Die Mutter hat geheiratet und auch vor 2 Monaten ein kind bekommen von dem neuen mann.
Unser kind ust 2,5 Jahre alt. Wir waren nicht verheiratet aber zusammen gelebt.
Vor 15 Monaten Trennung. In der Zeit habe ich das kind. Mindestens 2 mal die Woche bei mir gehabt. In der woche ein mal und immer am Sonntag. Mit übernachten. Es ist auch mal vorgekommen das es länger war. Sogar mal 2 Wochen am Stück.
Immer pünktlich abgeholt etc.
Ich habe eine Wohnung mit Kinderzimmer und auch eine Frau die ich heiraten werde. Ich habe auch noch andere Kinder die regelmäßig bei mir sind und mit dem kleinen regelmäßig Kontakt haben. Immer am Wochenende.
Jetzt will KM den Umgang nur noch alle 2 wochen erlauben. Wegen gemeinsames Sorgerecht haben wir nächsten Monat auch nich mal ein Termin. Das Jugendamt ist fur gsr. Wir waren schon da auf Anordnung des Gerichtes.
Ausserdem hat sie beim ASD unterschrieben das ich ihn 2-3 die Woche haben kann.
Kann sie das ändern jetzt. Was sagen die Gerichte?
Habe ich eine chance auf wechselmodell. Immerhin ist er schon 2 mal die Woche bei mir.
Und das nach solange zeit zu ändern ist nicht gut.
Moin Sascha,
solange kein Besvchluss bzgl. Umgang exestiert kann die KM nahezu alles machen bzgl. Umgang.
So wie es ausschaut musst du nun den üblichen Drreisprung machen. Nochmal gütliche EInigung mit KM versuchen, dann JA Vermittlungsgespräch - sollte das ganze nichts bringen steht dir der Weg zum AG frei eine VERNÜNFTIGE UND WASSERDICHTE Umgangsklage einzureichen.
Ein WM gibt es in Deutschland lt. Gesetz nicht von daher wird es schwer bis unmöglich, zumal eure Voraussetzungen hier nicht gerade die Besten sind.
Gruß Zahltag
Ich kann mir nicht vorstellen das die richter da zustimmen wenn das schon seit 15 Monaten mit dem Umgang so läuft.
Übrigens fing es erst an das die Mutter so ist seit ich eine neue frau habe.
Seitdem nichts mehr. Null Kommunikation, nur noch ekelhaft.
Vorher war alles ok. Sogar leicht liebevoll und mit Respekt.
Jetzt bekommt man nicht mal mehr eine sms. Obwohl sie selbst verheiratet ist.
Vielleicht sollte ich beim gsr dem Richter sagen das icb darauf verzichte weil es mit der Mutter nicht möglich ist.
Sowas hat er sicher auch noch nicht erlebt. Würde mich interessieren was der dann dazu sagt.
Wer weiss? Wenns mit km nicht möglich ist. Dann vielleicht das sorgerecht auf Vater. Weil mit dem Vater ist es möglich.
Hi,
aus eigener Erfahrung: hör auf dich darüber aufzuregen warum die KM ihr Verhalten dir ggü. plötzlich verändert hat. Du wirst da auf keinen grünen Zweig kommen.
Auch werden diese Argumente mit "neuem Mann" etc. keinen Interessieren. Das JA nicht, den VB nicht und das Gericht auch nicht. Das einzige was interessiert ist das Wohle eures Kindes.
Also konzentriere dich auf das Wesentliche, den Umgang!
Wieso solltest du auf das GSR verzichten wenn du das JA schon auf deiner Seite hast? Wenn KM das nicht will, soll sie halt belegen warum das nicht dem Wohle des Kindes dienen würde.
Mir persönlich ist das GSR wichtig weil du so was wichtige Lebensbereiche deines Kindes angeht zumindest ein Auskunftsrecht hast. Zumindest theoretisch. Wie den Umgang auch, kann das durch die KM natürlich auch boykottiert werden.
Wenn du bisher intensiven Umgang hattest und die KM diesen ohne guten Grund "zusammenstreicht" würde ich schnellst möglich aktiv werden.
Du hast ja schon einen Kontakt zum JA. Schilder dort (sachlich!) dass es Probleme mit dem Umgang gibt, du das alles nicht verstehst warum das plötzlich so ist und um Vermittlung bittest.
