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immer wieder Probleme mit den Ferienregelungen

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(@dave78)
Schon was gesagt Registriert

Liebes Forum,

gerade habe ich mich hier neu registriert und hoffe, dass ich hier an der richtigen Adresse bin.

Ich lebe seit 2 Jahren getrennt, habe zwei Jungs im Alter von 5 und 7 Jahren und habe eine neue Partnerin. Die Scheidung ist beantragt, lässt aber leider noch auf sich warten.

Mein Problem ist, dass das Absprechen der Ferienregelungen jedes Mal ein Krampf ist. Die KM versucht immer, hier und da einen Tag mehr für sich rauszuschlagen, obwohl wir bei der Erziehungsberatung 50:50 vereinbarte hatten. Sie wollte die Kinder mehr als 50 % bei sich haben, konnte sich aber nicht durchsetzen und geht daher jetzt nicht mehr mit mir zu dieser Beratung.

Außerdem will sie die Kinder offenbar höchstens sechs Tage am Stück bei sich haben, so dass es schwierig für mich ist, auch mal länger zu verreisen.

Wir sind gerade bei der Verhandlung für die Winterferien und es geht schon wieder mehrmals hin und her - per E-Mail, daher dauert es auch sehr lange.

Ich würde das nun gerne übers Familiengericht klären lassen. Vermutlich würde das Gericht dann sagen, dass wir wieder zur Erziehungsberatung gehen müssen - das wäre in meinem Interesse. Wenn das Gericht das anordnet, müsste die KM wieder dort mit mir reden.

Einen Anwalt kann ich mir momentan schlecht leisten, daher würde ich das ohne Anwalt versuchen. Ich denke, bei diesem Thema kann nichts schief gehen, denn dass die Kinder 50:50 die Ferien bei den Eltern verbringen, ist ja unstrittig. Es geht mir nur darum, dass es nicht immer so ein ewiges Hin und Her ist und dass ich auch mal eine ganze Woche (oder später, wenn die Kinder älter sind, auch länger) verreisen kann.

Nun frage ich mich aber folgendes: Vor 2 Jahren, direkt nach der Trennung, hat das Jugendamt nach Düsseldorfer Tabelle festgelegt, wie viel Unterhalt ich für die Kinder zahlen muss. Für die KM habe ich anfangs ein paar Monate etwas gezahlt (wir hatten das unter uns geklärt). Seitdem zahle ich immer diesen Betrag, aber laut Düsseldorfer Tabelle müsste ich mittlerweile mehr zahlen, weil die Kinder älter geworden sind und weil der Betrag ja eh jedes Jahr erhöht wird.

Wir haben ein "erweitertes Umgangsmodell", die Kinder sind jeden Freitag von nachmittags bis Sonntag Morgen bei mir, außerdem an einem Tag in der Woche am Nachmittag.

Es besteht hier die bekannte Ungerechtigkeit, dass man (fast) immer 100 % zahlen muss, auch wenn die Kinder einen beträchtlichen Teil der Zeit gar nicht bei der KM sind.

Von daher finde ich es nur gerecht, dass ich seit einiger Zeit "zu wenig" Unterhalt zahle. Die Kinder fahren mit mir in Urlaub (mit der KM nie), haben bei mir ein eigenes Zimmer und bekommen auch sonst von allem nur das Beste, so lange ich es mir leisten kann.

Sorry für die lange Schilderung des Hintergrunds! Meine konkrete Frage ist: Könnte es rauskommen, dass ich "zu wenig" Unterhalt zahle, wenn ich mich wegen der Ferienregelung ans Gericht wende? Fordert dann das Gericht sofort die große Akte beim Jugendamt an und liest sich alles durch oder bearbeiten die das möglichst schnell und schicken uns (hoffentlich) zur EB?

Hat da vielleicht jemand Erfahrung oder gibt es womöglich sogar einen Juristen hier, der dazu etwas sagen kann?

