da macht sich mein Freund natürlich auch Gedanken drüber, was das beste fürs
Kind ist. Aber eigentlich können das nur die  "Eltern" wissen, da die sie groß gezogen haben.
Wir wollen das Kind dann auch nicht noch mehr verwirren.
Mit 10 erfahren dass ihr Papa nicht der leibliche Vater ist,
ihre Eltern streiten sich viel und jetzt trennen sich ihre Eltern.
Und dann kommt auf einmal der richtige Papi vorbei und will sich auch noch einmischen.
Denken das wäre eher schädlich.

Unsere Tür steht immer offen, falls sie irgendwann mal ihre Wurzeln kennen lernen möchte.
Aber wir möchten sie eben nicht zu irgend etwas drängen.
Das sollte schon aus freien Stücken kommen.
Wir haben eher die Hoffnung dass wenn sie ihre eigenen 4 Wände hat, das sie dann mal auf die
Idee kommt sich zu melden oder so.

Und wir wollen halt auch nichts erzwingen. Sie ist jetzt schon 12 und wohl auch sehr weit für ihr Alter.
Denke wenn wir jetzt auch noch das Besuchsrecht forden,
dann wird sie später nie kontakt zu uns haben wollen. 

Man weiß halt nicht was da das beste ist.

Gruss
Limaan

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.02.2008 13:47
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo limaan,

wenn die Eltern nicht verheiratet waren und es keine Sorgerechtsvereinbarungen zwischen den Eltern gibt ( z.B. über das JA), wird die Km das ASR haben.

Ich bin mal gespannt wie die Km nun auf den Brief des Anwaltes reagiert. Bei normalem Menschenverstand muss sie damit gerechnet haben. Ich vermute sie handelt frei nach dem Motto " ich versuche es einfach mal"

Einerseits kann ich nachvollziehen, daß der Kv nicht noch mehr Unruhe im Leben der Tochter verursachen möchte. Du schreibst zwar, eure Tür stehe immer offen, aber weiss sie das auch?

MIr kam da die Idee des Briefeschreibens. Vielleicht kann man mit Briefen vorsichtig einen Kontakt aufbauen. Ich denke es ist wichtig, daß die Tochter auch weiss, daß es da den leiblichen Papa gibt, der auch zu ihr steht.

LG
Tina

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2008 00:36
(@limaan)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Tina,

eben sie waren nicht verheiratet und daher hatte es uns selbst sehr gewundert, als die KM meinte er hätte das geteilte Sorgerecht.

Bisher haben wir immer noch keine Antwort und eine neue sms kam auch nicht.
Denke sie hätte sich ihre Trennung einfacher vorgestellt. wir hätten auch gerne alles ohne Anwalt geregelt, aber wenn sie
uns so entgegen kommt können wir nicht einfach klein bei geben. Das wäre zu einfach. Und hinterher dürfen wir dann
uns mit dem Stiefvater (ein frührere Freund von meinem Freund, Freundschaft kaputt) rum krigen wegen dem KU.
Darauf wird es zwar später hinaus laufen, aber dann sitzt sie mit im Boot.

Hmm.. ob sie das weiß ist schwer zu sagen. Wenn wir sie mal in der Stadt gesehen haben, haben wir immer nett gegrüsst und am liebsten würde man dann auch zu ihr hin gehen. Doch sie dreht sich dann selber immer schnell um und guckt das es auch keiner gesehen hat.
Es gibt da Beispiele das entweder die Mutter das nicht möchte oder auch sie selbst.
Wir waren im Baumark einkaufen und unser Auto kennt die KM, kurz danach kam die KM
dann auch in den Baumarkt und man hat auch kurz Hallo gesagt, aber automatisch dreht
sich die KM um guckt hinter sich das es auch bloß niemand mit bekommt das wir Kontakt haben.
Kurz danach verlässt sie den Laden.
Da ich meine Tasche im Auto vergessen hatte, bin ich kurz nach ihr wieder raus zum Auto gegangen
und da ist sie dann mit der Tochter im Auto an mir vorbei gefahren.
Das war beiden eher unangenehm das ich sie gesehen habe, als das sie sich gefreut hätte.

Wir haben jetzt durch zufall gesehen, dass die Tochter bei einer Community (oder wie das heißt) angemeldet ist.
Dort kann man sich auch anmelden und mein Freund hat schon überlegt ob er sie darüber mal anschreben soll.
Aber anders rum denken wir dass sie dann ärger von zu hause bekommt oder so.
Wir wissen es nicht.
Dadurch das der Stiefvater dann doch den Kontakt zu meinem Freund so beendet hat, könnte ich mir vorstellen das Briefe garnicht erst zu gestellt werden. Oder das sie sich dann wieder bei dieser Community abmelden müsste.
Weil er dann nicht möchte das sie Kontakt haben.

