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Hilfe! KM will Urlaub verhindern!

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(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Vor allem die Touristenziele.

Tja, du willst es einfach nicht verstehen: Die Touristenhochburgen sind eben nicht die bevorzugten Angriffsziele in Aegypten.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2014 01:48
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

...und trotz des unfassbaren Abschuss der Passagiermaschine bleibt das Fliegen eine weit sichere Fortbewegungsweise als der taegliche Strassenverkehr z.B. in Deutschland.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2014 01:54
(@putzmeister)
Zeigt sich öfters Registriert

Tja, du willst es einfach nicht verstehen: Die Touristenhochburgen sind eben nicht die bevorzugten Angriffsziele in Aegypten.

Aha. Ich verstehe. Hast Du also Insider-Kenntnisse über Angriffsziele im Nahen Osten. Wirklich sehr beeindruckend.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2014 01:57
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!
Ich denke, das Thema Angriffsziel/nicht Angriffsziel ist nun ausführlich diskutiert worden...die Standpunkte sind soweit auch klar!
KV ist derjenige, der entscheiden muss, was er macht ond ob er sein geplantes Vorhaben verantworten kann.
Wenn er das kann, sind ihm die gangbaren Wege aufezeigt worden; daher back to topic bitte!

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2014 10:44
(@frauvonpapa)
Rege dabei Registriert

Hallo an Alle,

hier das Update, das uns nun ziemlich belastet:

Durch die Urlaubszeit war es etwas schwierig einen Anwalt zu finden. In Berlin konnten wir dann eine Rechtsanwältin erreichen, die uns klar sagte, dass solch eine EA nach hinten los gehen kann, da das Kind nun selbst die Angst vor Ägypten äußert und man dann dem Kindeswillen folgt, auch wenn es die KM eingebleut hat.
Sollte diese EA verloren werden, hätte das auch evtl. Folgen für spätere Umgangsklagen. Wir sollten einen netten Brief erneut schreiben, mit den Bestätigungen vom AA und vom Reisebüro, dass es kein Sicherheitsrisiko gibt.

Mein Mann tat das, sehr nett ohne Beschuldigungen, dass es nun die Entscheidung der KM ist, wir aber auf jeden Fall fahren werden.
Daraufhin hinterließ die Tochter patzig auf unserem Band die Nachricht, dass es ihr egal wäre, wenn deine Frau, Schwiegermutter und Name des Bruders fliegen. Sie benutzte nicht unsere Namen, wie sie uns sonst anspricht (mein Mann hat so die Personen beschrieben, die mitfliegen, da KM uns nicht persönlich kennt).

Hier habe ich von Anfang an Euren Rat befolgt und jeden Kontakt vermieden!!

Wir hatten uns nun damit abgefunden, dass die Kleine nicht mit darf und wir nach dem Urlaub in die Richtung ABR etwas unternehmen werden.

Heute kam nun eine Ladung des Amtsgericht: Eine EA, dass der Umgang während des Urlaubs ausgesetzt werden soll und am Dienstag ist eine Anhörung mit allen Parteien und dem Kind angesetzt (KM hat dies selbst ohne Anwalt gestellt).

Noch zur wichtigen Info: unser Umgangsbeschluss gilt seit Schulbeginn gar nicht mehr (unsere damaliger Anwalt hat das damals falsch erklärt).
Kann es ein, dass KM aber noch dieser Ansicht ist, oder sich vor Schadenersatzklage damit schützen möchte?

Wir sind uns nun überhaupt nicht sicher, ob diese Anhörung nun gut oder schlecht ist...

Wir können die Anwältin erst heute Nachmittag sprechen.

Die Nerven liegen ziemlich blank 🙁

Viele Grüße
FvP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.07.2014 15:40
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich würde der EA gelassen entgegensehen. Ihr hat der Mutter freigestellt, ob das Kind mitdarf oder nicht und klargemacht, dass ihr auf jeden Fall fahrt. Insofern ist es doch logisch das der Umgang dann zu diesem Zeitpunkt nicht stattfinden kann, weil ihr nicht da seid.

Allerdings würde ich diesen Termin wahrnehmen um nach einem Ersatzumgangszeitraum zu fragen: evtl. die kompletten Herbstferien....

Und klarmachen dass die EA völlig überflüssig ist, da ihr ja zugesichert habt das Kind nicht ohne die Erlaubnis der Mutter mitzunehmen..

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2014 16:13
(@frauvonpapa)
Rege dabei Registriert

@Sophie: gute Idee mit den ganzen Herbstferien!

