Hi,
das ist die Prüfung Deines Prozesskostenhilfeantrages bzw. der darin gemachten Angaben
LG Jochen
Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis
Hallo.....,
mein Gefühl hat mir wohl Recht gegeben!!! Die Olle (KM) hat den Vergleich vom 26.09.06 widerrufen!!!! War ja abzusehen. Den Brief habe ich gestern erhalten. Ein neuer Gerichtstermin wurde für den !!!! 21.11.2006 !!!!!! veranschlagt. Bräuchte nun Eure Anregungen und Eure Erfahrungen!Nun zum Schreiben Ihres Anwaltes:
Die Regelung wäre nicht praktikabel und nicht im Wohle des Kindes.
Und nu schreibt Ihr Anwalt noch:
Die Antragsgegnerin möchte jedoch zunächst eine Übergangsphase von etwa 4 Wochen dergestalt durchführen, dass der Antragsteller die Tochter dann sonntags ind Zeit von 16-18 Uhr oder 19 Uhr zu sich zu nehmen.
Die beabsichtigte Umgangsregelung für Mittwoch und Samstag ist nicht praktizierbar, da die KM arbeitet. Die Mutter der Antragsgegnerin ist auch zugleich die Tagesmutter und lehnt jedoch jeglichen Kontakt mit dem KV ab. Insoweit scheitert die ursprünglich angedachte Umgangsregelung aus tatsächlichen Gründen.
Und nu auch das noch:
Des weiteren hat die KM Bedenken, dass die Tochter durch den beabsichtigten Umgang überfordert ist. Das Kind hat seit über 3 Monaten überhaupt keinen Kontakt zum KV und erkennt auch diesen auf diversen Fotos nicht mehr. Aus Sicht der KM ist daher eine Übergangsphase-wie oben beschrieben-von 4 Wochen erforderlich.
Sofern die Umgangskontakte dann positiv verlaufen, können die Besuchskontakte langsam erweitert werden.
bla bla bla bla
Was glaubt Sie eigentlich warum ich keinen Kontakt zu meiner Tochter habe??????!!!!!! Vielleicht, weil Sie es nicht zulässt!!!!!!!!!!!! Alte Dumfbacke!!!!
Ich daraufhin heute folgendes gemacht:
Direkt ein Schreiben aufgesetzt wo drin stand, dass ich auf Ihren Vorschlag mit den 4 Wochen Übergangsphase eingehe und meine Tochter wie vorgeschlagen dann am Sonntag um 16 Uhr abhole und pünktlich um 19 Uhr zurückbringe. Brief mit Zeugen eingeworfen. Das ganze habe ich als Zweitschrift dem JA, Gericht und Ihrem Anwalt per Fax zukommen lassen.
Mittags erhalte ich dann eine sms von der KM mit dem Inhalt: "Wir haben am 21.11. einen Gerichtstermin. Dein Umgangsrecht tritt erst im Anschluss in Kraft!"
Ich daraufhin das JA informiert und er versuchte vergeblich die KM telefonisch zu erreichen. Er gab mir den Tipp den Gang zum Familiengericht...Antrag .......einstweiligen Anordnung.
Naja, ich ab zum Gericht und folgendes beantragt:
Übergangsphase bis zum 21.11.06 (nächster Gerichtstermin) sonntags 16-19 Uhr.
Gründe:
Übergangsregelung wurde so im Widerruf beantragt. Dann den heutigen Ablauf (Brief zugesandt, sms erhalten, Anruf JA, etc. ) erläutert. Das Kind wir von mir entfremdet. Habe das Kind in den letzten 4 Monaten 2 Minuten gesehen und bis zum Termin (21.11.06) wären es fast 6 Monate. Das entspricht ja nicht dem Wohl des Kindes! Selbst der RA der KM behauptet in seinem Schriftsatz, dass mich das Kind wohl auf Fotos nicht mehr erkennen würde. Ein Umgang ist somit dringend geboten, vor allem vor den Hintergrund, dass das Verhalten der KM so offenkundig im Widerspruch zu den Angaben Ihres RA steht.
Das war die Beantragung.
