Information des Kin...
 
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Information des Kindes, warum ich verzichte?

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(@herbertmf)
Rege dabei Registriert

Ich habe ein geregeltes Umgangsrecht (alle 14 Tage die Wochenenden, die erste Hälfte der Ferien, den 2. der hohen Feiertage) abgesegnet vom OLG.
Das Kind ist gerne bei mir, liebt mich (Tochter, 11 Jahre)
Die Mutter torpediert das Umgangsrecht wo sie nur kann.
z.B. mein Geburtstag lag an einem Wochenende, an dem die Kleine eigentlich bei mir sein sollte. Die Mutter, nein, nächstes Wochenende.
Sie hat keine Wochenendtermine, ich sehr wohl. Ich habe auf Monate hinaus alles so geplant, dass ich an den Besuchswochenenden frei habe. Das wird einfach umgeworfen, Grund und Rechtlos. Mein Anwalt schreibt an das Gericht, so gehts nicht, will ein Zwangsgeld festsetzen lassen. Nach 7 Wochen hat er noch nicht mal eine Eingasggbestätigung des Gerichtes. Ich werde von der Mutter mit Klagen überhäuft u.s.w. Bosheit pur.

Ich will das Kind aus deisem Loyalitätskonflikt herausnehmen und habe deshalb auf mein Umgansrecht verzichtet. Kaukasischer Kreidekreis lässt grüßen...

Jetzt wird die Mutter der Kleinen erzählen: "Siehts Du, Dein Papa will Dich gar nicht mehr."

Ich habe jetzt überlegt, ihr einen Brief zu schreiben (dem Kind) und ihr so gut es geht, zu erklären, dass ich sie über alles in der Welt liebe und immer an sie denke werde und sie jederzeit, wenn sie will, zu mir kann. Ich will ihr diesen Brief entweder selber geben, nach der Schule, oder durch eine gemeinsame Freundin geben lassen.

Mich interessiert Eure Meinung:
Schreiben oder nicht?
Selber geben oder geben lassen?
Darf ich das überhaupt?

Meine Gedanken sind sehr durcheinander. Wenn ich nur etwas sehe, das mich an mein Kind erinnert, fang ich an zu heulen. Zu besonders klugen Gedanken bin ich wohl im Augenblick nicht fähig, deshalb würde mich mal eine externe Meinung interessieren.

Gruss Herbert

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.01.2005 18:41
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Andere Fragen:

Warum verzichten?

Warum glaubst du das dein Kind einen Konflikt hat?

Was sagt dein Kind dazu das du es nicht mehr sehen willst, aus Ansgt, dass es einen Konflikt damit hat?

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2005 19:03
(@herbertmf)
Rege dabei Registriert

Ich sehe mein Kind sowieso nicht. Ich hab zwar das recht dazu, aber ich kann es nicht durchsetzen.

Das Kind wird von der Mutter schamlos belogen.
Klar, kann ich natürlich gut behaupten, die Mutter ist ja nicht in diesem Forum und kann sich verteidigen. Nimm die Antwort einfach mal als Wahr an.
Die Kleine sagte zu einer Bekannten, ich weiß gar nicht mehr, was ich glauben soll, was der Papa sagt oder was die Mama sagt.
Wohlgemerkt, es geht NICHT um verschiedene Ansichten zu einer Sache sondern um glasklare Unwahrheiten.
Das Kind ist von der Mutter abhängig, es lebt da und kommt nur zu bestimmten Zeiten zu mir.
Es ist, lt. Aussage von Fachleuten in einem tiefen Loyalitätskonflikt.
Ich kann nicht gegen eine alles plattwalzende Mutter an, die da Kind 90% der Zeit bei sich hat.