Mein Mann wird diesen Termin wahrnehmen, auch wenn das nun ziemlich teuer wird. Es könnte ja ein Wunder geschehen und es klappt doch noch...
Die Kosten der EA soll mein Mann tragen ( ist zumindest beantragt). KM hat PKH beantragt.

Nur ist dieser Antrag ja eigentlich unsinnig, wenn wir  gar nichts erzwingen können.

LG
FvP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.07.2014 16:35
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin FvP,

Heute kam nun eine Ladung des Amtsgericht: Eine EA, dass der Umgang während des Urlaubs ausgesetzt werden soll und am Dienstag ist eine Anhörung mit allen Parteien und dem Kind angesetzt (KM hat dies selbst ohne Anwalt gestellt).

irgendwie schmeisst Ihr da ein paar Begrifflichkeiten durcheinander: Eine EA wird (wegen eines besonderen Rechtsschutzbedürfnisses oder besonderer, nachgewiesener Dringlichkeit etc.) durch ein Gericht erlassen und gerade NICHT verhandelt. WENN sie erlassen wurde, kann die gegnerische Partei eine Hauptsacheverhandlung beantragen.

Die Frage ist also: Wer hat eine EA beantragt und worum soll es in Eurem konkreten Fall denn gehen? Eine schlüssige Erklärung wäre: Die Ex Deines Mannes will Euch das Kind für die Ferienzeit aufdrücken, aber gleichzeitig verhindern, dass Ihr mit dem Kind den geplanten Urlaub antretet (was dann ja gleich mehreren Leuten die Ferien versauen würde und ein ziemlich teurer Spass wäre). Kann ich mir so zwar nicht vorstellen, aber man hat schon Pferde kotzen sehen.

Was daran soll "ziemlich teuer" werden? Dein Mann geht dort hin, hört sich das an, sagt etwas dazu oder lässt es bleiben, aus die Maus.

Vielleicht solltest Du sicherheitshalber mal diese Ladung anonymisieren und hier einstellen, damit man sehen kann, was überhaupt Sache ist.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2014 18:57
(@frauvonpapa)
Rege dabei Registriert

Hier der genaue Wortlaut:

Antrag auf Aussetzung des Umgangsrechts im Wege der einstweiigen Verordnung

in der Familiensache

KM Name

betreffend Kind Name

Frau KM erscheint mit Personalausweis nr.000 und beantragt im einstweiligen Anordnungsverfahren wie folgt zu entscheiden:

1. Das Umgangsrecht des Antragsgegners/Kindesvaters mit der Tochter in der Zeit vom 01.08. - 22.08. auszusetzten.
2. gerichtskosten trägt der Antragsgner
3. Der Antragsstellerin wird PKH bewilligt

Gründe :
KV beabsichtigt in der Zeit vom bis den Umgang in Ägypten zu verbringen.
KM hat mitgeteilt, dass sie dem nicht zustimmt, da das AA eine Reisewarnung ausgegeben hätte.
KV hat bis heute keine Sornierung der Reise zugesagt.
KM befürchtet dass KV gegen ihren ausdrücklichen Willen trotzdem nach Ägypten reist.
Da eine entsprechende EInigung mit dem KV nicht möglich ist, beantrage ich antragsmäßige Entscheidung durch das Gericht.

In  der Ladung zum Termin steht:

das persönliche Erscheinen des KV und KM wird angeordnet.

Der KM wird aufgegeben, zu dem termin das Kind mitzubringen.

Das Kind soll getrennt von den übrigen Beteiligten angehört werden und bei der Verhandlung selbst nicht zugegen sein. Betreuung soll sicher gestellt werden.

Wir vermuten ,dass der Brief  meines Mannes sich mit diesem Antrag überschnitten hat.
Da Termin nun steht, und wir uns selbst wundern, das das Kind gehört werden soll, denken wir dass der Richter nicht wirklich davon abgeneigt ist das Kind in den Urlaub zu lassen.
Änwältin rät auch zu diesem Termin - mein Mann fährt hin.

Teuer wird es, weil der Termin morgens ist und wir schliesslich 600 km entfernt sind 🙂 also mit Hotel und 2 fehlenden Arbeitstagen. Billigflieger kurzfristig und in den Ferien ist auch nicht wirklich günstig.
Ist aber schnurzegal, dafür verzichtet man gerne  Die Kleine soll auch sehen ,dass wir alles probiert haben.

Ist das außergewöhnlich, dass eine Anhörung stattfindet?