Anders rum hat mein Freund damals auch immer versucht den Kontakt zu halten, als sie noch kleiner war.
Da war es dann das er dort angerufen hatte und die KM auch kurz mit ihm gesprochen hat, aber dann kam direkt,
"ich muss auflegen mein Mann kommt nach hause. "

Es ist schwer zu sagen. Wir wissen nicht recht was wir tun sollen. Über unseren bekanntekreis haben wir jetzt erfahren das der Stiefvater versucht hat unsere Nr. raus zu bekommen, aber da ging es dann auch nur darum, dass er den KU
schließlich haben möchte, da die Tochter bei ihm lebt.

Jetzt wissen wir nicht, ob der Typ sich geändert hat und man wirklich mal den Kontakt auf bauen soll, oder ob man hinterher angst haben muss das er uns das Leben auch noch schwerer macht.
Andersrum will das Mädel beim ihm bleiben, was eigentlich für ihn spricht.
Das ist echt schwer zu sagen.

Denke wir müssen jetzt erstmal abwarten was von den RA kommt.

oder man versucht es wirklich mal über diese Community.
Also diesen Gedanken hatten wir bereits.

LG
Limaan

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.02.2008 10:50
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Limaan,

Ich bin eher gegen SMS-Schreiben oder Communitiy online um gerade solche Kontakte aufleben zu lassen.

Letztendlich kann dein Freund nie sicher sein, daß wirklich die Tochter am anderen Ende sitzt.
Mein Neffe hat auf diese Art Dinge erlebt, die für ihn letztendlich nur noch grausam waren. Heute noch weiss er nicht, was sein Vater geschrieben hat, die LGin des Vaters oder deren Tochter.

Schwierig ist es tatsächlich.
Ich glaube der sinnvollste Weg wäre über den Stiefvater. Ein Versuch einen Neuanfang zu machen. Sind  mit ihm die Probleme aus der Welt geschafft ( er muss natürlich mitspielen) ist es einfacher einen Kontakt zur Tochter herzustellen.
Ich fürchte sie kommt erneut in einen Gewissenskonflikt, sollte der Kontakt heimlich über den PC aufgebaut werden.

Das Alter der Tochter ist nicht einfach, sie weiss wohl grad nicht ob Fisch oder Fleisch. Dann solche Konflikte bewältigen zu müssen ist ziemlich viel.

Nach so viel vergangener Zeit muss ja auch nicht "morgen" eine Entscheidung getrofffen werden.

LG
Tina

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2008 23:11
(@limaan)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Tina,

stimmt über die Situation habe ich noch garnicht nach gedacht.
Könnte echt sein dass da etwas anders bei raus kommt, weil man eben nicht weiß wer am PC sitzt.

Gerade gestern haben wir noch mal darüber gesprochen, mein Freund meint auch, es wäre besser
diese Geschichte jetzt erstmal zu realisieren und wenn das einigermaßen über die Bühne ist und dann
der Alltag wieder zurück gekehrt ist, kann man sich mal nach und nach mit der Sache anfreunden.

Wer weiß wie das noch ausgeht.
Und gerade wenn sie beim Stiefvater bleiben möchte, denke ich hat er sich auch geändert und man
kann in Zukunft vielleicht wirklich mal den Kontakt darüber auf bauen.

LG
Limaan

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.02.2008 12:16
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo LImaan,

ich würde es auch so machen.

Erst die eine Baustelle erledigen und dann in Ruhe das Nächste angehen. Bestimmt findet sich ein Weg.

Ich bin gespannt was aus der Unterhaltsgeschichte wird.

LG
Tina

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2008 15:39
(@limaan)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

es geht weiter.
Wie gesagt unser Anwalt hatte ihrer RAin einen Brief zu kommen lassen, wegen Auskunftserteilung.
Nun nachdem die 2 Wochen Frist am Montag um war,
dachten wir eigentlich so wie wir uns auch immer an die Fristen halten,
würde von der gegenseite jetzt auch mal was kommen.

Aber natürlich kommt da nix!
Das find ich persönlich ziemlich schade,
wir haben uns immer die mühe gemacht die Fristen einzuhalten.
Wir wissen jetzt also immer noch nicht, wo das Kind lebt oder wie die sich geeinigt haben.

