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Hilfe zum Thema Umgangsrecht!!!!!!

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(@ichduwir500)
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Hallo liebe Leute! Bin seit einigen Wochen auf dieser Web unterwegs. Habe mir bis jetzt nur Euer Forum angeschaut.
Nun benötige ich Eure Hilfe!
Hier nun meine Situation:
Ich benötige Eure Hilfe zum Umgangsrecht. Meine Tochter ist 2 J. alt und wohnt bei der KM. Sie alleine ist erziehungsberechtigt. Nun zum Verlauf:
Die ersten 16 Monate des Kindes haben wir gemeinsam gelebt; obwohl wir uns immer wieder zwischendurch getrennt haben. Nach der Trennung habe ich mir eine Wohnung gesucht und bin dann auch zuerst ausgezogen. Meine Tochter und die KM sind vorerst da wohnen geblieben sind aber dann auch ausgezogen (finanzielles Problem). Der Umgang mit meiner Tochter war trotzdem gegeben. Ich habe mich mit der KM oder der Oma abgesprochen und konnte dadurch meine Tochter immer wieder sehen. Zwischendurch waren wir auch wieder ein Paar, aber getrennte Wohnungen. Dies hielt nur sehr kurz an (3Wochen). Und nach kurzer Zeit wollte die KM mir nicht mehr erlauben meine Tochter zu sehen. Daraufhin ging ich zum Anwalt und bat um Rat. Mein RA kontaktierte den RA der KM und versuchte eine außergerichtliche Einigung. Ihr Anwalt schrieb zurück, dass das Kind sich erstmal an die neue Umgebung (Wohnung) gewöhnen müsste. Daraufhin, nach Rat meiner Eltern, ließ ich es nicht zu einer Anklage kommen. Die Situation beruhigte sich nach ca. 3 Wochen wieder und ich konnte meine Tochter wieder sehen.
Nun aber zur aktuellen Situation:
Seit ca. 8 Wochen habe ich eine neue Lebenspartnerin. Dies habe ich auch der KM erzählt. Seither verweigert Sie mir jeglichen Kontakt zu meiner Tochter! Sogar am Geburtstag (vor 4 Wochen) hat Sie mich nicht reingelassen. Da habe ich meine Tochter nur ca. 2 Minuten an der Wohnungstür gesehen. Dann hat die KM mir die Kleine vom Arm genommen und die Tür vor der Nase zugemacht! Die KM drohte auch mit dem Wegziehen, wenn ich das Umgangsrecht beantragen würde.
Folgende Dinge habe ich nun in die Wege geleitet:
Vor diesem Vorfall war ich auf Anraten (telefonische Beratung) des JA direkt zum Amtsgericht gegangen und habe einen ´Einen Antrag auf Regelung des Umgangsrechts im Wege der einstweiligen Anordnung´ gestellt. Ohne Anwalt! Der Richter verwies michdann mit einem Schreiben auf das JA. Das Amtsgericht würde nicht ohne Stellungnahme des JA entscheiden. Der zuständige vom JA (mit dem ich auch gesprochen habe; der mir den Tipp gegeben hat) war allerdings bis Anfang dieser Woche im Urlaub. Nach meinem Anruf rief ich beim JA an, um ein Gespräch zu bitten. Der Herr vom JA sagte mir, dass das Amtsgericht eh ein Bericht angefordert hätte. Er versuchte die KM zu einem gemeinsamen Termin zu bestellen, was die KM strikt ablehnte! Nun hatte der der Sachbearbeiter vom JA den Termin gestern mit der KM und hat mich nun für den kommenden Freitag terminiert! Ich habe meine Tochter nun fast seit 8 Wochen nicht mehr richtig gesehen!!!!

Nun auch meine Frage:
Gibt es Dinge die ich bei diesem Gespräch mit dem JA beachten muss?
Ein taktisches Vorgehen?
Sollte ich mich mit meinem Anwalt beraten? (Obwohl ich das Gefühl habe, dass das Vorgehen mit einem RA eh nur rauszögert!)

Eigentlich will ich nur meine Tochter sehen!!!!!! Was kann ich machen???

Danke für Eure Unterstützung!


IR

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.08.2006 21:24
(@Aniram)

Hallo IDW500 !

Zu allererst einmal Herzlich Willkommen auf VS.de

Für mich liest sich das so:

Solange es ein partnerschaftliches Hin- und Her gab, war der
Kontakt zum Kind nicht gefährdet. Auch nicht während der
Beziehungspausen.

Die neue LG ist für Deine Exfreundin aber ein Indiz dafür,
daß das mit euch nichts mehr werden wird. Und dafür gehörst
Du in ihren Augen natürlich abgestraft.

Die KM drohte auch mit dem Wegziehen, wenn ich das Umgangsrecht beantragen würde.

Was folgert daraus Otto-Normal-Verbraucher ?

