Jedesmal lautstarke...
 
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Jedesmal lautstarke Auseinandersetzung vorm Haus !

 
(@meister-eder)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

jedes Mal wenn ich die Kinder zurückbringe, schreit meine Ex wie bekloppt und hysterisch auf der Strasse rum, was ich für ein Schwein sei und wie ich Sie hätte sitzen lassen und zahlen würd ich ja auch nicht ...  und und und

Ich schäme mich allmählich wirklich, traue mich schon fast nicht mehr, meine Kinder abzuholen. Auch meine Eltern haben schon Mal die Kinder abgeholt, da hat Sie auch so rumgegeifert ... von wegen, Hat Euer Sohn kein Arsch in der Hose um seine Kinder persönlich abzuholen ... Feiges Schwein ...

Was kann ich dagegen tun ...

Wenn ich zu meinen Kindern will, muß ich eben an meiner Ex vorbei ...

Bitte gebt mir gute Ratschläge

Gruß ME

Gibt es wirklich ein Leben nach der Scheidung !?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.05.2007 15:34
(@Aniram)

Hallo Meister Eder !

Es ist schrecklich so etwas zu lesen und ich kann mir
vorstellen wie peinlich Dir das ist.

Ich weiss nicht ob mein Vorschlag brauchbar ist, aber
ich würde einen Freund mitnehmen und für alle, be-
sonders für Deine Frau gut sichbar eine Camera.

Heimliche Aufnahmen sind verboten, wenn sie es aber
sieht, kann es (glaub ich) für Dich keine negativen
Konsequenzen haben.

Die Folge daraus ist vielleicht

a.) das sie so ein Verhalten künftig unterläßt oder
b.) das Du es unter Umständen gegen sie verwenden kannst.

Kein Mensch hat das Recht einen anderen öffentlich
derart zu beschimpfen, zu demütigen und im gewissen
Sinne der Lächerlichkeit preiszugeben.

Ich würde an Deiner Stelle auch alle geeigneten Mittel
dagegen unternehmen, daß sie das künftig unterläßt.
Meines Wissens macht sie sich sogar strafbar damit.

Was ich am Erschreckensten finde... egal wie groß die
Wut auf einen anderen ist, wobei völlig unerheblich ist
ob diese gerechtfertigt ist oder nicht - wie kann eine
Mutter ihre Kinder dem aussetzen.

Dafür gibt es keine Entschuldigung.

Gruß

Marina

AntwortZitat
Geschrieben : 01.05.2007 15:50
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Solltest Du Unterhalt für die Ex zahlen ist folgendes vielleicht interessant:

17.3.    Beleidigung

Wenn die Ehefrau ihren Ehemann, dessen neue Freundin und die Schwiegermutter am Telefon aufs Übelste beschimpft und bedroht, ist eine weitere Unterhaltszahlung des Ehemanns unbillig.

In diesem vom OLG Hamm (Urteil vom 14. Juli 1995, AZ: 5 UF 31/95) zu entscheidenden Fall wurde die Ehefrau von ihrem Ehemann wegen einer anderen Frau verlassen.
In dem darauffolgenden Verfahren wurden die Parteien geschieden; dem geschiedenen Ehemann wurde die elterliche Sorge für das gemeinsame Kind zugesprochen. Weil sie tief verletzt war, begann die geschiedene Ehefrau damit, ihren ehemaligen Ehemann und dessen neue Freundin mit ständigen Telefonanrufen zu belästigen und massiv zu beschimpfen.
In einem Teilurteil vom Mai 1994 stellte der Senat fest, dass dieses Verhalten noch nicht zu einem Unterhaltsverlust gemäß § 1579 Nr. 6 BGB führe. Das Fehlverhalten der ehemaligen Ehefrau war bis dahin nämlich noch nicht allzu gravierend gewesen. Der Senat erkannte, dass sie sich (wenn auch zu Unrecht) vom ehemaligen Ehemann um das gemeinsame Kind gebracht sah. Zudem konnte sie die Trennung nicht verwinden und glaubte, ihr Handeln sei berechtigt und in Ordnung. Nach eingehender Beratung indes hatte die geschiedene Ehefrau ihre Fehler eingesehen und die Telefonanrufe etwa vier Wochen vor dem Teilurteil eingestellt.