Wenn die KM das Gespräch ablehnt oder es sich danach nicht bessert dann kannst du ein Umgangsverfahren einleiten.
Wenn du es umgekehrt machst kann es passieren, dass euch der Richter erstmal wieder nach Hause schickt mit der Auflage eine einvernehmliche Lösung über das JA zu finden.
Wie die Erfolgsaussichten sind kann dir keiner Sagen. Das hängt davon ab wie die KM "so drauf ist" und wie geschickt oder ungeschickt sie sich gegen deine Forderungen wehren kann.
Da Du ja aber scheinbar regelmäßigen Umgang hattest sehe die Gefahr nicht all zu groß komplett zu scheitern. Man sagt, dass Kinder bis 3 Jahre weniger über lange Zeiträume dafür aber in kürzeren Intervallen Umgang haben sollten.
Euer Kind ist bald 3 Jahre alt. Freunde dich schonmal damit an, dass am Ende evtl. die "klassische" 2-Wochenrhythmus-Regelung bei herauskommt.
Grundsätzlich ist aber alles verhandelbar. Vllt stimmt die KM ja auch einem Vergleich mit anderer Regelung zu.
Jack
Servus Saschaa,
auch ich kann mich den Ausführungen von @Zahltag und @jack-no7 nur anschließen.
Mach Dich davon frei zu ergründen oder ansatzweise verstehen zu wollen, warum Deine Ex aktuell so ist wie sie ist. Das führt zu nichts.
Die Klärung eines ausreichenden, altersangemessenen, regelmäßigen und ungestörten Umgangs sollte Deine Baustelle sein. Und dies ganz zeitnah und konsequent mittels Umgangsdreisprung, d.h. bei Dir aktuell Stufe 2.
Es ist ein nicht gerade unbekanntes oder seltenes Phänomen, dass Exen mit neuem Partner den Vater gerne aus dem Leben des Kindes heraus halten wollen, um dann endlich mit dem Next auf "heile Familie" machen zu können. Bei diesem Vorhaben bist Du vermutlich aktuell Störfaktor.
Wenn es zutrifft, dass das Kind regelmäßig und öfter bei Dir war, dann solltest Du beim Umgang zügig handeln; dies v.a. auch deshalb, weil die KM eigtl. begründen muss, warum plötzlich ein Umgang mit einem Kind dieses Alters alle 2 Wochen ausreichend sein soll.
Viele Grüsse
Hallo Saschaa.
Eine Elternvereinbarung hat vertragsähnlichen Charakter, sie bindet beide Eltern an die Vereinbarung. Wie bei jedem Vertrag sind Änderungen nur einvernehmlich zulässig.
Kommt es zu Störungen, tut oder unterläßt eine Partei nicht das, was vereinbart wurde, dann kann die Leistung eingeklagt werden.
Auch für das angerufene Gericht hat die EVereinbarung eine bindende Wirkung.
Zum Thema: www.Elternvereinbarung.de
W.
Hi Wildlachs,
gleich der erste Satz auf der von Dir angeführten Seite lautet: "Bei Elternvereinbarungen handelt es sich nicht um echte Verträge"!
Oder um es für die Neulinge, die Du hier in einigen Threads mit den von Dir aufgestellten Behauptungen verwirrst, plastischer zu machen:
Ein Vertrag muss eingehalten werden. Unterschreibst Du z.B. einen Mietvertrag und möchtest doch nicht einziehen, kommst Du nur unter
Einhaltung der in dem Vertrag genannten Kündigungsklauseln wieder aus dem Vertrag, d.h. es werden i.d. R. drei Monatsmieten fällig.
Siehst Du das nicht ein ("Ich bin ja gar nicht eingezogen!"), landet die Sache vor Gericht und Du wirst zu Zahlung Deiner Schuld verdonnert.
Hinzu kommen noch die gesamten Anwaltskosten und Gerichtskosten.
Jetzt nehmen wir mal eine Elternvereinbarung. Ein Elternteil erfüllt diese nicht. Was passiert? Nichts! Was auch? Mal angenommen, der andere
Elternteil klagt jetzt: Was passiert dann? Wieder nichts! Denn wir befinden uns in einem ganz normalen Umgangsverfahren. Es werden beide
Seiten gehört, jeder kann Anträge stellen und was da am Ende herauskommt hat u.U. mit der Elternvereinbarung nichts mehr zu tun, denn
es wurde neu verhandelt. Es wird auch keiner zu einem Schadensersatz verurteilt, und auch die Gerichtskosten trägt jeder selbst. Man kann
also bei Verletzung dieser Elternvereinbarung lediglich ein Umgangsverfahren einleiten, ohne übrigens auch.
