Ich auf Reha - Sohn...
 
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Ich auf Reha - Sohn will mich besuchen - Mutter sperrt sich

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(@dibaa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

na da hab ich ja noch Glück das ich/wir BU haben.

Denn dann würde das in Deinem Fall a bissel anders laufen, da würde dann der/die UB mit Junior dort hinfahren und der "Steuerzahler" müßte für die Kosten aufkommen.

Ohne jetzt persönlich zu werden, aber ich würde irgendwie auch mit einem gebrochenem Bein dort hinkommen, auch wenn es "unnötigen" Stress bedeuten würde. Egal wie hauptsache ich könnte Junior sehen.
(Ich könnt auch LBM fragen, Sie würde mich sicher auch abholen!  :wink:)

Möglich ist das doch auf jeden Fall, kleines Beispiel:

Mein "Papa" war auch in der Reha wegen Hüftgelenk OP, blöderweise war das genau in der Zeit als meine Freisprechung war. Trotzdem hat er die Reha verlassen dürfen für diese beiden Tage. (Entfernung ca. 400 km)
Natürlich wurde das genau besprochen worauf man achten sollte, viele Pausen machen, usw.!

Klar wäre Dein Weg der sinnvollere, wenn man(n)/Frau mal genauer drüber nachdenkt. Aber mit Logik scheint das nicht zu funktionieren.

Bei mir ist das auch ziemlich stressig, innerhalb von drei stunden wird Junior abgeholt (halbe Stunde hin) dann wieder hier her (halbe Stunde), was unternehmen (zwei Stunden), dann wieder zurück (halbe Stunde), dann wieder von Junior zu mir (halbe Stunde)

Farbe: Meine Zeit
Farbe: Junior Zeit

Mfg Dibaa

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2010 14:17
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

[offtopic/]

Egal wie hauptsache ich könnte Junior sehen.
(Ich könnt auch LBM fragen, Sie würde mich sicher auch abholen!  :wink:)

Das würde LBM glatt tun  :wink:, damit Du nicht gezwungen bist, den Lütten sitzenzulassen.

[/offtopic]

Ich bin auch am Überlegen, ob es unter diesen Umständen nicht sinnvoll wäre, den Lütten abzuholen. Deine LG könnte sich über Nacht ein Pensionszimmer mieten und mit dem Lütten da schlafen. Vielleicht darfst Du sogar über Nacht auch raus?? Und dann könntet ihr immer noch überlegen, ob LG den Lütten eben einfach zurück bringt.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2010 14:22
(@sternchen67)
Rege dabei Registriert

Hallo LBM,

Ich erkläre Dir dafür gern mal ein Beispiel. Mein Ex ist alkoholkrank und hat daher oft Umgänge abgesagt oder einfach nicht wahrgenommen. Ich habe meinem Sohn gesagt: Heute kommt Papa. Und wenn Papa dann nicht kam, dann merkte er: "Mama hat Umgang erlaubt und mit mir auf Papa gewartet, Papa kam aber nicht!" Damit hat er eindeutig gemerkt, was ich hier flapsig als "Papa ist der, der spinnt!" ausgedrückt habe. Er weiß, ich verweigere ihm den Umgang nicht, aber Papa muss den Hintern schon bewegen. Damit kann er seinen Frust (den ich ihm nicht abnehmen kann und darf!) eindeutig der Ursache zuordnen. Auch das ist Respekt, nämlich der vor meinem Kind und seinen Bedürfnissen und Ansprüchen.

Nichts anderes ist das hier: Das Kind darf und soll wütend und enttäuscht sein und diese völlig legitimen Gefühle auch den Elternteil spüren lassen, der hier unter dem Deckmäntelchen des Kindeswohls einen UMGANG vereitelt hat. Die Mutter sollte wenigstens den A**** in der Hose haben, dem Kind zu erklären, dass SIE NICHT WILL, dass das Kind mit der LG Auto fährt. Wenn das ein kleines aufgewecktes Kerlchen ist, dann macht sie sich mit sämtlichen Argumenten völlig lächerlich

