Ich möchte mein Kin...
 
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Ich möchte mein Kind betreuen und meine Verflossene aus der Wohnung haben !

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(@wedi)
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Sag mal Wedi, darf ich Dich mal direkt fragen, warum Du hier gerade eine 1A Kriegs-Einladung abgibst, bei der vermutlich der Vater sowieso den Kürzeren zieht?

Darfst du. 😉
Als Kriegserklärung sehe ich das nicht an.
Und warum sollte der Vater den Kürzeren ziehen?

Wenn das ABR nicht geklärt wird, wird über kurz oder lang das WM scheitern und hier wird in Kürze wieder ein Vater aufschlagen, der um sein Kind kämpfen muss.
Seine EX hat einen anderen und jetzt, wo die Welt so schön bunt ist, ist es Zeit zu reagieren, tut er das nicht, wird Sie es tun.

Boah, ich geh jetzt Baldrian nehmen.

Nehm ein Paar mehr und mach doch mal einen Vorschlag um dem aus den Weg zu gehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2012 11:59
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nehm ein Paar mehr und mach doch mal einen Vorschlag um dem aus den Weg zu gehen.

Ja, sie setzten sich zusammen, ggf. mit einem Mediator, arbeiten eine einige Lösung aus und wenn sie sich das "verbindlicher" machen wollen, investieren sie ein paar Euro in einen Notar und dokumentieren diese Einigung.

Der Trick am WM ist, dass man mit Einigung und Vertrauen arbeitet. Geht aber einer zum Gericht und stellt einen ABR-Antrag aus "Absicherungsgründen", muss er sich nicht wundern, wenn der andere Elternteil aus "Absicherungsgründen" einen Gegenantrag stellt. Der TO arbeitet Vollzeit und hat nach eigenen Worten nicht die Top-Voraussetzungen für eine Vollzeitbetreuung, während die KM "nur" studiert.

Um was wollen wir wetten, dass der TO bei der ABR-Frage den Kürzeren zieht?

Eine Lösung, in der zwei GSR-Elternteile sich ums ABR streiten und es einem übertragen wird, handelt es sich nicht mehr um gleichberechtigte Elternteile.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2012 12:06
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich sagte nicht, das sie sich ums ABR streiten sollen, sondern das er Ihr das schmackhaft machen sollte und gleichzeitig das WM leben sollten.
Das WM ist nun mal nicht gesetzlich vorgesehen und kann jederzeit von einem Elternteil geändert werden.
Um dem aus den Weg zu gehen, braucht es feste Regeln.

Wir alle wissen wie es läuft, wenn einer sich nicht an einem notarielen Vertrag halten möchte.

In meinem Fall war es damals ähnlich.
Hätte ich sofort Nägel mit Köpfen gemacht, davon bin ich überzeugt, hätte ich mir die letzten 10 Jahre ein schönes Leben mit meinen Kindern gemacht.

Anfangs war meine EX überaus großzügig was den Umgang anging.
Sie wollte auch erstmal mit Schmetterlingen im Bauch die neue Beziehung geniessen.
Als bei Ihr der Verstand einsetzte, hervorgerufen durch Einflüsterer, war sie mit Kindern verschwunden.

Worte sind in solchen Situationen nichts Wert.

Hatten wir nicht kürzlich einen Fall, bei dem das WM gelebt werden sollte und das sogar richterlich vereinbart wurde?
Was ist daraus geworden?

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2012 12:29
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

In Ergänzung:

Der Thread heisst:
Ich möchte mein Kind betreuen und meine Verflossene aus der Wohnung haben!

Ich gehe zu meinem Geschriebenen noch einen Schritt weiter.
Wenn sachliche Gespräche und Versuche sich zu einigen scheitern, würde ich sie vor die Tür setzen.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2012 12:43
(@midnightwish)
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Hi wedi,

gut dann setzt er sie vor die Tür und sie nimmt das Kind mit. Das wird ihr dann keiner verwehren. Oder sie nimmt es nicht gleich mit, sondern behält es nach dem Umgang einfach bei sich. Und schon haben wir ein handfestes Problem.

Dann bliebe ihm zur Vorsorge, dass er den Umgang verhindert oder sie das Kind nur unter seiner Aufsicht sehe ndarf. Und da wäre dann gleich das nächste Problem. Und wie schnell glaubst du würde ein Richter reagieren ,wenn eine KM bei ihm aufschlägt und über den nicht stattfindenden Umgang oder die Kontrolle durch den Ex klagt...