Wenn schon bei sogenannten "vollstreckbaren Umgangsurteilen" nichts passiert, wenn sie nicht eingehalten werden (wieder trägt man selbst die
Prozesskosten), hat die Nichteinhaltung einer Vereinbarung im Streitfalle erst Recht keine Konsequenzen.
LG
Mux
Noch verwirrender bzw verwirrter sind Beiträge, die jegliche Bindungswirkung verneinen.
Elternvereinbarungen weisen alle Merkmale eines Vertrages auf.
Ob man die letztlich 'nicht echt', 'nicht wirklich', 'unecht' oder vertragsähnlich nennt, stellt deren Bindungswirkung nicht grundsätzlich infrage.
Dazu bitte im verlinken Beitrag weiter unten lesen... und verstehen.
W.
Moin Mux,
gleich der erste Satz auf der von Dir angeführten Seite lautet: "Bei Elternvereinbarungen handelt es sich nicht um echte Verträge"!
danke für die Klarstellungen. Unrichtige Behauptungen werden schliesslich auch durch fortgesetzte Wiederholungen nicht wahrer. Zumal, wenn - wie Du richtig anmerkst - überhaupt keine Sanktionen für "Verstösse" aufgeführt sind.
Wir lesen hier beinahe täglich, wie einfach und folgenlos selbst gerichtliche (!) Sorgerechts- und Umgangsregelungen ausgehebelt werden können. Was soll ein am Küchentisch verfasstes Papier ausrichten, wenn einer der Beteiligten sich aus - nach seiner Meinung "guten Gründen" - nicht mehr daran halten will?
@wildlachs,
Noch verwirrender bzw verwirrter sind Beiträge, die jegliche Bindungswirkung verneinen.
Elternvereinbarungen weisen alle Merkmale eines Vertrages auf.
Ob man die letztlich 'nicht echt', 'nicht wirklich', 'unecht' oder vertragsähnlich nennt, stellt deren Bindungswirkung nicht grundsätzlich infrage.Dazu bitte im verlinken Beitrag weiter unten lesen... und verstehen.
viel einfacher als Deine "Vermutungen" wäre es, wenn Du einfach mal ein Urteil zitieren oder verlinken würdest, in dem eine solche Elternvereinbarung als "juristisch bindend" bezeichnet wurde; am besten oberhalb der Amtsgerichtsebene. Vor solchen Belegen für Deine Behauptungen drückst Du Dich leider regelmässig.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
so schlecht finde ich die verlinkte Seite indes nicht.
Zuvor getroffene Elternvereinbarungen haben in der richterlichen Entscheidungsfindung in der Regel eine Indizwirkung, daran gebunden ist ein Richter aber nicht.
Dass die Eltern es theoretisch sind, zieht - wie von Mux dargestellt - eben keine außergerichtlichen Konsequenzen nach sich, sollte sich ein Elternteil nicht mehr daran halten. Das sagt die Praxis.
Und da in diesem Falle eine wesentliche Änderung auf Seiten der KM stattgefunden hat (neuer Nachwuchs), ist durchaus vorstellbar, dass man der Dame ein Umschwenken auf den zweiwöchentlichen Zyklus sogar zugesteht.
@Saschaa:
Meine Meinung: Wenn sich mit Ex reden lässt, dann versuche nochmal zu reden (Kompromiss z.B.: WE 14tägig +1 Tag unter der Woche).
Besten Gruß
United
Moin United,
Zuvor getroffene Elternvereinbarungen haben in der richterlichen Entscheidungsfindung in der Regel eine Indizwirkung, daran gebunden ist ein Richter aber nicht.
die Indizwirkung einer Elternvereinbarung bestreitet ja niemand - aber die hat auch eine über längere Zeit praktizierte Umgangsregelung, über die es kein Papier gibt.