Kleines Beispiel:

Mutter hat Kindeserbschaft, 30.000 DM, die die Kleine von meiner Mutter erbte, veruntreut. Das ist mittlerweile rechtskräftig per Gericht festgestellt worden. Die Vermögenssorge wurde entzogen. dem Kind erzählt sie, der Papa hat Dein ganzes Geld für sich verbraucht. Was, bitte schön, soll ich einer 11-jährigen, die sich auch noch wie Oskar Mazzenrath hinter dem Kleinkindsein versteckt, auf sowas sagen????
Eine Gerichtsurkunde zeigen? Wo die Mama doch ganz was anderes sagt?
Und das ist ja nur eines der Dinge.
Sie hat Angst vor der Mutter. wenn sie bei mir ist, und das Telefon klingelt, fängt sie an, zu zittern: Das ist die Mama.
Klingelts an der Tür und wir frühstücken, versteckt sie sich unter dem Tisch.
So sind die Fakten. Für all das gibts mehrere Zeugen. Nützt aber nichts. Wir haben nicht das gemeinsame Sorgerecht. Ich habe einfach das falsche Geschlecht.

Und aus diesem Konflikt will ich das Kind raushalten. Das ist alles.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.01.2005 19:19
(@tabsel)
Nicht wegzudenken Registriert

Als Antwort auf das Gerede Du hättest das ganze Geld ausgegeben, hätt ich gesagt "Nein, das stimmt nicht"... die Kleine hätt schon nachgefragt, außer Ihr "genügt dies als Information... jajaja, gerade ICH red Scheißklug daher... 😉

Zum anderen: Ich kann Dich mehr als gut verstehen, der kaukasischen Kreidekreis war mein ständiger Begleiter... ich möchte Dich nur eins fragen: Nehmen wir an, Du hast ein Klasse Verhältnis zu Deinen Eltern, bist immer herzlich willkommen, fühlst Dich pudelwohl... Sie besuchen Dich oft und regelmäßig, sind aufgeweckte Menschen und unternehmen viel und haben auch immer was zu erzählen, drängen sich nicht auf, es einfach nur schön...

Und plötzlich melden sie sich nicht mehr... und Du verstehst nicht was los ist, und schon gar nicht verstehst Du, dass Deine Freundin/Frau da gar nicht mitfühlen kann, dass Dir das zusetzt, dass Du Dich um Deine Eltern sorgst, was ist nur passiert? Deine Freundin/Frau gibt Dir keinen halt, im Gegenteil, fängt an zu schimpfen und Dinge von Deinen Eltern zu erzählen, die Du tief in Dir drin gar nicht glauben kannst.

Und es ist niemand mehr da, der sagen könnte...: "Nein, stimmt nicht" und Deinen Gefühlen und Deiner Ahnung Ruhe gibt, wenn auch nur kurzzeitig bei nem Besuch auf Kaffee und Kuchen...

Du glaubst zwar Deiner Freundin nicht so recht, aber es ist ja auch nicht für immer, denn irgendwann ist das ja auch kein Gesprächsthema mehr, Du verdängst Deine Eltern immer mehr, denkst wieder an was anderes, machst Dir keine Sorgen mehr, glaubst Du vergißt...

Und irgendwann nach Jahren stehen sie vor Deiner Tür und lächeln... und Du bist sauer, dass sie sich irgendwann einfach nicht mehr gemeldet haben, aber das ist ja typisch, paßt auch genau auf die Erzählungen Deiner Freundin...

Chance verbockt...

Mach DU's besser!

Alles Gute :-))

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2005 19:35
(@andreadd)
Registriert

Hallo Herbert,

mein Mann hat auch einmal versucht, Ruhe in alles zu bekommen. Er hat der KM einen Brief geschrieben. Er hat ihr gesagt, dass er nicht mehr mit ihr streiten möchte, sonder Ruhe in alles bringen. Er hat sie gebeten, den Kontakt zuzulassen, wenn die Kinder danach fragen.
Ein halbes Jahr haben wir nichts gehört.

Da dann die Kommunion meines Stiefsohns anstand, hat er ihn nach der Schule besucht, um seinen Sohn nach seinen Wünschen zu fragen (auch im Auftrag der Verwandtschaft). Die KM war telefonisch informiert vorher.

Mein Stiefsohn ist meinem Mann total glücklich in die Arme gelaufen. Die Lehrerin stand daneben. Er hat immer wieder betont, wie sehr er Papa vermißt hat. Mein Mann hat dann gefragt, ob er Mama das denn nie gesagt hat. Mein Stiefsohn hat gesagt: Das habe ich mich nicht getraut. Mama hat gesagt, du willst mich nicht mehr, weil du keinen Bock hast, mit mir sonntags in die Kirche zu gehen.