Wedi, Kampfgeist in allen Ehren. Aber in diesem Fall sind einvernehmlich Lösungen noch möglich.

Und ich fürchte, das, selbst wenn ihm das Gericht das ABR zuspricht, er das WM nichgt führen will, sondern dann seine "Macht" ausspielt und zu seiner gewollten 2/3 er, 1/3 sie Lösung übergeht. Und das ist nicht im Sinne des Kidnes.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2012 12:54
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Tina

Ich sage deswegen ja auch, das er mit Engelzungen mit ihr sprechen sollte.
Er selbst weiss am besten, wie er seine LG einschätzen muss.

Hält sie das, was sie verspricht?
Ist überhaupt eine Einigung möglich?

Und ich fürchte, das, selbst wenn ihm das Gericht das ABR zuspricht, er das WM nichgt führen will, sondern dann seine "Macht" ausspielt und zu seiner gewollten 2/3 er, 1/3 sie Lösung übergeht. Und das ist nicht im Sinne des Kidnes.

Davor ist keiner Sicher, ich gehe in diesem Fall aber mal davon aus, das Er sich an getroffene Vereinbarungen hält.

gut dann setzt er sie vor die Tür und sie nimmt das Kind mit. Das wird ihr dann keiner verwehren. Oder sie nimmt es nicht gleich mit, sondern behält es nach dem Umgang einfach bei sich. Und schon haben wir ein handfestes Problem.

Warum sollte sie das Kind mitnehmen?Sie kann doch zu Ihrem Neuen gehen und das Leben geniessen. 🙂

Um zu verhindern, das sie das Kind einfach so nach einem Umgang einbehält, sollte das ABR geregelt werden.

Wedi, Kampfgeist in allen Ehren. Aber in diesem Fall sind einvernehmlich Lösungen noch möglich.

Noch, das stimmt.Wenn aber bald nicht mehr und das befürchte ich, sollte man mit allen Mitteln versuchen um das Wohl des Kindes zu kämfen.
Und gerade weil in D. vorrangig den Müttern das ABR übertragen wird, sollte, wenn keine Einigung erziehlt werden kann, Er die Fakten schaffen und nicht abwarten bis Sie es tut.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2012 13:13
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wedi, er will diese Lösung doch hier schon lesbar nicht... weiter oben steht 2/3 und 1/3 und sobald sie verdient, will er KU.

Das ist kein WM auf Augenhöhe, da ist ganz klar zu sehen, dass er die Hoheit über das Kind behalten will. Punkt.

Und wenn er die KM rausschmeißt, ruft die die Polizei, behauptet, er sei gewalttätig geworden (eine Beule ist schnell produziert) und hat sie aus der Wohnung geschmissen und ihre kleine Tochter ist noch in der Gewalt des KV.

Die Nummer verliert er. Jedenfalls "so".

Gruß, LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2012 13:19
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Die Nummer verliert er. Jedenfalls "so".

Wenn wir ehrlich sind hat er doch schon verloren.

Als erstes seine Frau, die er noch sehr liebt und die seine ''Traumfrau'' ist.
Als zweites wird er sein Kind verlieren, denn, wenn keine Einigung erziehlt werden kann, wird(so wie schon viel gesehen und selber erfahren), die Mutter das Kind zu sich nehmen und auf Dauer wird er um jede Minute mit seinem Kind kämpfen müssen.

Er ist auf die ''Gutmütigkeit'' der Mutter angewiesen.

Wenn er sich allerdings auf die ''Kindesbesitzerschiene'' setzt, bin auch ich sehr erbost.
Davon gehe ich jetzt aber mal nicht aus, denn er schreibt auch, das ihm bewusst ist, das die Kleine auch die Mutter braucht.

Ich wiederhole nochmal, wenn keine Einigung erzielt werden kann, gibt es nur die harte Schiene.

Ja, der Gewaltsvorwurf ist ein übliches Übel, da hilft nur sich Zeugen nach Hause einzuladen.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2012 13:34
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Wedi,

nein, sie haben eine gute Ausgangsbasis, da die Mutter das WM will. Deshalb, schrieb Beppo schon irgendwo, sollte er dieses Angebot mit einer Kusshand im Kopf annehmen.