Vielen Dank und viele Grüße
Dave

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.09.2020 14:13
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Hallo,

Dein Hauptproblem ist, dass der Umgang eigentlich gar nicht geregelt ist. Wenn ein echtes Wechselmodell gelebt wird, dann ist die Berechnung des KU anders als beim Residenzmodell. Selbst wenn nur ein erweiterter Umgang gelebt wird ist eine Herunterstufung um 1-2 1Stufen in der DDT möglich.

1. Deshalb muss verbindlich geklärt werden, welches Modell gelebt werden soll. Das impliziert dann wie der KU zu berechnen ist.
2. Ein Ferienumgang kann bei Kindern im Alter von 5 und 7 problemlos 14 Tage betragen. Es sollte aber auch hier eine feste Ferienregelung geben. Wenn zumindest eines der Kinder in die Schule geht wird sich der Umgang auch danach richten müssen.
3. Umgang auf Abruf geht gar nicht.

Mach einen Plan wie Du Dir den Umgang vorstellst, also echtes Wechselmodell (Wechsel aller .... Tage/Wochen) oder erweiterter Umgang (Wo aller 14 Tage plus .... Nachmittage unter der Woche), Ferienumgang (die erste oder zweite Hälfte der großen Ferien oder auch nur 14 Tage, sonstige Ferien), Feiertage und Geburtstage. Sowie eine Regelung für ausgefallenen Umgang.

Man kann versuchen, dass immer im Wechsel festzulegen, ich persönlich halte davon wenig, da es in aller Regel wieder zu Streit führt. Hier lieber etwas nachgeben und eine funktionierende Regelung haben. Den Kindern ist es in der Regel nicht so wichtig an bestimmten Tagen zu feiern solange es einen Ausgleich gibt und man halt doppelt feiern kann.
Deinen Vorschlag versuchst Du mit der KM abzusprechen, wenn das nicht funktioniert, dann geht es zunächst zum JA, um mit Hilfe des JA eine Einigung zu erzielen (das JA kann hier nur beraten), wenn das auch nichts bringt, dann bleibt nur der Gang zum Familiengericht.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2020 14:41
(@midnightwish)
Gehört zum Inventar Moderator

Von daher finde ich es nur gerecht, dass ich seit einiger Zeit "zu wenig" Unterhalt zahle.

Da wäre die Frage, ob das JA nur irgendwan ausgerechnet hat oder ob du auch einen Titel unterschrieben hast und wenn ja, ob der Titel statisch oder dynamisch ist.

In zweiterem Fall könnte jeder zeit die Differenz eingefordert und auch gepfändet werden.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2020 15:19
(@dave78)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Susi,

stimmt, eine generelle Regelung, die einfach für alle Ferien gilt, wäre sehr gut.

In Hamburg hat das Jugendamt die Beratung outgesourced an andere Träger. In unserem Fall ist die Erziehungsberatung (EB) der AWO zuständig. Das Jugendamt macht da selber nichts.

Da die KM nicht mehr zur EB gehen will, kann ich nur direkt zum Gericht gehen.

Ich zahle momentan 150 € weniger KU als nach aktueller DDT.

Wenn ich zum Gericht gehen würde, würde evtl. rauskommen, dass ich mehr zahlen müsste. Selbst, wenn ich wegen des erweiterten Umgangsmodells eine Stufe weniger zahlen müsste, müsste ich immer noch mehr zahlen als ich derzeit tue.

Daher ist meine Frage: Kann das zufällig rauskommen oder besteht die Gefahr nicht? Wenn nein, gehe ich so schnell wie möglich zum Gericht.

Danke!
Dave

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.09.2020 15:20
(@dave78)
Schon was gesagt Registriert

Da wäre die Frage, ob das JA nur irgendwan ausgerechnet hat oder ob du auch einen Titel unterschrieben hast und wenn ja, ob der Titel statisch oder dynamisch ist.

In zweiterem Fall könnte jeder zeit die Differenz eingefordert und auch gepfändet werden.

Das JA hat das lediglich ausgerechnet, einen Titel habe ich nicht unterschrieben. Das ging damals nicht übers Gericht, meine Ex hat sich lediglich ans JA gewendet.

