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Informationen über Aufenthaltsort der Tochter

 
(@max076)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

ich habe eine allgemeine Frage.

Beiderseitiges Sorgerecht. Bislang keine Probleme.

Gehe ich recht in der Annahme, daß jeder zu jedem Zeitpunkt wissen darf, wo sich das gemeinsame Kind aufhält ?
Damit ist nicht gemeint, was mit dem Kind in jeder Stunde unternommen wird.

Mir geht es um längere Abwesenheiten, wie z.b. Urlaub, Kur ?

Ist es auch richtig, daß der betreuende Elternteil dem anderen von sich aus (!) mitteilen muss, wenn sich eine bedeutende (!) Änderung im Aufenthaltsort ergibt, wie z.b. die erwähnte Kur oder ein Urlaub ?

Meiner Meinung nach kann es nicht sein, daß man von sich aus Informationen nachlaufen muss, vor allem, wenn der andere mit diesen sparsam umgeht oder erst gar nicht sagt.

Danke für einen Hinweis.

Max

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.12.2008 19:49
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

eine Verpflichtung ließe sich sehr abstakt aus >§ 1684 Abs. 2 BGB< ableiten. Mehr als eine moralische Verpflichtung lässt sich im realen Leben nicht konstruieren.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2008 20:07
(@max076)
Zeigt sich öfters Registriert

na ja, ich weiß nicht....

....wenn ein Elternteil nicht weiß oder erfährt, wo sich die Tochter 6 Wochen lang aufhält....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.12.2008 20:08
(@marina-k)
Rege dabei Registriert

Hallo Max !

So hart das auch klingen mag, eine vorauseilende Auskunftspflicht
besteht meines Wissens nicht. Es geht Dich und das ist nicht böse
gemeint, nichts an.

Das Problem scheint wie in vielen Fällen zu sein, daß keine gute
Gesprächsbasis zwischen Dir und deiner Ex besteht und ihr nur
miteinander redet wenn es unbedingt sein muss.

Andererseits kann es doch egal sein, ob sich Dein Kind beispiels-
weise 10 Wochen in der Südsee aufhält, wenn sie pünktlich zum
Umgangstermin abholbereit auf der Matte steht.

Wenn also der Umgang dadurch nicht beeinträchtigt ist, macht es
wenig Sinn ein Fass aufzumachen nur weil die Ex die persönliche
Sichtweise nicht teilt.

LG Marina

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2009 21:07
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Mad Max,
wo ist der Mehrwert der Kenntnis?

Also ich berichte meiner Ex bei der Übergabe, was wir gemacht haben. Nicht, damit sie es weiß, sondern, damit mein Sohn mitbekommt, dass er keine Geheimnisse zu machen braucht.

Sie sagt mir auch nix, obwohl sie in der Erziehungsberatung die gleiche Empfehlung bekam. Manchmal ist es vielleicht schwer über den Tellerrand zu schauen.

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2009 21:16