Zu der anders lautenden Endentscheidung des Gerichts, wonach die geschiedene Ehefrau ihren Unterhaltsanspruch verloren habe, kam es nur deshalb, weil sie in der Zwischenzeit wieder mit den Anrufen begonnen hatte.
Bei den Telefonaten kam es wieder zu Beschimpfungen und Äußerungen beleidigenden Inhaltes.

Gegenüber dem gemeinsamen Sohn etwa äußerte die geschiedene Ehefrau telefonisch im Hinblick auf dessen Großmutter: „Die alte Hexe bringe ich noch einmal um!“ Auf Grund ihres Gesamtverhaltens war der Senat nunmehr davon überzeugt, dass die beleidigenden Telefonate sich als Teil eines „Rachefeldzuges“ einer zugunsten einer anderen Frau verlassenen ehemaligen Ehefrau darstellten.

Das OLG entschied, dass das Verhalten der geschiedenen Ehefrau so schwerwiegend fehlerhaft im Sinne des § 1579 Nr. 6 BGB war, dass die Inanspruchnahme des ehemaligen Ehemanns auf den vollen Unterhalt grob unbillig wäre.

Quelle: http://www.rechtsanwalt-thieler.de/index.php?id=311

Trifft zwar nur im Ansatz auf Dich zu, aber immerhin. Was viel schlimmer ist, das die Kinder das immerwieder mitbekommen, da könnte man eine betreute Übergabe durchs JA veranlassen. Allerdings bedingt das einige Vorgespräche.

Gruss

Edit: Ab sofort Beweise sammel, Zeugen etc.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.05.2007 16:25
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Ich muß jetzt eingestehen die Antworten nicht gelesen zu haben..also falls meine Idee schon erwähnt worden sein sollte, sag ich mal Sorry für die Wiederholung..

Erstmal sag ich zu dem ganzen "Ohje" ...

Warum treibt die "Gute" denn dieses Spiel .. spielt da vielleicht noch ein psychischer Faktor bei ihr mit ???

Aber kurz um gesagt:

Wenn es jedesmal zu solchen verbalen massiven Angriffen kommt u das selbst im Beisein von Zeugen oder gar wenn jemand anderes die Übergabe vornimmt..dann wäre es doch vielleicht eine Idee, eine Übergabe beim JA durchzuführen..sowas ist möglich, wobei es natürlich letztendlich kompliziert ist..

Aber vielleicht kommt die KM etwas sehr runter wenn mitmal das ganze über das Ja läuft..

Wobei vielleicht wäre erstmal ein allgemeines Vermittlungsgespäch in der Sache beim JA angeraten..denn nach sonderlichter Erziehungsfähigkeit der KM klingt das nicht grade wenn sie soetwas betreibt...

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 01.05.2007 21:19
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Jens, Du gibst einen Kommentar ab und gut ists, in diesem Fall steht Dein Senf genau über Deinem Post. Lies doch einfach ein bissel mehr, okay?

Gruss

AntwortZitat
Geschrieben : 01.05.2007 21:24
 gaya
(@gaya)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo,

zu dieser probematik kann ich meinen senf dazusteuern.

meine kinder wünschen, das ich sie zum vorgefahrenen auto des kv  bringe und zu gegebener zeit auch wieder in empfang nehme.
ich verabschiede oder begrüsse sie dann auch wieder.

das nutzt der kv, im beisein der kinder mich zb wegen einer sofadecke, die er mitgegeben hat, aber den kindern geschenkt hat, verhaften zu wollen. mit der begündung, ich hätte sie gestohlen. oder er schreit mich an, er sei so reich, das er mich umbringen lassen würde. mit andern worten, ich werde öffentlich und lautstark vor meinen kindern beschimpft. alle 14 tage, seid 3 jahren. das wird sich wohl auch nicht ändern. schade, ist aber so.