Deshalb finde ich es gefährlich, hier User zu ermuntern, die Inhalte eines solchen Privatpapiers (am Ende noch ohne anwaltlichen Beistand) einzuklagen; dafür fehlt schlicht seine rechtliche Bindungswirkung.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi
Jetzt nehmen wir mal eine Elternvereinbarung. Ein Elternteil erfüllt diese nicht. Was passiert? Nichts! Was auch? Mal angenommen, der andere
Elternteil klagt jetzt: Was passiert dann? Wieder nichts! Denn wir befinden uns in einem ganz normalen Umgangsverfahren. Es werden beide
Seiten gehört, jeder kann Anträge stellen und was da am Ende herauskommt hat u.U. mit der Elternvereinbarung nichts mehr zu tun, denn
es wurde neu verhandelt. Es wird auch keiner zu einem Schadensersatz verurteilt, und auch die Gerichtskosten trägt jeder selbst. Man kann
also bei Verletzung dieser Elternvereinbarung lediglich ein Umgangsverfahren einleiten, ohne übrigens auch.
Sicher sind in einer Elternvereinbarung keine Sanktionen, aber eine Vereinbarung hat Indizwirkung für eine evenuelle richterliche Entscheidung(FamRz2011,796).
Es sind dann auch Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Eine Elternvereinbarung ist, wenn möglich, dem Gerichtsverfahren sicher vorzuziehen, denn wer sich so einigt spart Geld, Nerven und auch den Kindern geht es deutlich besser, da die Spannungen zwischen den Eltern sicher nicht so gross ist/sein wird.
Deshalb finde ich es gefährlich, hier User zu ermuntern, die Inhalte eines solchen Privatpapiers (am Ende noch ohne anwaltlichen Beistand) einzuklagen; dafür fehlt schlicht seine rechtliche Bindungswirkung.
Ein gerichtlich angeordeter Umgang hat m.E. auch keine rechtliche Bindung, da Kindesbesitzer doch eh machen können was sie wollen.
Ich kann zig Beispiele aufzählen, bei denen eine Sanktion in den Beschluss genommen wurde, die Mutter sich nicht daran gehalten hat,.....oder hat hier schon mal jemand erlebt, das eine Mutter deswegen in den Knast gegangen ist?
Meine Ex war auch nicht drinnen.
Gruss Wedi
Jetzt nehmen wir mal eine Elternvereinbarung. Ein Elternteil erfüllt diese nicht. Was passiert? Nichts!
hi mux, das liegt ja wohl an jedem selbst ob dann "Nichts!" passiert.
wir haben auch so eine vereinbarung. zwischendurch hat ex angefangen damit herumzuzocken.
der richter + das ja + die gerichtskosten haben ihr die zockerei schnell ausgetrieben.
je länger so ein papier die realität abbildet desto fester wird der vertrauensschutz des kindes.
da kann kein elternteil ohne begründung einseitig dran herumspielen.
außer der andere zeiht den schwanz ein und macht das spielchen mit.
schönen abend noch
horst
Moin.
Können wir uns vielleicht darauf einigen, dass eine EV ein Indizwirkung vor Gericht hat, die größer ist je länger die EV gelebt wurde?
Und damit ist eine EV einer gerichtlichen Klärung in den meisten Fällen vorzuziehen, denn die Wahrscheinlichkeit, dass ein Richter hinter die Regelungen der EV zurückgeht wird kontinuierlich geringer.
Gruß, Toto
Können wir uns vielleicht darauf einigen, dass eine EV ein Indizwirkung vor Gericht hat, die größer ist je länger die EV gelebt wurde?
Nö, denn ist der ''Vertrag'' ertsmal von beiden Seiten ausgearbeitet und bestätigt, zeugt das m.E. für gegenseitiges Vertrauen.Hält sich jemand nicht daran, ist genau das ein Zeichen für den Richter, das der, der sich nicht daran halten will dem anderen aus persönlichen Gründen(nicht das Kindeswohl vor Augen) schaden will.
Der Richter kann dann auch nur bis zur Grenze der Kindeswohlgefährdung dem ''Vertrag'' entsprechend urteilen.
Der EV hat somit eine bindende Wirkung, ab Vertragsschluß und ist nicht wie vorher behauptet ein sinnloses Stück Papier.