Anfang des Jahres habe ich 600 € für Beratung bei einer Anwältin ausgegeben und die machte mich überhaupt erst darauf aufmerksam, dass ich eigentlich mittlerweile mehr zahlen müsste. Sie hat mir aber nicht nahegelegt, dass ich "freiwillig" mehr zahlen sollte, um eventuelle spätere Forderungen zu vermeiden.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.09.2020 15:25
(@der-frosch)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Dave
Wegen dem Rechtsanwalt geh doch einfach mal zu Deinem Amtsgericht auf die Rechtsantragsstelle. Dort wird nachgeschaut ob Du Anspruch auf einen Beratungsschein hast. Du brauchst dafür die letzte Gehaltsabrechnung, den Beleg über die Höhe der Mietzahlungen und die Belege über Versicherungen, die Unterhaltszahlungen und die Kosten für die Arbeit( Werbungskosten) und wenn Dir erhöhte Gesundheitskosten entstehen hierfür auch die Belege. Dann rechnen die dort nach und gegeben falls bekommst Du den Beratungsschein für einen Anwalt. Du kannst Dir auch schon mal mit Deinen Zahlen einen Überblick verschaffen mittels eines sogenannten VKH Rechner. Der Rechner hier auf dem Link ist recht ausführlich.  https://www.rfak.de/pkh_vkh_rechner.php

LG der Frosch

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2020 15:52
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
Gehört zum Inventar Moderator

Hallo Dave,

wenn du ein Umgangsverfahren anstrebst, dann geht es um den Umgang und nicht mehr und nicht weniger. Niemand fordert deine Akte an, um den Fall mal eben von Geburt bis heute auf Herz und Nieren zu prüfen.

Wenn deine Ex irgendwann meint, zu wenig Unterhalt zu bekommen und ihr euch nicht einigt, dann muss sie selbst ein Verfahren anstrengen und klären lassen, ob sie mehr Unterhalt zu bekommen hat oder ob nicht und falls ja, ab wann.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2020 16:10
(@dave78)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Dave
Wegen dem Rechtsanwalt geh doch einfach mal zu Deinem Amtsgericht auf die Rechtsantragsstelle. Dort wird nachgeschaut ob Du Anspruch auf einen Beratungsschein hast. Du brauchst dafür die letzte Gehaltsabrechnung, den Beleg über die Höhe der Mietzahlungen und die Belege über Versicherungen, die Unterhaltszahlungen und die Kosten für die Arbeit( Werbungskosten) und wenn Dir erhöhte Gesundheitskosten entstehen hierfür auch die Belege. Dann rechnen die dort nach und gegeben falls bekommst Du den Beratungsschein für einen Anwalt. Du kannst Dir auch schon mal mit Deinen Zahlen einen Überblick verschaffen mittels eines sogenannten VKH Rechner. Der Rechner hier auf dem Link ist recht ausführlich.  https://www.rfak.de/pkh_vkh_rechner.php

LG der Frosch

Das war ein sehr guter Tipp, danke! Ich wusste gar nicht, dass es auch Beratungshilfe gibt. Ich habe den Rechner, den du verlinkt hast, benutzt und es ist herausgekommen, dass ich keinen Anspruch darauf habe. Wäre meine Miete etwa 330 € höher oder würde ich etwa die gleiche Summe mehr an Unterhalt zahlen, hätte ich Anspruch. Die Sache ist also offenbar (leider) nicht knapp, so dass der Gang zum Amtsgericht wahrscheinlich auch nicht von Erfolg gekrönt wäre. Aber versuchen werde ich es vielleicht dennoch mal.

PKH/VKH stünde mir zu, aber die Verfahrenskosten (die ich auch über diese sehr hilfreich Seite erstmals erfahren habe - nochmals Danke!) bei Umgangsklagen betragen nur um die 523 € und somit käme die VKH in meinem Fall gar nicht zum Tragen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.09.2020 22:23
(@dave78)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Dave,

wenn du ein Umgangsverfahren anstrebst, dann geht es um den Umgang und nicht mehr und nicht weniger. Niemand fordert deine Akte an, um den Fall mal eben von Geburt bis heute auf Herz und Nieren zu prüfen.