Ich kann dich verstehen, dass heißt aber nicht, dass ich wie du reagieren würde! Jeder Mensch ist anders! Meine Söhne waren mit ihrem Vater Ostern in einem Bungalowpark. Zuerst einmal bekamen sie keinen "Osterhasen", da der Urlaub ja Geschenk genug war und im Urlaub teilte er ihnen noch mit, dass der Sommerurlaub ausfallen würde, da ich ihn pleite mache! Am Donnerstag nach dem Urlaub stellte sich heraus, dass er all-inclusive mit seiner Affäre auf Gran Canaria weilte (wollte den Umgang ausfallen lassen, da er wegen Aschewolke nicht zurückfliegen könne)! Meine Söhne waren nicht sauer auf ihren Vater, hielten ihn auch nicht für einen Spinner: Nein, sie waren enttäuscht - zumal er sie angelogen hatte! Für mich war es einfach - ich habe einfach der Affäre die Schuld gegeben. Ist vielleicht nur die halbe Wahrheit, aber in diesem Fall sehr naheliegend (Next erlaubt keine Ausgaben für die Kinder und er steht wirklich unter dem Pantoffel: ...von dem Regen in die Traufe!). Die Kinder haben jetzt ihren Buhmann und sie haben weiterhin das Gefühl, dass ihr Vater sie liebt. Für Kinder ist es allein wichtig zu wissen, dass beide Elternteile sie lieben. Dies ist nicht  meine subjektive Meinung, sondern mein Großer ist seit der Trennung in psychologischer Beratung (Caritas). Wir - d.h. Psychologin und ich - tun alles um den Vater immer wieder in die Erziehung einzubinden. Die Next weiß nichts davon: zusätzliches Lernen, Treffen und Reparaturbesuche (Computer der Söhne) finden statt, wenn Next noch abwesend ist (sie arbeitet 170km entfernt, 2-3 Tage die Woche übernachtet sie bei ihrer Mutter). Laut Psychologin fehlt meinem Großen eindeutig die Vaterfigur! Ich habe einen überdurchschnittlich begabten Sohn, der auf jedes Vaterproblem mit Schulverweigerung (Hausaufgaben, Provokations-Arbeit etc.) reagiert. Für mich ist allein wichtig, dass es meinen Söhnen gut geht. Ob der Vater spinnt oder nicht, ist mir scheißegal. Er wird von mir "zur Arbeit gepfiffen" - für das Ziel "meinen Kindern geht es gut" sind mir die Mittel egal (hört sich schlimm an: erst bitte ich ihn einfach - manchmal klappt es - manchmal "erwähne" ich die Psychologin - dann klappt es spätestens  :wink:). Ich weiß dabei aber ganz genau, dass mein Vor-Affären-Mann genauso gehandelt hätte und für ihn unsere Kinder eigentlich auch das Wichtigste sind. Ich versuche auf meine Art den Kindern ihren Vater zu erhalten und zwar ohne, dass die Beziehung Söhne-Vater leidet!

Wir beide haben unterschiedliche Erfahrungen gemacht. Gut ist, dass wir beide deshalb verschiedene Empfehlungen geben können. So kann jeder Ratsuchende selbst heraussuchen, welche Vorgehensweise für seine Situation am Besten ist. Erst wenn ich mit "Nettsein" nicht weiterkomme, hole ich selbst die Paragraphenkeule heraus oder lasse es eventuell auch (z.B. zuwenig Unterhalt gezahlt (vorenthaltenes Einkommen): ich hätte klagen können, Kosten für mich ca. 1000 Euro - Nachzahlung Unterhalt ca. 1100 Euro, dies hätte sich nun wirklich nicht gelohnt und vor den Kindern hätte man dies auch nicht verheimlichen können).

Ich akzeptiere andere Meinungen, erwarte dies jedoch auch von anderen. Was jeder letztendlich macht, liegt in seiner Verantwortung. Patentrezepte für jede Lebenssituation gibt es nun einmal nicht!

LG
Sternchen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2010 21:55
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Back to topic, please.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2010 22:03
(@sternchen67)
Rege dabei Registriert

You`re right. Möchte nur nicht, dass Charlie irgendwann einer Umgangsboykotteurin gegenüber steht. Jeder Krieg ist am Anfang ein kleines Scharmützel - am besten stoppt man schon da diesen Prozess (natürlich nur falls möglich).

