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Hilfe für meinen Schwager:Besuchsrecht,Besuchsdauer

 
(@wonny)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen!
Ich bin eine Tante die ihre Nichte nicht sehen kann, bzw. darf.  :exclam: 😡 ;(

Dann will ich mal anfangen unser Problem zu beschreiben:

Mein Schwager hat mit seiner Ex Freundin ein gemeinsames Kind. Die kleine ist entstanden als sie nicht mehr zusammen waren. Sie hat meinen Schwager willig gemacht und dann ist es passiert.
Die kleine ist heute 2 Jahre alt und mein Schwager würde gerne geregelte Besuchszeiten nutzen.
Mein Schwager lebt in einer neuen Partnerschaft und würde es gerne geregelt haben wann er seine Tochter holen darf.
Zur Zeit  darf er sie nur besuchen oder wenn er was unternehmen will, ist die Mutter immer mit dabei.
Um die Freundin von meinen Schwager kennen zu lernen finde ich es nicht mal schlecht das die Mutter dabei ist, aber wie lange muss sowas gehen? Wie oft sollte man das machen.
Der Hintergrund der ganzen Sache ist: Die Mutter liebt meinen Schwager immer noch, möchte ihn somit mehr oder weniger in Kontakt halten. Sie versucht meinen Schwager und seine neue Freundin gegeneinander aufzuspielen.
Er würde gerne die Zeiten gerne ohne Jugendamt oder so regeln, aber das klappt nicht so wirklich.
Ich denke es wird ihm nichts anderes übrig bleiben doch zum Jugendamt zu gehen. Vorher möchten wir aber gerne wissen was steht ihm zu?
Die Mutter hat leider das alleinige Sorgerecht.
Wie oft darf er seine Tochter alleine sehen  und wie lange?

Ich hoffe ihr steigt ein wenig durch meinen Text. :crash:

Für eure Antworten sag ich jetzt schon einmal Danke.

Einen lieben Gruß
Yvonne

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.08.2008 16:32
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Wonny

Konfus ist untertrieben für Deinen Beitrag.

Erstmal müssen klar einige Dinge auseinander gehalten werden.

1. Der alleinige Umgang zw. Kind und Vater. Durchsetzen muss er ihn.

2. Der alleinige Umgang zw. Kind und entfernten Verwandten. Wenn überhaupt möglich so müssen es diese durchsetzen.

Rede bitte mal nicht aus Deiner Position und verwende auch nicht entsprechende Verwandtenbezeichnungen, das ist äusserst unübersichtlich.
Wenn die Mutter sich streubt einem alleinigen Umgang von Kind und Vater zuzustimmen, so geht nur der Weg übers JA, einer Meditation und letztendlich über's Gericht. Hierbei wäre vielleicht einer Mediation unter Beteiligung von Vater und Mutter sinnvoll.

Üblich in diesem Alter (des Kindes) sind jedes 2. WE (Sa-So oder auch Fr-So), wenn es die räumliche Entfernung zulässt, auch zusätzlich Wochentags (1 bis 2 mal). Anmerken möchte ich noch, dass es dem Vater obliegt, wie er den Umgang gestaltet. Er muss mit der KM keine Absprachen treffen, ist ihr nicht rechenschaftspflichtig und kann selber darüber entscheiden, wen er im Zeitraum des Umgangs besucht. Ausgehebelt kann alles werden durch entsprechende Auflagen vom Gericht.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2008 23:53