Wir werden sowas nie wieder machen, weil wir inzwischen denken, der Vater kann die Kämpfe immer noch besser durchstehen als ein Kind. Eher stehen wir vergeblich vor der Tür und warten und wenn uns auch nur die Nachbarn sehen, gelegentlich. Meistens telefonieren Vater und Sohn aber inzwischen zwei Tage vor dem Umgangswochenende und sprechen sich ab. Aber den Eindruck "Papa will mich nicht" lassen wir nie wieder zu.

Liebe Grüße
Andrea

Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2005 19:38
(@herbertmf)
Rege dabei Registriert

So etwas hatte ich auch gemacht. Die Mutter war ausgezogen und hat mir den Umgang mit dem Kind absolut verhindert. Von der Einschulung hat sie mich mit einem Trick ferngehalten. Vom Kindsgerburtstag auch. Das Kind wolle mich nicht mehr sehen. eine Lüge, wie sich herausstellte. Das Jugendamt vermittelte eine Begegnung. das Kind wollte mich sehr wohl sehen. Ich begann, um meine Tochter zu kämpfen. Marginales Umgangsrecht, ein paar Stunden am Samstag. Ich erinnere mich an eine Nikolausfeier, als sich alles ein wenig herauszögerte und ich die Mutter anrief, ob wir eine halbe Stunde später kommen könnten. Nein, war die Antwort. Ich zog mit dem Kind ohne Geschenk ab um pünktlich zu sein.

Zu diesem Zeipunkt liefen 2 klagen meinerseits gegen die Mutter. ein mal Umgang, 1 mal auf rückzahlung eines Darlehens, das ich ihr gegeben hatte.

irgend wann mal schrieb ich ihr einen Brief, ob man denn nicht im Interesse des Kindes mal zu vernünftigen regelungen kommen könne. Nichts. Ich rief an. Wurde eine Stunde beschimpft, kein ergebnis. Hab wieder einen Brief geschrieben. Nichts Wieder angerufen, eine Stunde beschimpfen und dann, wenn Du alle Klagen zurückziehst, können wir drüber reden. Hab ich dann entgegen dem Raten meines Anwaltes gemacht. Die Mutter wie umgewandelt, ein nahezu freundschaftliches Verhältnis. Ich hatte fast jedes Wochenende das Kind, wenn sie ein Date hatte. Und das hatte sie recht oft. Ich hab eingekauft für sie. Ich habe das Kind 2 Jahre lang von der Schule abgeholt, Hausaufgaben mit ihm gemacht, es bekocht. gearbeitet habe ich nachts. kann ich als Selbständiger.
dann emhrten sich für mich die Verdachtsmomente, dass sie mal wieder ihrer Kaufsucht nachgibt. Ist meiner tochter ihr Geld noch da? Ja. wirklich? ja. Kann ich mal die Unterlagen sehen? Ja, muss ich erst aus dem Tresor holen. Nach 2 Monaten wieder eine NAchfrage, wann holstr Du denn mal....? Ja, mach ich bald, wenn ich mal Urlaub habe. Monate später: Jetzt hast Du Urlaub. Nicht wenn Du das willst...
Mir schwante übles. Ich habe Fristen gesetzt, angeboten, man könne über alles reden. Nichts. Ich zeige Dir das nicht. Basta. per zufall erfuhr ich, dass sie über mich hinter meinem Rücken herzieht: ein nützlicher Idiot. er macht was ich will. Als ich mal krankwar, kam der spruch, grinsend: Du wirst sabbelnd im Rollstuhl enden....
Irgendwann machte ich ernst und ging zur Rechtspflegerstelle wegen Auskunft nach dem Kindesvermögen.
Per Zufall erfuhr ich, dass mir das Kind dann nach den ferien entzogen wird, also nicht mehr jeden tag zu mir kommt, wie vorher. Gegen den erklärten Willen des Kindes.
Prozess um Umgang. ein teilsieg, also der regelumgang, aber nicht täglich, das bestimmt die Mutter. "Der Antragsteller verkennt, dass ein so weitgehendes Umgansgrecht einen pfleglichen Umgang der Eltern miteinander als Voraussetzung hat....." Ja toll, an mir liegts ja nicht. Die Mutter macht mich ständig nieder und dann ist der Ton zwischen uns schlecht und ich bekomme das Kind nicht.
Mittlerweile ist es rechtskräftig, dass das Kindesvermögen weg ist. Und sie entzieht mir einfach das Kind. Anwältin schreibt und seit Monaten gibts noch nicht mal eine eingansgsbestätigung des Familiengerichtes. Wir haben 3 mal das AKtenzeoichen angemahnt!!!!!
was, bitte schön, soll ich da noch machen?
Oh ja, ich habe selbstverständlich weiter meinen Umgang. Nur eben an den Wochenenden, wenn nicht kann.

