Guten Abend an Alle,
Im Dezember buchten wir den jährlichen Urlaub mit der Tochter meines Mannes (10 Jahre alt) nach Ägypten.
Mein Mann hat geteiltes Sorgerecht. Krieg liegt an der Tagesordnung. Mehr dazu gerne mal später....
Nun haben wir das Chaos in Israel. Wir würden natürlich bei einer Reisewarnung sofort umbuchen (Oma und weiterer Sohn kommen auch mit).
Der Urlaubsort aber liegt in Marsa Alam, weit weg vom Sinai.
Die KM teilte nun per Kurznachricht mit, dass sie dieser Reise nicht zustimmt (glaubt mir, sie freut sich darüber).
Unsere dringliche Frage nun:
1. Sollte es keine Warnung geben, wie können wir erreichen, dass das Kind überhaupt zu uns kommt? Sie kommt von weiter, muss also mit Pass zu uns fliegen. KM möchte eine Bestätigung, dass wir nicht fliegen, sonst darf sie nicht kommen.
2. Wir fliegen in 2 Wochen, gibt es hierfür eine einstweilige Verfügung?
Das Mädchen freut sich so sehr auf die Delfine..... es wäre für uns alle kein Urlaub, wenn sie nicht mit kann.
Türkei war trotz Demonstrationen und Syrien letztes Jahr kein Problem...
Für jeden Ratschlag sind wir sehr dankbar...die Zeit läuft ....
vielen lieben Dank im voraus!
FvP
Wie wäre es mal damit, das von der Kindesmutter erklärte ernst zu nehmen und es zu akzeptieren. Ich würde mein Kind auch nicht in Krisenregionen reisen lassen und jedem Verfügungsversuch sehr gelassen entgegensehen. Am unglaublichsten heuchlerisch finde ich noch den Teil mit den Delfinen. Echt unter aller Kanone.
Hi,
ohne Reisewarnung könnt ihr nicht einfach so umbuchen nehm ich mal an?
Die Bedenken der Mutter kann ich in diesem Fall schon nachvollziehen. Mir wäre da auch mulmig. Was sagen denn die offiziellen Stellen wenn man nachfragt?
LG
Nadda
Moin.
Ich befürchte, dass wird schwierig...
Wir lesen hier oft von KM, die bereits einer Reise ins Elsass nicht zustimmen, weil sie glauben über den Hebel Ausland dem KV hier Sand ins Getriebe streuen zu können. Das ist natürlich Quatsch und Elsass hat den Vorteil, dass man den Pass getrost zu Hause lassen kann.
Anders sieht es natürlich aus, wenn es in gefährliche Länder in oder in der Nähe von Krisenregionen geht. Das ist naürlich subjektiv, für die einen ist die Safari im tiefsten Afrika für Kinder in dem Alter ok, für andere nicht. Einzig objektiver Maßstab wäre m.E., ob es eine Reisewarnung vom AA gibt.
Persönlich würde ich derzeit auch nicht nach Ägypten fahren (das aber im Übrigen nicht bloß aufgrund der aktuellen Lage, da rumort es ja selbst schon etwas länger). Das tut aber nichts zur Sache. Ihr hättet Euch allerdings bei der Buchung schon darauf einstellen können, wenn - wie Du schreibst - Stress und Gegenwind der KM normal ist.
Was also tun?
Entscheiden, ob ihr tatsächlich nach Ägypten fahren wollt.
Wenn keine Reisewarnung vorliegt, dann KM dies mitteilen und in Aussicht stellen, dass ihr, wenn sie eine Anreise/ Mitreise der Tochter verhindert, sie auf Schadensersatz verklagen werdet. Ob ihr damit durchkommt - kA... Es geht darum, sie einzuschüchtern... Eine einstweilige Verfügung oÄ sehe ich nicht.
Gruss, Toto
Hi,
das ist denk ich auch das Problem, ihr werdet auf den Kosten ziemlich sicher sitzen bleiben. Und da seh ich auch vor Gericht keine Chancen einfach weil es in Ägypten da immer wieder Probleme gab in letzter Zeit. Das ist tatsächlich subjektives empfinden.
Was hätte dagegen gesprochen vorher die KM zu fragen ob sie Urlaub in Ägypten ok findet? Ihr hättet ja auch woandershin fahren können. Manche Probleme lassen sich durch Kommunikation im Vorfeld verhindern und dieses Problem seh ich persönlich als so eines an. Klar, ihr habt da keine Ängste mit Ägypten und habt deshalb auch erwartet das sie keines hat. Aber für so etwas sind Gespräche unter Erwachsenen echt sinnvoll!
