Hi Leute, manche wissen vlelleicht noch wie meine Situation aussieht. Kurz für die erklärt die meine Situation nicht kennen. Vater von zwei Buben 15 und 11 Jahre alt. Getrennt seit bald einem Jahr , Scheidung mit RA schon abgestimmt. Beide Kinder im Aufenthalt bei mir, also ein bemerkenswerter Sonderfall hier im Forum, aber genau das ist das Problem ! Nun zu den eigentlichen Problemen einige fallen vielleicht nicht in diesen Forenbereich aber irgendwo muss ich das ja reinsetzen. Sollte ich also falsch liegen bitte in den richtigen Bereich setzen.
Problem 1 : Umgang der zwei Kinder mit der KM
Beide wollen eigentlich keinen Umgang mit der Mutter trotzdem bin ich bemüht einen regelmäßigen Umgang hin zu bekommen, muss mir dabei leider vom Jüngeren immer wieder anhören - Zitat - Hast du mich nicht mehr lieb warum zwingst du mich dort hin du kannst mich nicht zwingen - Der Ältere sagt dazu eigentlich nur - Ich mach das was ihr beschlossen habt , da muss ich halt durch - Also nicht unbedingt toll diese Ausgangssituation. Erschwerend kommt dazu das KM nicht in der Lage ist die Kinder zum Umgang abzuholen bzw. wieder zu bringen , auch das bleibt an mir hängen oder ist mit sehr zeitaufwendiger Bahnfahrt verbunden die die Kinder in dieser Situation in keinem Fall auf sich nehmen wollen. Noch erschwerender kommt dazu das KM trotz schriftlicher Aufforderung von meiner Seite mir ihre Umgangswünsche mitzuteilen keine Reaktion erfolgt ist, im Gegenteil, Freitag abend kommt der Anruf , Zitat , du weisst schon morgen ist mein WE , wann bringst du die Kinder und wann holst du sie ab. Kopfschüttel , NOGO
Heute nun kam es zur Eskalation, mir war bewusst das wieder ein WE bei der KM ansteht, es gab die Woche über darüber ja auch ziemliche Diskussionen mit den Kindern ich selbst wusste schon seit geraumer Zeit das ich an diesem WE nicht da bin. KM hat sich die ganze Zeit nicht gemeldet, ich hatte auch keine Möglickeit sie darüber zu informieren das ich an diesem WE nicht da bin um die Kinder zu bringen und zu holen da sie jedes Gespräch mit mir ablehnt, sie muss kotz... wenn sie meine Stimme hört. Naja ihren Würgereiz sollte sie wohl etwas hintenanstellen denn es geht schließlich nicht um mich sondern um zwei Kinder was sie glaube ich noch nicht so richtig begriffen hat. Nunja es eskalierte und irgendwann platzte mir bei diesem Gespräch der Kragen und ich forderte sie auf wenn sie schon nicht in der Lage ist mir eindeutige Umgangstermine zu nennen diese ganze Sache wohl über das JA oder sogar über das Familiengericht geregelt werden sollte. Weiter teilte ich ihr mit das die Kinder gerne an besagtem WE bei ihr sein können sie müsse sie lediglich holen und wieder auch bringen. Die Ausdrücke und Beleidigungen die daraufhin folgten möchte ich in diesem Forum eigentlich nicht wiedergeben. Ich brach das Gespräch ab mit den Worten, du siehst die Kinder wieder wenn wir das eindeutig mit dem Umgang geregelt haben. Hab ich da was falsches gemacht? Diese Worte kenn ich hier im Forum eigentlich nur von den KM. Aber ist es von mir zuviel verlangt eine eindeutige und sinnvolle Umgangsregelung zu verlangen ??
Problem 2
Unterhalt
Mutter ist voll berufstätig. Bereinigt ein Verdienst von 1650 . Kann ich trotz Trennungsjahr Unterhalt verlangen ?? Ich habe mir das mal so grob ausgerechnet und würde im Falle von Kindesunterhaltsforderung auf ca. 475,00 € kommen. ( Mangelfall ) KM verweigert jegliche Zahlung mit den Worten, dann wird halt gekündigt bei mir gibts nichts zu holen.
Problem 3
Hausrat ist in beidseitigem Einverständnis geteilt. Konten und alles andere finanzielle wurde geregelt. OK. Nun kam aber diesen Monat von der Krankenkasse ein Schreiben das ich bis zum 15.- Februar aufgrund zuwenig gezahltem beitrag für das Jahr 2011 , 2800 € nachbezahlen muss. Gut ich hab das prüfen lassen ist alles korrekt. Nun war es halt so das EXE im kompletten Jahr 2011 bei mir mit Familienversichert war. Eigentlich müsste sie sich doch hälftig an der Tilgung der Nachzahlung beteiligen. Sehe ich das falsch ?? Ich hab sie darauf angesprochen , Kommentar war der oben genannte Würgereiz .
So genug geschrieben, Eure Meinung ist mir wichtig also ran
Bis dann
Hallo Guddis,
Nunja es eskalierte und irgendwann platzte mir bei diesem Gespräch der Kragen und ich forderte sie auf wenn sie schon nicht in der Lage ist mir eindeutige Umgangstermine zu nennen diese ganze Sache wohl über das JA oder sogar über das Familiengericht geregelt werden sollte.