Wenn Du auf Umgang bestehst, zieht sie weg und Du siehst die Kleine nicht mehr.
Wenn Du nicht auf Umgang bestehst, zieht sie nicht weg, Du siehst die Kleine aber auch nicht !

Zumindes droht sie damit, weil glücklichweise wird sie das nicht alleine
entscheiden können.

Vergiss es und geh den Weg weiter, den Du bereits beschritten hast.
Und lass Dich von nichts auf der Welt davon abbringen. Auch nicht
von gut gemeinten, leider aber nicht immer brauchbaren Ratschlägen
wohlmeinender Freunde oder auch Eltern.

Auch deshalb nicht, weil sonst die Ex glaubt sie bräuchte Dir nur ein
wenig entgegenkommen und Du bläst alles ab.

Entweder es gibt eine verbindliche Regelung die in der Folge auch
eingehalten wird oder Du mußt es tatsächlich über das Gericht regeln
lassen.

Um Dir die richtige Schrittfolge zu erklären, gibt es allerdings Berufenere
als mich, die Dir bestimmt bald weiterhelfen werden.

Und mach schnell, bevor irgendwer der KM was ins Ohr flüstert wie "Kind
ist Papa nicht mehr gewöhnt und solchen Schwachsinn"

Viel Glück

Marina


AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2006 21:52
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Ichduwir und Willkommen!

Deine Ex ist eine von denen, die gnadenlos versuchen wird Dir die Tochter zu nehmen. Doch damit schneidet sie sich ins eigene Fleisch. Jedoch brauchst Du Geduld, denn Du bist nur der Vater.

Du hast das Recht auf bedingungslosen Umgang nach §1684 BGB und den kann Dir niemand verwehren. Tut die KM das lange genug, dann büsst sie ggf. ihre eigene Erziehungseignung ein. Den Umgang sicher stellen kann bei Dir nur das Gericht. Wie Du bereits erleben musstest ist das JA nicht weisungsbefugt und kann nur Berichte schreiben.

Allerdings sind die SBs vom JA nicht doof. Umgangsboykottierende KMs kennen die. Dementsprechend werden die Berichte aussehen. Zum Gespräch brauchst Du ein paar wenige Vorbereitungen - z.B. einen detaillierten Umgangsvorschlag.

Außerdem solltest Du Dir jetzt schon angewöhnen, ausschließlich im SINNE DES KINDESWOHL zu argumentieren und GRUNDSÄTZLICH die Ruhe zu bewahren.  Du kämpfst nicht für Deinen Umgang mit der Tochter, sondern Du kämpfst für den Umgang der Tochter mit ihrem Vater.

Abschließend würde ich raten einen Anwalt zu nehmen. Es gibt diverse Möglichkeiten über EAs (Herausgabeantrag, Antrag auf Besuchsregelung, Antrag auf einstweilige Umgangsregelung, etc,) Bewegung in die Sache zu bringen.

Und richte Dich drauf ein - das wird eine sehr lange Schlacht.

Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2006 22:06
(@leines)
Rege dabei Registriert

hallo ichduwir,

so wie ich das jetzt verstehe wurde das ja nicht vom gericht eingeschaltet sondern von dir um zu vermitteln, ich gehe davon aus, dass ihr erst in einzelgesprächen gehört werdet, und dann wird das ja zu einem gemeinsamen gespräch einladen, sollte es dabei zu keiner einigung kommen, solltest du sofort bei gericht einen antrag auf umgang stellen, hierzu solltest du einen aw mit einbeziehen, dieser sollte unbedingt erfahrung im familienrecht haben,

sollte jedoch das ja vom gericht aus nach § 50 SGB VIII auf mitwirkung in fragen der sorge- /umgangrechtsgesteltung beauftragt worden sein, wird das ja einen bericht an das gericht senden, nach diesem wird es zu einer mündlichen verhandlung kommen.
nach meiner einschätzung hat das gericht warscheinlich aus deinem antrag ein normales verfahren gemacht, wenn es das gemacht hat, hier solltest du dich unbedingt schlau machen;  wichtig ist gibt es ein schreiben vom gericht an das ja in dem o.g mitwirkung steht.

zum ja solltest du wie schon von meinem vorschreibe beschrieben ruhig und sachlich bleiben, immer mit dem wohl des kindes akumentieren, mache nicht die mutter schlecht, akumentiere die vorfälle ruhig und sachlich; und zeige das du bereit bist auch kommpromisse einzugehen. sage deine vorstellungen vom umgang, bei einem kind in diesem alter sollter der umgang möglichst in kurzen abständen stattfinden joch noch keine langen umgänge, denke so an mittwoch, samstag für ca. 2 - 4 std., aufbauend darauf dann ganze samstage, hier solltest du klare vorstellung haben, aber denke dran laß dir ein wenig luft zum entgegen kommen;

ich drück euch, deiner tochter und dir die daumen, dass ihr euch bald wieder sehen drüft, und glaube mir deine tochter kennt dich auch noch nach dieser langen zeit, auch wenn sie noch so klein ist.

gruß leines


AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2006 23:27
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo ichduwir500,

auch von mir erst einmnal ein herzliches Willkommen!