Wenn deine Ex irgendwann meint, zu wenig Unterhalt zu bekommen und ihr euch nicht einigt, dann muss sie selbst ein Verfahren anstrengen und klären lassen, ob sie mehr Unterhalt zu bekommen hat oder ob nicht und falls ja, ab wann.

LG LBM

Prima, das ist letztlich genau das, was ich mir erhofft habe. Danke!

Es wurde mir auch schon von der EB gesagt, dass man normalerweise nicht nur wegen einer Kleinigkeit wie der Ferienregelung zum Gericht gehen sollte. Ich hoffe allerdings, dass das Gericht die Sache gar nicht weiter verhandeln würde, sondern uns verpflichten würde, die Angelegenheit bei der AWO (EB) zu klären.

Eigentlich hätte ich gerne ein echtes WM, allerdings scheue ich da eine Klage, weil ich mir erstens keinen Anwalt leisten kann und zweitens weil der Schuss nach hinten los gehen kann. Wer sagt mir, dass ich nicht an einE RichterIn gerate, der / die meint, dass die derzeitige Umgangsregelung (erweitertes Umgangsmodell) für die Kinder zum Wohle ist und dass ich mal schön zufrieden sein soll?

Außerdem wäre ein WM finanziell für mich wohl auch kein Vorteil, weil dann ja diese Quote gebildet wird. Da Madame ja nur noch einen Minijob hat während ich eine volle Stelle habe, vermute ich, dass ich dann vielleicht sogar mehr zahlen müsste. Von daher will ich mit einer Klage auf WM noch ein Weilchen warten.

Wir wohnen nur 100 Meter auseinander, die Kinder gehen hier direkt in der Nähe zur Schule. Vielleicht sind sie irgendwann von sich aus mehr bei mir, die KM kann ihnen ja nicht verbieten, die Wohnung zu verlassen und ich habe auch das ABR. Dass die derzeitige Regelung ungleich ist, ist den Kindern bereits klar. Besonders der Große kann schon dividieren und sagt selbst, dass die 7 Tage der Woche ungerecht aufgeteilt sind.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.09.2020 22:41
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Hallo,

wenn es ein echtes Wechselmodell ist, dann musst Du den vollen Unterhalt zahlen, aber die KM hat nur einen Anspruch auf die Hälfte davon (Ausgleichsanteil), die andere Hälfte steht nämlich Dir zu.  Dir würden außerdem 3/4 des KG (und nicht nur die Hälfte) zustehen. Finanziell sieht es da doch gar nicht so schlecht aus.
Möglich wäre bei einem Wechselmodell natürlich auch, dass das Einkommen der KM fiktiv hoch auf eine Vollzeitstelle hochgerechnet wird. Hier muss man dann aber erst einmal rechnen ob das für Dich von Vorteil ist.

Erweiterter Umgang ist mit Sicherheit im Interesse Deiner Ex, da sie dann nicht für den Unterhalt aufkommen muss und auch ihre Erwerbstätigkeit nicht ausweiten muss.
Es könnte ein Angebot sein auf das fiktive Arbeitseinkommen zu verzichten und nur mit Deinem Unterhalt zu rechnen, was bedeutet, dass sie die Hälfte des Unterhalts (hier ist dann der Unterhalt und nicht der Zahlbetrag gemeint) bekommt und Du 3/4 vom KG.

Wenn bisher praktisch ein Wechselmodell gelebt wurde, dann ist das vor Gericht ein gutes Argument. Selbst wenn es für das Wechselmodell am Ende nicht reicht, ist es einen Versuch wert es zu fordern.
Solange es nur um den Umgang und nicht den Unterhalt geht brauchst Du keinen Anwalt, erst in einem Unterhaltsverfahren besteht Anwaltszwang.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2020 01:50
(@totohh)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Dave

Zunächst: Ich halte ein WM für das Beste für die Kids. Insbesondere wenn die Logistik aufgrundder Wohnorte so easy wäre wie be8 Euch. Zum WM gehört natürlich mehr als nur die (annähernd) gleiche zeitliche Aufteilung zwischen beiden Elternteilen. Letztlich sollte auch eine gleichberechtigte Elternschaft gelebt werden.