LG
FvP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.07.2014 19:23
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin FvP,

nein, aussergewöhnlich ist es nicht, wenn das Ganze mündlich verhandelt wird; nur der Zeitpunkt bzw. die Schnelligkeit des Gerichts ist aussergewöhnlich. Ich würde das daher eher ebenfalls als "gutes" Zeichen deuten - in Richtung, dass das angerufene Gericht es zumindest merkwürdig findet, dass einem Kind eine Ferienreise mit seinem Vater in ein Nicht-Risikogebiet per Einstweiliger Anordnung versaut werden soll. Dein Mann hätte ja sowieso nichts machen können wenn seine Ex als "faktische Besitzerin" des Kindes selbiges (oder zumindest seinen Reisepass) nicht rausgerückt hätte. Insofern hätte man also auch noch nach den Ferien darüber verhandeln können, ob das rechtens war.

Insofern: Ich wäre angesichts der Eile mal verhalten optimistisch. Wenn der Richter sich ein wenig mit PAS auskennt und in der Lage ist, bei seiner Befragung unterscheiden zu können, ob das Kind eigene Wünsche wiedergibt oder nur die von Muddi nachplappert (mal abgesehen davon, dass keine 9-jährigen Kinder kurz vor Abreise die Urlaubsplanung einer ganzen Familie umschmeissen), wäre viel gewonnen und die teure Anreise hätte sich am Ende vielleicht doch gelohnt. Nicht nur für Euren Urlaub, sondern tatsächlich für Dein Stieftochter, die daran sehen könnte: "Mein Papa setzt Himmel und Hölle in Bewegung, um mich dabeizuhaben, und ich muss das gar nicht selbst entscheiden." Und natürlich auch für seine Ex, die an einem solchen Beschluss erkennen könnte, dass ihre vermeintliche Allmacht Grenzen hat.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2014 19:34




(@pinkus)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,
in Anbetracht der erneuerten Teilreisewarnung: http://www.auswaertiges-amt.de/sid_8913B3D3DE5967BFB970CB5DB5040035/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/AegyptenSicherheit.html?nn=363090#doc363010bodyText1
bin ich eher pessimistisch...

LG

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2014 22:05
(@sittinbull)
Nicht wegzudenken Registriert

Diese Reisewarnung gilt aber definitiv nicht für das Urlaubsziel. Ägypten ist ein großes Land und es wird übrigens auch noch als Urlaubsland beworben.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2014 23:27
(@pinkus)
Nicht wegzudenken Registriert

mal nur ein kleiner Auszug:

Bei Reisen nach Ägypten einschließlich der Touristengebiete am Roten Meer wird generell zu Vorsicht geraten.

Liegt das Reiseziel FvP woanders?

Wie gesagt, ich bin skeptisch, was den positiven Ausgang betrifft.

LG

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2014 23:53
(@sittinbull)
Nicht wegzudenken Registriert

Pinkus, das ist doch keine echte Reisewarnung, sondern ein Hinweis, der überall auf der Welt gelten könnte...

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2014 11:31
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

man kann auch generell das Reisen für gefährlich halten. Auch die Benutzung von Fahr- oder Flugzeugen kann schliesslich tödliche Folgen haben. In den vergangenen Jahren sind auch mehrfach Kinder in Hotelpools in ganz sicheren Reiseländern ertrunken. Funktioniert natürlich genauso gut im lokalen Freibad - sollte man da mit Kindern auch nicht mehr hingehen?

Laut den Reisewarnungen des AA sollte man derzeit beispielsweise auch nicht nach Norwegen oder China reisen. Vielleicht sollte man überhaupt keinen Fuss mehr vor die Tür setzen, sondern sich einfach zuhause in Watte packen und auf das Ende warten.

Meine Faustregel als verantwortungsvoller Elternteil wäre mindestens: Wenn die Reisewarnung eine kostenlose Stornierung oder Umbuchung meiner Reise erlaubt, würde ich sie möglicherweise ernst nehmen; ansonsten gehört sie zum allgemeinen Lebensrisiko. Ich würde meinem Ex-Partner jedenfalls nicht erlauben, mit "Befürchtungen" so weit in mein Leben hineinzuregieren. Die Unterstellung eines Ex-Partners, der andere Elternteil würde das gemeinsame Kind wissentlich und vorsätzlich in Lebensgefahr bringen, ist krank.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2014 13:55
(@frauvonpapa)
Rege dabei Registriert

Hallo,
und vielen Dank für Eure Überlegungen und auch kritischen Meinungen, da diese ja auch bei Gericht vorkommen werden und wir besser vorbereitet sind.
Das Gericht hat sich sicher seine Informationen direkt vom AA geholt. Wäre es eine klare Warnung, hätte es nicht entschieden das Kind ohne Beteiligte sprechen zu wollen. Die KM hat nirgends erwähnt, dass das Kind Angst hat.

