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jahrelanges Umgangsrecht verweigern /Zweiter Wohnsitz

 
(@daddy2412)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich habe ein Riesenproblem mit der Mutter meines Sohnes........Zur Vorgeschichte:
Wir waren nie verheiratet und auch nur noch kurz zusammen nach der Geburt unseres gemeinsamen Kindes...(sie hat mich verlassen)...... Ich bin immer meiner Unterhaltpflicht über den Satz hinaus nachgekommen und bezahle sogar noch den hälftigen Kindergarten; in Zahlen also 200,-- Unterhalt (statt 192,--) und 42,-- Kiga (den ich normalerweise ja auch net bezahlen müsste, aber ich tue es halt für mein Kind), desweiteren habe ich seit Geburt ein sehr ausgedehntes Umgangsrecht sprich Montags, Mittwochs und JEDES Wochenende ist mein Kind bei mir; ich bezahle die Klamotten und natürlich auch andere diverse Dinge.......jetzt ist folgendes Problem........im Juli kommt die neue DD-Tabelle (sie hat es mich gestern wissen lassen) und ich bin nicht mehr länger gewillt über Satz zu bezahlen und ab August fällt auch der Kiga weg........Ich habe ihr dieses auch so gesagt und sie meinte nur so nach dem Motto: Wenn Du nicht das zahlst was ich mir vorstelle, mache ich Dir das Umgangsrecht streitig....soll also heissen: ich würde mein Kind nur noch alle 14 Tage sehen.....
Kann Sie das so einfach machen??? Nur weil ich nicht mehr nach ihrer Pfeife tanzen möchte finanziell, mir mein Kind entziehen??? Ich habe richtig Angst davor und das weiss sie ganz genau und nutzt es für ihre Belange ziemlich aus.......ich hole mein Kind so oft es geht, da sie es nach mir in den letzten 5 Jahren doch auf 6 weitere "Lebensgefährten" gebracht hat.......ich habe schon ewig eine feste Partnerin und wir versuchen halt so oft es geht das Kind zu holen, damit es von dem Lebenswandel nicht allzuviel mitbekommt! Wir haben auch das gemeinsame Sorgerecht.....! Sie ist ein sehr lebenslustiger Mensch und ein Kind von 5 hindert da ja doch und deswegen war es ihr eigentlich immer nicht ungegelegen, daß ich unser Kind so oft habe.....sie würde sich also ins eigene Fleisch schneiden; aber wenn es um die Kohle geht (selbst nur 1,--) wird sie zum :phantom:
Was kann ich machen? Würde sie damit wirklich durchkommen?

Ich hoffe auf Eure Ratschläge und Meinungen....

Vielen lieben Dank vorab
Daddy2412

P.S. Hab noch ne wichige Frage vergessen: Welche Vor,-oder Nachteile hat es für Mutter oder Vater das Kind als zweiten Wohnsitz bei mir anzumelden?

[Editiert am 2/5/2005 von Daddy2412]

[Editiert am 2/5/2005 von Daddy2412]

[Editiert am 2/5/2005 von Daddy2412]

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.05.2005 11:53
(@PhoeniX)

Hallo Daddy2412

Das Einstellen von Zahlungen (egal welcher Natur) enden oft mit Umgangsboycott.

Es gibt nur 2 Möglichkeiten: Entweder weiter brav zahlen oder es riskieren.

Da das Kind eh seit Jahren (wie du schriebst) zu 50% oder mehr bei dir ist hättest du evtl. sogar die Chance ein Wechselmodell zu bekommen. 14 tägig ist keine Regel, sondern eine oft praktizierte Zeitspanne.

Auch könntest du dir mal überlegen ob du einen Antrag auf übertragung des ABR (Aufenthaltsbestimmungsrechts NICHT Sorgerecht) auf deine Person übertragen lässt. Laß dir doch mal einen Termin beim Jugendamt geben für ein Gespräch und bitte um Hilfe. (hierfür solltest du vorher >hier< mal reinschauen.

Da du auch SGR hast würde ich nen Zweitwohnsitz des Kindes auf jeden Fall bei dir anmelden. Nachteile sind mir nicht bekannt. Vorteile: Du könntest evtl Wohngeld bekommen etc. Auch ist das Kind schon mal bei dir gemeldet.

MFG

PhoeniX

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2005 20:00
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Also erstmal finde ich da deine Einstellung und das du der KM da reichlich finanziell unter die Arme greifst sehr "lobenswert" !!

Denn ehrlich gesagt finde ich doch das der KU zwar auf der einen Seite viel ist, aber auf der anderen wiederum auch wenig .. denn Kinder kosten nun wirklich recht viel Geld ..

Von daher ist es doch echt klasse und fair der KM gegenüber, sofern du überhaupt auch wirklich die Möglichkeit hast sie da so zu unterstützen .. wobei so wie du es schilderst das auch sehr schnell seine Schattenseiten haben kann ...

Aber dazu gleich ..

Denn mich irritiert deine beiden Topics etwas.

In dem Topic "Teilen der Einkommenssteuer 2004"

Schilderst du deine Geschichte so das du von deiner Frau seit Sommer getrennt lebst..
... hier wiederum schreibst du

Wir waren nie verheiratet und auch nur noch kurz zusammen nach der Geburt unseres gemeinsamen Kindes

und

da sie es nach mir in den letzten 5 Jahren

.. dadurch gehe ich jetzt mal davon aus das euer gemeinsames Kind um 5 Jahre alt ist u ihr seit 5 Jahren getrennt seit..u du schreibst ja auch das der sohn 5 ist

Dort im anderen Topic schreibst du

.....und hat natürlich auch noch die Kinder vorsorgt

.. also hast du nicht ein Kind sondern mehrer??