Deshalb würde ich echt empfehlen einfach umzubuchen und das Ganze gut sein zu lassen. Und wenn umbuchen nicht geht, dann müsst ihr ohne das Kind fahren, da werdet ihr nicht anders weiterkommen.
LG
Nadda
In meinem Fall wusste ich vorher, dass die KM mir den Kinderausweis meiner Tochter für die Ferienzeit nicht aushändigen würde.
Zwei Wochen vor dem geplanten Reiseantritt habe ich nach einigen Telefonaten Kontakt zu einem Beamten der Flughafenpolizei bekommen. Der hat mir nach Vorlage einiger Original-Urkunden (Geburtsurkunde Kind, mein Perso) und nach meiner Schilderung der Gegebenheiten ein vorläufiges Reisedokument für meine Tochter erstellt. Sozusagen inoffiziell. Damit hätten wir fliegen können. Das ist schon eine Ausnahme. Wir wollten auch nicht in eine Krisenregion.
Allerdings ist meine Tochter auf Betreiben der KM nun nicht wie geplant bei mir. Für eine EV war die Zeit zu knapp, da mir das erst wenige vorher bekannt war.Die kurzfristigen Stornogebühren für die bezahlte Reise liegen bei etwa 70%.
Die Kohlen bei der KM zivilrechtlich geltend machen? Da könnte ich ebenso auf einen Luftsack hauen...
Es wird euch nichts anderes übrig bleiben als ohne die Zehnjährige zu fliegen.
Moin,
als alter Marsa Alam-Fan kann ich nur sagen: Keine Problem. Alle, die immer unken, wie gefährlich das sei, waren noch nie dort.
Es wird auch aller Wahrscheinlichkeit nie eine Reisewarnung für diese Region geben, solange das ganze Land keinen Umsturz / Revolution erfasst.
Also da kann man echt unbesorgt hinfahren. Das bringt Euch aber nicht direkt weiter.
Da keine Umgangsregelung existiert, gibt es auch keine Möglichkeit des Schadenersatzes. Eine EA sehe ich auch als nicht erfolgversprechend an.
Es bleibt nur, bei der Mutter Überzeugungsarbeit zu leisten, dass es nicht gefährlich ist. In welches Hotel wollt ihr da? Fliegt ihr direkt nach Marsa Alam
oder über Hurghada? Ich könnte evt. mit konkrter Vorortbeschreibung Euch ein paar Infos geben. Oder wart ihr schon mal da?
Spielt die KM nicht mit, gibt es nur wieder mehrere Möglichkeiten:
1. Auf Eure Reise bestehen und zocken, ob die KM, wirklich das Kind nicht schickt, daraus folgt:
ggf. ohne das Kind fahren
2. Einknicken, nicht nach Marsa Alam fahren
3. Ohne Zustimmung der KM zu fahren (also ihre Bedingung akzeptieren, trotzdem fahren).
Bei Ansatz 3 kann die KM auch nicht viel machen. Ihr müsst allerdings anschließend mit Krawall rechnen. Auch für das Kind nicht schön.
Versucht erstmal mit der KM zu reden.
LG,
Mux
Morgen und schon mal vielen Dank für Eure Meinungen.
@Mux: wir kennen Ägypten, außer Marsa Alam, sehr gut (ohne Kinder bisher) und haben EXTRA Marsa Alam mit Direktflug gewählt und uns auch beraten lassen, da dies fern ab ist und niemanden interessiert (nur paar Hotels). Wir sind im Calimera.
Extra auch den Direktflug gewählt, wir werden nur im Hotel sein. Über vor Ort Info wäre ich sehr dankbar!
Es gibt aber eine Umgangsregelung durch das Gericht mit Zwangsgeldandrohung, da KM schon immer Gründe suchte den Kontakt so schwer wie möglich zu machen.
Der Wunsch nach Ägypten zu fliegen kommt von den Kids, da wir nun jahrelang schnorcheln ohne Fische schauen genug geübt haben 🙂
Die KM weiß seit 5 Monaten davon (Tochter hat die Videos des Hotels im Internet gezeigt) und nie etwas geäußert.
Wir werden heute mit dem AA sprechen und dem Reiseveranstalter, ob wir eben eine objektive Meinung bekommen können.
Wir würden niemals in ein Krisengebiet fahren - das liegt nun mal hier überhaupt nicht vor....