Für Deinen Fall würde ich ggf zunächst ein taktisches Vorgehen empfehlen, vielleicht bewegt sich die KM. KU und Zahlungen würde ich nicht thematisieren, da es - so scheint es ja - bei Dir wenig Besserung gäbe (lass das aber die Profis hier nochmal genau rechnen). Ich würde der KM mitteilen, wenn ihr es nicht gemeinsam zu einer vernünftigen Ferienregelung schafft und - das würde ich ergänzen- auch das Wochenende bei Dir bis mindestens Sonntagabend (besser noch Montag früh) ausweitet , dann würdest Du alle Hebel in Bewegung setzen und ein echtes WM durchsetzen. Bei der KM müssten dann alle Alarmglocken angehen, weil sie - zumindestens auf dem Papier - dann keinen KU Anspruch mehr hat. Und mit der zeitlichen Ausweitung und einer Verlässlichkeit bist Du ja schon fast beim WM

Nur so meine Gedanken, gruß, toto 

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2020 10:23
(@dave78)
Schon was gesagt Registriert

Leute, ihr seid Klasse, vielen lieben Dank!

Eure Ideen geben mir sehr gute Impulse. Ich hatte heute leider keine Zeit, um ausführlich zu antworten, aber das hole ich die nächsten Tage nach. Lasse mir noch so lange alles durch den Kopf gehen.

Nur eins vorweg: Die KM ist stur wie eine Betonwand. Mit einer Klage habe ich bereits seit etwa einem halben Jahr mehrmals "gedroht" (es ist ja kein Angriff, ich würde sie ja nicht "verklagen", sondern ich würde "auf" etwas klagen) und sie bewegt sich keinen Millimeter. Ich kann von Glück sagen, dass sie offenbar nicht zu der Sorte gehört, die die Kinder in einer Nacht-und-Nebel-Aktion in einer andere Stadt entführt, um sie ganz für sich zu haben.

Ich komme einer Klage aber immer näher. Nur, auf was genau, das weiß ich noch nicht. Ich werde am Donnerstag mal beim Amtsgericht anrufen und mir erklären lassen, wie ich vorgehen müsste, wenn es zunächst nur um die Ferien ginge.

Nochmals DANKE!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.09.2020 22:20
(@inselreif)
Rege dabei Moderator

Hi Dave,

Du solltest Dir schon klar sein, was Du willst, wenn Du zum Amtsgericht gehst. Eine Beratung bekommst Du dort nicht, die Rechtsantragsstelle nimmt Deinen Antrag formgerecht auf und hilft vielleicht auch bei der einen oder anderen Formulierung aber Du musst wissen, was Du willst. Auch wenn Du einen Anwalt, mit VKH oder ohne, mit der Prozessführung beauftragst, kann der nicht hellsehen und Deine Wünsche durch irgendwelche unstimmigen Standards ersetzen.

Susi hat Dir weiter oben schon etwas zum Umgangsplan geschrieben. Hast Du inzwischen einen aufgestellt? Und bitte nicht auf Donnerstag warten und die Sache auf die Bank schieben, sondern jetzt handeln!

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2020 18:30
(@dave78)
Schon was gesagt Registriert

Einen schönen guten Abend zusammen,

habe heute beim Amtsgericht angerufen (geht nur donnerstags vom Timing her) und erfahren, dass ein Antragsschreiben und ein Vorschlag über eine Umgangsregelung keine bestimmte Form haben muss und dass ich es einfach ans Familiengericht schicken kann, bei dem auch unser Scheidungsantrag anhängig ist. Ich war mir nicht sicher, ob ich persönlich erscheinen muss - das ist nicht der Fall.

Das waren alles gute Nachrichten.