Ich denke der Weg den du gegangen bist war richtig. Dass das Jugendamt eingeschaltet wird bei Umgangssachen ist ein ganz normaler Vorgang. Und wie @Milan schon richtig schreibt: Letztendlich entscheiden kann es nur das Gericht.

Zum JA Gespräch: Ich weiss nicht ob ein Anwalt dir hier wirklich weiterhelfen kann. Nur du kennst die Situation und du kannst sie am besten vertreten. Kein Anwalt der Welt kann das.

Prinzipiell ist es beim JA Gespräch wichtig, ruhig und sachlich zu bleiben. Es geht um euer Kind (nicht dein Kind), und was du willst ist Umgang mit eurem Kind. Der ist juristisch begründbar (wobei ich jetzt nicht mit § vor dem Jugendamt jonglieren würde).

Erzähle einfach, dass es wichtig ist, dass euer Kind seinen Vater regelmäßig sieht. Du hast sie ja auch regelmäßig gesehen, es geht ihr bei dir gut, sie ist gerne bei dir ("Kontinuitätsprinzip" nennt man das).

Was du noch brauchst ist ein detaillierter Umgangsvorschlag, zu welchen Zeiten du euer Kind sehen willst.

Und noch was: Trenne die Paar- und Elternebene. Du soltest nicht auf deine "Ex" schimpfen, was für ein schlechter Mensch sie ist. Es geht um euer Kind, sonst nichts. Klar kannst du sagen dass das Gespräch ja nur stattfindet weil Mama Umgangsboykott betreibt. Aber nicht gegen die "Ex" hetzen.

Ansonsten: Ruhig bleiben, glaubhaft rüberkommen, ehrlich sein. Der JA Mitarbeiter macht sich ja ein Bild von dir. Da ist schon einiges an Psychologie dabei.

Ich habe zwei solcher Gespräche hinter mir. Waren beide positiv. Gehe unvoreingenommen dahin. Ich denke keiner will dich dort "fressen".

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2006 23:41
(@Dudlu)

Und richte Dich drauf ein - das wird eine sehr lange Schlacht.

Hallo ichduwir,

ich stecke im Moment in den gleichen Schuhen wie Du und kann deshalb zeitnah mitfühlen, was Du gerade durchmachen musst. Meine kleine Maus hat mich nun auch schon seit 8 Wochen nicht mehr gesehen und das seelische Dilemma, in dem ich mich befinde, ist unbeschreiblich. Ich konnte mich nicht mal von der Kleinen verabschieden oder so.

Die Schlacht, von der Milan spricht, wird hauptsächlich in deinem Kopf stattfinden. Es ist eine Psychoschlacht, die man zwar nicht selbst angezettelt hat, aber die man mit sich selbst schlagen muss. Es wird für Dich so aussehen, also ob die Personen die ab jetzt auf der Bildfläche auftauchen (außer evt. Dein RA), sich mit Deiner Ex verbündet haben und Du alleine dastehst.  Verliere blos nicht den Kopf und mach so:  :gunman:

Du bist vorerst in der schwächeren Position als die KM, weil sie das Kind hat. Der Kindesentzug schwächt Dich und es wirkt auf Dich als sei die KM der Titan und Du selbst die Ameise, die plattgetreten werden soll. Die KM wird Dich öffentlich mit Vorwürfen konfrontieren, mit dem Ziel, Dich weiter zu schwächen, zu provozieren und Deine Persönlichkeit zu vernichten.

Verlier blos nicht die Nerven, in der Phase die jetzt eingeläutet worden ist. Mach blos keine unbedachte Äusserungen im Affekt (was ich durchaus nachvollziehen kann in Deiner Situation), um Dir Luft zu verschaffen. Du wirst Dich selbst weiter damit schwächen und spielst damit der KM in die Hände. Ich habe vor 4 Wochen eine unbedachte Äußerung auf dem JA gemacht. Im ersten Moment hat es mir gut getan, aber was danach kam war 10 mal schlimmer, als das wovon ich mich eigentlich befreien wollte. Angst, Unsicherheit, Schlaflosigkeit, Dünnsch.... und Dauerzittern waren dann die Folgen. Bleib also cool, auch wenn es in Deiner Seele leidet.

Du wirst den Eindruck gewinnen, als das Du dich durch eine Mauer gräbst und wenn Du durch bist steht dahinter nochmal eine Mauer, die aber doppelt so dick und doppelt so hoch ist als die erste Mauer.  So jedenfalls ist mein Eindruck von dieser Schlacht, bei der Deine Ex Euere Tochter als scharfe Munition einsetzen wird.


AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2006 23:57
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Die Schlacht, von der Milan spricht, wird hauptsächlich in deinem Kopf stattfinden.