Hier wiedrum dann

.......ich habe schon ewig eine feste Partnerin und wir versuchen halt so oft es geht das Kind zu holen,

Hm..finde ich alles etwas widersprüchlich, oder ich versteh da jetzt was wirklich nciht .. aber einiges wiederspricht sich da ja doch deutlich finde ich, einmal hast du einkind u bist lange getrennt und hast lange schon eine feste Partnerin , beim anderen bist du grad erst getrennt und hast eigentlich mehrere Kinder u warst verheiratet (zumindest sprichst du von deiner "Frau").. :question: :question:


Nun aber weiter erstmal zu den hier geschilderten Problemen ..

So wie das klingt scheint die KM sich sehr an die finaziellen Unterstützungen gewöhnt zu sein... was ihr dann wohl auch einen guten Lebenswandel wie du ihn beschreibst ermöglicht und nun weiß sie das der KU erhöht werden muß, insofern hat sie damit recht und dem Kind steht das auch vollkommen zu .. da wirst du wohl nichts dran ändern können ...

Aber, du mußt diese anderen Dinge wie den Kiga zu zaheln und neue Bekleidung zu kaufen eben nicht leisten .. wenn du es kanst warum nicht, aber müssen mußt du nicht, darauf würde ich nämlich auch einmal die KM aufmerksam machen , dennoch wirst du den höheren KU leisten müssen, da wird kein wirklicher Weg drumherum gehen ..
Wovon lebt den die KM weiterhin, bekommt sie Unterhalt von dir? Dürfte ja ansich nicht sien, wenn ihr nicht verheiratet ward u ihr nun dann über 5 J. getrennt seit ..

.......ich hole mein Kind so oft es geht, da sie es nach mir in den letzten 5 Jahren doch auf 6 weitere "Lebensgefährten" gebracht hat.......ich habe schon ewig eine feste Partnerin und wir versuchen halt so oft es geht das Kind zu holen, damit es von dem Lebenswandel nicht allzuviel mitbekommt! Wir haben auch das gemeinsame Sorgerecht.....! Sie ist ein sehr lebenslustiger Mensch und ein Kind von 5 hindert da ja doch und deswegen war es ihr eigentlich immer nicht ungegelegen, daß ich unser Kind so oft habe.....sie würde sich also ins eigene Fleisch schneiden; aber wenn es um die Kohle

Und auch hast du auch evtl schon mal dann darüber nachgedacht wenn dein sohn schon so oft bei dir ist ob er nicht evtl zu euch wechseln könnte?
Auch weil der "Lebenswandel evtl nicht so förderlich ist evtl. für euer Kind?

Und wenn es ihr schon eh gelegen ist, das du euren Sohn oft nimmst, wird sie dir vermutlich eher nur mit dem boykott drohen um ihre Forderung umzusetzen, aber umgekehrt würde wie du schon selber sagst sie sich vermutlich ins eigene Fleisch schneiden ..

Lass dich da also nicht unter Druck setzen erstmal von ihr, sprich mit ihr, und zahle ihr dann eben ab 01.07 den erhöhten KU u notfalls stellst du alle weitere Zahlungen eben ein .. denn auch bei dir wird es irgendwann finziell eben nicht mehr gehen, noch extra Dinge zu finanzieren.. und es sieht schon so aus als wenn sie sich da versucht sich eher eine eigenen Vorteil zu verschaffen ..
Erkläre ihr das notfalls auch ..denn dich regelrecht zu erpressen kann es wohl wahrlich auch nicht sein ...
Notfalls gehe mit ihr zum JA und besprecht es dort ..

Nur sprich mit ihr und mach ihr deine Standpunkte und deine Situation auch klar ..

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2005 20:26
(@daddy2412)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

das Posting im Bezug auf Zusammenveranlagung von 2004 bezieht sich auf meine LG.....das Posting im Bezug auf Umgangsrecht betrifft mich selber...... dies nur zur Info!

Vielen lieben Dank für Eure Antworten

Gruß
Daddy2412

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.05.2005 17:03
(@daddy2412)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Phoenix,

habe bereits nach ihrer Unterschrift gefragt bzgl. zweiter Wohnsitz bei mir....sie unterschreibt es mir nicht da ich dadurch ja evtl. Vorteile haben könnte.....weisst Du, ob ich das übers JA oder über RA einfordern kann oder liegt es wirklich nur im Ermessen der Mutter das zu unterschreiben?

Lieben Gruß
Daddy2412

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.05.2005 17:05
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Daddy,

sie unterschreibt es mir nicht

Muss sie auch nicht. Du gehst zum Einwohnermeldeamt und machst das einfach.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2005 17:30
(@daddy2412)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

geht das denn so ohne weiteres ohne ihre Unterschrift? Kriegt sie keinen Bescheid darüber bzw. fragt das Amt da net weiter nach?

Lieben Gruß
Daddy2412

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.05.2005 17:51
(@PhoeniX)

Hallo Daddy2412

Es ist wie Deep schon sagte. Sie braucht nix unterschreiben. (vorrausgesetzt iht habt gemeinsames SGR) Auch kommt normalerweise keine Post zu ihr und wenn, was solls??? Es ist dein Recht und keine illegale Handlung.

Und Fragen vom Amt brauchst du a) nicht beantworten und b) ist das heute (leider) so normal, das sie meißtens nicht mal gestellt werden.

MFG

PhoeniX

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2005 20:44