Sachlich korrekt, aber im Ton offenbar ziemlich daneben. Deine Ansage an Madame hätte m.E. lauten sollen, und zwar in einem möglichst ruhigen und zuvorkommenden Tonfall: "Liebes Ex-Schnuckipucki, offensichtlich können wir uns in dieser Frage nicht einigen; deswegen werden wir wohl eine externe Vermittlungsstelle brauchen. Ich werde daher mal ein Elterngespräch beim hiesigen Jugendamt für uns beide vereinbaren. Gib mir doch bitte ein paar mögliche Termine, an denen du Zeit dafür hast - oder soll das Jugendamt sich deswegen lieber direkt mit dir in Verbindung setzen?"
Was das Holen und Bringen betrifft: Unser Familienrecht steht auf dem Standpunkt, dies sei einzig und allein die Sache des Umgangselternteils (in diesem Fall also der Mutter). Ich persönlich betrachte das als eine schwachsinnige Regelung (vernünftige Menschen teilen sich hier den Zeit- und Kostenaufwand), aber nach den geltenden Standards tust du hier jedenfalls mehr als du müsstest. Daher: Begegne den Anfeindungen deiner Ex hier bitte mit der nötigen Gelassenheit, d.h. gemäß des guten, alten Sprichworts "was kümmert's die deutsche Eiche, wenn sich die Wildsau an ihr schrubbt" 😉
Zum Unterhalt: Selbstverständlich haben die Kinder einen Anspruch auf Unterhalt; einen Mangelfall sehe ich hier übrigens nicht. Der "Mindestunterhalt" beträgt 272 Euro für ein Kind unter zwölf Jahren und 334 Euro für ein Kind ab zwölf Jahren. Das sind in Summe 606 Euro. Wenn 1.650 Euro ihr bereinigtes Nettoeinkommen ist und sie keine weiteren Unterhaltsverpflichtungen hat, dann bleiben ihr 1.044 Euro; das ist noch deutlich oberhalb ihres Selbstbehaltes von 950 Euro. Sogar mit den zweimal 334 Euro, die es ab dem 12. Geburtstag des jüngeren Kindes sein werden, ist ihr Selbstbehalt noch gewahrt, wenn auch nur gerade eben so.
Allerdings halte ich persönlich diesen sogenannten Mindestunterhalt für eine weitere schwachsinnige Regelung im hiesigen Familienrecht. Ich an deiner Stelle würde der Dame zwar bei passender Gelegenheit einen Ausdruck der Düsseldorfer Tabelle unter die Nase halten, bei dem ich die oben genannten Zahlen mit Textmarker hervorgehoben hätte; aber meine Ansage wäre ungefähr die folgende: "Liebes Ex-Schnuckelchen, wie du auf Seite 6 leicht selbst zusammenzählen kannst, schuldest du den Kindern derzeit insgesamt 606 Euro im Monat, demnächst sogar 668 Euro. Ich habe derzeit nicht unbedingt vor, diesen Betrag in voller Höhe von dir einzufordern, aber überlege dir bitte innerhalb der nächsten zwei Wochen, mit welchem Betrag du dich angemessen an den Lebenshaltungskosten der Kinder beteiligen möchtest - und mach mir da bitte einen Vorschlag, bei dem es nicht mehr nötig ist, dass ich im Namen der Kinder gegen dich vor Gericht ziehen muss. Solltest du allerdings auf die dusselige Idee kommen, deinen Job hinzuschmeißen, weil du dich um die Unterhaltszahlung drücken möchtest, denn wird dir demnächst ein Mensch in schwarzer Robe erklären, was der Begriff 'gesteigerte Erwerbsobliegenheit des Unterhaltspflichtigen' bedeutet." Alternativ dazu kannst du ihr natürlich auch gleich einen zahlenmäßig benannten Vorschlag als Verhandlungsbasis unterbreiten, meinetwegen die von dir hier bereits erwähnten 475 Euro (wie immer du auch auf diese Zahl gekommen bist).
Ach so, ein Pferdefuß: Wenn du wirklich gut verdienst, dann kann es tatsächlich sein, dass sie bis auf weiteres nicht unterhaltspflichtig ist. Üblicherweise greift diese Regelung, wenn du zwei- bis dreimal so viel verdienst wie Madame es könnte (d.h. du müsstest jenseits von 3.300 Euro im Monat verdienen, bevor Madame auch nur eine Chance hat, sich auf diese Regelung zu berufen).
Die Sache mit der Krankenversicherung habe ich, ehrlich gesagt, nicht ganz verstanden. Aber wenn du alleiniger Vertragspartner bist und deine Ex "freundlicherweise" da mitversichert war, dann wüsste ich jetzt erst mal nicht, wie du sie zu einer Kostenbeteiligung bringen solltest; das wäre schließlich wohl auch dann nicht möglich gewesen, wenn du während des Jahres so hohe Beiträge gezahlt hättest, dass keine Nachzahlung angefallen wäre. Oder?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo zusammen, ja das leidige Thema Umgang.
