Hallo Freunde
seit meinem letzten Besuch sind schon sehr viel Tage ins Land gegangen.
Leider hat sich meine Situation trotz mehrerer Gerichtsprozesse und Beschlüsse nicht viel geändert.
Es wurde immer wieder versucht alles zu unterwandern und das erfolgreich auch durch erneute Umzüge.
Im Jahre 2013 hatte ich meinen letzten Umgang .
Darauf hin nahm ich mir eine Anwältin um alles neu zu regeln. Diese wurde nicht tätig für mich. Daraufhin habe ich im Juni 2014 eine Beschwerde an die Anwaltskammer geschrieben. Nach einen Jahr wurde die Beschwerde abgeschlossen und die Anwältin bekam eine Rüge.
Daraufhin bin ich zum Gericht und wollte einen neuen Beratungsschein für eine andere Anwältin beantragen.
Diesen bekam ich nicht weil es die gleiche Angelegenheit ist. Wie soll ich mich jetzt verhalten? Soll ich das Mandat der Rechtsanwältin kündigen und auf Herausgabe des Beratungsschein bestehen (dieser wurde noch nicht eingelöst) . Ich weiß einfach nicht weiter.
Danke
OSR
Hallo,
ich hoffe ja, dass es der Inselreife weiss.
Meine laienhafte Meinung wäre, dass Du versuchen solltest den Beratungschein zurück zu bekommen, dann müsstest Du natürlich die Beratung zahlen.
Die andere Variante, die ich im Netz gefunden habe besteht darin, dass Du den Anwalt wegen objektiv mangelhafter Leistung wechseln willst. Das müsste dann das Gericht so aber explizit anerkennen (<a href="http://mainz-kwasniok.de/anwalt-wechseln/>Quelle</a>)."
Vielleicht kannst Du ja versuchen die Beratungsschein bei der Anwältin zurück zu bekommen und sie verzichtet auf das Honorar (bzw. hält es gering).
Ansonsten ist die Sache ja die, dass Du "nur" keinen Beratungsschein hast, u.U. kannst Du auf eigene Kosten einen Anwalt bezahlen, der dann einen PKH-Antrag stellt. In dieser Frage ist ja bisher nichts geschehen.
VG Susi
Frag doch mal bei der Anwaltskammer nach, wie du deinen Beratungsschein von dieser Perle zurück bekommst.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ok, nadda hat mich getupst 😉
Eine Handhabe, den Schein zwangsweise zurückzubekommen, gibt es nicht.
Auch der Link von Susi bezieht sich nur auf PKH/VKH, wo es die stark eingeschränkte Möglichkeit eines Anwaltswechsels gibt, bei Beratungshilfe ist diese Möglichkeit von Gesetzes wegen bombenfest verbaut.
Die eine Lösung wäre dem Gericht klarzumachen, dass es sich hier um eine neue Angelegenheit handelt. Es ist ein Jahr vergangen und der Sachverhalt hat sich sicherlich in diesem und jenem Punkt geändert. Gerichte können allerdings recht stur sein, wenn es darum geht, kein Geld ausgeben zu müssen.
Dann ist die Frage, ob Du die Anwältin überhaupt mal gefragt hast, den Schein wegen dieser Schlechtleistung zurückzuerhalten? Vielleicht ist ihr das so peinlich, dass sie ihn ohne grosse Diskussion rausrückt.
Ansonsten könnte man versuchen, den Beratungshilfeschein gegen Erstattung ihrer Gebühren, die normalerweise die Staatskasse tragen würde, "abzukaufen". Wir reden da über 41,65 Beratungsgebühr (und ggf. nochmal 15,- Beratungshilfegebühr, die sie sowieso von Dir verlangen kann).
Erst wenn das alles nicht zieht, wäre der selbst bezahlte Anwalt die deutlich teurere Alternative. Allerdings muss man auch sagen, dass die Motivation bei Beratungshilfemandaten nicht wirklich gross und das Geld ggf. gut investiert ist.
Gruss von der Insel
Hallo Freunde,
nun ein Update,ich habe der Anwältin das Mandat mit folgenden Inhalt gekündigt:
Werte Frau E……..
ich kündige hiermit das bestehende Mandatsverhältnis mit sofortiger Wirkung und widerrufe desweiteren sämtliche Ihnen oder Ihrer Kanzlei erteilten Vollmachten. Ich fordere Sie hiermit auf meinen Beratungsschein sowie sämtliche Unterlagen meiner Bevollmächtigten, Frau S ………., auszuhändigen. Ich behalte mir ausdrücklich vor, Schadensersatzansprüche wegen Schlechterfüllung geltend zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Es geschehen noch Zeichen und Wunder! Meine Bevollmächtigte hat sämtliche Unterlagen zugeschickt bekommen auch den Beratungsschein. Nun kann ich endlich wieder tätig werden. Ich freue mich sehr aber ein wenig traurig bin ich schon denn die 1 1/2 jährige Untätigkeit und damit verbunden kein Kontakt zu meiner Tochter kann man nicht zurückholen.
OSR
Zurückholen nicht, nein aber dafür sorgen, dass es nicht noch weitere 1,5 Jahre werden. 😉 :troesti: