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Hotel Übernachtungskosten bei Ausübung Umgangsrecht

 
(@puccini)
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Hallo zusammen

Ich konnte auf die Schnelle im Forum nichts konkretes finden.
Daher möchte ich mal gern folgenden Sachverhalt einstellen und hoffe auf entsprechende Feedbacks und / oder Erfahrungen

Nach meiner Scheidung (gegen meinen Willen) habe ich eine neue Partnerin kennengelernt und ein gemeinsames Kind inzwischen bekommen.
Aus meiner ersten (dabei bleibt es auch) Ehe, sind zwei Kinder entsprungen.

Inzwischen leben meine neue Partnerin und ich zusammen. Dafür bin ich zu ihr gezogen. Das sind rund 550 km von meinem vormals ehelichen Wohnort entfernt. Somit fahre ich nun einmal im Monat zu meinen Kindern aus erster Ehe, damit wir dann ein Wochenende gemeinsam haben. In den Schulferien kommen sie dann zu mir. Dazu hole ich sie mit dem Auto ab.

Da ich bei meinen Kindern vor Ort nun keinen eigenen Wohnsitz mehr habe, habe ich es bisher so geregelt, dass ich frühzeitig entsprechend ein Hotel gebucht habe, in dem meine Kinder mit mir die Zeit verbringen konnten. Vor allem natürlich auch wegen der gemeinsamen Übernachtungen.
Zusätzlich habe ich freiwillig und regelmäßig meinen Kindern weitere Zuwendungen zukommen lassen. Sei es Bücher, PrePaid Karten, Spielsachen, Smartphone und natürlich auch gemeinsame Urlaubsreisen.

Nun wo meine Große in Kürze 12 Jahre wird, verlangt die Kindesmutter mehr Unterhalt. in zwei Jahren, wenn meine Kleine dann auch 12 wird, wird das gleiche Spiel wieder losgehen. Das bedeutet für mich weiteren finanzielle Belastungen. Ich will mich natürlich nicht der Zahlung verweigern, da es ja auch meine Kinder sind, die ich wirklich sehr sehr liebe. Aber ich werde mit der Erhöhung der Unterhaltszahlungen unter Umständen die Kosten für ein Hotel in der bisherigen Form nicht mehr aufbringen können. Das kann ich mir dann einfach nicht mehr erlauben. So ein Hotel über ein Wochenende kostet schnell 200 EURO, plus weitere Kosten.

Diese finanziellen Belastungen fordern irgendwann mal ihren Tribut. Wenn ich nun in Kürze mehr zahlen muss, muss ich das Geld an anderer Stelle einsparen, möglichst ohne das es zu Lasten meiner Kinder geht. Das wird wahrscheinlich zu Lasten der Hotelkosten gehen.

Somit stellen sich mit ein paar Fragen, die ich bei Internet Recherchen so nicht beantwortet bekommen habe.

Vielleicht gibt es hier Erfahrungen dazu.

Meine Fragen:

1. Bin ich bei der Ausübung meines Umgangsrechts mit meinen Kindern, obwohl ich vor Ort keinen Wohnsitz und somit auch keine Möglichkeit der Übernachtung habe, unter Umständen dazu verpflichtet ein Hotel zu buchen?

2. Besteht grundsätzlich bei der Ausübung des Umgangsrechts das Recht diesen Umgang nur am Tage auszuüben, sodass die Kinder zum schlafen wieder nach Haus gehen, ich sie dann am Folgetag wieder zu mir hole?

3. Ist die Kindsmutter in irgendeiner Weise verpflichtet sich in welcher Form auch immer an den Wegen zur Wahrnehmung des Umgangsrechts zu beteiligen, z.B. in der Form dass Sie die Kinder ggf. auf eigene Kosten zum Flughafen oder Bahnhof zu bringen hat?

4. Ist es als zumutbar anzusehen, wenn ich statt der Übernachtungen dort vor Ort, die Kinder zu mir hole, was dann aber mit sehr viel Fahrzeit verbunden sein wird. Entspricht das überhaupt dem Wohle der Kinder, wenn wir an einem WE (Freitag sehr spät am Abend und Sonntag Mittag über 1100 km) zu fahren haben?

5. Stellt das nicht ein unverhältnismäßiges Risiko dar, wenn ich an zwei Tagen des Wochenendes jeweils 1100 km fahre? Ich müsste also 550 km zu meinen Kindern fahren, um am gleichen späten Abend dann wieder 550 km zurück zu fahren. Das Ganze würde sich Freitags und auch Sonntags abspielen.

6. Welche Lösungen / Vorschläge könnt ihr evt. machen, die ich als Alternativen und / oder Ideen nutzen kann, damit vor allem meine Kinder nicht zu sehr mit der Fahrerei belastet werden?

7. Wie geht ihr Langstrecken Fahrer mit solchen Situationen um?

Vielen Dank und Grüße

Puccini

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.07.2018 17:54
(@wasserfee)
Registriert

Willkommen!