Die Kleine ist absolut verunsichert, mama sagt so, Papa so. Von der Mutter ist sie abhängig, von mir nicht. Ich verzichte also auf mein Umgangsrecht und halte damit mein Kind aus diesem Streit raus. Aber ich würde ihm schon gerne noch einmal sagen, dass ich es liebe und es jederzeit, wenn es will, zu mir kann.

Ich habe einfach keine Chance gegen eine Mutter, die so ist. Sie ist wie in Junkie, sagte mir ein Psychologe. Schwerst kaufsüchtig. Sie ist brutal bis ins letzte. Die Kleine soll als zeugin herhalten gegen mich. Selbst der Richter sagte, er habe so etwas noch nie erlebt. Sie möge doch an das Kind denken. NEIN. war die Antwort. entzug des Sorgerechtes?? kann ich nur noch drüber lachen.

[Editiert am 27/1/2005 von sandgren]

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.01.2005 20:16
(@herbertmf)
Rege dabei Registriert

Nochwas im Nachgang: Meine Tochter ist sehr weich. Sie hat einer Freundin mal weinend gestanden, dass sie kreuzunglücklich drübe ist, sich nicht zu trauen, der Mama irgendwie zu widersprechen. Sie hat einfach Angst vor ihr. Sie traut sich nicht zu sagen, ich will zum Papa. Sie wird moralisch unter Druck gesetzt.
Wenn ihr mir das geschilderte so nicht glaubt, habe ich vollstes Verständnis dafür. selbst meine Lebensgefährtin hat zuerst bei sich gedacht, so kann das gar nicht sein, wie er das erzählt. Bis sie die tatsachen selbst erleben durfte, wir ich angschrien wurde, ernidrigt, meine Rechte mit Füßen getreten.
Meine Tochter könnte das glücklichste Kind der Welt sein, wenn die Mutter zu einem menschenwürdigen Umgang bereit wäre. Man muss doch persönliche Feindschaft trennen können vom Kindeswohl.

[Editiert am 27/1/2005 von HerbertMF]

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.01.2005 20:22
(@andreadd)
Registriert

Hallo Herbert,

wir haben keinen Grund, dir nicht zu glauben. Wir sitzen in einem vergleichbaren Boot.

Da kann man dir nur ganz fest die Daumen drücken, dass deine Sache bei Gericht möglichst flott weiter geht.

Liebe Grüße
Andrea

Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2005 20:50
(@herbertmf)
Rege dabei Registriert

Darf ich meiner Tochter eigentlich überhaupt einen Brief geben? Auf sie nach der Schule warten? Oder ist so was verboten?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.01.2005 21:08
(@tabsel)
Nicht wegzudenken Registriert

ist Umgangsvereitelung verboten?

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2005 21:17




(@herbertmf)
Rege dabei Registriert

Ich weiß es nicht.
Meine Anwältin und ich rennen jedenfalls vor eine Wand. Seit Anfang Dez. liegen dem Gericht schriftsätze vor mit der Bitte um Eilentscheidung. Wir bekamen noch nicht einmal eine Eingangsbestätigung, trotz zweimaliger Nachfrage. Ja, was soll man denn da noch machen? Ich kann Leute verstehen, die mit einem Gewehr in der Hand ein Gericht betreten oder irgend eine anderer Verzweiflungstat begehen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.01.2005 21:23
(@delphin)
Nicht wegzudenken Registriert

mach bloß keinen Quatsch..

