Folgendes Problem :
Meine Ex-Freundin verbietet mir seit kurzem den Umgang zu meinem Sohn nach Lust und Laune... gibt es hier irgendwelche Mindest-Regelungen ; um dem entgegen zu treten ?
Ich habe mal gehört das alle 2 Wochen von Freitag bis Sonntag die Mindestregelung ist...
aber ehrlich gesagt halte ich das für etwas wenig.
'Leben und Leben lassen'
Moin Masta,
gem. § 1684 BGB hat das Kind ein Recht auf Umgang und du die Pflicht. Wird der Umgang willkürlich und/oder unzuverlässig gestaltet, bietet sich als Handlungsrahmen für alle Beteiligten eine Umgangregelung an. Hierfür ist sinnvoll ersteinmal das JA zu bemühen. Kommt da nichts bei raus oder wird die geschlossene Umgangsvereinbarung (wieder) nicht eingehalten, ist Klage beim Familiengericht am Wohnort des Kindes einzureichen. Wenn es dann zur Klage kommt, würde ich in jedem Fall Zwangsmittel beantragen, da vorherige außergerichtliche Einigungen seitens der KM nicht eingehalten wurden. Die Zwangsmittel werden zu 99,9% der Fälle nicht durchgesetzt, sind aber als moralischer Zeigefinder sehr wirkungsvoll.
Häufigkeit und Dauer des Umgangs sind wesentlich vom Alter des Kindes abhängig.
DeepThought
[Editiert am 9/6/2004 von DeepThought]
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin Masta!
Deep hat recht. Wichtig ist das Alter des Kindes - bevor aber das JA bemüht wird, das gern mal für die KM entscheidet - könnt ihr wirklich nicht mehr miteinander reden?
Dann geht es vor Gericht - dann wird das JA gehört - gern zum Wohle der KM - dann kannste dir (du willst ja gern mehr Umgang) erstmal von der Backe putzen! Siehe die Gerichtsverhandlung heute von Mel! (wird das wieder gelöscht?)..... und ein Vater hat es in Deutschland immer noch schwer....... keine Schnellschüsse ..... alles wohlüberlegt... wenn sie das Kind als Druckmittel für irgendwas einsetzt, macht sie hoffentlich noch andere Fehler!
LG Shica :gunman:
Die Gerechtigkeit ist eine Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Dürenmatt)