Dudlu hat vollkommen recht. Ich sprach aber AUCH von der Papierschlacht, die Schlacht zwischen den Anwälten und die unsäglichen Argumentationsketten, die da noch kommen werden. Die zig Berichte, Empfehlungen und Stellungnahmen. Und ganz besonders die kopflosen Versuche der KM das Kind zu entziehen.

Aber da es hier "nur" um Umgangsrecht geht, stehen die Erfolgschancen gut und es lohnt sich dem Ganzen zu widerstehen.

Umgang wirst Du "bald" wieder haben. Da kann die KM wenig gegen machen. Und da die Mühlen sich bereits drehen, kann sie es auch nur bedingt verzögern. Und wenn sie gegen einen richterlich beschlossenen Umgang verstösst, dann winken sogar hohe Zwangsgelder und andere Maßnahmen.

Was Du ab jetzt brauchst ist Ruhe, Durchhaltevermögen und Hoffnung. Dann klappt das!!

Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2006 12:08
 kuwe
(@kuwe)

@Ichduwir500

Nur ganz kurz: Alles Gute für das heutige Gespräch mit dem JA, versuche ruhig und sachlich zu bleiben und verstelle Dich nicht...Auf längere Sicht mußt du Dir allerdings einen Anwalt (Familienrechtler) zulegen.

Alles Gute
Kuwe


AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2006 11:30
(@ichduwir500)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Ihr netten Leute!!!!!
Herzlichen Dank für Eure Schreiben und vor allen Dingen für Eure Geschriebenen Erfahrungen und Meinungen!!! Ich bin überwältigt!! :thumbup:
Ich hatte heute morgen den Termin beim JA. Der Herr war sehr ruhig und hat mir diverse Fragen gestellt, u.a. auch wie ich mir den Umgang mit meiner Tochter vorstelle....da hatte ich ja nun durch Eure Antworten ja eine Menge Hinweise erhalten! Dazu nochmals herzlichen DANK!!!!
Also nun zum Verlauf:
Habe dem Herrn aus meiner Sicht die Dinge und den Verlauf erzählt. Habe nie die KM schlechht gemacht  😉 und immer versucht die Sicht und die Interessen bzw. das Wohl des Kindes in den Vordergrund zu stellen!! So soll es ja auch sein!!!
Er fragte mich auch wie ich den Umgang mir so vorstelle. Ich sagte Ihm, dass ich meine Tochter gerne jede zweite Woche übers Wochenende haben würde. Danach fragte er mich wie ich das gestalten würde. Ich sagte, dass ich Sie abholen würde, dann zu mir fahren, gemeinsam Abend essen und danach ins Bett bringen. Allerdings habe ich hier , glaube ich, einen Fehler gemacht!!! Er fragte mich, ob ich ein Kinderzimmer hätte oder wo die Kleine schlafen würde. Darauf antwortete ich Ihm, dass die Kleine in meinem Bett (Schlafzimmer) und ich im Wohnzimmer oder auch neben meiner Tochter schlafen würde!!! Hätte ich hier sagen sollen, dass ich für meine Tochter ein Kinderbett kaufe??!!Übrigens würde und werde ich dann auch warscheinlich machen!! Was meint Ihr??
Eine zweite Sache: Der Herr vom JA sagte mir auch, dass die KM den Vorschlag gemacht hat, dass ich meine Tochter 2-3 Std. die Woche sehen könnte!!!! Daraufhin sagte mir der vom JA, dass es üblich sei, dass die Richter, wenn ein Kind noch so jung ist (2 J. alt), auf solche Vorschläge eingehen!!!!????? D.h. die Wochenenden , Urlaube und Feirtage fallen weg!!!! Wie soll oder muss ich das verstehen!!! Natürlich wäre es ja schon ein Highlight, wenn ich meine Tochter, auch wenn es nur 2-3 Std. sind, sehe!!!! Aber ist das normal??? Habt Ihr da Erfahrungen???? Wie soll ich mich hier verhalten???
Der weitere Weg ist nun erstmal, dass das JA die separaten Berichte nun zum Amtsgericht sendet und ich dann zur mündlichen Verhandlung einen Termin erhalte. Ca. in 8 Wochen! Kann man dies beschleunigen??? Das Thema....eintweiligen Anordnung wurde ja abgewiesen!!!!! Soll oder muss ich zu diesem Termin meinen RA mitnehmen?? (Ist FA im Familienrecht, kenne Ihn auch privat, er aber die KM nicht)
Zuletzt: Da ich im Grunde ein recht ruhiger Typ sein kann, war es mir relativ einfach bei dem heutigen Gespräch sachlich zu bleiben und die KM nicht schlecht zu reden.

Bitte nochmals um Eure Meinungen und Erfahrungen!!!!!
Vielen lieben Dank und ein schönes WE noch!!!

Gruß
IR


IR

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.08.2006 16:50
(@Aniram)

Hallo IDW500 !

Allerdings habe ich hier , glaube ich, einen Fehler gemacht!!!

Was meint Ihr??

Nein, warum auch ?

Es ist doch in einer normalen Vater-Mutter-Kind - Beziehung
auch völlig normal, daß das Kind am Anfang oder später auch
mal zwischendurch bei den Eltern im Bett schläft.

Und angenommen das Gericht entscheidet wirklich aufgrund des
geringen Alters Deiner Tochter, daß eine Übernachtung derzeit
nicht in Frage kommt, wozu solltest Du dann jetzt schon ein Bett
kaufen ? Womöglich noch ein Gitterbett aus dem sie dann raus-
gewachsen ist.

Sollte sich der Umgang aber was zu hoffen ist so einspielen und
Du die Kleine regelmäßig über Nacht bekommen, dann wäre ein
eigenes Bett sicher von Vorteil. Wobei ich dann ein Reisegitter-
bett für eine brauchbare Variante halte. Die sind leicht zu ver-
stauen und stehen nicht unnütz im Weg herum wenn sie nicht
gebraucht werden.

Später kannst Du dir dann immer noch Gedanken machen, wie
Du das besser lösen kannst.

LG Marina


AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2006 17:04




(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

normalerweise wird es vom FG und JA so gehandhabt, umso jünger das Kind umso kürzer die Dauer, aber
dafür öfter.
Feste Werte gibt es aber nicht. Ich würde nach kinderpsychologischer Sicht argumentieren.
Suche mal danach und stell was zusammen, und schreibe Dir das wichtigste raus.
So argumentierst du dann auch vorm JA/FG, die sehen dann auch das du
ein engagierter KV bist  😉

Gruß
babbedeckel

PS: Kuck auch mal in den Bereich "Kinder" auf vs unter "Aufsätze/Urteile"


Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2006 17:13
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo IDW (oder IR),

bevor ich mir einen "Wolf" schreibe, guckst du mal >hier< oder >dort< wie es mir ergangen ist. Das muss in deinem Fall nicht so laufen, es kann aber durchaus so sein.

Was du jetzt tun kannst ist abwarten, was in der Stellungnahme des JA steht, und dann weitersehen. Hier wirst du sicher auch wieder einige Ratschläge erhalten.

Im schlechtesten Fall macht das JA den Vorschlag, dass du euer Kind 1 x pro Woche für 2 - 3 Stunden sehen kannst. Dann hilft es nur zu argumentieren. Da euer Kind mit 2 Jahren noch sehr jung ist, kannst du ja dann durchaus den Vorschlag machen, dass du euer Kind dann zunächst mal alle 14 Tage am Wochenende für 6 - 8 Stunden siehst, wenn sie dann 2,5 bis 3 Jahre alt ist willst du dann Übernachtungsbesuche und wenn das JA nichts dagegen hat, dann soll man das auch bitte so vereinbaren.

Nur so ein paar Gedanken von mir, ich spekuliere gerade was passieren könnte.

Auch wenn sich die von dir gewünschten Übernachtungsbesuche jetzt noch nicht realisieren lassen sollten, so arbeite an einem kontinuierlichen Ausbau des Umgangs und sei ein engagierter Vater - so wie es babbedeckel schon geschrieben hat. Dann sind die Übernachtungsbesuche auch irgendwann später auch kein Problem mehr.

Der weitere Weg ist nun erstmal, dass das JA die separaten Berichte nun zum Amtsgericht sendet und ich dann zur mündlichen Verhandlung einen Termin erhalte. Ca. in 8 Wochen! Kann man dies beschleunigen??? Das Thema....eintweiligen Anordnung wurde ja abgewiesen!!!!! Soll oder muss ich zu diesem Termin meinen RA mitnehmen?? (Ist FA im Familienrecht, kenne Ihn auch privat, er aber die KM nicht)

Erste Frage: Beschleunigen kannst du das leider nicht. Gerichte sind halt nun mal notorische Langsamarbeiter. Und mit 8 Wochen ging der Termin noch recht schnell, andere warten 4 - 5 Monate auf einen Gerichtstermin. Du wirst Geduld brauchen, auch wenn es schwerfällt.

Zweite Frage: Ob dir ein Rechtsanwalt weiterhilft, wage ich zu bezweifeln. "Juristisch" ist der Fall klar. Es gibt das Recht des Kindes zum Umgang mit dir und die Pflicht deinerseits zum Umgang mit eurem Kind. Nur der (zeitliche) Rahmen ist verhandelbar und liegt auch im Ermessen des Gerichtes.

Was aber auf jeden Fall helfen würde, ist eine Einschätzung des Richters. Vielleicht kann dir da der befreundete Anwalt weiterhelfen - mit Glück kostet dich das nicht mal was.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2006 02:51
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Nein, Du hast nichts falsch gemacht. Solange Du Dich weiter so verhälst, werden die wohl für Umgang plädieren. Denn den braucht das Kind.

Du bist mit 8 Wochen gut dabei! Meine erste Verhandlung war nach 4 Monaten - und sie endete ergebnislos. Die zweite ist jetzt bald - nach 9 Monaten! Du kannst das nicht beschleunigen. Mein RA hat in der ganzen Zeit etliche EAs ans Gericht geschickt. Nachdem alle abgelehnt wurden kam Holland in Not und erst dann gabs einen ersten Beschluss. Glaube das war nach etwa 7 Monaten.

Das ist nicht fair für uns KVs und für die Kinder erst recht nicht. Aber so ist es leider.

Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2006 04:34
(@ichduwir500)
Schon was gesagt Registriert

Hello, dann bin ich wieder...wollte Euch über den Verlauf nochmal informieren und gleichzeitig um Euren Rat bitten.
Also der Termin vorm Familiengericht ist nun am 12.09. . Mal schauen was du rumkommt. Werde mich auf jeden Fall gut vorbereiten. Dazu nochmals DANKE für Eure Tipps und Anregungen!!!

Folgende Situation habe ich nun: Meine letzten Versuche die KM zu kontaktieren waren leider erfolglos bzw. legte Sie wieder auf. Da ich es nicht mehr ausgehalten habe, habe ich mich letzte Woche Freitag morgen vor die Tür der KM gestellt und gewartet bis die Beiden aus der Tür kommen. Natürlich saß ich im Auto. Hatte nämlich in den vergangen Tagen durch meinen Bruder erfahren, dass meine Tochter mittlerweile in eine KiTa geht. Meine Familie darf die Kleine ja sehen, allerdings nur wenn Sie dort zu Hause vorbeifahren.  Naja dann irgendwann gegen halb zehn kamen die Beiden aus der Haustür und stiegen direkt ins Auto ein. Bin dann sofort aus dem Auto gestiegen, in der Zeit hatte die KM unsere Tochter bereits angeschnallt und die Autotür geschlossen. Also sah ich die Kleine nur durch die Autoscheibe, die Kleine hatte mich auch direkt erkannt und rief Papa, Papa und streckte Ihre kleinen Ärmchen in meine Richtung. Ich hätte Sie so gerne in meinen Arm genommen!!!!!! (Seit dem 12.07. nicht mehr gesehen, da auch nur für 2 Minuten. Davor 4 Wochen nicht.) Ich sprach die KM an, aber Sie antwortet nicht und fuhr dann davon! Ich direkt in mein Auto und hinterher. Leider hatte ich Sie erst verloren, dann aber durch Zufall abbiegen sehen. Ich direkt hinterher und als ich da ankam ging Sie bereits mit unserer Tochter durch den Eingang. Sie hatte mich nicht gesehen. Ich gehe davon aus, dass Sie es nicht bemerkt hat und ich jetzt auch dadurch weiß, wo die KiTa ist.
Nun zu meiner Frage:
Macht es Sinn zu einer Zeit zur KiTa zu fahren und dort meine Tochter zu besuchen? Lassen die mich überhaupt rein bzw. zu meiner Tochter?? Sollte ich etwas mitnehmen; Geburtsurkunde von der Kleinen? Sollte ich mit einem Vorwand hin, Tasche bei mir vergessen, etc.? Das JA habe ich bis jetzt nicht erreichen und um Rat fragen können, da mein Betreuer länger krank ausfällt und ich die Vertretung nicht an den Hörer bekomme! Im letzten Gespräch sagte mir der vom JA, dass ich ruhig des öfteren versuchen sollte Kontakt mit der KM und der meiner Tochter herzustellen!!! Aber wie???
Ich danke EUCH jetzt schon!!!!
Gruß
IR


IR

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.08.2006 17:53
(@hajoco)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

Zitat:
Macht es Sinn zu einer Zeit zur KiTa zu fahren und dort meine Tochter zu besuchen? Lassen die mich überhaupt rein bzw. zu meiner Tochter?? Sollte ich etwas mitnehmen; Geburtsurkunde von der Kleinen? Sollte ich mit einem Vorwand hin, Tasche bei mir vergessen, etc.?
Zitat Ende

Meine Erfahrung  NEIN !
U. U. hat die Kindesmutter vorbeugend die Kita informiert, Du stehst dann da wie ein geprügelter Hund und in den laufenden Betrieb eingreifen ist auch nicht gut.
So lange ist es auch nicht mehr hin bis zum Termin...

LG Jochen


Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2006 18:09
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Außerdem könnte die KM es als BEdrohung oder Stalking auffassen ,wenn du vor ihrer Haustüre stehst und ihr hinterherfährst. Darauf würde ich es nicht ankommen lassen. Wenn sie dir Böses will holt sie beim nächsten mal die netten Herren in Grün.

Gruß Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2006 20:59
(@riviera)

Hi,

zum letzten Akt möchte ich dir folgendes sagen und vorher noch: sieh das jetzt nicht als Abwertung!

Das insgesamte Verhalten der Mutter (Kindsmutter-was ist denn das? Kindsvater-genauso dumm-man ist Mutter und Vater, fertig) zeigt deutlich, dass sie dich in die Schranken weisen will.
Auch wenn ich persönlich sehr gut verstehen kann, dass du sie persönlich antreffen wolltest, nachdem sie telefonisch wohl jeglichen Kontakt ablehnte (ums mal nett zu sagen), so hast du mit dem einfachen vorfahren vor die Haustür folgendes ausgelöst: die Mutter fühlt sich bedrängt und wenn sie will, erklärt sie, dass sie deinerseits observiert wird, sie sich belästigt fühlt und für einen Kontakt das Telefon reicht.
Dann sagst du, naja, sie hat ja aufgelegt. ---wäre ja auch richtig, meint man.

Aber: du bist in der schlechteren Position. Wenn sie sich belästigt fühlt, dann kriegst du einen auf die Mütze, fertig. Ist einfach so.
Demzufolge: lass das lieber sein.

Zudem rate ich weiterhin davon ab, denn das Kind, was ja der Mutter hier quasi ausgeliefert ist, bezüglich dem Wohlwollen der Mutter, kann noch gar nicht verstehen was los ist. Heißt, es sieht dich, freut sich und dann bist du weg, weil Mama die Flucht ergreift.
Das bringt ein Kind dann tatsächlich durcheinander.
Demzufolge: lass das, denn es schadet dem Kind. Nicht aufgrund dessen, dass du es sehen möchtest, sondern weil Mama die Fäden zieht!

Lerne ganz schnell: was einem der gesunde Menschenverstand sagt, nämlich je jünger das Kind desto häufiger der Kontakt, wird vor Gericht nicht praktiziert! Auch das JA, welches sich um die Belange des Kindes zu kümmern hat, wird, wenn die Mutter nicht mitspielt, dir irgendwann sagen "Wir können da auch nichts tun."

Wie viele deiner Leidensgenossen bist du dem reinen Wohlwollen der Mutter ausgesetzt. Einige bis viele neigen dazu ständig umzuschwanken. Sie agieren nach Lust und vor allem nach Laune.
(es gibt Mütter, kenn ich so, die hatten Pech, dass die soooooo schön gefundene Jeans nicht passt, deswegen nicht gekauft werden konnte und schon ist der Tag im Eimer. Also muss einer den Kopf hinhalten...)

Wenn eine Regelung unter den ETs nicht klappt, hat man zwar die Möglichkeit einer gerichtlichen Regelung mit allem was dazu gehört, sprich bis hin zur Zwangsgeldandrohung, diese wird aber nie durchgezogen, da die Frauen kaum Geld haben und das Zwangsgeld nicht zahlen könnten und niemand wird dem Vater tatsächlich helfen mit Polizei oder GV ein Kind bei der Mutter rauszuholen.
Somit erübrigt sich jeglicher Kampf und Krampf, wenn trotz gerichtlicher Regelung eine Mutter nicht will und sie den Umgang boykottiert.

Lerne: was du auch tust, es kann immer falsch sein, muss nicht, aber kann.

Gerichtsverfahren ziehen sich oft Monate hin, generell kann  man von ca 12 Monaten ausgehen. Länger ist durchaus üblich. Und die Zeit läuft immer gegen den, der entsorgt werden soll.

Neue Partnerin ist immer schlecht. Nicht für dich und normaler Weise auch nicht für das Kind.
Aber Mamis neigen dazu, die Neue an Papas Seite als Konkurrenz zu sehen, und auch wenn man meint, es wäre gut fürs Kind wenn es sich mit der Neuen gut versteht, so sieht das eine Mutter im allgemeinen ganz anders.

Lerne: Versteht sich deine Partnerin gut mit dem Kind bzw umgekehrt, schürt das die Eifersucht der Mutter. Versteht sich das Kind nicht gut mit der Partnerin, ist es ein gefundenes Fressen für die Mutter, denn damit kann sie den Umgang aussetzen--nicht nach dem Gesetz natürlich, sondern nach und mit ihren Begründungen.

Du befindest dich wie viele Väter in einem Zwiespalt. Du möchtest ein eigenes Leben, mit neuer Partnerin vielleicht und du möchtest auch noch dein Kind sehen.
Somit schwankst du zwischen "lieb Kind machen" und "auf Umgang bestehen, auch mit gesetzlicher Hilfe".

Das ist jetzt zugegebener Maßen viel Schwarzmalerei, aber ich spreche aus Erfahrung. Zum einen beschäftige ich mich seit vielen Jahren mit Kindern, die mittlerweile erwachsen sind und ihre Väter (teils auch Mütter) suchen etc und ich habe lange genug beim RA gearbeitet.
Zudem bin ich geschieden, habe Kinder und auch mein Mann ist geschieden und hat dieses ganze Gedöns hinter sich.

Wirklich etwas raten ist daher sehr schwer, denn jeder Mensch ist anders und die Situationen, obwohl sie ähnlich laufen, sind auch immer diferenziert zu sehen.

Achte darauf, dass du nicht 26 Stunden am Tag nur noch aus Kampf bestehst, sondern achte darauf, dass du dich der schönen Seite des Lebens widmest. Nur so kannst du halbswegs ausgeglichen dieses Familiendrama überleben.