Umso länger das WM läuft, desto größer sind die Aussichten, es aufrecht zu erhalten. Besonders, wenn durch eine notarielle Einigung hinterlegt ist, dass es beide Eltern so wollen. ABR kann man immer noch beantragen, wenn ein Elternteil das WM aufkündigen will.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2012 13:45
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi LBM

Dann warten wir mal ab wie sich das ganze entwickelt.

Ich hoffe für die Tochter, das die beiden Erwachsenen das hinbekommen und das Up hier (positiv) berichten wird.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2012 14:00




(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.
Nach dem Dialog zw. LBM und Wedi, komme ich nochmal hierauf zurück:

Gespräch mit dem JA helfen um KM davon zu überzeugen, das es fürs Kind besser ist in dem gewohnten Umfeld aufzuwachsen.

Genau das würde ich nicht tun!!!!
Denn es ist ja wohl gerade die Befürchtung der KM, dass der KV einen "Vorteil" hat, wenn er in der Whg. bleibt.
Argumentation muss so sein, dass es den Kids vollkommen Wurscht ist, nur der zweifache Aufwand an Zeit und Geld für zweimal neue Wohnungssuche (Makler!) und Umzug muss ja nun nicht sein. Dann ist es nur noch die Kunst es so zu steuern, dass KM diejenige ist, die umzieht!

Und ich hatte den TO eigentlich so gelesen, dass er anfangs die Idee hatte, die überwiegende Betreuung zu bekommen uswusf. Aber ich hoffe Auch, dass unsere Argumente für das gleichberechtigte WM ihnüberzeugen, es nicht zu überreißen, denn das kann nach hinten losgehen! Problem - ich schrieb es bereits: Beim WM müssen die die beiden ET an einem Strang ziehen und sich einig sein. Und dann ist es auch egal, ob 50:50 oder 60:40 oder 52,75:47,25 oder oder oder

Gruß, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2012 15:40
 up
(@_up_)
Schon was gesagt Registriert

Sehr schön, hier geht ja richtig die Post ab…….! Ich finde es Klasse, dass ihr euch meiner Situation teilweise so energisch annehmt. Es gab in den letzten Tagen kaum eine Minute in der ich nicht über Lösungen oder besser Lösungsmöglichkeiten nachgedacht hätte. Mittlerweile ist die Erkenntnis gereift, dass es wohl das Wechselmodell werden wird. Irgendwie bekommen wir das schon geritzt, ich denke auch, dass die Kommunikation mit der Zeit besser wird. Momentan findet diese nicht statt, wir 2 Eltern sitzen wie die begossenen Pudel am Frühstücks-, Mittags-, und Abendbrottisch und reden kein Wort miteinander. Unsere Kleine lässt sich dagegen nichts anmerken, ev. ahnt sie ja, dass es auf eine Frage von ihr wie: „warum küsst ihr euch nicht oder warum fasst ihr euch nicht an“ zu emotionalen Szenen oder Streit kommen könnte. Unserer Tochter haben wir übrigens auch noch nichts gesagt. Ich denke, dass genügt wenn der Auszug der KM konkret wird. Seht ihr das auch so? Wie gesagt das WM zu gleichen Teilen mit der Übergabe der Kleinen in der Kita halte ich für i.O., Unterhalt will ich keinen von ihr. Hat Sie denn bei dem Modell Anspruch auf Barunterhalt? Bei einer Betreuung zu gleichen Teilen fände ich das nicht ganz fair auch wenn ich etwas mehr verdiene, mich aber beruflich auch mehr verbiegen muss um die Betreuung hinzubekommen (Home-Office, Überstunden sammeln, etc.). Noch einmal ein paar Fragen:

- Kann ich das Modell irgendwie zementieren? Welche Sicherheit gibt mir eine notarielle Fixierung?
- Kann eine Aufenthaltsbestimmung selbst niedergeschrieben werden, gibt es dafür Vorlagen, wo finde ich diese?
- Was ist wenn Sie in 2 Jahren kommt und das Kind voll betreuen will? Wie stehen dann meine Chancen bei einer Konfrontation? Ich könnte es mir nie vorstellen das Kind nur alle 14 Tage zu sehen, das würde mir den Verstand rauben.