1. Bin ich bei der Ausübung meines Umgangsrechts mit meinen Kindern, obwohl ich vor Ort keinen Wohnsitz und somit auch keine Möglichkeit der Übernachtung habe, unter Umständen dazu verpflichtet ein Hotel zu buchen?

Wie wäre es mit einer Ferienwohnung? Wohnmobil? Jugendherberge?

2. Besteht grundsätzlich bei der Ausübung des Umgangsrechts das Recht diesen Umgang nur am Tage auszuüben, sodass die Kinder zum schlafen wieder nach Haus gehen, ich sie dann am Folgetag wieder zu mir hole?

Klar kannste das so machen. Ist halt ein wenig blöd, weil "eure Zeit" immer wieder unterbrochen wird aber ist besser als gar kein Umgang.

3. Ist die Kindsmutter verpflichtet sie in welcher Form auch immer an den Wegen zur Wahrnehmung des Umgangsrechts zu beteiligen, z.B. in der Form dass Sie die Kinder ggf. auf eigene Kosten zum Flughafen oder Bahnhof zu bringen hat.

Definitiv und 1000%ig nein, da du die Entfernung geschaffen hast.

4. Ist es als zumutbar anzusehen, wenn ich statt der Übernachtungen dort vor Ort, die Kinder zu mir hole, was dann aber mit sehr viel Fahrzeit verbunden sein wird. Entspricht das überhaupt dem Wohle der Kinder, wenn wir an einem WE (Freitag spät am Abend und Sonntag Mittag über 1100 km) zu fahren haben?

Findest du das zumutbar für deine Kinder? Kann man das evtl. aufteilen (1 WE kommst du in ein Hotel an den Wohnort der Kinder, am anderen WE holst du die Kids? Wäre in sofern ja auch gut, dass die kids Anteil an deinem neuen Lebensumfeld haben würden.

5. Stellt das nicht ein unverhältnismäßiges Risiko dar, wenn ich an zwei Tagen des Wochenendes jeweils 1100 km fahre? Ich müsste also 550 km zu meinen Kindern fahren, um am gleichen späten Abend dann wieder 550 km zurück zu fahren. Das Ganze würde sich Freitags und auch Sonntags abspielen.

Ich finde: JA! Trotzdem ich jahrelang im AD etliche km geschrubbt habe finde ich das nicht wirklich nice.

6. Welche Lösungen / Vorschläge könnt ihr evt. machen, die ich als Alternativen und / oder Ideen nutzen kann, damit vor allem meine Kinder nicht zu sehr mit der Fahrerei belastet werden?

Ich wäre im Vorfeld nicht weggezogen sondern die Partnerin zu mir.
Du könntest den kids (je nach Alter) die Bahnfahrt organisieren und bezahlen oder den Flug. Ggfs begleitet.
Oder eben allse so lassen wie es ist und das Hotel bezahlen.

7. Wie geht ihr Langstrecken Fahrer mit solchen Situationen um?

keine Erfahrungen.

Sorry, das ist alles mehr als ungünstig. Wenn du wegziehst kannst du weder erwarten, dass deine kids ständig die Kilometer schrubben noch, dass die Km sich an den Umgangskosten beteiligt.
Wieso bist du nicht in der Nähe deiner Kinder geblieben?
Und das mit dem Unterhalt war dir doch auch schon vorher bekannt?

Wasserfee


Anm. Mod. Quoting lesbar gemacht

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2018 18:12
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

1. Bin ich bei der Ausübung meines Umgangsrechts mit meinen Kindern, obwohl ich vor Ort keinen Wohnsitz und somit auch keine Möglichkeit der Übernachtung habe, unter Umständen dazu verpflichtet ein Hotel zu buchen?

Nein. Ob du mit Wohnmobil anreist, auf im Zelt schläfst, eine Pension oder JuHe buchst, ist deine Entscheidung.

2. Besteht grundsätzlich bei der Ausübung des Umgangsrechts das Recht diesen Umgang nur am Tage auszuüben, sodass die Kinder zum schlafen wieder nach Haus gehen, ich sie dann am Folgetag wieder zu mir hole?

Grundsätzlich besteht diese Möglichkeit. Aber da musst du dich mit der Mutter einigen. Das du die Kinder jeden Abend zu ihr bringst wirst du nur schwer gegen ihren Willen durchsetzen können. Und auch die Frage, ob die Kinder auf Dauer Lust haben den Tag mit dir zu verbringen (im Winter ja auch ei nwenig schwierig, wenn ihr keine Anlaufstation habt) und nachts bei Mama zu schlafen. Persönlich denke ich, dass Kinder dann den Umgang gar nicht richtig genießen können.

3. Ist die Kindsmutter verpflichtet sie in welcher Form auch immer an den Wegen zur Wahrnehmung des Umgangsrechts zu beteiligen, z.B. in der Form dass Sie die Kinder ggf. auf eigene Kosten zum Flughafen oder Bahnhof zu bringen hat.