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2010 22:09
(@charlie1967)
Zeigt sich öfters Registriert

Guten Morgen allerseits!

Ich nehms vorweg; die Abholung durch meine LG hat nicht geklappt.
Meine Ex hatte mir am Abend eine Mail geschrieben in der sie (angeblich) klipp und klar gesagt hätte, dass sie die Abholung durch meine
LG nicht möchte. Leider fand sich auch nach wiederholtem Lesen keine klipp und klare Aussage sondern kein JA und kein NEIN.

Meine Freundin fuhr also morgens los und war von mir in einer SMS vorgewarnt, dass meine Ex den Sohn nicht herausgeben würde.

Sie klingelte ganze dreimal bis überhaupt mal jemand an die Sprechanlage ging und fragte wer da wäre. Für mich ein Zeichen von "wenn ich
nicht reagiere, wird sie schon weggehen".

Meine Freundin hatte noch eine Jacke meines Sohnes und wollte diese auf alle Fälle zurückgeben. Die KM kam herunter, mit Sohn im Schlepptau.
Er war sehr ruhig und tastete sich erstmal an die beiden Erwachsenen, die im Gespräch waren, heran.

Meine Ex war wohl trotz allem freundlich und nett und versuchte meiner Freundin klar zu machen, dass sie einfach nicht den Sohn herausgeben könne. Wenn sie mal eigene Kinder hätte, würde sie das ja verstehen. Meine Freundin fing keine Diskussion an, da mein Sohn in der Nähe war und brach dann auch ab um meinem Sohn noch ein Geschenk von mir zu geben und ihm gut zuzureden, dass die Situation total in Ordnung ist, wir den Tag nachholen würden und er sich keine Gedanken machen müsse. Er freute sich über das Geschenk und machte einen guten Eindruck auf meine LG. Sie blieb auch freundlich gegenüber meiner Ex.

Fakt ist jedoch, dass meine Freundin ohne meinen Sohn zu mir kam. Meine EX mir also mein Kind verweigert und keinerlei konstruktive Vorschläge gemacht hat;

- Ich solle Ihn besuchen. Gut, auch ich tue viel für mein Kind, aber irgendwo müssen doch die Grenzen sein. Ich kann es mir finanzielle einfach nicht leisten mit der Deutschen Bahn durch Deutschland zu reisen. Auserdem hätte ich mich dann in die Regeln der KM ergeben.

Ich muss mir ja nicht alles gefallen lassen oder? Ich habe ihr lange Jahre genug, den kleinen Finger hingehalten und sie hat sich mir einverleibt. Es muss einfach mal Schluss sein oder? Klar stellt sie mich hin als den Bösen und das mein Junge nur unter mir leiden würde - was definiv nicht stimmt. Auch die KM trägt zu diesen Situationen bei.

- Ich könne Ihr die Fahrt ja bezahlen. Eigentlich das selbe, alles zu meinen Lasten und mehr Nehmen als Geben.

Letzter Fakt, ich werde meinen Sohn nur knapp 4 Wochen nicht sehen können/dürfen. Klar, dies ist nun die erste kritische Situation, aber wo fängt Umgangsverweigerung an und wo auf? Wo muss ich mich in die Regeln der KM ergeben? Darf man als zahlender Vater nicht auch einmal eine Forderung stellen? Wie sollte ich mich nun verhalten?
Ich habe Ihr jetzt auf alle Fälle eine Mail geschickt, dass ich über das Verhalten enttäuuscht bin und um einen konkreten Vorschlag bitte, wie man in Zukunft eine Abholung durch meine Freundin ermöglichen könnte. Die Betonung liegt hier auf konkret. ;).

Welche Möglichkeiten habe ich überhaupt noch? Anwaltstechnisch habe ich nichts unternommen und will dort auch erstmal den Ball flach halten.

