Kind abholen und pa...
 
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Kind abholen und paar Tage weg fahren

 
(@bremermann)
Schon was gesagt Registriert

Hallo bin Vater eines Sohnes von 2 1/2 Jahren bin noch verheiratet und der kleine lebt bei meiner Frau da sie sehr Angst davor hat das der kleine mich mehr mag als sie will sie nicht das ich länger Zeit mit im bin! Ich habe mich immer gefügt mir Reicht es jetzt überlege mein Sohn nächste we abzuholen und paar Tage mit ihm zu verbringen würde ihr natürlich Bescheid geben! er ist immer gerne mit mir zusammen das weiß sie auch habe ihn zu betreut meine Frau war arbeiten!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.08.2011 05:54
(@paulpeter)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo und Willkommen im Forum:

Vorneweg: Es erhöht die Lesbarkeit Deiner Post wenn Du sie nicht einfach ohne unkt und Komma runterschreibst, sondern ganze, gegliederte Sätze schreibts.
Zu Deinem Anliegen:

Prinzipiell dürfte das kein Problem geben,
- wenn Du das gemeinsame SR hast
- wenn es keine anders lautende schriftliche Vereinbarung gibt, die dem entgegensteht.
- wenn die Ex mehr oder weniger einverstanden ist

Ich rate aber davon ab, einen Alleingang zu starten, sondern würde die Ex informieren, dass Du Dein Kind l ä n g e r als gewöhnlich zu Dir holst. Dass Du wegfährst braucht sie nichts anzugehen, denn wenn Du Umgang hast, bestimmst Du, was gemacht wird, es geht die Ex nichts an (solange Du jetzt keinen Kurztrip per Flugzeug in fremde Länder nimmst etc.)
Falls hier ein Konflikt schwelt und damit zu rechnen ist, dass durch Deinen Wunsch und dessen Durchsetzeung ein Konflikt aufbricht, ist eine Kopf-durch-die-Wand-Aktion evtl. kontraproduktiv. Hier gilt es dann evtl. etwas feinfühlig das Terrain zu sondieren und ihre Bereitschaft zu eruieren.
Wenn Du nämllich Deinen verständlichen Wunsch einfach so durchziehst könnte ihre Antwort ein Umgangsboykott, Gang zum JA etc. sein, dann hast Du ein schönes langes WE mit viel Ärger erkauft. Wenn sie aber auf Deinen Wunsch nur mit Ablehnung reagiert, weißt Du, wie der Wind weht und kannst evtl. per Krieg den Umgang ausweiten. Wenn Du aber eigenmächtig den Umgang ausweitest, und das einer Vereinbarung entgegensteht, dürfte das Deine Karten, falls Deine ex sich an die Behörden wendet, sher schelcht aussehen lassen.

Gruß, PP

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2011 09:07