In diesem Fall nicht. DU hast die Entfernung und damit die zusätzliche Kosten verursacht, also trägst du sie auch. Wäre sie soweit weggezogen, dann wäre es u.U. möglich ihr einen Teil der Kosten oder Wege aufzuerlegen. Auf eine Beteiligung oder ein "auf halben Weg" treffen könnt ihr euch abe einvernehmlich durchaus einigen.

4. Ist es als zumutbar anzusehen, wenn ich statt der Übernachtungen dort vor Ort, die Kinder zu mir hole, was dann aber mit sehr viel Fahrzeit verbunden sein wird. Entspricht das überhaupt dem Wohle der Kinder, wenn wir an einem WE (Freitag spät am Abend und Sonntag Mittag über 1100 km) zu fahren haben?

Darüber kann man vortrefflich streiten. Meist haben die Kinder bald keine Lust mehr das halbe WE auf der Autobahn zu verbringen.

5. Stellt das nicht ein unverhältnismäßiges Risiko dar, wenn ich an zwei Tagen des Wochenendes jeweils 1100 km fahre? Ich müsste also 550 km zu meinen Kindern fahren, um am gleichen späten Abend dann wieder 550 km zurück zu fahren. Das Ganze würde sich Freitags und auch Sonntags abspielen.

Ob du dir zutraust ohne Unfall diese Strecken auf Dauer zurückzulegen, musst du selber wissen. Du kannst ja mal recherchieren, wie bei Berufskraftfahreren die entsprechenden Regelungen sind. Ich persönlich würde es nicht machen, da ich denke, dass man über so einen langen Zeitraum kaum aufmerksam genug fahren kann. Vor allem, wenn die Kinder dann quengeln, sich streiten oder eifnach nur erzählen wollen. Mir ist da das Risiko zu hoch. Aber vielleicht kannst du die Strecke ja zusammen mit deiner Partnerin fahren. Dann könnt ich euch abwechseln

6. Welche Lösungen / Vorschläge könnt ihr evt. machen, die ich als Alternativen und / oder Ideen nutzen kann, damit vor allem meine Kinder nicht zu sehr mit der Fahrerei belastet werden?

Längere Ferienumgänge, sich mit der Mutter darauf einigen möglichst viele verlängerte WE nutzen zu dürfen. umschauen, ob es eine günstige Ferienwohnung o.ä. gibt (es gibt z.B: auch Wohnungen von WE-Heimfahrern, die man mieten kann), mit der neuen LG wieder in die alte Heimat ziehen

7. Wie geht ihr Langstrecken Fahrer mit solchen Situationen um?

Bei uns waren es nur rund 350 km einfach. Wir haben es durch Rückumzug zu den Kindern meines Mannes gelöst.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2018 18:14
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

google doch mal nach "mein Papa kommt" und schau, ob das für dich in Frage kommt.

Mehr als ein Familienzimmer in einer Jugendherberge würde mir sonst auch nicht einfallen.

Viele Grüße

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2018 23:05
(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

4. Ist es als zumutbar anzusehen, wenn ich statt der Übernachtungen dort vor Ort, die Kinder zu mir hole, was dann aber mit sehr viel Fahrzeit verbunden sein wird. Entspricht das überhaupt dem Wohle der Kinder, wenn wir an einem WE (Freitag sehr spät am Abend und Sonntag Mittag über 1100 km) zu fahren haben?

5. Stellt das nicht ein unverhältnismäßiges Risiko dar, wenn ich an zwei Tagen des Wochenendes jeweils 1100 km fahre? Ich müsste also 550 km zu meinen Kindern fahren, um am gleichen späten Abend dann wieder 550 km zurück zu fahren. Das Ganze würde sich Freitags und auch Sonntags abspielen.

6. Welche Lösungen / Vorschläge könnt ihr evt. machen, die ich als Alternativen und / oder Ideen nutzen kann, damit vor allem meine Kinder nicht zu sehr mit der Fahrerei belastet werden?

7. Wie geht ihr Langstrecken Fahrer mit solchen Situationen um?

Hallo Puccini,

also die "Lösungen" 4 und 5 basieren doch auf reinen Milchmädchenrechnungen. 2.400 gefahrene km kommen Dich nicht billiger als zwei oder drei Hotelübernachtungen (außer Du hast verfügst über eine eigene Ölquelle oder einen frei betankbaren Dienstwagen ohne km-Beschränkung). Zudem noch der ungeheure Stress. Ganz schlechte Ideen also.

Zu 6 und 7: Mein LG holt seinen Sohn alle drei Wochen mit dem Flugzeug ab. Das ist für solche Strecken das einzig zumutbare Verkehrsmittel. Bei dem Alter Deiner Töchter bräuchtest Du sie noch nicht einmal abzuholen. In dem Alter reicht es, wenn sie zum Flughafen gebracht bzw von dort abgeholt werden.

Klar, wirklich billiger ist es nicht, dafür aber wesentlich angenehmer und stressfreier für alle Beteiligten. Und letztendlich muss es Dir beim Wegzug ja auch klar gewesen sein, dass so eine Entfernung nicht billig wird.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2018 15:29