Hallo!
Ich versuche mal meine Geschichte kurz zu fassen und benötige Euern Rat:
Meine Partnerin hat sich Ende letzten Jahres von mir getrett. Die Trennung kam sehr überaschen, da Sie nie über Ihre Probleme berichtet hat und kam von einem auf den anderen Tag. Sie hat festgestellt, dass sie mich nicht lieben würde und wir wären kein gutes Team.
Sie sagte, wir wären ja dennoch eine familie, nur eben nicht mehr als Paar und müssten doch die Aufgaben alle gemeinsam gut lösen. Dafür wäre es wichtig, dass wir schauen, dass es uns gemeinsam gut geht. Damit ich nach der trennung, Auszug unw. nicht in finanzielle Not geriete, würde sie esrmal auf Unterhalt verzichten, oder auf einen Teil, wir könnten das ja untereinander regeln.
Seitdem sind einige Monate vergangen, die in manche Auseinandersetzung mündete, besonders was den raschen Auszug aus der gemeinsamen Wohnung anging. Eine Zeitlang war Kommunikation nur noch über eine Beratungsstelle möglich.
Nachdem ich eine Wohnung gefunden hatte, entspannte sich die Situation, sogar soweit, dass ich bei einem Elternabend auf unser gemeinsames Kind und ihren Sohn in der jetzt ihren Wohnung aufpassen konnte und wir auch danach noch 1,5 Stunde miteinander sprechen konnten. Hatte sie termine, dann war ich da um auf unser Kind oder aber auf beide aufzupassen.
Nun haben wir die Regelung, dass ich unser Kind jedes zweite WE von Do-So oder Fr-So haben kann. die wochen dazwischen immer am Donnerstagnachmittag.
Die erste Ferienwoche hatte ich nun unser Kind und wir haben in der Woche einen Abend Sperrmüll aus der ehemaligen gemeinsamen Wohnung entsorgt. Dann waren mein Kind und ich für einige tage weg und als ich wiederkam fand ich im Postkasten die Beistandschaft des Jugenamtes. Bei Kindsübergabe habe ich Sie dann um ein späteres Gespräch gebeten und in diesem habe ich sie erstmal zur Rede gestellt, warum sie dass so getan hat und nicht mit mir davor darüber gesprochen habe. Sie wurde daraufhin ungehalten und meinte, wass ich den erwartet hätte und es wäre ihr gutes recht...etc. Das ist ja auch wahr, nur versuchte ich ihr klar zu machen, dass sich damit das letzte aller meiner früheren Bedenken ihrer Lippenbekenntnisse nun bestätigt habe. Es wäre nur fair gewesen, wenigstens vorher mal gemeinsam darüber zu reden. Sie war auch sichtlich erstaunt, dass die Nachricht schon so flott an mich gereicht worden war. Nun jedenfalls war mein Anliegen, dass ich einfach den letzten Rest Vertrauen zu Ihr verloren hatte.
Nun hatte ich mich vor eingen Monaten schon durch etliche Netzseiten gelesen und auch über das Umgangsrecht. Irgendwie hatte ich im Kopf, dass man dieses bei Beratungsstellen oder Ämtern vertraglich aufschreiben können.
Nun wollte Sie nach dem Gespräch am Sonntag noch schnell die Termine für nach den Ferien klarmachen, da Ihr auch der Vater ihres Sohnes, der seit Neuestem auch wieder mehr Interesse zeigt, terminlich im Nacken saß. Ich sagte ihr, dass ich das so jetzt nicht mit ihr besprechen könne, sondern dass vertraglich mit ihr festmachen lassen will, damit ich somit nicht weitere Überaschungen erleben werde. Ich wollte ihr das erklären, aber sie hörte schon nicht mehr zu und fing an mich zu beschimpfen. Ich versuchte es dann mit Argumenten, aber wir waren dann schon wieder in alten Themen drin und ich wollte die geschichte abkürzen und sagte ihr, dass ich mich nicht mit ihr streiten wolle und sie sagte wir würden nicht steiten und ich ging dann.
Ich habe mich dann mit einer Bekannten, die auch bei einem Jugendamt arbeitet gesprochen und die meinte, es gibt keine schriftlichen Umgangsrechtsverträge. Solange die Mutter bereit sei, den Umgang im entferntesten mit mir zu regeln gebe es da überhaupt keine Möglichkeit. Erst bei der Komplettweigerung wäre dann ein unangenehmer Weg über das Familiengericht möglich, der Kosten verursacht usw.
Ich bin natürlich sehr daran interessiert, dass ich irgendwie mit der Mutter klar komme. Aber sie zeigte mir ganz klar, dass sie aufgestaute Aggressionen aus unserer Beziehung mit sich rumschleppt und ganz klaren Hass gegen mich hat.
Das macht mich wirklich fertig, denn im Endeffekt, war sie es, die sich getrennt hat, die ihre Versprechen nach und nach gebrochen hat, die mich wie den letzten Lump dastehen lassen hat und mir immerwieder aufs Auge drückt, wie sehr kulant sie doch in der Umgangsregelung mit unserem Kind sei.
