Jugendamt und Geric...
 
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Jugendamt und Gericht schieben sich die Zuständigkeit wechselseitig zu

 
(@smeety75)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

Ich bin hier weil ich Hilfe suche?

Kurz zum Thema:

Ich lebe seit Juli 2011 von meiner Frau getrennt. In den ersten 3 Monaten habe ich meine beiden Kinder (8. und 2.J) nur ganze 4 mal zusehen bekommen. Nach einer verbalen Eskalation auf einer Feier hat meine Frau es für nötig gehalten mich anzuzeigen. ( Körperverletzung, Bedrohung, Stallking,etc.) mit dem Ergebnis einer einstweiligen Anordnung einem Annäherungsverbot und allem was dazu gehört. In der Gerichtsverhandlung im November wurde dann durch beide einvernehmlich vorläufig begleiteter Umgang beschlossen ( für mich Agenscheinlich die einzige Möglichkeit Kontakt zu meinen kids zu gekommen). Es haben bis heute keine begleiteten Kontakte statt gefunden, da die Mutter meiner Kinder sich nicht in der Lage fühlt die Kinder dort hinzubringen (den zweitwagen habe ich aus Finanz. Gründen abmelden müssen sie behauptet sie können dort jetzt dort nicht erscheinen. Linien Bus verkehrt, z.Info!)
Als nächstes unterbindet sie nun die mir vom Gericht zugestandenen Telefonate mit meinen Kindern (2. pro Woche darf ich anrufen), indem sie sich einen neue Tel.Nr., sowie eine neue Handy Nr. angeschafft hat.

Im März bei der Verhandlung um Unterhalt, haben wir die zuständige Richterin angesprochen das die Kontakte nicht stattfinden, die Richterin sagt daß das Jugendamt nun zuständig sei. Nach einem Besuch beim JA sagte man mir das dem JA noch nicht einmal der Beschluss vom Nov. vorliegt.
Sowohl das Gericht als auch das JA haben von der Jugendeinrichtung in der die Kontakte stattfinden sollten im Januar eine Mitteilung erhalten das die Kontatke aufgrundvon Streitigkeiten der beiden Parteien derzeit nicht umzusetzen sind.
Nun schieben sich Gericht und JA immer den schwarzen Peter hin und her.  Ich habe meine Kids nun 6 Monate nicht gesehen, keiner fühlt sich verantwortlich!
Was kann ich nun noch tun?

Bin um jeden Rat dankbar!

Sven

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.04.2012 12:56
(@diskurso)
Registriert

Hallo Smeety,

... mit dem Ergebnis einer einstweiligen Anordnung einem Annäherungsverbot und allem was dazu gehört. In der Gerichtsverhandlung im November wurde dann durch beide einvernehmlich vorläufig begleiteter Umgang beschlossen

einvernehmlich ?
Das war ein Fehler, denn Umgang mit den Kindern hat nichts mit vorgeblichem Stalking gegen die Ex zu tun.

Es haben bis heute keine begleiteten Kontakte statt gefunden, da die Mutter meiner Kinder sich nicht in der Lage fühlt die Kinder dort hinzubringen

Selbstverständlich ist es ihre Pflicht (sie hatte ja schliesslich auch zugestimmt) die Kinder für den Umgang in die Jugendeinrichtung  zu bringen.

Als nächstes unterbindet sie nun die mir vom Gericht zugestandenen Telefonate mit meinen Kindern (2. pro Woche darf ich anrufen), indem sie sich einen neue Tel.Nr., sowie eine neue Handy Nr. angeschafft hat.

Schriftliche Aufforderung mit Fristsetzung (eine Woche) zur Mitteilung der neuen Tel.Nummer.

Sowohl das Gericht als auch das JA haben von der Jugendeinrichtung in der die Kontakte stattfinden sollten im Januar eine Mitteilung erhalten das die Kontatke aufgrundvon Streitigkeiten der beiden Parteien derzeit nicht umzusetzen sind.

Das ist eine falsche Darstellung der Fakten.
Die Ex verhindert die Umgangskontakte offenbar vorsätzlich, indem sie die KInder gar nicht erst zu den Terminen bringt.
Hast Du keinen Anwalt ?
Mein Rat:
sofortigen Antrag auf einstweilige Anordnung (mit Androhung von Ordnungsmitteln) zur Realisierung des Umgangs, Antrag auf Einsatz eines Umgangspflegers (dem für die Dauer der Umgänge das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen wird)
Je länger der Umgang erfolgreich boykottiert wird, desto schneller werden die Kinder von Dir entfremdet!
Du solltest also so schnell als möglich den Umgang rechtlich durchsetzen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2012 16:15