Ich will dir auf keinen Fall den Mut nehmen, im Gegenteil! Es ist mehr als gut, wenn du immer mit offenen Armen für das Kind da bist. Verstrick dich nicht in die gleichen Aktionen, die evtl. von der Mutter betrieben werden.

Es grüßt dich, riviera


AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2006 11:04
(@ichduwir500)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe Leute!!!
Hatte nun am Die. 26.09. den Gerichtstermin. Und jetzt kommt das Beste: Mutter hatte versucht durch einen Attest vom Arzt (Allgemeinmed.) den Termin erneut wegen Krankheit zu verschieben. Der Richter hat sich darauf nicht eingelassen!! Das war geil!!! Öhm, ich meine sehr gut!!! Also fand der Termin auch endlich statt!! Ihr Anwalt kam alleine.....und war so sehr schlecht vorbereitet und informiert. Bsp.: Der Richter fragte was die KM denn hat, wenn Sie solch einen wichtigen Termin kurzfristig absaget....er wußte es noch nicht einmal.... Kurz darauf fragte der Richter Ihren Anwalt, ob er denn wüßte, warum sich die KM gegen den Umgang, Vater-Kind, so sträubt....er konnte wieder nicht antworten..hehehehe Da war das Ding gelaufen...nachdem der Richter dann Ihrem Anwalt auch noch Sprüche drückte wie: Sie haben sich aber gut vorbereutet??!! Warum haben Sie denn nicht mit der KM vorher gesprochen? ...
Daraufhin wollte der Richter telefonisch Kontakt mit der KM aufnehmen...Ihr Anwalt hatte noch nicht einmal ein Handy und Ihre Telefonnummer dabei.....naja, ich mein Handy raus, die Nr. von der Km eingetippt und dem Richter gegeben...leider ging Sie nicht dran...Naja, super so ein Anwalt....
Das geile ist, ich war sogar ohne Anwalt da.....habe mich selbst auf den Gerichtstermin vorbereitet....Super....
So nun zum Urteil:
Vorher: Mutter hatte ja vorgeschlagen 1 mal die Woche, ich hatte das komplette Programm beantragt (Alle 2 Wochenenden und 3 Wochen Urlaub,etc.) .
Geeinigt haben wir uns dann auf 2 mal die Woche je 4 Std. und ab 01.2007 auch Übernachtungen, wenn alles gut verläuft. (meine Tochter ist gerade im Juli 2J alt geworden) Geil, oder....Der Herr vom JA war natürlich auch dabei undhat dem Ganzen auch zugestimmt.

Bin trotz dieser Freude noch ein wenig verunsichert:
Die KM hat ja jetzt noch 2 Wochen Zeit dies zu widerrufen bzw. Einspruch einzulegen.....
Nach diesen 2 Wochen hätte ich sofort Anrecht meine Tochter zu sehen, bzw. wenn ich von Ihrem Anwalt vorher die Bestätigung erhalte.
Nun meine Frage:
Was mache ich, wenn Sie Einspruch einlegt?
Wenn Sie sich nicht daran hält und mir unsere Tochter nicht rausgibt, nicht da ist?
Was mache ich, wenn Sie jetzt ander Tage haben möchte?? (Mi. und Sa. wurde vor Gericht vereinbart)

Was habt Ihr da für Erfahrungen???
Danke für Eure Mithilfe!!!!

PS: Drücke Euch auch weiterhin die Daumen!!!!

Danke und Gruß
IR


IR

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2006 17:10
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Was mache ich, wenn Sie Einspruch einlegt?

Du pisst die Berufung in der PKH-Prüfung um. Oder versuchst es zumindest. Und selbst wenn - das Verfahren vor der Berufungsinstanz wäre eher belustigend.

Wenn Sie sich nicht daran hält und mir unsere Tochter nicht rausgibt, nicht da ist?

Du nimmst am Anfang einen Freund mit und das Urteil. Gibt sie das Kind nicht, oder ist nicht da:
1. Polizei Anrufen und die bitten mit dem Notdienst des JA Kontakt aufzunehmen
2. Mit dem Notdienst sprechen und um Hilfe bitten
3. Weitere Schritte mit dem JA/RA, klagen

Was mache ich, wenn Sie jetzt ander Tage haben möchte?? (Mi. und Sa. wurde vor Gericht vereinbart)

Da kommt sie leider zu spät. IHR RA hat die Regelung mit ausgehandelt und wurde von ihr beauftragt. Also wollte sie es doch so, oder?

Was habt Ihr da für Erfahrungen???

Ich habe schon eine Menge Erfahrungen gemacht - nur die nicht.

Gruss,
Michael


AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2006 17:34
(@ichduwir500)
Schon was gesagt Registriert

Hallo weisnich!!!

Was heist denn PKH-Prüfung??

Danke und Gruß
IR


IR

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.10.2006 18:39




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