Es ist nun das 1. Mal für sie, dass sie bewusst mitbekommen wird, was eigentlich ein Gericht macht und ist. Auch ist es 4 Jahre her, dass sie ihre Eltern am selben Ort sehen wird. Ob sie nun ihren Papa frei begrüßen wird, wie sie es immer tut, wenn Mama zuschaut?

Es wird sehr interessant wieweit die KM mit ihrer Beeinflussung gekommen ist...

Schönen Abend
FvP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.07.2014 20:43
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin FvP,

für ein 10-jähriges Kind ist ein Gericht nichts Bedrohliches; da ist jeder Zahnarztbesuch unangenehmer (und den wird man seinem Kind trotzdem nicht ersparen). Ein Gericht ist nicht mehr als ein grosses Gebäude, in dem Menschen arbeiten. Und die Befragungen von Kindern durch Familienrichter finden in der Regel in kindgerechter Umgebung statt.

Das muss natürlich niemanden (zum Beispiel eine künstlich überbesorgte Mutter) daran hindern, einem Kind Angst vor einem Gerichtsgebäude zu machen; ihm zu erzählen, das dort Menschen verurteilt und bestraft werden. Aber darauf hat Dein Mann eh keinen Einfluss; also ist es Unsinn, sich deswegen Sorgen zu machen. Er kann auch nicht beeinflussen, ob die Mutter dem Kind vielleicht irgendwelche tollen Versprechungen gemacht hat, wenn es vor Gericht das "Richtige" sagt. Aber wie schon erwähnt: Erfahrene Familienrichter haben durchaus feine Antennen dafür, wann Kinder authentisch sind und wann sie elterliche Wunschmeinungen nachplappern.

Im positiven Fall nimmt das Gericht Deiner Stieftochter einfach die Last von den Schultern, mit ihrer "Entscheidung" die Verantwortung für die gute Laune ihrer Eltern zu tragen: Dann hat das Gericht entschieden, und dann ist es eben so.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2014 20:59
(@frauvonpapa)
Rege dabei Registriert

Liebe Mitglieder,

meine Stieftochter wird mit nach Ägypten fliegen durch richterliche Anweisung  :laola:

Das Kind wurde bereits am Freitag von der Richterin (sehr jung und hübsch) interviewt. Die KM wollte sichlich verhindern, dass sie uns sieht.
Jugendamt kam mit Mutter ( JA verstand die Sorge der KM ...).
Die Richterin erzählte, dass sie selbst beim Auswärtigen Amt gearbeitet hat und weiss, wann es eine Warnung gibt. Hier nicht!

Sie schwärmte über das Mädchen, das die Urlaube mit Papa immer geniesst und auch, dass das Hotel 13 Rutschbahnen hat.
Sie klärte auch das Mädchen auf, dass sich die Eltern einigen müssen, oder sie als Richterin entscheidet  :genau:
Knüller: Das Kind bat die Richterin auszurichten, wenn sie Papa sieht, dass er öfter anrufen soll!

Da mein Mann seine Tochter so gut wie nie erreicht,musste KM ihm im Gericht die Handy Nr. Der Tochter rausrücken.
Als KM versuchte Zeiten, an denen sie nicht arbeitet festzulegen,  erklärte die Anwältin, dass sie nicht dabei sein muss, wenn sie mit ihm telefoniert. Richterin stimmte zu 🙂

Mein Mann erklärte auch gleich die Probleme des Halbruders mit unterschiedlichen Ferien. Auch hier soll KM nun mitarbeiten, dass die Geschwister sich bei uns sehen können.
Diese Punkte sind natürlich nun kein Beschluss, aber registriert,  auch vom Jugendamt.

zum Schluss erwähnte die Richterin noch, dass solche Reisen für die Entwicklung sehr gut wären.

Nach nun 1300 KM ( ich bin gefahren 🙂 können wir nun freudig die Koffer packen.

Viele Grüsse und Danke für die Unterstützung!
FvP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.07.2014 23:06
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Super!
Gratuliere!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2014 23:14
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Sehr schön!
Congrats!

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2014 01:00




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