Aus der Wohnung versuche ich die KM mit sanften Argumenten hinaus zu delegieren. Sie bekommt jeden Tag den Link zu zwei Mietobjekten in Leipzig. Ich werde ihr anbieten die Kaution und die erste Miete zu übernehmen (das muss Sie natürlich zurückzahlen, werde ich ebenfalls vertraglich regeln) Möbel kann Sie von mir aus großzügig mitnehmen. Bin ich damit zu gut für diese Welt? Ich denke nicht…..! Parallel werde ich Ihr einen schriftlichen Entwurf zum 50/50 Wechselmodell vorlegen, ev. auch mit notarieller Hilfe.
Was haltet ihr von meinem „Schlachtplan“ ????

Gruß UP       

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.05.2012 16:24
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo UP,

zu dem ganzen rechtlichen Kram kann ich dir nichts sagen, aber bezüglich "was das Kind mitbekommt" schon.

Kinder haben feinste Antennen, können sich nur leider manchmal keinen Reim drauf machen. Daher: so früh wie möglich und so kindgerecht wie möglich erklären, was bald passiert, bzw. was bereits passiert ist. Meine Große wirft mir heute mit 18 noch vor, dass ich ihr mal versichert habe, dass ich mich niemals vom Papa trennen würde. Damals war sie gerade 6 Jahre alt. Dass etwas in unserer Familie nicht mehr stimmt, hat sie schon gemerkt, an Trennung dachte ich zu diesem Zeitpunkt allerdings tatsächlich noch nicht. Aber sie hat es wohl gespürt, geriet in Panik und ich gab ihr leichtfertig ein Versprechen, das ich nicht halten konnte.
Das Wichtigste dabei ist, dem Kind unmissverständlich klar zu machen, dass die Trennung rein gar nichts mit ihm zu tun hat, denn auch da entwickeln Kinder manchmal eine blühende Phantasie. Und natürlich ohne gegenseitige Schuldvorwürfe vor dem Kind. Am Besten zu dritt an einen Tisch und in Ruhe darüber reden. Ist nicht einfach, aber dann herrscht wenigstens Klarheit - auch und vor allem für das Kind, das sich mit Sicherheit schon längst seine Gedanken macht.

Gruß pk

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2012 17:48
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin up,

Deine gesammelten Überlegungen haben zwei Webfehler. Denn bei dem, was Du bzw. Ihr vorhabt, braucht es vor allem zwei Dinge: Kommunikation und Vertrauen. Zu ersterem seid Ihr beide offenbar (noch) nicht in der Lage; zu zweiterem mindestens Du, und sei es wegen des "Betruges" (was für ein bescheuertes Wort) Deiner Partnerin.

Genau diese beiden Elemente werdet ihr aber am nötigsten brauchen. Denn eines muss Dir klar sein: Das "Vertragswerk", das Dir die Sicherheit geben soll, dass Deine DEP immer das tun wird, was Du Dir vorstellst, gibt es nicht. Sie kann jetzt alles unterschreiben - und es folgenlos und eigenmächtig jederzeit wieder canceln. Als Mutter sitzt sie allerdings am längeren Hebel und Du am kürzeren. Und ein schlüssiges Betreuungskonzept kann sie als Noch-Studentin und demnächst vielleicht nur Teilzeit-Beschäftigte auch glaubhafter darstellen als Du mit Deinem Vollzeit-Job. Bei einer gerichtlichen Klärung wirst Du vorhersehbar den Kürzeren ziehen: Zum Wechselmodell wird niemand verurteilt, der es nicht möchte; die klassische Rollenverteilung ist dort dagegen noch in den meisten Köpfen verankert. Warum sollte man Dir dort das ABR zusprechen?

Bei der Wohnung müsst Ihr Euch schlicht überlegen, wer von Euch sie sich alleine leisten kann. Das Argument "gewohnte Umgebung für's Kind" wird vollkommen überschätzt; sonst dürfte niemand aus persönlichen oder beruflichen Gründen umziehen, solange er Kinder hat. Aus psychologischen Gründen kann es allerdings sinnvoll sein, mit zwei neuen Wohnungen neu anzufangen. Ihr Müsst Eurer Tochter keine Wohnung erhalten, sondern eine liebevolle und unbelastete Beziehung zu beiden (!) Elternteilen.

Auch die Unterhaltsfrage könnt Ihr jetzt noch einvernehmlich klären. Daran, dass Du als wirtschaftlich stärkerer Partner da möglicherweise auch bei einem Wechselmodell einen gewissen UH-Betrag an Deine DEP bezahlst, sollte es nicht scheitern; wenn doch, ging es nie ums Kind.