Zu dem Vorschlag, dass meine LG mit meinem Sohn hier in einer Pension schläft. Leider schläft mein Kleiner schon kaum bei mir, weil er - so meine Meinung - von der KM Schuldgefühle dazu vermittelt bekommt. Er würde daher schon gar  nicht an einem fremden Ort nur mit meiner Freundin dort schlafen. Auserdem wäre diese Sache von Sonntag auf Montag und mein Kleiner muss in die Kita und meine LG zur Arbeit. Auserdem würde sich die KM dann erst Recht auf die Hinterbeine stellen.

Gruß Charlie

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.07.2010 11:27
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Charlie,

ich hatte Dir >>>HIER<<< schon geschrieben, dass Deine Ex nicht verpflichtet ist, Euren Sohn einer "fremden" Person mitzugeben; sie kann sich auf ein "ich weiss nicht, wie gut der/die Auto fährt" zurückziehen - und damit hat sich das. Dir persönlich hätte sie Sohnemann ja mitgegeben; also kann juristisch von Umgangsboykott keine Rede sein. Dafür, dass Du derzeit verhindert bist, Dein Umgangsrecht wahrzunehmen, kann sie nichts. Ob Du auf Kur oder auf Montage bist, spielt dabei keine Rolle: Ihr als Eltern müsst den Umgang organisieren und regeln und keine von Euch beauftragten Dritten.

Auch bei anderen Vätern gibt es mal "Umgangspausen" von 4 Wochen; aus unterschiedlichsten Gründen. Sofern der Umgang ansonsten funktioniert, passiert dem Kind dadurch auch nichts Schlimmes. Ich persönlich würde diesen Ball deshalb flach halten und nicht versuchen, auf Rechte zu pochen, die in dieser Form nicht existieren, aber den Umgang in Zukunft möglicherweise erschweren oder Euren Sohn in irgendwelche Konflikte stürzen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.07.2010 13:31
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Charlie,

in Ergänzung zu Martin:

Zu dem Vorschlag, dass meine LG mit meinem Sohn hier in einer Pension schläft. Leider schläft mein Kleiner schon kaum bei mir, weil er - so meine Meinung - von der KM Schuldgefühle dazu vermittelt bekommt.

Das hier halte ich für die wesentlich wichtigere Baustelle als die Sache mit dem ausgefallenen Umgang während der Reha. Ich hoffe ja, es geht dir bald gesundheitlich wieder so gut, dass du so schnell nicht wieder auf Reha musst, d.h. die Verweigerung der KM war zwar für dich ärgerlich (und ist leider nicht wirksam zu verhindern gewesen), aber es bleibt hoffentlich für lange Zeit die einzige "Veranstaltung" dieser Art.

Allerdings, wenn ein fünfeinhalbjähriges Kind kaum bei dir übernachtet, dann ist das ein deutliches Alarmzeichen. Erzähl' mir bitte mehr davon: Wie läuft eure Umgangszeit üblicherweise ab, und woran scheitert es, auch mal mehrere Übernachtungen in Folge zu haben? Zum Vergleich: Mein Jüngster, damals gerade vier Jahre geworden, war von Anfang an das ganze Wochenende (zwei Übernachtungen) bei mir, und die großen Ferien (zwei bis drei Wochen) waren seitdem auch nie ein Problem. Irgendwas läuft m.E. bei dir gerade gewaltig aus dem Ruder ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.07.2010 14:07
(@charlie1967)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

@brille: ja gut , grml, hast ja schon recht. Aber was wäre wohl los wenn der Sohn bei mir wäre und KM schickt Ihren LG (noch hat sie keinen)
bei mir zur Abholung vorbei und ich weigere mich?!

Allerdings möchte ich jetzt keine großen Grundsatzdiskussionen anfangen. Ich werde versuchen mit der KM nochmal eine Lösung zu erarbeiten. Hab ich mir zumindest vorgenommen.