Gruss Wedi
Moin wedi,
Der EV hat somit eine bindende Wirkung, ab Vertragsschluß und ist nicht wie vorher behauptet ein sinnloses Stück Papier.
nachdem - wie wir alle wissen - Familienrecht kein Wunschkonzert ist und deutsche Familienrichter einfach nicht so urteilen wollen, wie wir das alle gerne hätten, auch an Dich die Bitte, die Behauptung der "juristisch bindenden Wirkung" einer privaten Elternvereinbarung wenigstens mit einem halbwegs massgeblichen Gerichtsurteil zu belegen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Saschaa,
willkommen hier im Forum. Vor dem Hintergrund, dass deine Ex verheiratet ist und du bald auch heiraten willst, liegen doch eigentlich ganz gute Voraussetzungen für einen entspannten Umgang vor.
Wie wäre es, wenn du weniger gekränkt auf den Vorschlag "alle 2 Wochen" reagierst und ihn mal wohlwollend und freundlich aus der Nähe betrachtest? 2 Monate nach einer Entbindung solltest du an die Umgangsformen einer Wöchnerin (die vermutlich unter extremem Schlafmangel leidet) nicht allzu hohe Ansprüche stellen und rein sachlich nur die Fakten kurz und knapp mit ihr besprechen.
Alle 2 Wochen kann heißen: "Jeden 2. Samstag höchstens 3 Stunden" - was extrem wenig ist.
Oder "Jedes zweite Wochenende von Freitagnachmittag nach der KiTa bis Mittwochmorgen vor der KiTa" - was schon ziemlich nah an einem WM ist.
Was du mit der KM vereinbarst, ist zunächst einmal eure Privatangelegenheit.
Dass sie dich nicht pausenlos in ihren vier Wänden haben will und auch mit ihrer neue Familien ungestörtes Familienleben braucht, finde ich in eurer Situation grundsätzlich nachvollziehbar. Wenn du deine aktuelle Liebesbeziehung erhalten und mit deiner künftigen Ehefrau gut zusammenleben möchtest, ist ein freies Wochenende (ohne Umgangs- und Abschiedsstress) auf Dauer auch von Vorteil.
Da du mit Hilfe des JA das GSR anstrebst, ist jetzt sowie erstmal "Kreide fressen" angesagt und im Hinblick auf dieses Ziel jede Form der Eskalation zwschen KM und dir unbedingt zu vermeiden. Was auch im Hinblick auf die nächsten 15 bis 20 Jahre, in denen eurer gemeinsames Kind euch brauchen wird, keine schlechte Herangehensweise ist. Zum Streiten gehören immer zwei. Du kannst in deiner aktuellen Lage durch Provokationen eher verlieren als gewinnen. Was vor euch als Eltern eines 2,5jährigen Kindes liegt, ist ein Marathon - kein Sprint.
Was HoWi62 hier schreibt
der richter + das ja + die gerichtskosten haben ihr die zockerei schnell ausgetrieben.
kann gut gehen, wenn
a) die Eltern verheiratet waren
b) das Kind älter als eures ist
c) die Eltern folglich das GSR sowie schon seit Jahren ausüben
d) die KM grundsätzlich kooperationsbereit ist
e) Gerichtskosten o.ä. Unannehmlichkeiten die KM persönlich treffen.
Eine KM ohne eigenes Einkommen (d. h. mit Recht auf VKH) lacht herzlich über HoWi64s Argumente und dreht den Spieß solange um, bis die eigene RAtte des KV eine Honorarklage gegen seinen eigenen Mandanten einreicht, weil dieser (auch mit guten Einkommen) so schnell mit den Zahlungen gar nicht mehr nachkommt wie vor Gericht das Geld von streitlustigen, mittellosen KMs "verbrannt" wird.
Einen kühlen Kopf, ein warmes Herz und einen langen Atem wünscht dir und deiner Next
🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
nachdem - wie wir alle wissen - Familienrecht kein Wunschkonzert ist und deutsche Familienrichter einfach nicht so urteilen wollen, wie wir das alle gerne hätten, auch an Dich die Bitte, die Behauptung der "juristisch bindenden Wirkung" einer privaten Elternvereinbarung wenigstens mit einem halbwegs massgeblichen Gerichtsurteil zu belegen.
Hab ich doch schon.
Lesen hilft.
Gruss Wedi
Hab ich doch schon.
Lesen hilft.
wo denn?
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
ich wäre auch an diesem Urteil interessiert - da ich bisher nur sagen kann, dass eine EV nicht das Papier wert is wo sie draufsteht und mein Hintern mir zu Schade ist mit so nem Scheinheilgen Papier diesen zu wischen....sorry, aber so ne EV - kann ich nur abraten...
Gruß Zahltag