Ihr solltet Euch als erstes und sehr schnell einen Mediator suchen, damit Ihr lernt, auf der Elternebene vernünftig miteinander zu reden. Denn wenn erst die gefragten und ungefragten Berater ins Spiel kommen und die Nummer juristisch eskaliert, findest Du Dich sehr schnell in der Rolle des alle-2-Wochen-Besuchspapas. Es gilt der Grundsatz: Wer die gerichtliche ABR-Frage stellt, wird eine Antwort bekommen - aber nicht unbedingt die, die er haben wollte.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2012 17:50
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

... Unterhalt will ich keinen von ihr. ... Ich könnte es mir nie vorstellen das Kind nur alle 14 Tage zu sehen, das würde mir den Verstand rauben.
... (das muss Sie natürlich zurückzahlen, werde ich ebenfalls vertraglich regeln) ... Was haltet ihr von meinem „Schlachtplan“ ????

Gruß UP

Träum weiter, Up!

Welchen Teil der FAQ hast du eigentlich nicht verstanden?
Wedi hat dir mpMn sehr, sehr wertvolle Tipps gegeben.
Andere "Alte Hasen" auch.

Im Moment - und das wird nicht anhalten - schwebt deine Freundin auf Wolke7 mit ihrem Next.

Offenbar ist die KM derzeit guten Willens, eurem Kind beide Eltern zu erhalten. Diesen guten Willen musst du erhalten, stärken und nutzen. JETZT! Bevor er weg ist.

Wenn du diese Phase nicht jetzt nutzt um Fakten zu schaffen, wirst du ein ganz, ganz böses Erwachen erleben. Die Aktiven im Geschäftsfeld "Trennung & Scheidung", "Alleinerziehende" "Kinderbetreuung & Unterhalt" werden euch nicht lange "allein zu zwein" herumfummeln lassen.

Wenn die Helferindustrie deiner Noch-LG erst einmal die Augen darüber geöffnet hat, dass sie
a) wegen ihres "warmen Wechsels" kein schlechtes Gewissen haben muss
b) jetzt zuallererst an ihr Kind und sich selbst denken muss und
c) sie Rechte hat, die (natürlich von dir, von wem sonst) zu bedienen sind   
wirst du deine derzeitigen Tagträume verwünschen - so wie Wedi es beschrieben hat.

Wach auf und gib Gas!!!

Wer von euch bezieht derzeit das Kindergeld?
Wer hat im ersten Jahr das Erziehungsgeld bezogen?

Solche Formalien sind gerichtsfest und wichtig.
Wenn du berufstätig bist und sie nicht, argumentiere damit, dass Steuerklasse 2 für dich nach der Trennung für euch alle drei günstiger ist. Ähnlich wie Ingo es mit der Wohnung geraten hat. Kühl, freundlich, rational, ohne böse Hintergedanken. Spare nicht an Ausgaben, die ihr zu einer eigenen Wohnung und dir zur Meldebescheinigung für das Kind verhelfen.

Unsere Kleine lässt sich dagegen nichts anmerken, ev. ahnt sie ja, dass es auf eine Frage von ihr wie: „warum küsst ihr euch nicht oder warum fasst ihr euch nicht an“ zu emotionalen Szenen oder Streit kommen könnte. Unserer Tochter haben wir übrigens auch noch nichts gesagt. Ich denke, dass genügt wenn der Auszug der KM konkret wird. Seht ihr das auch so?

Je eher ihr gegenüber dem Kind Klartext sprecht, desto eher wird es aus dem diffusen Unbehagen erlöst, das es wahrscheinlich schon gespürt hat, als die Mami plötzlich so fröhlich und der Papi noch völlig ahnungslos war. Etwas unklar zu fühlen ohne die Erlaubnis, ihre Wahrnehmungen und Sorgen erkennen und benennen zu dürfen, ist das Schwierigste, was Kinder in solchen Situationen ertragen müssen.

Die besten Wünsche von
🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2012 17:58
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Up,

aus meiner Forenerfahrung heraus werde ich mich persönlich aus diesem Thread zurückziehen, da ich genau wie meine Vorschreiberin Biggi bei Dir vieles herauslesen kann, was einem nur noch zum Kopfschütteln animieren kann. Mir ist bewußt, dass manche User hier nicht aus ihrer "Haut" können - für mich persönlich schwingt jedoch in Deinen Beiträgen etwas sehr unschönes mit, was sich irgendwo zwischen (ungesundem) Egoismus und "meiner großen Liebe, die einmal fremdgeknutscht hat" und der ich jetzt mal richtig einen mitgeben möchte, mit.