Nun nochmal miene Frage:
Gibt es die Möglichkeit, sich im Umgangsrecht beraten zu lassen? Habe ich ein Recht auf vertragliche Festsetzung und wenn ja, bei wem?
Grüsse
Niels
Ach so...als Nachtrag:
Mein Kind ist derzeit 3,75 Jahre alt.
Hmmmm....die meisten von Euch haben sicher heftigere Probleme, aber über Antworten wäre ich Euch sehr dankbar.
Hallo NIelson,
Willkommen bei VS.
Wart ihr Verheiratet?
Was das Umgangsrecht angeht, geh zum Amtsgericht und hole dir einen Beratungsschein. Dazu brauchst du die aktuelle Gehaltsabrechnung oder andere Einkommensnachweise sowie Belege über mögliche Schulden und deinen Personalausweis.
Mit dem Beratungsschein kannst du zu einem Anwalt deiner Wahl gehen und dich dort beraten lassen. Das ganze kostet dich dann, wenn er es den nimmt, 10 Euro. Der Anwalt wird dir sagen, was man machen kann. Im Falle einer Klage auf Umgangsrecht kannst du PKH ( Prozesskostenbeihilfe ) beantragen.
Nur das Urteil eines Richters ist bindend für die KM. Sollte sie danach weiter den Umgang vereiteln, gibt es weitere Möglichkeiten für dich.
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Danke für die Antwort!
Ganz so weit ist es ja noch nicht. Natürlich ist mein Problem eher verschwindend gering gegen die vielen Extremschicksale hier...aber, nur will ich das schlimmste vermeiden.
Also das Problem ist nicht, dass sie sich gegen den Umgang sperrt, sondern...ich versuche das nochmal genauer zu beschreiben.
Sie hatte damals (Nov. 2006) die Trennung so ausgesprochen, dass es für uns einfach keine Zukunft als Paar geben würde, wir ja aber eine Familie sein und bleiben würden, uns versuchen gegenseitig unter die Arme zu greifen, damit wir die gemeinsame Aufgabe gut meistern können. Ihr Wunsch war eine konflicktfreie Trennung. Sie sagte auch dass dazu gehören würde, dass es beiden Elternteile gut gehen solle und dass sie um mir keine Steine in den Weg zu legen, erstmal auf Unterhalt oder einen Teil zu verzichten. Ich muss dazu sagen, ich habe im Verlauf unserer Beziehung mein Studium aufgeben müssen und ihr ermöglicht nach der Mutterzeit eine Ausbildung als Erlebnispädagogin durchzuführen und ihr den Rücken freigehalten, damit sie wieder in ihren Job starten kann.
Da die Trennung von einen auf den anderen Tag passierte (kurz nachdem sie Ihren Vertrag in der Tasche hatte)ohne, dass sie vorher mal sagte, mir gehts schlecht in unserer Beziehung, oder ähnliches, war ich natürlich auf der Suche nach den Gründen. Ich habe dann versucht über Gespräche, die sich zu Monologen meinerseits entwickelten, weil sie ausser einer Handvoll vorgefertigter Standardantworten nichts zu sagen hatte, mehr zu erfahren. Je häufiger ich Themen anschnitt, umso spöttiger umso verachtender wurde ihr Tonfall. Im weitern Verlauf eskalierte dann die Lage und wir schafften es nur noch über einer Beratungstelle Lösungen zu finden. Dabei kam es natürlich auch, dass sie unser Kind als Druckmittel einsetze, so dass ich es nicht sehen konnte, als ich noch bei Freunden untergekommen bin.
Hätte sie die Trennung so ausgesprochen, wie es mittlerweile aussieht, dann wäre alles klar gewesen, so war es nur ein schleichender Prozess. Immer mehr hat sie von mal zu mal Ihre Versprechen gebrochen und immer mehr gedemütigt kam ich mir vor.
Nachdem ich glaubte, es liefe alles gut ( hatte unser Kind zu den festgestzten Zeiten, habe ihr für Termine 1-2 mal die Woche den Rücken freigehalten und mit Ihr über Ihre neu entstandenen Probleme gesprochen) würgt sie mir über den Unterhalt jetzt letztlich doch noch einen rein. Wir hätten jederzeit darüber reden können, so wie wir über alles gesprochen haben.
Nun nennt sie es Großzügigkeit Ihrerseits, mir unser Kind so oft anzuvertrauen und nicht "Hand in Hand" arbeiten.
Mir reichts jetzt einfach...ich will aus dieser Rolle raus und einfach mein Recht als Recht wissen und nicht als Kulanz ihrerseits.
Gibt es die Möglichkeit den Umgang aussergerichtlich zu regeln, so dass er fest auf Papier steht?
Moin,
ja, der Umgang lässt sich durch eine Elternvereinbarung regeln. Damit ist dieser aber nicht vollstreckbar bzw. es lassen sich keine Zwangsmittel durchsetzen. Nur wenn die Elternvereinbarung zwecks Übernahme nach § 33 FGG an das zuständige AG übersandt wird, ist der Umgang als Titel vollstreckbar. Natürlich ist ein gerichtlicher Vergleich oder Beschluss/Urteil als Titel vollstreckbar.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Von dieser Elternvereinbarung habe ich schon einiges gehört, bzw. gelesen. So richtig auf einen Nenner konnte ich dies nur nicht bringen.