Gruss Delphin

EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2005 21:38
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo Herbert,

Meine Gedanken sind sehr durcheinander. Wenn ich nur etwas sehe, das mich an mein Kind erinnert, fang ich an zu heulen. Zu besonders klugen Gedanken bin ich wohl im Augenblick nicht fähig

das ist verständlich. Ich glaube, es hat auch keiner etwas dagegen, wenn Du hier Dampf ablässt. Wenn genug "gedampft" kommen die bisherigen Meinungen in Deiner Sache hoffentlich als konstruktive Kritik bei Dir an.
Evtl. änderst Du Deine Entscheidung noch, evtl bleibst Du dabei.

Deshalb komme ich mal auf Deine Fragen im Ursprungsposting zurück. Kurz und knapp:

Schreiben oder nicht?

Ja!

Selber geben oder geben lassen?

Selber geben.

Darf ich das überhaupt?

Selbstverständlich. Du bist der Vater.

Es ist wichtig dem Kind zu vermitteln, dass es keinerlei Schuld an der Misere hat und geliebt wird.

Zum Aktenzeichen: Ist das ein neues Verfahren oder knüpft der Antrag an ein schon bestehendes an? Wenn neues Verfahren, dann würde ich persönlich zur Gerichtsstelle ins Geschäftszimmer gehen und den Eingang des Antrages bestätigen lassen. Dann erhältst Du auch das Aktenzeichen.

Gruss
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2005 22:36
(@PhoeniX)

Hallo HerbertMF

Seh das ganze doch mal anders herum. Du hast kein Umgangsrecht sondern deine Tochter. Und das willst du weckschmeißen nur weil die Mutter Streß macht???

Ich lese das du dein Kind liebst. Also gib nicht auf. Sei stark und rede darüber mit Freunden.
Schreibe dir den frust von der Seele oder bemühe einen Psychologen auch so was gibt Kraft. Aber um Himmels Willen gib nicht auf.

MFG

PhoeniX

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2005 22:42
(@herbertmf)
Rege dabei Registriert

Ich glaube, das ist ein neues.
Durch den ganzen Krampf gab es ja ein Umgansgrechtsverfahren. Da wurde mir eben der geregelter Umgang zugesprochen.
Um das Ganze dann ein wenig übersichtlicher zu machen, schlug ich vor, 2004 alle geraden Wochenenden ich, alle ungeraden die Mutter. Klappte einigermaßen, gab ein paar Ausrutscher aber ansonsten ging es.
am 10 Dez. schrieb ich die Mutter per email an, dass ja dann ab 2005 ich die ungeraden Wochenenden hätte und sie die geraden, da das Jahr ja ungerade aufhört und auch wieder anfängt. Außerdem bat ich sie, mich wegen Weihnachten mit mir in Verbindung zu setzen. Keine Reaktion. Also meine Anwältin ihren Anwalt angeschrieben. Die Weihnachtsferien wurden geregelt, kein Kommentar zu den Wochenenden.
Am 7. Januar hätte das Kind dann bei mir sein sollen. Ich habe dann auch Geburtstag. Hatte fest mit meinr Tochetr gerechnet, auch einen Tisch im Lieblingsrestaurant für uns bestellt.
Um 18 Uhr hätte ich sie holen wollen, um 14Uhr kam der Anruf: Glückwunsch! Ich sagte warum, wir sehen uns doch gleich. Völlig verunsichertes Kind, ich geb Dir Mama. Sofort Tiraden, es begann mit dem Satz: Da bist Du selber dran schuld, dass sie an Deinem Geburtstag nicht kommt..... Und so weiter. Meine Anwältin hat noch ihren angerufen, widerstrebend, weil der Mann unmöglich ist. Nichts, die Mutter geht nicht darauf ein. Ich weiß mittlerweile, dass nichts geplant war da, das Kind hat sich vor dem Fernseher gelangweilt.

Am nächsten Wochenende hatte ich Termine. Anruf um 18:30 Warum holst Du das Kind nicht ab? Dieses Wochenende hast Du sie, nächstes nicht. Basta!

Meine Wochenenden sind auf 3 Monate im Voraus verplant, das weiß die Mutter, eben die Wochenenden, die ich das Kind nicht habe. Die anderen halten meine Feundin und ich uns frei.

Als ich voriges Wochenende das Kind holen wollte, waren sie nicht zu Hause.