Ich habe mir inzwischen die Mustervereinbarung aus dem Downloadbereich dieses Forums runtergeladen und angefangen, diese anzupassen. Sie schicke ich dann ans Gericht als Vorschlag. Den Vorschlag werde ich wahrscheinlich nicht mehr der KM vorlegen, denn das wird garantiert nichts bringen außer endlosen Diskussionen (sie stellt sich immer dumm und wirft eine Nebelkerze nach der anderen) und Kompromisse kann sie eh nicht schließen. Die muss mal sehen, dass ich Nägel mit Köpfen mache. Ich habe mich vor 2 Jahren von ihr ordentlich übers Ohr ziehen lassen und habe lange immer das Gute in ihr sehen wollen. Mittlerweile habe ich einfach die Nase voll.

[...]. Ich würde der KM mitteilen, wenn ihr es nicht gemeinsam zu einer vernünftigen Ferienregelung schafft und - das würde ich ergänzen- auch das Wochenende bei Dir bis mindestens Sonntagabend (besser noch Montag früh) ausweitet , dann würdest Du alle Hebel in Bewegung setzen und ein echtes WM durchsetzen. [...]

Bisher habe ich die Kinder jeden Freitag von 15:00 bis Sonntag um 9:00. Du meinst, dass ich sie dann jeden Sonntag komplett (bis Montag früh) habe? Das wäre für mich zu viel, ich benötige den Sonntag auch mal zum Ausspannen und auch oft zum Arbeiten (bin ja Lehrer, muss hin und wieder Klassenarbeiten korrigieren).

Ich hätte gerne das paritätische WM und wir sind auch schon relativ nahe dran. Ich gehe zu den Elternabenden, habe Kontakt zu den Freunden der Kinder bzw. zu deren Eltern und einige Freunde treffen die Kinder sogar nur, wenn sie bei mir sind. Arztbesuche mache ich manchmal auch, Besorgungen sowieso. Wenn ich ihr keine Probleme mache, kommuniziert die KM mit mir sogar über alle möglichen kleineren und größeren Dinge des Alltags, die die Kinder betreffen. 

Allerdings weiß ich echt nicht, ob ich das WM momentan schon schaffen würde. Mein Job nimmt mich phasenweise sehr in Anspruch und meine Jungs tun das auch, wenn sie da sind. Sie sind aufgeweckt und sehr aktiv - rundum super, aber es strengt mich oft auch an. Ich habe kaum Zeit für irgendwas, wenn sie bei mir sind. Liegt natürlich auch an meinem Erziehungsstil. Manchmal gehen sie zu einem Freund nach nebenan, dann habe ich Zeit für den Haushalt usw. Wie das halt so ist.

Die Kinder sind auch nur teilweise in der Nachmittagsbetreuung, der kleine noch gar nicht. Er hat bis 13:00 Vorschule - so früh kann ich ihn gar nicht abholen aufgrund meines Stundenplans in diesem Schuljahr.

Ich denke, ich stelle jetzt erst Mal einen Antrag auf Regelung der Ferien und lasse das allgemeine Umgangsmodell außen vor.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.09.2020 00:32
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
Gehört zum Inventar Moderator

Sorry, wenn ich so ein Gejammer höre über Belastungen, mal ausspannen müssen und nicht wissen,  ob man ein Wechselmodell (!!) schafft, könnte ich mich als damals Alleinerziehende mit 40h Woche schreiend in die Ecke schmeißen!

Das ist nicht nur ein Schlag ins Gesicht aller Alleinerziehenden ohne kümmernden anderen Elternteil, sondern auch in das aller arbeitenden Väter, die sich gleichberechtigt kümmern wollen. Und so lange Männer mit deiner Einstellung weiter machen, wird das genau nämlich nichts werden.

