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Ist es ok, wenn der Lebensgefährte und nicht die Mutter den Umgang betreut?

 
(@vision)

Unser Fall - habe das alleinige Sorgerecht für 2 Jungs (7+9).
Mutter ist derzeit nicht zu sehr viel in der Lage weder körperlich noch psychisch.
D.h. sie ist seit fast 1 Jahr krank (geschrieben) - kann keiner Arbeit nachgehen - auch nicht Stundenweise.
Mehrfach für Wochen in stationärer Behandlung in einer Psychosomatischen Klinik.

Wenn Umgang erfolgt- leistet dies fast vollständig ihr Lebensgefährte (sie hatte wieder geheiratet - sich vom nächsten Mann getrennt und hat jetzt wieder einen Lebensgefährten).

Kidz kommen dann, fast nicht raus, da sie (Kindesmutter) dies körperlich nicht schafft. Dazu müssen die Kidz dort Arbeiten übernehmen (was grundsätzlich keine schlimme Sache ist) - vermutlich weil sie dies ebenfalls nicht schafft.

Spannend wird es dann, wenn es um die Aufsichtspflicht geht. Im Sommer wird dann schwimmen geplant (in offenen Gewässern)
- doch wer soll die Kinder handeln, wenn mal eines nach rechts und eines nach links schwimmt oder die Kraft ausgeht.
Der Lebensgefährte ist auch schon etwas älter.
Generell wird auch mit den Kinder etwas geschludert - wie z. B. Autofahrten ohne Kindersitze etc.

Muss ich meine Kinder zu Umgang lassen - den der Lebensgefährte der Mutter betreut - weil sie es nicht kann?

Gibt es Tipps dazu - danke für Ideen!

Näheres auch noch in meinem nächsten Bereich - in dem ich Hilfe brauchen kann.

Gruss
Dieter

Zitat
Geschrieben : 22.02.2011 12:57
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Dieter,

grundsätzlich: Was in der Umgangszeit geschieht, ist Sache des Umgangselternteils; jedenfalls so lange keine Gefahr für die Kinder davon ausgeht.

Daher, um deine Frage aus der Überschrift zu beantworten: Ja, es ist völlig okay. Im übrigen hilft es in diesem ganz konkreten Fall auch, wenn du bitte mal deinen Kopf einschaltest - denn was wäre die Alternative, wenn der LG sich nicht kümmern würde? Du schreibst ja selbst, "Mutter ist derzeit nicht zu sehr viel in der Lage weder körperlich noch psychisch". Ich verstehe das so, dass sie derzeit nicht in der Lage ist, ein Umgangswochenende aus eigener Kraft zu stemmen. Was wäre somit die naheliegende Folge, wenn der LG sich nicht kümmern würde? Bingo - die Kinder sehen ihre Mutter praktisch gar nicht mehr. Und das kann's ja nun auch nicht sein ... ;-(

Was die Autokindersitze betrifft, da sind wir jetzt allerdings bei dem Punkt "so lange keine Gefahr für die Kinder davon ausgeht". In welcher Weise hast du KM (und ggf. auch LG) darauf angesprochen, und wie war die Reaktion darauf? Übrigens, es soll durchaus schon Eltern gegeben haben, die in vergleichbaren Fällen dem anderen Elternteil die eigenen Kindersitze für die Umgangszeit überlassen haben ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

P.S. kann es sein, dass du mit deiner Ex noch die ein oder andere größere Rechnung offen hast?

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2011 13:30
(@vision)

Rechn. sind meinerseits zu größten Teilen gerechnet und bezahlt - aber ich habe Erfahrungen o. nennen wir es Erfahrungswerte
die ich nicht ausschalten will.

Der Rest ist mir zu plump - natürlich steht das Angebot der Ki.Sitze.

Umgang wurde überhaupt erst möglich durch mein zutun und tun - bei einer Mutter, die das alles nicht interessierte.
Daher ist dein Hinweis deplaziert und trifft nicht.

Und  ja ich denke und ja  es ist gut, dass der akt. Lebenspartner da ist.......aber ich denke auch weiter.....

Schade.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2011 15:03
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Muss ich meine Kinder zu Umgang lassen - den der Lebensgefährte der Mutter betreut - weil sie es nicht kann?

Gibt es Tipps dazu - danke für Ideen!

[...]

Der Rest ist mir zu plump

nachdem hier wohl eher Wunschantworten statt Kritik und Nachdenken gefragt sind: Diese Antworten gibt es - mit geringfügig umgekehrten Vorzeichen - eher in Foren wie brigitte.de.

vatersein.de ist bekannt für die Maxime "allen Kindern beide Eltern". Wobei eine halbwegs objektive Beurteilung der erzieherischen und menschlichen Fähigkeiten des einen Ex-Partners ausdrücklich nicht Sache des jeweils anderen Ex-Partners ist; auf der Basis offener Rechnungen und Dritthand-Informationen werden aus harmlosen Mücken bekanntlich sehr schnell gefährliche Elefanten...

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2011 17:25
(@jenpa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Dieter

Was die KM wie in der UG -Zeit mit den Kindern macht liegt ganz in ihrem Ermessen.Ob nun der neue LP oder die
Tante auf die KIds aufpasst ist völlig egal. 

jenpa

..dem Kind beide Eltern

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2011 14:21
(@vision)

Danke für den Tipp mit brigitte.de  -  betont auch die weibliche Seite in mir.

Ihr seid euch einig - habt mich durchschaut und alles verstanden - Glückwunsch.

Vielen Dank für die Infos und Hilfe.
D.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2011 19:04