@Malachit: Ich schreib dir jetzt hier dazu, wenns okay ist.
Mein Sohn hat grundsätzlich keine Angst (mehr) bei mir zu schlafen. Die KM schläft seit der Geburt mit meinem Sohn in einem Bett und das bis heute. Ich gebe zu hier Fehler gemacht zu haben, weil ich nicht noch energischer während des Zusammenlebens darauf gedrängt habe, dass mein Sohn in einem eigenen Bett schlafen sollte. Da ich immer viel gearbeitet habe, war mir am Abend irgendwann nicht mehr nach Diskussion. Ich wurde mit immer den selben Sätzen abgebügelt. Irgendwann gibt man(n) es auch auf. Ich bin dann auf die Couch gezogen.

Ich kenne das sogenannte Familienbett und ich finde es auch okay, dass die Kinder ins Bett der Eltern kommen können, aber mein Sohn hat nichtmal ein eigenes Bett in das er sich zurückziehen könnte.

Als ich mich getrennt habe, war er 3,5 und anfänglich war eine Übernachtung auch nicht zu denken, weil der Kleine genug mit der Trennung zu tun hatte, und ich noch keine Möglichkeit für ein eigenes Bett habe. Seit 1,5 Jahren habe ich diese aber und es war ein langer Weg bis mein Sohn bei mir alleine schläft. Anfänglich habe ich auch mit ihm das Bett teilen müssen, dann habe ich auf einem Campingbett übernachtet, was immer weiter in den Flur geschoben wurde. Seit einer Weile bekommt er eine Taschenlampe und mehrere Lichter in den Flur gestellt um keine Angst vor der Dunkelheit haben zu müssen. Bis dahin zu kommen war sehr schwer, weil du/ihr euch vorstellen könnt, dass es anfänglich viel Theater gab.
Die KM hat nichts dagegen das mein Sohn bei mir schläft, allerdings, auf meine Bitte ihm vielleicht zuzureden bzw. auch mal zu sagen, "hey du hast Papa versprochen bei ihm zu schlafen, also sei mal stark und tus." bekam ich immer wieder den Satz "Sohn, muss selbst entscheiden."
Wie bereits erwähnt, habe ich nicht das Gefühl, dass sie ihm dazu animiert.
Auf Nachfrage bei meinem Sohn ob er noch immer im selben Bett mit Ihr schläft sagt er mir "Ja, Mama will das so."

Natürlich habe ich das Gespräch gesucht und auch angeboten ein Bett für meinen Sohn beizusteuern. Es wurde nicht angenommen. Mittlerweile haben die beiden ein Stockbett. Was aber eher als Klettergerüst dient, weil Abends noch immer zwei Matratzen auf eine Schlafcouch gelegt werden und dort wird geschlafen.

Mittlerweile glaube ich, dass mein Sohn alleine schlafen kann, aber da die Mutter weiterhin das Zusammenschlafen praktiziert und ich die Unterstützung zur Selbsttändigkeit in dieser Hinsicht fehlt, glaube ich, dass mein Sohn so etwas wie Schuldgefühle entwickelt, wenn er bei mir schläft. Mal davon abgesehen, dass er 5 ist und sein Wille halt doch noch bei der KM hängt. Natürlich ist es für jedes Kind meist die Mutter zu der es die nähere Beziehung pflegt und woanders schlafen ist einfach... anders.

Ich würde gerne eine Regelmässigkeit des "bei Papa schlafens" einführen, aber dies scheitert an der Tatsache, dass die KM meinem Sohn hier die alleinige Entscheidungsgewalt überlässt, was ich  nicht korrekt finde. Versteht mich nicht falsch, ich will das Kind nicht zwingen, aber ich glaube manchmal muss man sanften Druck ausüben.

Ansonsten ist unser Umgang mindestens einmal am WE und unter der Woche ab und zu mal ein Tag (wenns am WE nicht geklappt hat) völlig problemlos.

Ich kann dazu auch gern einen neuen Thread aufmachen, weil ich jetzt viel dazu geschrieben habe.

Gruß Charlie

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.07.2010 16:03
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Charlie,

Die KM hat nichts dagegen das mein Sohn bei mir schläft, allerdings, auf meine Bitte ihm vielleicht zuzureden bzw. auch mal zu sagen, "hey du hast Papa versprochen bei ihm zu schlafen, also sei mal stark und tus." bekam ich immer wieder den Satz "Sohn, muss selbst entscheiden."