ich sehe das mittlerweile gelassen, aber meine kinder brauchen so eine veranstaltung nicht. sie sind dann traurig und verstört und tränen fliessen auch.
das einzige , was ich tue, ist, es aufzuschreiben, für welchen fall auch immer.
ich weiss nach 3 umgangs-prozeßen, das man das nicht ändern kann und bleibe schmunzelnd ruhig und sage meinen kindern, das das wohl so nicht gemeint war.
in einem laufendem verfahren hat das sicher eine andere bedeutung. siehe das neue urteil für stocker. aber die werden das wieder alles auf die üblichen trennungs-streitigkeiten schieben.

mit freundlichen grüssen

gaya

die jetzt eine EA erhalten soll, weil sie mit wohnwagen nach spananien fährt, ist zu gefährlich.

.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.05.2007 23:32
(@pappalapap)
Schon was gesagt Registriert

gaya,
dein ex-mann MUSS zum therapeuten!
hammer.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2007 17:46
(@zauberstaub)
Schon was gesagt Registriert

Hallo
da ich solche Szenen auch kenne, kann ich dir nur raten ganz ruhig zu bleiben!
Aber der Vorschlag mit dem JA , würde ich auch befürworten, geh mal auf das Amt und schildere deinen Fall, vielleicht wäre es auch sinnvoll eine Elterntherapie zu machen!, JA hat Adressen wo man so etwas machen kann, jedoch Wartezeiten!....

grüße zauberstaub

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2007 21:25
 gaya
(@gaya)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo PappaLaPap,

ja, das ist wohl so. ich jedenfalls glaube das fest. aber solche vorfälle werden nicht geahndet. der mann kann noch so bekloppt sein. er ein hat ein recht auf seine kinder und sie müssen lernen, das ihr vater nunmal so ist. aussage der richterin.

solche menschen kann man leider nicht zwangs-therapieren.

zauberstaub,

wenn sie nicht zum JA will, kann man nichts machen. diese menschen halten sich doch für normal und der andere ist schuld.

mit freundlichen grüssen

gaya

AntwortZitat
Geschrieben : 18.05.2007 20:31
 Kuno
(@kuno)
Rege dabei Registriert

Hallo,

warum sollen sich KM und KV bei der Übergabe überhaupt noch sehen?
Kein Sehen, kein Streit.
Wenn das Kind schon in den Kindergarten/Schule geht, so doch nur am Freitag abholen und am Montag zurück.
Klar, wer in der Arbeit ist kann sein Kind nicht abholen oder bringen, vielleicht nur mal mit Arbeitgeber reden, ein Umstand mit Arbeitszeitverschiebung macht niemand zum Sklaven.
Mit all dem Streit geht doch nur der Sinn des Lebens verloren und wirst Sklave deines sinnlosen Lebens.

im beisein der kinder mich zb wegen einer sofadecke, die er mitgegeben hat, aber den kindern geschenkt hat, verhaften zu wollen.

Lösung suchen, warum jemanden die Möglichkeit geben etwas zu sagen. Es gibt wichtiges zu besprechen, macht es mit E-Mail oder SMS und wenns Müll ist, so drück nen Knopf und weg is.

Kuno

Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2007 05:15




(@Flieder)

Morgen Leute
Hallo Kuno,

Deine Aussage finde ich schon sehr pauschal. So mal eben abholen und so mal eben Montags wieder bringen? :puzz:Wie soll das in der Praxis funktionieren. Oft scheitert es doch schon daran, das die Besuchswochenenden nicht Montags morgens enden, sondern Sonntags abends (Bei uns Punkt 18.00 Uhr wer später kommt, wird bestraft- Krakehle durch die Sprechanlage.....GRRR).

THEORIE:
Es sollte ja auch so sein, dass nicht nur ein Elternteil den Bring- und Abholservice übernimmt. Auch hier sollte eine Teilung stattfinden.

