Hallo zusammen,
ich habe im Forum für Unterhaltsrecht meine ersten Fragen gestellt und mache hier gleich mal weiter 🙂
Mein Freund hat eine einjährige, uneheliche Tochter. Kein gemeinsames Sorgerecht.
Er darf sein Kind besuchen, aber nur bei ihr zu Hause.
Ansonsten sagt die KM, das Kind geht niemanden etwas an. Weder ich, noch seine Familie darf das Kind kennen lernen.
Kann man da irgendwas machen?
Ja.
Zuerst sollte er ihr einen sachlich, freundlichen Brief schreiben, mit der Bitte um eine Ungangsregelung.
Und zwar so, wie er sie gerne hätte, z.B. ausserhalb ihrer Räume.
Solange seine Tochter so klein ist, sollte der Umgang häufiger und kürzer sein, als der übliche 14 Tages-Wochenendumgang.
Da die beiden anscheinend noch nicht mit Knüppeln aufeinander los gehen, wenn sie sich sehen, kann er auch versuchen, mündlich darum zu bitten.
Wenn das scheitert, sollte er das JA um Vermittlung bitten und dafür dort schonmal persönlich vorsprechen, um die dort üblichen Vorurteile gegen Väter abzubauen.
Wenn das auch scheitern sollte, kann er eine gerichtliche Umgangsregelung einklagen, aber das sehen wir dann.
Bis dahin sollte er versuchen, so viel wie möglich auf friedlichem Wege zu erreichen.
Ein gutes Verhältnis zur Mutter auf der Elternebene ist durch nichts zu ersetzen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ach Beppo,
seit Februar bittet er ständig darum, dass ich einmal (auch außerhalb der Besuchszeit) mitkommen darf oder wenigstens 5 min spazieren gehen.
Sie stellt sich quer, er darf die Tochter nicht mitnehmen. O-Ton: wir sollen uns doch ein eigenes Kind machen, welches wir rumzeigen können.
Nein, die beiden diskutieren zwar, aber ansonsten bleibt es ruhig.
Also das JA sagte, die KM kann allein entscheiden, wann, wo und wie oft er seine Tochter sehen darf... das JA wäre nur bemüht, dass der Kontakt
zwischen Vater und Kind besteht.
Ich war übrigens 2x beim JA dabei, um mich vorzustellen und zu zeigen, dass ich keine böse Frau bin, der man kein Kind anvertrauen kann 😉
Ne typische JA-Antwort.
Unfähig, faul, väter- und kinderfeindlich und verlogen.
Wenn die Mutter erstmal so einen Freibrief erhält, ist es mit Argumenten natürlich erstmal vorbei.
Dann bleibt ihm nur der Gang zum Gericht.
Dabei ist es nicht das Problem, eine Regelung zu bekommen, sondern diese auch durchsetzbar zu machen.
In der Regel wollen die Richter nämlich auch kein Urteil sprechen, sondern eine "freiwillige Einigung" erzielen.
Wenn die Mutter dann verspricht, sich daran zu halten, sind die Gerichte schon zufrieden.
Ob sie sich dann daran hält, interessiert dann schon nicht mehr.
Deswegen ist es wichtig, dass die Mutter schon beim ersten vom Richter über die Möglichkeit zur Verhängung von Ordnungsstrafen belehrt wird.
Darauf muss er achten.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin turnhout,
es ist zweifellos im Sinne des Kindes, auch im Haushalt seines Vaters zu sein und mit diesem ganz normalen Umgang zu pflegen. Du selbst hast in diesem Spiel allerdings keine Aktien und keine Rechte. Die Mutter dieses Kindes muss Dich nicht einmal zur Kenntnis nehmen. Und dass Du beim Jugendamt auftauchst, ist auch eher kontraproduktiv.
Es ist unsinnig, jetzt eine Art "eigenes Umgangsrecht" für Dich geltend machen zu wollen; damit eröffnet man nur eine neue und überflüssige Baustelle. Wenn der Umgang sich einmal eingespielt hat (die Gebrauchsanweisung gegen störrische Mütter hat Dir Beppo oben genannt) wirst Du automatisch ganz normalen Kontakt mit diesem Kind haben.
Dein Freund (nicht Du!) soll alles daran setzen, eine eigenständige und verlässliche Umgangsregelung zu bekommen. Es wird diesem Ziel vorhersehbar dienen, wenn Du Dich dabei stark zurücknimmst.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Danke Martin.
Er hat schon ein geregeltes Umgangsrecht. Er würde aber seine Tochter gerne mal mitnehmen und nicht nur bei ihr zu Hause sitzen. Zudem möchte er sie gerne seiner Familie, Eltern, Großeltern usw. vorstellen, und auch mir. Es geht dabei nicht um ein Umgangsrecht für mich. Sondern um ein einmaliges kennen lernen nach 1 Jahr..