Die KM hat sehr wohl etwas dagegen, dass dein Sohn bei dir übernachtet - sonst würde sie nicht so einen Blödsinn reden wie dieses "Sohn muss selbst entscheiden". Soll euer Sohn demnächst etwa auch selbst entscheiden, ob er morgens in die Schule zu gehen gedenkt oder lieber bei Mama bleibt?

Wie sieht es bei dir und KM eigentlich in puncto Umgangsregelung aus? Ist sie schriftlich festgehalten, und wenn ja, habt ihr die "unter vier Augen" aufgesetzt, unter Vermittlung des Jugendamtes, oder gibt es eventuell bereits eine gerichtliche Entscheidung zu diesem Thema? Wenn ja, wie sieht sie aus? Wenn nein, dann solltest du das schleunigst angehen, und zwar in genau dieser Reihenfolge: Erst mit KM reden; falls erfolglos, Jugendamt um Vermittlung bitten; falls auch das erfolglos, dann gerichtliche Klärung des Umgangs. Diese (ggf. gerichtliche) Umgangsregelung soll dann insbesondere diese "Regelmässigkeit des 'bei Papa schlafens' einführen". Zu deiner Orientierung: Der auch gerichtlich anerkannte Minimal-Standard hierfür lautet "alle zwei Wochen für das ganze Wochenende, z.B. Freitagabend bis Sonntagabend". Und danach wird über das Thema einfach nicht mehr groß diskutiert, weder mit KM noch mit Sohn.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.07.2010 18:04




(@charlie1967)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Malachit,

danke erstmal! Also wir haben nichts schriftlich festgelegt, es hat sich so eingependelt.
Allerdings habe ich in letzter Zeit darüber nachgedacht das irgendwie schriftlich regeln zu lassen.

Vor allem wollte ich nach meiner Reha das Thema Eigenes Bett / Schlafen bei mir nochmals angehen, aber
in solchen Diskussionsversuchen bin ich schnell mal wieder der Taklose der Druck aufbaut.

Es ist halt immer ein Seiltanz denke ich, zwischen was mein Sohn möchte und was ich möchte.
Ich frage ihn immer ob er bei mir schlafen möchte, seine Antwort ist dann "dass er erst Kraft sammeln müsse".
Dann habe ich Angst zu drängen. Auf der anderen Seite glaube ich, eine Regelmässigkeit würde gut tun.

Da wir noch nicht geschieden sind, die gute Frau lässt sich unheimlich viel Zeit mit einreichung der Unterlagen, könnte/sollte man
solche Sachen dann zum Scheidungstermin klären (falls Ex nicht gesprächsbereit)? Wäre aus meiner Sicht natürlich vernünftig, weil ein
weiterer Gerichtstermin wohl kostet und dauert bis ein Termin da ist.

Wenn solche Umgangsregeln schriftlich niedergeschrieben ist, kann meine Ex mich dann auch irgendwie unter Druck setzten. Es kann ja immerhin mal sein, dass ich nicht kann (jobtechnisch, gesundheitlich) bzw. ein unvorhersendes Ereignis eingetroffen ist. Bisher konnten wir solche Sachen immer problemlos einschieben. Ich fürchte allerdings, dass wenn ich sie quasi durch ein Gericht zu den Übernachtungen zwinge, sie dann auch immer sofort mit dem Satz kommt "aber so wurde es festgelegt, du MUSST jetzt unseren Sohn nehmen". Natürlich will ich den Sohn nehmen, aber ich hoffe ihr versteht was ich sagen will. Sollte man solche gegenseitigen Möglichkeiten auch in so einen Vertrag schreiben?

Gruß Charlie

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.07.2010 20:17
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Charlie,

Vor allem wollte ich nach meiner Reha das Thema Eigenes Bett / Schlafen bei mir nochmals angehen, aber in solchen Diskussionsversuchen bin ich schnell mal wieder der Taklose der Druck aufbaut.

