Jugendamt nicht zus...
 
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Jugendamt nicht zuständig?¿?

 
(@das_ich)
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Ein liebes Hallo an alle,

ich hab mir die Beiträge in den letzten Tagen des öfteren durchgelesen und hab jetzt mal eine Frage.. Ein Thema, das sowohl meinen Lebensgefährten als auch mich sehr bedrückt:

Mein LG hat eine Tochter aus einer.. na ja, Kurzbeziehung, die Dame hat ihm vorenthalten, dass die Pille nicht wirkt, respektive sie die gar nicht nimmt.. Wie auch immer, der Vater hat sich bis vor einem halben Jahr regelmäßig um das Kind gekümmert, die Kleine besucht, sagr dafür gesorgt, dass die Kleine regelmäßig mit ihrer Halbschwester zusammentrifft... Der Kindsvater zahlt brav Unterhalt, und er hat bei Besuchen (er durfte die Kleine nie mitnehmen) sogar sämtliche spitzen Bemerkungen "überhört", der Kleinen zuliebe...

Nun ja, seltsam war, dass die KM (die übrigens noch bei ihren Eltern wohnt und rechtzeitig zum Ende der Ausbildung schwanger wurde - also bevor sie die Prüfung ablegte - sie ist 27) immer wieder davon sprach, sie wolle den KV auf Unterhalt für sich selbst verklagen... Na ja, sie hat nicht wirklich gearbeitet, wohnte bei Mama und sie waren nicht mal ein halbes Jahr zusammen...

Seit Ende letzten Jahres verweigert sie ihm den Umgang mit seiner Tochter.. entweder ist sie nicht da, oder sie verleugnet sich, reagiert nicht auf Anrufe, mails, SMS oder sogar Besuche...

Anfang diesen Jahres kam das Schreiben vom Anwalt, sie hatte ihn auf Unterhalt verklagt... Nun ja, hin und her, der Unterhalt wurde ihr nicht zugesprochen, weil mein Partner einfach zu wenig verdient... Als sie sich vor Gericht trafen, gönnte sie ihm nicht ein Wort und konnte ihm nicht mal in die Augen sehen...

Mein Partner versucht seitdem regelmäßig, sie irgendwie zu erreichen, weil er wissen will, wie es seiner Tochter geht... Selbst das JA hat er angesprochen... und bekam die lapidare Antwort:" Damit haben WIR nichts zu tun, da müssen sie die Frau XXX verklagen."...

Seltsam... nur, weil mein Partner kein Sorgerecht für das Kind hat? Wofür ist das JA dann zuständig? Mein Partner zahlt doch für das Kind.. hat sich immer gekümmert... und nun - nix mehr...

Das Gemeine ist, selbst wenn er den Umgang einklagt - seine Tochter (knapp drei) kennt ihn doch nicht mehr... Sie weiß doch gar nicht, wer der Mann da ist, oder?

Das schmerzt meinen Lebensgefährten sehr, weil er nicht weiß, ob er aufgeben soll - und damit auch den späteren Hass seiner Tochter auf sich ziehen soll.... oder ob er klagen soll und für seine Tochter immer der Fremde bleiben wird...

Habt Ihr da Erfahrungen oder Tipps? Gerade auch in bezug auf das JA?

Ich wäre Euch sehr dankbar und sage erstmal

Tschüssi

~ Das Ich im Ich ~

"Die Ehrlichen, vor denen musst Du Dich in Acht nehmen, weil Du nie vorhersehen kannst, wann sie etwas wirklich unglaublich Blödes machen... "(Fluch der Karibik)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.05.2004 19:03
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin du,

im Prinzip gibt es einen festen Fahrplan:

Zunächst ist das für das Kind zuständige schriftlich JA um Vermittlung zu bitten. Erklärt sich das JA nicht bereit oder kommt es bzgl. des Umgangs zu keiner Vereinbarung zwischen KM und KV, ist der Klageweg zu beschreiten. Wenn dein LG wenig Einkommen hat, soll er sich bei dem für ihn zuständigen AG einen Beratungsschein holen. Damit ausgestattet gehts dann zum Anwalt.

Haben sich Kind und KV eine längere Zeit nicht gesehen, kann es durchaus besser sein. zunächst begleitetem Umgang zuzustimmen. Dies findet in den Räumen des JA oder einer ähnlichen Einrichtung statt. Drei oder vier Treffen sollten dort statt finden und dies ohne die KM. Es wird aber wohl ein MA des JA anwesend sein. Anschließend kann zu unbegleitetem Umgang übergegangen werden.

Das ist so die grundsätzliche Richtschnur. So wie du schreibst, ist das JA wenig kooperativ. Dennoch muss zunächst dieses einbezogen werden, sonst stellt der Richter nur unnötige Fragen.

Im Antrag auf Umgang sollte auf Grund der Vorkommnisse gleich die Festsetzung von Zwangsgeld gegen die KM beantragt werden, sollte es zu erneuten "Störversuchen" kommen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2004 21:21
 mel
(@mel)

hi du,
muss deep zustimmen, JA ist zuständig, sie müssen als vermittler auftreten.

begleiteter umgang kann 10 malig statt finden, danach muss eine entscheidung getroffen werden.
entweder einigen sich die eltern oder es muss klage erhoben werden.

ich persönlich würde diesen vorschlag ( beleiteter umgang ) mit ihn mein schreiben ans JA einfügen.
mel

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2004 11:13
(@das_ich)
Schon was gesagt Registriert

*freu* Danke für Eure Antworten.. irgendwie wusste ich doch, dass das JA nicht nur für's Geldeintreiben zuständig ist... Schön wäre es jetzt noch, wenn es tatsächlich auch irgendwie zu einer Einigung kommen würde...