Gut, über das Gericht möchte mein Freund momentan nicht gehen, da er der Meinung ist, es macht alles noch schlimmer..
also heisst es wie immer: abwarten, bis die Mutter vernünftig wird..
Was ist das denn für eine Regelung und wer war daran beteiligt?
Und ich kann mich dem Rat von Brille nur anschließen.
Halte dich an der Front zurück.
Es klingt so, als seist du einer Gründe, warum sie das nicht will.
Du scheinst ein rotes Tuch für sie zu sein. Also nimm dich aus dem Blickfeld.
Es spricht nichts dagegen, dass er ein Umgangsrecht ausserhalb der Reichweite von KM fordert und durchsetzt und diese Umgänge auch zusammen mit dir durchführt, nur kann man das niemals so begründen.
Er und sein Kind haben ein Umgangsrecht.
Du nicht. Also nimm dich an der Stelle zurück.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Nein, der Grund ist: sie will ihm eins auswischen, weil er in der Schwangerschaft nicht bei ihr war. Sie wollte ihn durch das Kind halten, hat aber nicht geklappt.
Die beiden haben vereinbart, dass er alle 2 Wochen hinfährt, und dazwischen ruft er immer an und erkundigt sich nach dem Wohlergehen.
Sie hätte gern dass er öfter kommt, aber er arbeitet auch viel. Und am WE darf er nicht vorbeikommen, da will sie ihre Ruhe.
Ich finde es nur so schade, das Kind sollte sich doch von vornherein daran gewöhnen, dass es auch noch die Familie meines Freundes gibt.
Die KM sollte sich doch freuen, dass seine ganze Familie soviel Interesse an dem Kind hat, es gibt bestimmt auch andere Fälle!
Ich habe mal gehört, dass solange das Kindswohl nicht gefährdet ist, das Umgangsrecht nicht unter Aufsicht der KM durchgeführt werden MUSS, auch wenn sie das alleinige Sorgerecht hat. Stimmt das denn?
Moin turnhout,
nein, das ist noch kein geregeltes Umgangsrecht; das ist eine "wenn-du-schön-artig-bis-darfst-du-unter-meiner-Aufsicht-mal-mit-meinem-Kind-spielen"-Erlaubnis nach Gutsherrenart. Gibt es des öfteren bei "Müttern", die den Unterschied zwischen einer Barbie und einem Kind nicht begriffen haben, weil sie irgendwo in einer spätpubertären Zeitschleife hängengeblieben sind.
Sobald ein Kind nicht mehr gestillt wird, gibt es keinen Grund, den Umgang auch über den mütterlichen Dunstkreis zu erweitern. In jedem Fall fällt das Kind nicht tot um, wenn es mal ein paar Stunden oder auch einen ganzen Tag von Muddi weg ist.
Gut, über das Gericht möchte mein Freund momentan nicht gehen, da er der Meinung ist, es macht alles noch schlimmer..
mit diesem Argument kann man theoretisch auch Bankraub legitimieren. Eine gerichtliche Umgangsregelung schreibt Zeiten, Dauer und Orte für Umgang fest - was soll daran "schlimmer" sein als die bisherige Pseudo-Umgangsregelung?
also heisst es wie immer: abwarten, bis die Mutter vernünftig wird..
warum sollte sie "vernünftig" werden? Sie hat doch alles, was sie will: Ein Kind für sich allein - und einen Ex-Freund, der bezahlt, vor ihr kuscht und über die Stöckchen springt, die sie ihm hinhält.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Martin, du hast den Nagel auf dem Kopf getroffen.
Er darf Ihr Kind besuchen, das betont sie immer wieder.
Er will nicht vor Gericht, weil er Angst hat, dass es nur noch Streit zwischen ihm und der KM gibt. Er will noch studieren und Meister machen, in der Zeit
soll sie Unterhaltsvorschuss beantragen. Und dieses Hin- und Her zehrt auch ganz schön an seinen Nerven, er will doch nur das Beste für das Kind.
Zudem glaubt er den Worten des JA, welches ja sagte, dass die KM allein entscheiden darf, wann und wo er das
Kind sieht.
Moin,
Ich habe mal gehört, dass solange das Kindswohl nicht gefährdet ist, das Umgangsrecht nicht unter Aufsicht der KM durchgeführt werden MUSS, auch wenn sie das alleinige Sorgerecht hat. Stimmt das denn?
natürlich stimmt das; Sorge- und Umgangsrecht bedingen sich nicht gegenseitig; Letzteres ist vollkommen eigenständig.