Du bist nicht taktlos, und du baust auch keinen Druck auf. Du möchtest lediglich das, was anderswo bereits bei wesentlich jüngeren Kindern selbstverständlich ist: Alle zwei Wochen ein komplettes Wochenende, plus die Hälfte der Schulferien (yep, fünfeinhalb Jahre, da dauert es nicht mehr lange, bis Junior in die Schule kommt). Und damit alles seine gute Ordnung hat, möchtest du das schriftlich festhalten. Bietest ihr aber an, diese schriftliche Regelung gerne unter Vermittlung einer kompetenten Beratungsstelle, nämlich des Jugendamtes, mit ihr zusammen zu erarbeiten. (Und mach' bei der Passage mit dem "kompetenten Jugendamt" bitte ein ernstes Gesicht, auch wenn's schwerfällt ...)

Da wir noch nicht geschieden sind, die gute Frau lässt sich unheimlich viel Zeit mit einreichung der Unterlagen, könnte/sollte man solche Sachen dann zum Scheidungstermin klären (falls Ex nicht gesprächsbereit)? Wäre aus meiner Sicht natürlich vernünftig, weil ein weiterer Gerichtstermin wohl kostet und dauert bis ein Termin da ist.

Nun, in einem Scheidungsurteil kann und sollte auch der Umgang geregelt sein; aber seid dem Richter mal gut, und liefert ihm (wenn's irgendwie geht) bereits im Vorfeld eine Lösung, die er bloß noch abzunicken braucht. Wenn ihr erst beim Scheidungstermin anfangt, den Umgang zu klären, dann kann das je nach Entscheidungsunwilligkeit des Richters die ganze Scheidung auf Eis legen, und damit ist dir ja auch nicht geholfen. Ich bleibe daher bei dem Ratschlag, die übliche Reihenfolge einzuhalten: Erst Einigungsversuch mit der Ex, dann Vermittlung beim Jugendamt, und dann das Familiengericht. Wenn's zeitlich passt, dann meinetwegen die Unterhaltsregelung im Rahmen der Scheidung, aber pass' auf, dass du nicht zu viel Zeit verlierst.

Wenn solche Umgangsregeln schriftlich niedergeschrieben ist, kann meine Ex mich dann auch irgendwie unter Druck setzten. Es kann ja immerhin mal sein, dass ich nicht kann (jobtechnisch, gesundheitlich) bzw. ein unvorhersendes Ereignis eingetroffen ist.

Du wirst nicht alle Eventualitäten bereits im Vorfeld bedenken können. So ist das Leben nun mal ...

Vernünftige Menschen regeln so etwas auf dem kleinen Dienstweg: "Du, mir ist <dies-oder-das> dazwischengekommen; können wir bitte die nächsten beiden Wochenenden tauschen?" Und da es Unwägbarkeiten sowohl bei dir als auch bei ihr gibt, sollte sich das Entgegenkommen auf mittlere Sicht gegeneinander ausgleichen. Ob du und deine Ex allerdings in einen entsprechend vernünftigen Arbeitsmodus hineinkommen könnt, kann ich nicht vorhersagen - meine Kristallkugel ist nämlich immer noch kaputt 😉

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.07.2010 21:05
(@charlie1967)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Malachit,

danke für deinen Beitrag. Ich werde versuchen ein ernstes Gesicht zu machen beim "kompetenten Jugendamt"  :rofl2:.

Vor allem aber, wird mir irgendwie klar, dass ich mich echt hinhalten lasse und mich doch tatsächlich mit so wenig begnüge.
Für meinen Sohn ist der Besuch immernoch was besonderes (was an sich ja nix schlimmes ist) aber eigentlich sollte es
zu etwas ganz  normalen werden.

Ich werde nochmal Kraft schöpfen und das Thema dann ersteinmal per Email ansprechen und kucken wie sie reagiert.
Noch eine letzte Frage dazu; sollte ich mich da nochmal mit meinem Sohn hinsetzen und ihm erklären, dass eine Regelmässigkeit einfach
wichtig ist und er da keine Sorgen haben muss? Oder sollte ich da erstmal die Antwort der Mutter abwarten? (Kann es sein, dass ich schon wieder
den Grundsatz befolge ; "der Sohn entscheidet?!  :knockout: )

Sollte es zu Schwierigkeiten kommen würde ich gerne hier nochmal Rat suchen. Allerdings mache ich dann einen extra Thread auf,
wenn das okay ist, weil es ja dann nix mehr mit der Reha und den dadurch entstandenen Umgangsproblemen zu tun hat.