Sollten wir heimlich fliegen wird sie den nächsten Umgang verhindern und wir haben dann jahrelangen Prozess wieder vor uns, denke ich. Und das ist wirklich das Schlimmste für die Kleine. Sie hat jetzt schon immer Angst, dass sie nicht kommen darf, auch ohne Urlaubsfreude 🙁
Mal schauen, was die Infos heute bringen....
Viele Grüße
FvP
Moin FvP,
die aktuellen Sicherheitshinweise des AA für Ägypten findest Du HIER. Euer Zielgebiet ist nicht betroffenen, aber wenn jemand in Erdkunde immer Kreide holen war oder einfach mit künstlicher Besorgnis "dagegen" sein möchte, genügt natürlich schon das Wort "Ägypten", um einen Grund vorschieben zu können, den Urlaub unmöglich zu machen. Etwa so, als würde man irgendwo eine Warnung vor Taschendieben in New York lesen - und anschliessend alle US-Amerikaner für ein Volk von Taschendieben halten.
Kleiner Tipp: Du wirst fast immer eine Zeitungsmeldung finden, dass letzte Woche jemand in einem deutschen Baggersee ersoffen ist. Soll man deshalb deutsche Badeseen auf die rote Liste setzen? Dürfen Väter nicht mehr mit ihren Kindern baden gehen? Gestern wurde über der Ukraine ein Flugzeug abgeschossen. Dürfen Väter mit ihren Kindern jetzt nicht mehr in Urlaub fliegen?
Was genau steht denn in der gerichtlichen Umgangsregelung? Sind Urlaubsreisen mit erfasst und im Detail geregelt? Steht dort etwas von einem mütterlichen Vetorecht? Darf die Dame jederzeit beschliessen, das Kind NICHT zu seinem Vater zu schicken?
Sollten wir heimlich fliegen wird sie den nächsten Umgang verhindern und wir haben dann jahrelangen Prozess wieder vor uns, denke ich.
naja, das sollte sich ja eigentlich durch
Es gibt aber eine Umgangsregelung durch das Gericht mit Zwangsgeldandrohung, da KM schon immer Gründe suchte den Kontakt so schwer wie möglich zu machen.
verhindern lassen.
Angesichts des Timings (frühzeitige Buchung, mütterliches Veto aber erst jetzt, kurz vor Reisebeginn) würde ich persönlich durchaus einen Anwalt und eine Einstweilige Anordnung in Marsch setzen. Nicht nur, um die Reise zu ermöglichen, sondern vor allem, um der Dame glasklar aufzuzeigen, dass ihr Einfluss Grenzen hat. Ansonsten ist der versaute Urlaub ein Erfolgserlebnis für sie, das sie in den nächsten Jahren mit Wonne wiederholen wird.
Wegen der knappen Zeit von 2 Wochen würde ich mich auch nicht mehr grossartig mit der Dame absabbeln, sondern noch heute den Anwalt in Marsch setzen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Du würdest (jdnfls. von mir) sowas von einem internationalen Haftbefehl innerhalb von Stunden fangen.
Und von was träumst du nachts so?
@ Putzmeister,
Ja Klasse Vorschlag ... Entziehung Mdj. und ins außereuropäisches Ausland. Du würdest (jdnfls. von mir) sowas von einem internationalen Haftbefehl innerhalb von Stunden fangen. Würde sicher ein sehr angenehmer Abenteuer-Urlaub werden, monatelang in Ägypten in Auslieferungshaft sitzen. Bei den politischen Verhältnissen sicher ein biblisches Erlebnis.
dass Du keinen Schimmer von gemeinsamer elterlicher Erziehungsverantwortung hast, hast Du ja bereits HIER eindrücklich unter Beweis gestellt.
Dass Du in einem solchen Fall (Kind fährt mit seinem Vater in die Ferien) versuchen würdest, einen internationalen Haftbefehl loszulassen, ist höchstens eine Erklärung dafür, warum kein Kerl bei Dir bleibt. Aber damit Du nicht eines Tages dumm sterben musst: Bei Gemeinsamem Sorgerecht gibt es keine "Entziehung Minderjähriger". Niemand wird verhaftet, niemand sitzt "monatelang in Auslieferungshaft"; es passiert einfach: Nichts.