PRAXIS:
Bei uns muss der Papa sein Kind holen und bringen, die KM bewegt sich keinen cm.....GRRR, Die meldet sich auch nicht, wenn der Papa nicht Freitags um 18.00 anruft und fragt: "Ist was mit dem Jungen....ist er krank? oder warum kommt er nicht?
Antwort der KM: "Du hast ihn ja nicht punktlich abgeholt.....Du musst ihn abholen......etc,...

THEORIE:
Der Vorschlag zum JA zu gehen finde ich sinnvoll. Es muss doch möglich sein, dass jemand vom JA mal mitkommt und sich anschaut was dort abläuft, die sind doch sonst auch (manchmal zu schnell), aktiv.

Hallo,

Es gibt wichtiges zu besprechen, macht es mit E-Mail oder SMS und wenns Müll ist, so drück nen Knopf und weg is.

THEORIE:
e-mail schreiben, Einwurfeinschreiben, SMS senden, etc ist ne gute Möglichkeit.

PRAXIS:
Haben genau diese Wege gewählt. Die KM reagiert auf keine Nachrichten.

WER NICHT WILL DER HAT SCHON, WER WAS WILL BEKPMMT NOCH LANGE NICHTS!
LG Flieder

AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2007 10:04
(@Flieder)

Sorry wegen der falschen Unterlegung der Zitate :redhead:
Flieder

AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2007 10:05
 Kuno
(@kuno)
Rege dabei Registriert

Hallo Flieder,

So mal eben abholen und so mal eben Montags wieder bringen?

Genau, du hast es erfasst.

Oft scheitert es doch schon daran, das die Besuchswochenenden nicht Montags morgens enden, sondern Sonntags abends

Und genau deshalb gleich bis Montag vereinbaren und das Kind zum Kiga oder Schule bringen.

THEORIE:
e-mail schreiben, Einwurfeinschreiben, SMS senden, etc ist ne gute Möglichkeit.

PRAXIS:
Haben genau diese Wege gewählt. Die KM reagiert auf keine Nachrichten.

Also ich denk, hab meiner KM nichts mehr zu sagen und sollte es doch etwas gebe worüber ich sie benachrichtigen muss so ist es ihr Problem ob sie reagiert.

Kuno

Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2007 11:56
(@Flieder)

Guten Morgen

@ Kuno:
Bei uns ist es ähnlich. Wir halten auch kein Kaffeekränzchen mit der KM. Aber wie schon gesagt geht es um zwei Kinder und wenn die Umgangskontakte nicht funktionieren, biste halt eben gezwungen KONTAKT aufzunehmen  😡 ob man will oder nicht. Schließlich möchte der KV schon gerne seine Kinder regelmäßig sehen.
ERGO: Tuste nichts siehste nichts.
ALTERNATIVE: Bittest jedesmal deinen RA ein Schreiben aufzusetzten? :dagegen:  Hier fehlt einem die finanzielle Basis.

LG
Flieder

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2007 09:55
(@ziegaus)

jedes Mal wenn ich die Kinder zurückbringe, schreit meine Ex wie bekloppt und hysterisch auf der Strasse rum, was ich für ein Schwein sei und wie ich Sie hätte sitzen lassen und zahlen würd ich ja auch nicht ...  und und und

Hallo,

bei mir ist über den Umgangspfleger in Zusammenarbeit mit dem FG vereinbart, wenn ich den Bub abhole kommt er grundsätzlich allein zum Fahrzeug. Mit seinen acht Jahren kann er das auch schon und wenn es mal etwas schwereres zu tragen gibt sagt er mir, dass an der Haustür eine Tasche steht die mit muss.

Sollten Ausbrüche vorkommen, ich zeichne jede Abholung mit einem MP3-Player auf, will das FG der KM Auflagen verpassen, da sie sich im Gerichtssaal auch schon einmal daneben benommen hat.

W.Z.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2007 11:03