Gruß und vielen Dank für die tolle Unterstützung. Ich will hier mal anbringen, dass man in diesem Forum immer gut beraten wird und auch mal
auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt wird, wenn man/frau mal wieder in einem Tunnel der Gefühlswelt gefangen ist. Außerdem steht man
mit seinen Gefühlen nicht total alleine da.  :thumbup:

Charlie

PS: @Malachit: Wegen der Kristallkugel; kuck doch mal ob die Batterien gewechselt werden müssen.  🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.07.2010 12:51
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich werde nochmal Kraft schöpfen und das Thema dann ersteinmal per Email ansprechen und kucken wie sie reagiert.

Mach das!
Aber denk dran, dass Du auch mal zu einem guten Ergebnis kommen möchtest.

Leg also Wert darauf, dass sie zeitnah antwortet und geb ihr nicht ständig wieder erst mal Gelegenheit sich zu äußern. Die Diskussion würde ich auf jeden Fall vor dem "kompetenten JA" führen und nicht per Mail.
Du schwächst dadurch nur unnötig Deine Position, und die ist momentan eh weit hinter den Möglichkeiten zurück!

Gruß, Michael
PS: ich glaub die Kristallkugel funktioniert mit Handkurbelakku...  :phantom: > Kurbelwelle defekt?

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2010 12:58
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Charlie,

aber eigentlich sollte es zu etwas ganz  normalen werden.

Genau so isses. Und deshalb muss es erstens regelmäßig sein, und zweitens z.B. achtundvierzig Stunden am Stück, und das heißt nunmal: Zwei Übernachtungen in Folge.

Ich werde nochmal Kraft schöpfen und das Thema dann ersteinmal per Email ansprechen und kucken wie sie reagiert.
Noch eine letzte Frage dazu; sollte ich mich da nochmal mit meinem Sohn hinsetzen und ihm erklären, dass eine Regelmässigkeit einfach
wichtig ist und er da keine Sorgen haben muss? Oder sollte ich da erstmal die Antwort der Mutter abwarten? (Kann es sein, dass ich schon wieder
den Grundsatz befolge ; "der Sohn entscheidet?!  :knockout: )

Du überlegst dir erst mal, wie du es gerne hättest; die Regelung "alle zwei Wochen das ganze Wochenende" ist zwar so 'ne Art Standardregelung, aber betrachte das eher als Anhaltspunkt denn als Naturgesetz. Wenn du dann weißt, was du willst - leg' noch 'ne Schippe drauf und fordere etwas mehr, denn runtergehandelt wirst du so oder so 😉

Wenn du und KM noch halbwegs miteinander reden könnt, dann setzt euch lieber zusammen und klärt die Geschichte im persönlichen Gespräch statt per Email; d.h. in deiner Email sollte m.E. nur drinstehen, dass ihr beide euch mal zwei Stunden zu diesem Thema zusammensetzen müsst; mach' ihr ein paar Terminvorschläge, von denen sie sich einen aussuchen soll; wenn's gar nicht passt, soll sie einen Alternativtermin vorschlagen.

Euer Sohn hat dabei übrigens ungefähr genau so viel mitzuentscheiden wie bei der Frage, wann und an welcher Schule er eingeschult wird. Ihr könnt ihn gerne fragen, wie er die Sache gestaltet haben möchte (z.B. "welches Spielzeug/Kuscheltier soll denn unbedingt mit zu Papa?"); aber entscheiden müsst ihr, nicht er.

Sollte es zu Schwierigkeiten kommen würde ich gerne hier nochmal Rat suchen.

Wenn du dir klar geworden bist, was du willst, kannst du das gerne ebenfalls hier aufschreiben, bevor du mit KM redest.

Allerdings mache ich dann einen extra Thread auf, wenn das okay ist, weil es ja dann nix mehr mit der Reha und den dadurch entstandenen Umgangsproblemen zu tun hat.

Das passt.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2010 13:13
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