Und jetzt nimm Dir wieder Deine Förmchen und geh spielen.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Und das ist wirklich das Schlimmste für die Kleine. Sie hat jetzt schon immer Angst, dass sie nicht kommen darf, auch ohne Urlaubsfreude 🙁
Oh ha, das würde ich der KM aber mal ganz deutlich vor Augen halten! Ist es ihr wirklich egal, dass letztendlich das Mädchen darunter leidet?
in Ergänzung zu @Martin
Ja Klasse Vorschlag ... Entziehung Mdj. und ins außereuropäisches Ausland. Du würdest (jdnfls. von mir) sowas von einem internationalen Haftbefehl innerhalb von Stunden fangen. Würde sicher ein sehr angenehmer Abenteuer-Urlaub werden, monatelang in Ägypten in Auslieferungshaft sitzen. Bei den politischen Verhältnissen sicher ein biblisches Erlebnis.
Nur aufgrund des HKÜ kann ein Kind, das entführt wurde (was bei einem Urlaub mit dem Vater
bei GSR wohl nicht der FAll ist), rückgeführt werden.
http://www.kindesentzug24.com/kindesruckfuhrung-2/kindesruckfuhrung-nach-hku/
Dumm nur, dass Ägypten kein Mitgliedstaat ist. Die liefern nicht aus, verhaften niemanden, vor allem
nicht Väter, die mit ihrem Kind Urlaub dort verbringen
Also manchmal... :knockout:
@Putzmeister: sicherlich werden wir diesen Weg nicht wählen, da das Kind nun so bearbeitet wurde, dass es Angst vor Raketen hat...Aber mal grundsätzlich, wie sieht denn die Zukunft aus, dass die KM darüber bestimmt, wo wir hin fahren? Sie fährt mit dem Kind auch ohne Nachricht wohin sie will. Könnten wir dies auch mit Haftbefehl verhindern, weil wir es als gefährlich ansehen, aber es keine Warnung gibt?
Eigentlich brauchen wir keine Zustimmung der Mutter, da GS und Umgangsurteil.
Es geht nun auch um die zukünftigen Reisen. Wenn irgendwo ein Flieger verschwindet, darf Tochter nicht mit, weil es die gleiche Route ist. Wurde ein Hai am Strand gesichtet, ist es dort auch gefährlich, usw.
Wenn ich nun auf Karibik umbuche, was fällt ihr dann ein?
Es gibt übrigens noch einen Sohn mit anderer Mutter, die sich schlau gemacht hat, wo wir genau sind, und keine Bedenken hat. Diese kann sich nämlich mit ihm freuen, dass Sohn einen tollen Urlaub hat. Dies fehlt leider der Anderen total.
Das ist hier der Hauptpunkt!
LG
FvP
Soeben habe ich mit dem AA telefoniert, dass es überhaupt keine Bedenken, Gefahren dort gibt.
Dies bekomme ich auch noch schriftlich. Eine Demonstration dort würde aus höchstens 50 Leuten bestehen, wenn überhaupt. Und Israel liegt viel zu weit weg.
Wir suchen nun einen Anwalt!
LG
FvP
ich würde sofort zum Anwalt, heute noch, und eine eA erwirken.
Wenn ihr jetzt einknickt fährt die mit euch Schlitten. Das wäre das verkehrteste, was ihr tun könntet.
@Putzmeister: du bist ein kleiner, gelangweilter Troll und hast keine Ahnung...internationaler Haftbefehl..ich lach mich kaputt
mmm
@ Martin Ich gebe Dir Recht, da KM diesen Einfluss weiter ausüben wird. Sie hasst die Freude der Tochter bei uns.
Im Urteil steht nichts von Urlaubsreisen. Unser damaliger Anwalt sagte uns, dass wir somit das Kind ohne Erlaubnis mit ins Ausland nehmen dürfen. Es sind nur die Ferienzeiten geregelt.
Ich nehme Anwaltsvorschläge gerne an. Kind wohnt Berlin, wir Mannheim. Wird eine eA schriftlich entschieden, oder gibt es eine Anhörung? Dann wäre wahrscheinlich ein Anwalt in Berlin besser?????
Danke für jeden Tipp von Euch und Unterstützung, dass wir den richtigen Weg gehen!
Das Verbringen mdj. sogar über Staatsgrenzen hinweg und gegen den erklärten Willen des Elternteils, bei welchem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist eine glasklare Straftat gem. 235 StGB.
Und in welchem Absatz soll das so stehen? :gehbuegeln:
hi,
Ich kann eine tolle Anwältin in Berlin empfehlen.
Rechtsanwältin Gabriela Deuble
Moltkestraße 37
12203 Berlin
Gruss