In meinem Fall , wie oben beschrieben sind die Kinder bei mir und haben keine Lust auf die fünf Stunden Umgang alle zwei Wochen mit der KM. Ich muss dazu sagen - ICH KANN MEINE JUNGS irgendwo verstehen. Umgang sieht folgendermassen aus :
Alle zwei Wochen Sonntags von 12.30 - 18.30. Ferien , Feiertag usw, findet kein Umgang statt. Aber bitte , nicht falsch auffassen , es wird von der KM nicht gewünscht, es passt nicht in Ihren Terminplan. Die Arme muss soviel arbeiten das sie den Unterhalt von derzeit 360 € für zwei Kinder aufbringen kann. Das wird den Kindern regelmässig unter die Nase gerieben, verschwiegen wird hierbei das sie ein gutes Stück unter dem Mindestunterhalt liegt. Zum Umgang . Bisher war es so das ich meine Jungs brachte und wieder hölte , ja , ich bin in diesem Fall wirklich so blöd das ich das machte weil ich dachte - wenn du das nicht machst findet kein Umgang mehr statt und die Kinder brauchen schliesslich ihre Mutter. Nach nunmehr einem Jahr ziehe ich das so durch. Ich selbst habe für mich überhaupt keinen Freiraum mehr. Wenn kein Umgang besteht schaue ich nach den Kindern, klar, ist meine Berufung und mache ich gerne, aber wenn Umgang besteht muss ich trotzdem ständig erreichbar sein da es schon häufiger so war das ein Anruf von den Jungs kam - Papa hol uns bitte früher ist schei.... hier. Nun habe ich der EX geschrieben das ich zukünftigt nicht mehr willens bin die Kinder zu bringen und zu holen , sie solle sich doch bitte was einfallen
lassen und das organisieren. Meine Frage , ist das verwerflich. Mich ärgert wirklich die schlechte Laune der Jungs wenn Umgangssonntag ist , da kommen so Argumente , na mal schauen was sie heute für eine DVD ausgeliehen hat um uns an den Fernseher abzuschieben. Und ganz wirklich diese Worte stammen von meinen Kindern , nicht von mir. Für mich absolut nicht nachvollziehbar und ich frage mich immer öfter - ist es wirklich notwendig das ein Kind beide Elternteile trotz Trennung für sich hat ? Macht in einem solchen Fall wie meinem ein Beharren auf Umgangsregelung , wenn auch erzwungen wirklich Sinn ? Schreibt mir eure Meinung, ich weiss , in meiner Situation ist alles etwas anders gelagert, trotzdem wären mir ein paar Meinungen wichtig. Danke vorneweg bis dann Guddis
Hallo,
Deine Kinder sind schon relativ groß. Sie sind in der Lage, die Mutter anzurufen, wenn ihnen danach ist. Ich würde der Mutter sagen, sie möge sich um die Umgangsorganisation selbst kümmern. Tut sie das nicht und die Kinder haben direkt gesagt eh keinen Bock, dann wird das einschlafen. Vielleicht tut aber auch eine Pause mal ganz gut und es kommt auf beiden Seiten das Gefühl auf, dass etwas fehlt.
Also: Verhindere die Umgänge nicht, organisiere sie aber auch nicht. Alle anderen Beteiliten sind in der Lage, sich selbst zu kümmern.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi Guddis,
nicht falschverstehen, aber von der Argumentation agierst Du zur Zeit gerade fast so, wie es die hier von uns oft kritisierten KMs tun. Oftmals reicht aber auch schon ein neuer Gedanke und Du kannst dann daran auch etwas tun.
Beide Elternteile haben die Pflicht den Umgang zu fördern - und darunter solllten nicht so Sätze fallen wie "Ich kann meine Jungs ja verstehen" etc. Von Kindsbesitzerinnen wirst Du oft den Satz hören "Ach, ich lasse das Kind entscheiden, ob es zum Papa will oder nicht.. ich zwinge es zu nichts".
Deine Kids sind natürlich nun schon wesentlich größer und können erstens selber schon ihren Standpunkt einbringen und auch selbst mit der KM interagieren. Wenn ein 15 Jähriger sagt, dass er die Umgänge bei der KM "sch..." findet, gibt es dafür ja sicherlich auch irgendwelche Gründe.
Wichtig finde ich, dass hier zwischen Dir und Deiner Exe ein vernünftiger Tonfall gefunden wird. Telefon auf die Gabel knallen ist sicherlich der falsche Weg. Stell Deine Bereitschaft zum Umgang sicher und setzt Euch auch mal alle zusammen. Wenn die Jungs in diesem Alter schon andere Wünsche haben, die KM so eingespannt ist, dass sie selber nicht so die Lust auf Umgang hat - warum muss es immer in der 2 Wochen Form laufen? Vielleicht reicht auch für den großen 1 Mal im Monat und warum fährt der Kleinere nicht mal allein? (Kindsmütter drehen bei Umgangsaufteilung von Geschwistern regelmäßig durch - wie siehst Du das?) Gruß Ingo