Wie gesagt, gegen so viel Bosheit kommt man nicht an. Ich verzichte auf mein Umgangsrecht, einfach weil ich das Kind aus dieser Zwickmühle heraushalten will. Denn die Maus steht immer dazwischen und daran geht sie kaputt.
Dieses Wochenende habe ich wieder in meinem Zweitjob Dienst.
Wird sie dann wieder dem Kind sagen: Siehts Du, Dein Papa will Dich gar nicht sehen.

Ich finde so verhalten kriminell.

Jeder, außer ihrem Anwalt wohl auch ( Ich habe ein wenig das Gefühl, dass der Gute ein wenig mehr ist, als nur ihr Anwalt, aber das kann ich nicht beweisen)

Nur anscheinend ist das alles nicht justitiabel. Das Jugendamt ist auch nur wenig Hilfe. Da kommend ann so Sprüche, wie : Die Mutter ist nicht in der Lage, mit Ihnen unvoreingenommen umzugehen. Ja, toll.

Nur mal ein Beispiel:
Das Kind bastelt voriges Jahr 8also2003) für die Mutter einen Kalender, richtig schön und liebevoll. Der wird nicht an die Wand gehängt, der verschwindet in der Schublade. Mir hats das Herz fast gebrochen. erzählt man das dem jugendamt, dann kommt, ja, die Mutter bringt das mit Ihnen in Beziehung und deshalb will sie es nicht sehen.
Die Mutter bringt auch dsa Kind mit mir in Beziehung und deshalb quält sie es, schickt es auf die Hauptschule, wo ich einen Platz für sie auf der Waldorfschule hatte (und auch bezahlt hätte) So ist das alles. Schlimm, sehr schlimm.
Und ich bin absolut ohnmächtig.

Sie können das gerichtlich durchsetzen..... wenn ich sowas höre, bekomm ich einen LAchkrampf.
Wie gesagt: mein einziges Recht, ist es, pünktlichst zu bezahlen. (O-Ton Mutter)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.01.2005 22:59
(@sandgren)

hy herbert,
sicher ist es frustrierend immer nur zu hören das man es bei gericht durchsetzen kann und anschliessend trotzdem nichts ändern zu können.
gebe trotzdem nicht auf den man(n) kann sich auf dauer durchsetzen!! 😉

es ist wichtig das du weiterhin versuchst den umgang wahrzunehmen,wenn die KM einen termin verlegt versuche ihn trotzdem zu halten,streiten kannst du später immer noch!

abgesehen davon wie sich das kind dabei fühlt wenn du den umgang nicht wahrnimmst wird man dir bei diesem verhalten irgendwann vorwerfen ( anwalt der KM,JA,gericht) das du ja gar kein interesse am kind hast sondern nur der KM das leben mit deinem verhalten schwermachen willst.

wenn der umgang so wie du schreibst geregelt und fixiert ist (olg) muss die KM sich daran halten.
einen antrag auf zwangsgeld hat dein RA ja schon gestellt.
da seither noch nichts geschehen ist sollte dein RA nochmals deutlich druck bei gericht machen und sich darauf berufen das die KM zum einen damit versucht dir das kind zu entfremden und zum anderen nach der einstellung kind gegen ware/unterhalt vorgeht.

meiner erfahrung nach reagieren richter auf soetwas dann ziemlich humorlos und machen der KM dann druck das sie den umgang einhält.

meine ex hat dieses spiel auch solange versucht bis sie dann einmal 500 euro zwangsgeld überweisen durfte,seither funktioniert der umgang zuverlässig! 😉

also nicht nachlassen und kopf hoch auch wenns schwer fällt!

gruss sandgren 😎

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2005 00:48
 AJA
(@aja)
Registriert

Hallo Herbert,

dass das eine sch... Situation ist, muss ich nicht sagen. Die Geschichte mit den geraden und ungeraden Wochenende kommt mir fast so vor, als hätte die Mutter nur darauf gewartet, um dir eins "reinzuwürgen". Ich musste erst den Kalender anschauen, um zu verstehen, was da abgelaufen ist. Ist eine Unterstellung - aber wie passend, dass ausgerechnet dein Geburtstag dann auf das erste "umgedrehte" Wochenende fiel.