Ich werde ihr anbieten die Kaution und die erste Miete zu übernehmen (das muss Sie natürlich zurückzahlen, werde ich ebenfalls vertraglich regeln) Möbel kann Sie von mir aus großzügig mitnehmen. Bin ich damit zu gut für diese Welt? Ich denke nicht…..!

Solche Punkte gehören für mich dazu. Wie insbesondere Biggi Dir schon mitgeteilt hat, fährst Du mit Deiner Planung  auf einem sehr dünnen Eis. Vielleicht läuft Deine Ex einfach mal gegen die Schranktür und bekommt eine Beule - und ruft danach die Ordnungshüter. Oder sie tauscht die Schösser aus und Du rüttelst am Nachmittag an der Tür und das Spiel geht von vorne los.  Dann kannst Du mal sehen, wie schnell Du aus Deiner Wohnung fliegst und dann wirst Du bitter merken, wer da ans zahlen kommt. Sicherlich nicht Deine Ex. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2012 23:30
 Loge
(@loge)
Nicht wegzudenken Registriert

n'abend und liebe Grüße,

Zitat vom Eingangspost vom TO

Sie will mindestens ein 50%iges Wechselmodell. Ich aber nicht. Ich weiß nicht was vor Gericht passieren würde wenn es hart auf hart kommt. Sie hat ja keinerlei finanzielle Sicherheit, könnte sicher nur eine kleine Wohnung unterhalten. Eventuell hat Sie es aus dem Grund auch auf den vollen Unterhaltssatz abgesehen, ich weiß es nicht. Keine Ahnung was in Ihrem Kopf vorgeht. Vorgestern hat sie vorgeschlagen einen Berater von der Diakonie oder vom Jugendamt hinzuzuziehen. Ich weiß nicht ob das gut ist. Ich denke, dass hier immer noch der Gedanke ausgeprägt ist, dass ein Kind hauptsächlich bei seiner Mutter leben sollte.

wenn ich diesen Thread komplett lese wird mir schwindelig und zugegeben ich habe nicht alle Threads gelesen und die ich las nicht zwingend vollständig. Und mein Eindruck gebe ich geren wieder, dass sich die Diskussion vom TO znehmend entfernt und verselbstständigt und damit keine Hilfestellung mehr ist sondern eine analytische Betrachtung. Wäre ich der TO wüßte ich nicht mehr was mir geraten wird.

Nehme ich alle Ratschläge aus anderen Threads, ohne Bezug zu diesem Thema, stelle ich folgendes fest:

Aussagen Forum
WM - rechtlich keine Grundlage
Umgang, Sorgerecht etc - notarielle bzw. gerichtliches Urteil notwendig
u.v.a.m.

Jetzt nimmt der TO genau diese Bedenken des Forums auf, siehe Zitat oben, und will eben die Sicherheit die das Forum rät und teilt die Bedenken des Forums an Beratungsinstitutionen, dann wird alles wieder neu auseinandergenommen.

Es kann sein, das ich echt begriffstutzig bin und bitte in diesem Fall um Verzeihung und Beistand.

Aber aus der geschaffenen Unsicherheit eben diesen Forums heraus verstehe ich den TO.

Jetzt aber meine Antwort zu Eingangspost:

ein Umgang, das ist keineswegs zwingend ein WM, sondern ein Umgang der den Kindern Erfahrungen mit beiden Elternteilen ermöglicht wie diese ihr Leben meistern, Strategie und Lebensplanung erleben dürfen und durch beide Eltern gefördert werden dürfen.

Beeindruckend finde ich immer wieder das Missverständnis, über das "gewohnte Umfeld".

Zitat
gewohnten Umgebung (eigenes Zimmer, großer Hinterhof mit vielen anderen Kindern, tolle Hausgemeinschaft) leben soll und hier ihre Wurzeln haben soll ohne ständige Wechsel- und Abschiedsszenen.
Zitat ende

Das gewohnte Umfeld ist eben genau nicht dieser Hinterhof. Das gewohnte Umfeld ist der Kindergarten, die Schule, die Freunde, die Hobbies. Es ist die Situation, dass ich bei beiden Eltern mein soziales Umfeld erhalten kann. Ob das aus einer Wohnung oder 250 km entfernt aus erreicht werden kann ist unerheblich. Entscheidend das erleben. Und genau wegen der Entfernung oder Gemütlichkeit entstehen viele erbitterte Streiterein.

