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Ideen gesucht - Ausland und Umgang

 
(@mazzy)
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Hallo Ihr Lieben,
ich wende mich mal hilfesuchend an Euch, weil ich mit dem Forum hier gute Erfahrungen gemacht habe. Vielleicht hat ja irgendjemand eine Idee, wie wir damit umgehen können.
Also, Ich selbst bin Zweitfrau und habe mit meinem LG einen kleinen Sohn. Er hat eine Tochter, KM und er trennten sich schon in der Schwangerschaft, Tochter jetzt 3J. Vor einem Jahr drehte KM durch und vereitelte systematisch den Umgang (Tochter hätte Angst, sie müsse sie schützen  :knockout:) und zog dann 400 km weit weg. Trotz JA konnte erst wieder im November (nach 9 Monaten) Kontakt hergestellt werden. Erstmal mit begleitetem Umgang im Sinne des Kindes (Mutter ist sogar immer noch dabei, am Anfang war das ja verständlich aber jetzt?), wegen der Entfremdung... ;(
Das läuft jetzt also seit einiger Zeit und ein Ende ist nicht wirklich in Sicht...
Jetzt kommt aber die wirkliche Schwierigkeit: Mein LG muss wahrscheinlich ab September für ein knappes Jahr ins Ausland und zwar so weit weg, dass man nicht "mal eben" rüberfliegen kann. Besuche sind so alle zwei Monate drin (ungefähr). Was nun? Konkreter:
1. Wie kann man das der KM schonend beibringen? Erstmal mit dem JA sprechen und dann mit ihr?
2. Wie Kontakt halten? Es gibt zwar sowas wie Skype aber da die Kleine von solchem "Teufelszeug" fergehalten werden soll, wird das wohl schwierig. Ach ja und vom Telefonieren neulich hat sie angeblich Hautausschlag bekommen, woraufhin alle Telefonate gecancelled wurden. 
3. Wie danach in den Kontakt treten - doch gerichtlich vorgehen? (Nicht dass dann wieder kommt, wir würden uns nicht kümmern wollen...)

ihr seht schon, ganz schön schwierig das ganze, musste das mal loswerden
Alles Gute
Mazzy
PS: wir haben kein eingeklagtes Umgangsrecht, kein gemeinsames Sorgerecht

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.02.2007 14:40
(@PhoeniX)

Moin

Setzt eine schriftlcihe Umgangsvereinbarung auf, in dem die Zeit wärend des Auslandsaufenthaltes wie auch die Zeit danach regelt. Rückmeldung binnen 5 Tagen sollte verlangt werden dürfen. Dann ab via Einschreiben mit Rückschein damit zur Post. Sollte die EX innerhalb der gesetzten 5 Tagesfrist sich nicht zurückmelden ab zum AG und einen Antrag auf persönlichen Umgang stellen und die Umgangsvereinbarung mit einreichen.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2007 01:54