Ich hab nur den Hinweis, dass auf dieser Community seite steht, dass ihr ihre Familie mit am wichtigsten sei.
(diesen Satz hatte sie vor kurzem noch nicht da stehen)
Nun diesen Satz kann man jetzt so oder so deuten.
Mir kommt es fast so vor als wenn die Mutter dann doch einen Rückzieher gemacht hat. Wer weiß...

Nun jetzt kommt natürlich das nächste Problem, der Unterhalt.
Von der gegenseite wurde bisher nichts neues errechnet und wo soll dieser Betrag hin gehen.

Unser Anwalt hat uns jetzt geraten noch einmal den Vollen Satz von 288€ an ihre Anwältin zu überweisen.
(somit sind wir dann mit dem anderen Unterhalt 150€ unter dem Mindestsatz.)
Natürlich unter vorbehalt, dann muss die Anwältin sehen was sie mit dem Geld macht.
Und die KM wird stutzig wenn kein Geld bei ihr eingegangen ist.

Was anders bleibt uns wohl nicht über.

Naja ich wollte jetzt noch bis morgen abwarten und noch mal bei unserem RA anrufen.
Wenn bis dato nichts neues bei denen angekommen ist, geht das Geld an die Rain der Ex.

Ich halte euch auf dem laufenden.

Gruß
Limaan

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.03.2008 10:04
(@limaan)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen.

Es ist jetzt über eine Woche die Frist des Schreibens unseres RA abgelaufen.

Das Geld wurde an die RAin der KM überwiesen.
Aber jetzt müsste doch so langsam mal eine Stellungnahmen von denen kommen oder?
3 Wochen sind jetzt vergangen ohne das was passiert ist, dafür das sie am Anfang direkt Druck gemacht haben.

Wie würdet ihr euch jetzt verhalten?

So langsam fühlen wir uns einbisschen veräppelt von denen.
Muss man sich das so gefallen lassen?

Gruß
Limaan

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.03.2008 14:19
(@limaan)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen.

So es geht weiter.
Auf wunsch des Kindes bleibt es erstmal bei dem getrenntlebenden Ehemann der KM wohnen.
Das geht wohl so ohne weiteres.

Laut der RAin der KM würde sie weniger als den Selbstbehalt verdienen somit wäre sie nicht leistungsfähig.
Wir hatten um Auskunft gebeten, anhand der letzten 12 Monatsabrechnung. Natürlich ist nur eine mit gekommen.
Und an der sollen wir jetzt sehen wieviel sie wirklich verdient.

Komisch das es bei der KM dann so einfach ist, dass sie nicht leistungsfähig ist.
(fraglich bleibt für uns, ob es denn Stkl. 5 oder 1 war, welche den Betrag ergibt)

Für mich stellt sich jetzt die nächste Frage...
Wie sieht es aus, unser Anwalt hat erneut um eine Unterhaltsberechnung gebeten
(ich weiß das gehört sicher nicht in dieses Forum, kann man aber nicht sauber trennen)
er hat wieder den Betrag ausgerechnet den wir bisher auch tituliert haben.

Was ist nun, wenn die KM sagt, dieser Betrag wäre in Ordnung und wir würden das
dabei belassen und den KU an den Stiefvater überweisen.

Rein spekutaiv:
Was ist, wenn er sich mit dem Betrag aber nicht zufrieden gibt?
Kann dann erneut eine Unterhaltsberechnung durch geführt werden.
Wer ist dann für das Kind berechtigt, oder Verantwortlich!?
Wird dann wieder von beiden Parteien die Lohnabrechnungen eingefordert, oder wie müsste das ablaufen?

Was haltet ihr davon?

Gruß
Limaan

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.03.2008 15:35
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo limaan,

Rein spekutaiv:
Was ist, wenn er sich mit dem Betrag aber nicht zufrieden gibt?
Kann dann erneut eine Unterhaltsberechnung durch geführt werden.
Wer ist dann für das Kind berechtigt, oder Verantwortlich

Ganz einfach. Berechtigt oder verantwortlich für die belange des Kindes ist die Sorgeberechtigte Person. Da der Stiefvater kein SR hat ist weiterhin die KM und(oder der KV für die Durschsetzung von Unterhaltsansprüchen zuständig. Allenfalls können Teile eines bestehenden Titels auf ihn übertragen werden und ihm eine eigenständige Vollstreckungsmöglichekit bieten, aber keine Möglichkeit der Neuberechnung.

Tina

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 19.03.2008 15:57




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