Man bekommt ein "freies" Umgangsrecht, bei dem sich man samt Kind auch ausserhalb des Dunstkreises der der Mutter bewegen darf, allerdings nicht hinterhergetragen; man muss gelegentlich schon etwas dafür tun. Und nein: Ein gerichtliches Umgangsverfahren ist nichts Schlimmes; vor allem, weil man es als Vater mit 98-prozentiger Wahrscheinlichkeit sowieso gewinnt. Und dann muss man nicht mehr jedes mal über Zeit, Ort und Dauer diskutieren, weil die Rahmenbedingungen einfach klar sind.
Manche Mütter boykottieren dann zwar weiterhin und/oder versuchen, Umgangsbedingungen zu diktieren, aber das ist dann schon deutlich schwieriger. Vielleicht lässt sich die Ex-Madame ja auch schon durch die Aussicht auf eine gerichtliche Regelung zum Einlenken bewegen.
Nur wie gesagt: Wer nichts fordert, bekommt auch nichts. Dein Freund sollte auch nicht vergessen: Das Kind wird grösser und verständiger. Soll es mit einem Rollenbild namens "Mama befiehlt und Papa kuscht" aufwachsen?
Grüssles
Martin
***edit - PS:
Zudem glaubt er den Worten des JA, welches ja sagte, dass die KM allein entscheiden darf, wann und wo er das Kind sieht.
sorry, das ist Breitwand-Stuss. Mein Vater pflegte zu sagen "erst wenn man es glaubt, wurde man angelogen".
Dein Freund soll den grössenwahnsinnigen JA-Mitarbeiter, der solchen Unsinn erzählt, einfach mal nach der gesetzlichen Grundlage fragen. Und ggf. um ein Gespräch mit seinem Vorgesetzten bitten.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi,
will jetzt das JA nicht in Schutz nehmen, aber im Grunde ham se recht. Der Kontakt zwischen KV und Kind ist wichtig, allerdings muß man dazu sagen das der Umgang natürlich "nur" zwischen KV und Kind funktionieren soll.
Damit das nicht falsch rüberkommt:
Was KV und Kind in der alleinigen Umgangszeit (nicht bei KM zu hause) machen liegt allein in der Entscheidung des KV.
Deswegen: Ab zum JA, Thema "alleinigen Umgangm mit KV" versuchen zu klären, sollte da keine Lösung gefunden werden ab zum Gericht, ansonsten wird KV (früher oder später) zum Spielball der KM.
Alles was KV vorbringt, z.B. er will KM ruhig halten bringt nichts.
MfG Dibaa
Hi,
da hast du wohl Recht. Ich habe im Internet eine offizielle Einrichtung gefunden, bei der man sich bzgl. Umgangsrecht umsonst beraten lassen kann.
Ich werde ihn da mal mit hinnehmen, vielleicht lässt er sich da überzeugen...
Hallo,
Ich werde ihn da mal mit hinnehmen, vielleicht lässt er sich da überzeugen...
Falsch ... wenn schon, dann kann er dich mit hin nehmen. Das ist genau das was dir schon mehrfach geraten wurde. Halte dich im Hintergrund!!!! Glaub mir ich habe so ein ähnliches Spiel durch.
LG
Franzi
Ich hab das wohl verstanden. Ich will ihm nicht sagen was er tun soll. Nur Hilfestellungen aufzeigen! Ich hab mich bisher immer im Hintergrund gehalten, hab die KM nicht einmal angesprochen, auch wenn sich ihre Verwandten und Freunde dauernd eingemischt haben.
Ich verlange nicht von ihm, dahin zu gehen. Ich will ihm ja nur sagen, dass das JA und seine Ex Unrecht haben und er nicht immer bei ihr in der Wohnung sitzen muss, wenn er es nicht will
Hi F73,
mal davon abgesehen das ich es lieber hätte die wirklich betroffenen würden hier schreiben finde ich das Dein LG auf das hier...
Ich will ihm ja nur sagen, dass das JA und seine Ex Unrecht haben und er nicht immer bei ihr in der Wohnung sitzen muss, wenn er es nicht will
selber kommen sollte.
Willst Du für Ihn den Antreiber spielen, ich könnte die EXE dann schon verstehen.
Sie wird nicht Dumm sein und Ihrebn EX kennen, wenn er immer so angetrieben werden musste weiß Sie auch wer Ihm jetzt die Gerte gibt 😉
Nix für Ungut aber manchmal ist ein wenig schon zuviel des Guten...
minna
Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...
Also sollte ich als Partnerin einfach gar keine Tipps geben? Und die KM mit meinem Partner machen lassen, was sie will? Ich bin doch auch involviert. Gerade als Partner sollte man doch unterstützend zur Seite stehen, oder?
Die eigentliche Frage war ja nur: hat die KM das Recht, meinen Freund nur zu sich nach Hause zu bestellen und dass kein anderer das Kind kennen lernen darf. Ob das rechtlich richtig ist und ob das JA Recht hat.