Was den Anwalt angeht: solche Anwälte gibt es. Mein Ex hat so eine Anwältin. Der sagt man nach, dass sie kaputte Ehen noch kaputter machen kann. Sie kämpft was das Zeug hält, das Wohl der Kinder ist ihr sch... egal. Sie hatte ihm Ratschläge erteilt, wie er mich über den Tisch ziehen kann, dass sogar er selbst gesagt hat, dass ihm das zu weit ginge.

Ich verzichte auf mein Umgangsrecht, einfach weil ich das Kind aus dieser Zwickmühle heraushalten will. Denn die Maus steht immer dazwischen und daran geht sie kaputt.

Hier stellt sich mir die Frage nach dem kleineren Übel. Geht sie an der Zwickmühle kaputt, oder daran, dass ihr Vater sich zurück zieht?
Du hast irgendwo geschrieben, dass sie ihrer Freundin unter Tränen eingestand, dass sie sich nicht traut, sich ihrer Mutter zu widersetzen. Und jetzt lässt sie auch noch ihr Vater im Stich?
Tu ihr das nicht an!

Ich habe selbst eine elfjährige Tochter und ich weiss, dass Kinder in diesem Alter sich viele Gedanken in die richtige Richtung machen, aber auch vieles noch nicht begreifen können.

Wenn ich von meiner Tochter ausgehe - einen Rückzug könnte sie nicht verstehen.

Gruß AJA

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2005 01:18
(@herbertmf)
Rege dabei Registriert

Ich habe gerade eben Post bekommen: Ladung zu einem Termin am 21. 2.2005. Da geht es dann um den Eilantrag meiner Rechtsanwältin vom 14. Dezember 2004, in dem sie fordert, schnellstens und noch vor Weihnachten den Umgang festzusetzen. Die Zeit würde drängen. Danach hat sie 3 mal angemahnt, etwas schnell zu unternehmen, das letzte Schreiben war gestern und hat sich mit der Ladung überschnitten.
Man lasse es sich auf der Zunge zergehen: 21. 2. ist Termin.
Sowas kann man vergessen, das ist das allerletzte.

Ich schreib einfach mal das heutige schreiben meienr Anwältin ab.

Antrag auf festsetzung eines Zwangsgeldes gem § 33 FGG, hilfsweise auch die Durchführung eines vermittlungsverfahrens gem § 52a FGG Aktenz....

In der Sache XXXX ./. XXX
teilen wir mit, dass neuerlich dem Antrfagsteller am Wochenende vom 21. bis zum 23.01.05 das Umgangsrecht verweigert wurde.

Als der Kindsvater die Tochter xxxxx um 18 Uhr abholen wollte, war niemand in der Wohnung zugegen. Die WQohnung war unbeleuchtet, das Auto der Kindesmutter befand sich nicht auf dem üblichen Parkplatz. der Antragsteller war während der gesamten Zeit erreichbar. es sind keinerlei Anrufe angekommen.

Als der Antragsteller gegen 18:15 wieder zu Hause war, sandte er der Kindesmutter auf ihr Mobiltelefon (nummer) folgende SMS. "Habe um 18:00 Uhr versucht, (tochter) abzuholen. Bitte bring das Kind bis spätestens 19:30 bei mir vorbei. Gruß Herbert.!

Um 19:25 kam die Antwort:"Du hast Dich im Datum vertan. Dein Besuchswochenende war am 14. 01. und ist am 28.01.05."

eine Kooperation seitens der Kindesmutter bezüglich des Umgangsrechtes kann nicht festghestellt werden. Die Kindesmutter trägt ihre persönlichen Aversionen gegen den Kindsvater auf dem Rücken des Kindes aus. Bindungstoleranz ist bei der Kindsmutter nicht vorhanden.

Die Kindsmutter schreckt auch nicht zurück, den Kindesvater bei der Staatsanwaltschaft unberechtigterweise anzuschwärzen. Das entsprechende Ermittlungsverfahren wurde gem § 170 Abs. 2 StPo eingestellt.
Beweis: In kopie beigefügte einstellungsnachricht der Staatsanwaltschaft.