Wo kann ich mir dazu stichhaltige Info's holen?
§ 33 FGG verstehe ich nicht; was will mir der Gesetzgeber da sagen?
Der angesprochene gerichtliche Vergleich oder Beschluss ist dann der gerichtliche Weg, sollte die KM den Umgang verweigern und man quasi Klage erheben würde?
Hallo Nielson!
Ich frage mal ganz direkt. Siehst du noch eine Möglichkeit, dich mit deiner EX zu einigen und, was das Kind angeht, auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen ?
Sollte das nicht der Fall sein, verstehe ich dieses rumgeeier nicht. Sie hat dich nach tüpischer EX Manier an der Nase herrumgeführt. Am Anfang Zusagen gemacht und diese dann Stück für Stück demontiert.
Also das Problem ist nicht, dass sie sich gegen den Umgang sperrt, sondern...
Ja, was denn?
...so war es nur ein schleichender Prozess. Immer mehr hat sie von mal zu mal Ihre Versprechen gebrochen und immer mehr gedemütigt kam ich mir vor.
Du sagst es hier doch selber, sie hat dich schleichend daran gewöhnt.
Mir reichts jetzt einfach...ich will aus dieser Rolle raus und einfach mein Recht als Recht wissen und nicht als Kulanz ihrerseits.
Dann handele auch danach. Und das Konsequent!
Gibt es die Möglichkeit den Umgang aussergerichtlich zu regeln, so dass er fest auf Papier steht?
Ja, gibt es. Aber das ist letzten endes nicht das Papier wert, auf dem es steht. So einfach ist das.
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
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Ja, was denn?
Das sie mir bei jeder erdenklichen Möglichkeit auf's Brot schmiert, sie sei mir gegenüber der grosse Wohltäter, der sich auf so größzügige Umgangsregeln einlassen würde. Ich will mich einfach nicht mehr von ihr unterdrücken lassen. Kann sein, dass mir das Gerede in 'nem halben Jahr egal ist. Aber ich habe ja immerhin ein RECHT!!!! auf Umgang. Ich will eben aus dieser Bittstellerrolle raus.
Hallo Nielson
In erster Linie ist es das Recht des Kindes auf Umgang mit BEIDEN Elternteilen. Versuch mal deine grundsätzliche denkweise dahingehend zu ändern, nicht von deinen rechten zu sprechen, sondern vom Recht des Kindes.
Die Situation in der du dich befindest ist mir aber bestens vertraut. War bei mir, in der Form ähnlich, dass KM mir die Kinder damals entgegengebracht hat, was aber in erster Linie kein entgegenkommen ihrerseist war, sondern erstens ist sie eh bei mir vorbeigekommen und wenn ich die Kinder geholt hätte über die ganze Strecke, wäre sie erst viel später weg gekommen. Sie wollte die Kinder einfach früher los sein. Bei dir scheint das auch so zu sein, dass sie ein vermeintliches Samariterverhalten an den Tag legt und du doch dafür bitte schön bis in alle Ewigkeit auf den Knien zu rutschen hast.
Wenn du das beenden willst, geht es nur, indem du den Umgang gerichtlich regeln lässt. War zumindest bei mir so.
Natürlich kannst du ihr auch sagen, dass es schlicht um das Kind geht und das das Kind ein Recht hat dich zu sehen. Wenn sie also " Großzügig " ist, ist sie es dem Kind gegenüber und nicht dir. Möglicherweise ändert sie dann ihr Verhalten. Wie gesagt: möglicherweise.
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
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Thx für den Tip. Das sehe ich genauso.
Das ist es ja auch, was mich so verzweifeln lässt. Wenn ich versuche mit Ihr über etwas ruhig zu sprechen habe ich zwar jemanden vor mir sitzen, doch die Person hört garnicht hin, sonder schnappt ein paar Stichworte auf und kommt sofort mit einem "aber". Dabei entfernt sie sich nur von dem Gesagten. Ich versuche dann ständig den Gedanken wieder einzufangen, aber irgendwann muss ich dann entnervt aufgeben, weil ich feststellen muss, dass da eine Person sitzt, die mir einfach nicht zustimmen kann. Sie ist wirklich von dem überzeugt, was sie sagt un wie sie handelt. Alles ist richtig, wenn es nur genau dem Gegenteil von dem entspricht, was ich denke, oder wie ich mich verhalte.
Sie gewährt mir aber Umgang und deshalb kann und will ich ihn auch nicht gerichtlich regeln lassen, denn das läuft ja nur über eine Klage. Ich will nur endlich meinen Seelenfrieden. Mein Kind soll auch die Gewissheit haben, dass es zwei Elternteile hat und nicht Mama, die darüber bestimmt. Der Männerhass meiner Ex soll nicht auf meine Tochter übergreifen. (das nur am Rande, auch wenn es jetzt gerade nichts zum Thema tut)