Sorry für meine deutlichen Worte, aber überlege dir, ob du Vater mit allen Konsequenzen sein willst oder lieber Spaßhansel. Aber höre auf Rosinen zu picken.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2020 08:26
(@wasserfee)
Rege dabei Registriert

Ich kann mich da als berufstätige  Mutter 3er Kinder nur anschließen.
"Du musst dich mal erholen" 🤣
Ja nu, is eben nicht mit Kindern, nimm entweder den ganzen Kuchen oder lass es. Abe Rosinen picken ist nicht.
Und du willst ein WM? Das ist aber dann mit richtig kümmern, auf um kranke Kinder,...e eben Vater sein.

Mit diese Einstellung würdest du bei mir als KM auch auf Granit beißen.

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2020 08:36
(@totohh)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Dave.

Nun überraschst Du mich ein wenig. Du redest von WM, verlässliche Ferienaufteilung und Verantwortung für Deine Kinder. Und dann ist es Dir zu viel, den Wochenendumgang auf einschl. Sonntag (bis Mo Früh) auszudehnen, weil Du Zeit zum Ausspannen brauchst???

Meine zwei Vorschreiberinnen haben Recht!

Die Ausweitung des WE-Umgangs ist zwar nicht zwingend für die Umsetzung Deines eigentlichen Anliegens. Allerdings bist Du ohne die Ausweitung und mit dieser Einstellung mE noch recht weit von einem WM entfernt (was die Zeit und Deine Verantwortung betrifft)! Ich hoffe, Deine Argumentation mit der KM rund um die Ferienaufteilung ist schlüssiger (denn eigentlich hast Du da ja recht, aber vielleicht bockt sie ja, weil Du sie irgendwo sauer gefahren hast?...)

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2020 10:08
 SLAM
(@slam)
Zeigt sich öfters Registriert

Meine zwei Vorschreiberinnen haben Recht!

Ja, haben sie.

Eltern zu sein bedeutet Verzicht. Und zwar großen Verzicht. Im klassischen Modell beim Vater Verzicht auf Geld, und bei der Mutter Verzicht auf ein eigenes, selbstbestimmtes Leben. Es stehen nämlich stets die Bedürfnisse der Kinder im Vordergrund. Ob du schlafen musst, damit du im Job fit bist, interessiert einen 6-monatigen Säugling nicht die Bohne. Und dass man lieber zum Vereinsschwimmtraining geht, als im Elternabend zu sitzen, interessiert eine 11-Jährige Tochter und auch die Lehrer nicht mal am Rande.

Das WM balanciert das etwas aus.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2020 10:18
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrechte Moderator

Eltern zu sein bedeutet Verzicht. Und zwar großen Verzicht.

In meinen Augen definitiv NEIN, es bedeutet für-die-Kinder-da-sein ... mit allen Konsequenzen.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2020 10:27
(@celine)
Zeigt sich öfters Registriert

Du redest von WM, verlässliche Ferienaufteilung und Verantwortung für Deine Kinder. Und dann ist es Dir zu viel, den Wochenendumgang auf einschl. Sonntag (bis Mo Früh) auszudehnen, weil Du Zeit zum Ausspannen brauchst???

Hi,
hier im Forum bin ich immer wieder darüber überrascht, wie gering das Textverständnis doch ist. Ihr scheint meistens nur ganz oberflächlich zu lesen und daher rühren dann Missverständnisse wie dieses hier. Der TO selbst hat nie über das Wechselmodell geschrieben. Das haben ihm hier nur die Foristen in den Mund gelegt.
Konkret schrieb der TO:

„Mein Problem ist, dass das Absprechen der Ferienregelungen jedes Mal ein Krampf ist. Die KM versucht immer, hier und da einen Tag mehr für sich rauszuschlagen, obwohl wir bei der Erziehungsberatung 50:50 vereinbarte hatten.“

Der TO möchte also die F e r i e n zu 50%, nicht den Alltag.

@Dave78: Das Risiko bei der Sache ist nicht, dass die Thematik der zu geringeren Zahlung beim Umgangsverfahren aufgeworfen wird, sondern dass die Kindesmutter, wenn sie in einen Prozess gedrängt wird, ihrerseits einmal nachrechnet, wieviel Geld den Kindern tatsächlich zustünde, und dann ihrerseits tätig wird.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2020 11:36
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