Die Kindesmutter schreckt auch nicht davor zurück, die Tochter xxxxxx im dem Prozess um Herausgabe des Hundes als zeugin auftreten zu lassen. die Entscheidung bezüglich der Vermögenssorge der Kindesmutter dürfte dem gericht geläufig sein. Wer hier erzieherische Defizite auweist, dürfte anhand der vorhandenen fakten auf der Hand liegen.

Dem bestreben der Kindesmutter, hier den Kontakt zum Kindesvater zu unterbinden, muss duch das gericht ein ende gesetz werden. Wie soll man ein Umgangsrecht durchführen mit einer Mutter, die noch nicht einmal bereit ist, hierüber zu reden, geschweige denn Telefonanrufe, Briefe oder ähnliches entgegenzunehmen. Die Kindsmutter hat offensichtlich nicht realisiert, dass es hier im erster Linie um das Interesse des kindes geht und nicht um ihre eighenen Aversionen. Sie instrumetalisiert das Kind. Das Wohl der Tochter ist ihr dabei vollkommen egal.

Gez Rechtsanwältin

So, und dann Termin am 21. Februar.

Noch Fragen?

Als Vater bin ich der A... , ein Zahldepp und sonst gar nichts.

Bin ein weinig in Eile, daher wohl ein Haufen Fehler. Ich bitte um Nachsicht!

bitte keine realen namen posten 😉

[Editiert am 28/1/2005 von sandgren]

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2005 13:21
(@herbertmf)
Rege dabei Registriert

An Phoenix:
Ich habe mit Psychologen gesproche: Die mutter ist in ihrer sucht wie ein junkie. es tritt nur nicht so offensichtlich gesellschaftlich relevant auf. sie ist ja gut gekleidet, gepflegt u.s.w. Man merkt es nicht. ich habe ja auch über 10 jahre gebraucht um alles in der ganzen tragweite zu erkennen.
Man muss nicht versuchen, das mit dem verstand zu verstehen, wie man ja z.B. drogensucht, alkoholiosmus, nikotinsucht verstehen kann. ist eine nichtstoffliche sucht, die nichtbefallene nicht nachvollziehen können, ist quasi wie in der kirche, du musst glauben....
ich selbst kann mich nicht in psych behandlung begeben, das hängt mit einem meiner jpbs zusammen. will ich hier nicht schreiben, kann ich dir, wenns dich interessiert, persönlich mitteilen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2005 13:26
(@skipper)
Rege dabei Registriert

Hallo Herbert,

ich möchte zum Loyalitätskonflikt nur anmerken, dass den alle Trennungskinder haben. Deine Tochter ist davon schwerer betroffen als andere Kinder, deren getrennte Eltern noch einigermassen miteinander umgehen können. Aber wie Du schon alleine in diesem Forum gelesen haben wirst, gibt es genug Kinder die in einer ähnlichen Situation wie deine Tochter stecken.
Trotzdem kämpfen alle Kinderseelen damit, denn sie alle wünschen sich im tiefsten Inneren, dass die Eltern wieder zusammen kommen würden, sie wieder in einer "heilen" Welt leben könnten. Der Loyalitätskonflikt wird immer da sein und da ändert auch eine Aufgabe des Umgangsrechts nichts daran. Das ist jetzt meine persönliche Meinung.

Was Deine Tochter am meisten braucht ist die Sicherheit und Gewissheit deiner uneingeschränkten Liebe und Fürsorge ihr gegenüber, ganz egal wie schwer und verzwickt die äusseren Umstände sein mögen, ganz egal wie unmöglich sich deine Ex verhält. Zeige ihr das, denn du bist für sie der Felsen in der Brandung, eine Sicherheit auf die sie immer zählen kann!

Was ich eigentlich sagen will, gebe dein Umgangsrecht nicht auf! Kämpfe darum, denn deine Tochter ist alt genug, um ein wenig zu verstehen, was Ausdrücke wie "Umgangsrecht"bedeuten könnten. Wenn du es aufgibst wird sie das automatisch damit gleichsetzen, dass Papa sie nicht mehr so lieb hat und das kann sie jetzt am wenigsten brauchen. Sie ist ein Kind und kann deine Intention dahinter nicht verstehen, der Loyalitätskonflikt bleibt sowieso erhalten, mit oder ohne Umgangsrecht.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2005 14:09




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