Lieber Up, lasse dich nicht verunsichern. Alle haben Recht und dieses Forum hat dazu nicht nur Erfahrung und eine enorme Qualität vielleicht auch Einfuß.

Aber, es gibt viele Paare die sich getrennt haben. Und meinem Bauchgefühl nach haben 80% davon eine außergerichtliche Vereinbarung, evtl. auch ursprünglich basierend auf einem Urteil. Und diese alle leben mit einer Vereinbarung die auf Vertrauen basiert nicht auf einem Urteil.

Deine Exfrau schlägt dir einen Weg vor den ich gerne bei meiner Ex gesehen hätte und viele andere auch. Gehe mit und zeige dein Vertrauen, zeige auch deine Verletztheit, aber akzeptiere es und stelle dein Kind in den Fokus. Dein Kind braucht seine Mutter, ihre Strategie und die Unterstüzung dich liebhaben zu dürfen.

Kein Urteil kann das ersetzen.

Gehe deswegen in das gespräch mit dem JA oder einer Diakonie oder what ever.... aber suche den Konsens nicht das Urteil.

Liebe Grüße

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2012 01:27
 up
(@_up_)
Schon was gesagt Registriert

@Loge:
Danke für Dein treffendes Resümee. Ich denke die Erwartung in einem Forum wie diesem einen gangbaren Weg aufgezeigt zu bekommen ist nahezu unmöglich. Hier sind die Erfahrungen und Meinungen zu unterschiedlich und können nur ein kleines Mosaiksteinchen sein, das man sich selbst zurechtrücken muss. Die Spanne der Beiträge reicht hier von Kindesbesitzertum bis hin zu kämpferischen Aufrufen gegen die Mutter. Ich werde versuchen die nächsten Tage und Wochen einen Weg zu finden, der unseren Spross weiter sprießen lässt, das ausgewogene Wechselmodell wird hierbei im Vordergrund stehen. Gern halte ich euch weiter auf dem Laufenden und danke noch einmal für die Vielzahl und Qualität eurer Beiträge.
Gruß aus Leipzig   

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.05.2012 02:14
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Die Spanne der Beiträge reicht ..........bis hin zu kämpferischen Aufrufen gegen die Mutter.   

Also ich sehe hier keinen. :brille027:

Was ich lediglich sagte, ist, das wenn keine Einigung erziehlt werden kann und die Helferindustrie der Mutter erst gezeigt hat, das die den Vater herauskatapultieren kann, wird es darauf hinauslaufen(müssen).

Biggi hat mich da schon richtig verstanden.

Einen Aufruf kämpferisch gegen die Mutter vorzugehen sehe ich hier nicht, eher einen Aufruf die Zeit der Einvernehmlichkeit zu nutzen, um fürs Kind das beste herauszuholen.

Jetzt ist es noch möglich Kompromisse einzugehen, JETZT, nicht später, dann muss alles dingfest sein.

Ich höre jetzt lieber auf, sonst schreib ich mich noch in Teufelsküche. 😉

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2012 13:15
(@papi74)
Registriert

Hallo Uwe,

die Kernaussagen den Forums sind (soweit ich es verstanden habe):

a.) Wechselmodel annehmen und versuchen "fixieren" 50:50
b.) zeitlich schnell agieren ggf.mit Mediator bevor "Helferindustrie anläuft
c.) Wohnung (auch wenn gerade neu und mit erheblichen Kosten oder top Kinderumfeld) zweitrangig...erst den Umgang festschreiben
d.) du bist im allg. im Nachteil gegenüber der KM und kannst nur versuchen eine gute Elternbeziehung / getrennt von der Paarebene aufzubauen (Muttchen sitzt ma längeren Hebel) also: Keinen Streit anfangen!!!
e.) Geld was du gibst um den Auszug zu "beschleunigen" ist u.U. dauerhaft weg
f.) Zeit Zeit Zeit....die arbeit gegen Dich...lasse Dir nicht zuviel Zeit.

Gruß

papi74
PS. stehe auch zum reden gerne zu Verfügung

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2012 12:30




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