Der Richter ist nur noch bis morgen da und danach bis zum 10.11.06 im Urlaub. Also gibt es höchstwarscheinlich morgen früh eine Entscheidung.
-Also was könnt Ihr mir raten?
-War diese Vorgehensweise ok?
-Hätte ich bis zum Gerichtstermin 21.11.06 warten sollen?
-Habt Ihr schon ähnliche Erfahrungen gemacht?
-Habe ich überhaupt eine andere Möglichkeit als auf den Gerichtstermin zu warten, falls der Antrag...eintweiligen Anordnung abgelehnt wird?
Bin Euch sehr dankbar für Eure Anregungen!!!!
Gruß
IR
IR
Hallo,
es gibt wieder etwas Neues:
Mein Antrag wurde aus folgendem Grund angesagt (habe heute das Schruftstück vom Gericht erhalten):
Sehr geehrter IR,
Herr RA (von der KM) hat auf telefonische Nachfrage erklärt, daß er sich die behauptete sms der KM nicht erklären könne und sich dafür einsetzen werde, daß der KV -wie vereinbart- sonntags von 16 bis 19 Uhr das Umgangsrecht ausüben können.
Der Erlaß der eintweiligen Anordnung ist vor diesem Hintergrund nicht geboten.
Hm, was soll ich nun davon halten??
Werde nun Sonntag bei der KM auftauchen, nätürlich mit Zeugen!
Was mache ich, wenn die KM am Sonntag doch nicht da ist oder miich nicht reinlässt oder meine Tochter nicht rausgibt?
Habt Ihr da Erfahrungen??
Danke für Eure Anregungen!!
Gruß
IR
IR
Moin IR,
Herr RA (von der KM) hat auf telefonische Nachfrage erklärt, daß er sich die behauptete sms der KM nicht erklären könne und sich dafür einsetzen werde, daß der KV -wie vereinbart- sonntags von 16 bis 19 Uhr das Umgangsrecht ausüben können.
na, nach einer solchen schriftlichen Ansage, die sogar über's Gericht ging, müsste die Madame mit dem Klammerbeutel gepudert sein, in Zukunft beim Umgang auch nur ein bisschen zu zicken. Und nicht vergessen: Die Ansage ist "sonntags" und nicht "am nächsten Sonntag" - sie reicht also ein ganzes Stück weiter als nur bis zum anstehenden Wochenende.
Sollte die Dame es sich dann tatsächlich wieder anders überlegen, ist die EA eben doch geboten - und die KM hat selbst den besten Grund dafür geliefert.
Also: Ruhig, Brauner, freu Dich auf Sonntag... 😉
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo idw,
also erst einmal: Schalte nen Gang runter. Die besten Reaktionen sind bei mir immer entstanden, wenn ich erst einmal 1-2 Nächte über die Sache schlafe, die Wut ein wenig ausschwitze und dann was mache. Geniale Köpfe sind vor allem kühl.
Du schreibst , dass du zurückgerudert bist. Hätte ich so nicht gemacht. Du warst in Jäger-position und hast dich zum Gejagten gemacht. Ihr hattet genau diese Fakten bei der letzten Verhandlung. Trotzdem hat Ihr RA genickt, das JA, der Richter (den behältst du)... dein Brief daher ein klassisches Eigentor.
Dann schreibst Du was von 'geeinigt'. War das ein Urteil oder ein Vergleich? Ein Vergleich wird nämlich sofort rechtskräftig.
Und das mit dem Erweitern hört sich ja alles schön an. Bei mir dauert diese Erweiterung jetzt 1 Jahr, gerade läuft eine EA, weil Mutti mal wieder 'keinen Bedarf' sieht. Das hat nämlich was von der Paris-Dakar-Strecke. Die ist nämlich auch lang, schmutzig und teuer.
Mache das nicht im Alleingang. Ich rate in solchen Sachen ganz klar zum RA, weil es gerade um Formalitäten geht. Bevor nämlich in der Sache diskutiert wird, ist immer erst zu schauen, ob sie zulässig ist. Und wenn der RA dann ein Ende mit Schrecken herbeiführen kann ist er auch deutlich billiger als die Paris-Dakar.
Gruss,
Michael