Grüße und einen schönen Tag derweil

~ Das Ich im Ich ~

"Die Ehrlichen, vor denen musst Du Dich in Acht nehmen, weil Du nie vorhersehen kannst, wann sie etwas wirklich unglaublich Blödes machen... "(Fluch der Karibik)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.05.2004 14:12
(@bombe)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Deep,
in welcher Traumwelt lebt ihr eigentlich ?
Das JA hat nur noch eine beratende Funktion in dieser Welt.
Sobald Reanw. im Spiel sind ziehen sie sich zurück und gehen anderen(?)
Dingen nach.
Ich kann dabei aus eigener Erfahrung sprechen. Meine Schwester ist 1977 geschieden worden. Mit den Anfängen der heutigen Gesetze. Mein Neffe (ihr Sohn) hat nach nunmehr
3 Jahren die....., um seine Kinder zu kämpfen. Das Theater mit dem JA kannst Du dir nicht ausmalen. Seine EX zieht es vor vom SA zu leben, obwohl er viel arbeitet und sich den A....
für die Kinder....hat , sie hat es geschafft die Versicherung " Kinder " für sich einzusetzen.
Schade für die Kinder, wir leiden alle , aber wir haben ein eigenes Leben. Und damit sollten wir eigentlich umgehen können. Ich kann es in diesem Fall nur beggrüßen daas es für diese
Person daneben gegangen ist. Sie hatte überhaupt keine rechtl. Grundlage.
Die " **** sind die Anwälte " , sie verteidigen alles und führen alle auf den Irrweg ,nur um ihre Kanzlei am Laufen zu halten und ihre Golfbälle zu finanzieren, die Sinnlos in der Gegend geballert werden.

kann deine aufregung verstehen aber solche beschimpfungen gehören hier nicht hin ok
mel

[Editiert am 8/6/2004 von mel]

Krankenvorsorgeunterhalt nach § 1587 ! Wer wurde schon mal damit konfrontiert ? Gibt es Urteile darüber oder weiss jemand wann dieser greifen kann ?

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2004 10:10
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo bombe,

urteilst Du eigentlich immer so pauschal über ganze Berufsgruppen? Es gibt durchaus sehr fähige Mitarbeiter(innen) in den Jugendämtern. Ebenso gibt es sehr fähige Juristen, die ganz hervorragende Arbeit leisten.

Merke: Deine eigenen Erfahrungen haben keine Allgemeingültigkeit.

Im Übrigen ist das JA für die Beitreibung des Kindesunterhaltes über die Beistandschaft zuständig.

Undifferezierte Beiträge und derartige Polemik sind hier nicht erwünscht. Und solltest Du Dich nicht eines anderen Tonfalls befleißigen, sind wir gezwungen Deine Beiträge entsprechend zu löschen.

Gruß
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2004 11:32
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Bombe,

du hast mich direkt angesprochen, daher von meiner Seite ein kurzes Statement.

Es ist üblich in der Väterszene auf jedweden zu schimpfen, der irgendwie gegen jemanden agiert. Oder anders gesagt: Jeder schlechte Handwerker schimpft über sein Werkzeug!

Wir werden hier nicht Pauschalaussagen über die Unfähigkeit von irgendwas machen, sehr wohl aber auf zu beobachtende Tendenzen hinweisen.

Und, das ist besonders wichtig, wir werden hier auf Grund unserer Erfahrungen erfolgversprechende Wege aufzeigen. Anders ausgedrückt: Der Köder muss dem Fisch schmecken, nicht dem Angler.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.06.2004 11:44
(@bombe)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Leute,
möchte mich für meine Wortwahl bei euch entschuldigen. Auch möchte ich nicht einen ganzen Berufszweig über einen Kamm scheren. Sicherlich ist jede Trennung......und was danach kommt immer eine andere Geschichte.
Fakt ist aber, das ich bisher ( was das JA betrifft ) negative Erfahrungen hatte. ( DU)
Abhängig ist sogar der Ortsteil. Nun ja,auch bei Richter(in) gibt es Unterschiede. Wenn ich da an die Richterin meiner neuen LG denke und die Schreiben lese, muß ich klares Denken neu definieren. Eigentlich finde ich es schade das das JA per Gesetz nicht mehr die Handhabe hat wie sonst, deshalb kann ich die Einstellung der Mitarbeiter zum Teil nachvollziehen.
Was die RA betrifft , kann selbst mein Neffe nicht verstehen. Er hat uns seine noch empfohlen,da wir uns ja friedlich trennen wollten. Von daher kann ich beide Seiten sehen und weis vovon ich spreche. Wir haben in D einen Kanzleizuwachs von über 100% und alle wollen Leben. Von daher ist es ratsam den richtigen " aus zu wählen ".
Sicher braucht jeder Fisch Futter am Köder, doch sollte die Angel nicht in Deiner Börse ausgelegt sein

P.S. : Es ist traurig das die Kinder die Fische sind
das Gewässer ist der Gerichtssaal
wer den besten Köder am Haken hat
macht den Fang.

Ich hoffe ihr nehmt meine Entschuldigung an
Bis demnächst
Michael

Krankenvorsorgeunterhalt nach § 1587 ! Wer wurde schon mal damit konfrontiert ? Gibt es Urteile darüber oder weiss jemand wann dieser greifen kann ?

AntwortZitat
Geschrieben : 07.07.2004 09:55