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HILFE... Erster Temin beim JA.

 
(@andy1963)
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Hallo, liebe Helfenden!

Es soll ein erstes Gespräch beim Jugendamt, allein mit der KM und mir stattfinden. Am selben Nachmittag will der JA-Mitarbeiter unsere beiden Mädchen (5 und 10 Jahre) in der gemeinsamen Wohnung der Kinder und der KM befragen.

Kurze Vorgeschichte für die Hintergründe.

Ich bin nun bald 43 Jahre alt, stehe seit Apr. 2004 in einem Arbeitsverhältnis.

Vor vier Jahren hatte ich mich von der KM getrennt und habe dort schon per einstweilige Verfühgung mein Umgang beantragen müssen und nach drei Wochen Trennung auch erhalten. In den folgenden Jahren habe ich meine Kinder regelmäßig an jedem zweiten Wochenende über eine Entfernung von 150 Km von Freitags 18:00 Uhr bis Sonntag 18:00 Uhr abgeholt. Und auch die hälftigen Ferien haben sie bei mir verbracht. Ab Dez. 2004 bin ich sogar wieder in das selbe Dorf zurückgezogen und die Kinder konnten zu mir kommen, wann immer sie wollten, was sie auch reichlich in Anspruch genommen haben. Im Sommer letzten Jahres, haben die KM und ich, wieder zueinander gefunden und sind zusammen mit den Kindern in eine gemeinsame Wohnung gezogen, da sie einen neuen Arbeitsplatz hatte.

Das vermeintliche Glück hielt nur ein halbes Jahr, dann ist sie mit den beiden Mädchen wieder im Feb. 2006 ausgezogen. Im Dez. 2005 ist mein Sohn (17 J.) aus erster Ehe ebenfalls zu uns gezogen und seine Mutter hat mir das Sorgerecht übertragen.

Ich konnte die vormals gemeinsame Wohnung aus finanziellen Gründen nicht alleine halten.

Aus gesundheitlichen Gründen meines Sohnes und persönlichen, sind meine Sohn und ich im Jun. 2006 an die Nordsee, 120 Km entfernt verzogen.

Erst hieß es, die Mädchen würden mich hassen, weil ich verzogen sei, dann brauchten sie vermeintlich Ruhe und sollten mich nicht sehen. In den wenigen Telefonaten, die sie zugelassen hat, mit meinen beiden Töchtern, hat sich die Situation aber anders dagestellt. Trotz negativer Beeinflußung der KM auf beide Kinder, fehlte ihnen der Bruder und ich sehr. Auch das Kindermädchen hat das ausführlich bestätigt, dass die beiden bei Ihr, die Trauer, die sie empfinden auch zeigen dürfen. Sie wohnt im selben Haus und hat die Kinder täglich, da die KM ausschließlich Nachtwache in der Altenpflege macht.

In einem anwaltlichen Brief von ihrem RA an meinen, läßt sie mitteilen, dass ich durch jahrelangen Alkoholmißbrauch mein Leben nicht mehr im Griff habe und sie die Kinder nicht in meine chaotischen Lebensverhältnisse lassen will. Bis auf die Tatsache, dass meinem Sohn und mir noch ein paar Möbel fehlen, die sie ja alle mitgenommen hat, ist es eine Schutzbehauptung, die schlichtweg unwahr ist. Sie hat weder die neue Wohnung gesehen, noch weiß sie etwas über den Lebensstiel meines Sohnes und mir.

Der JA-Mitarbeiter hat mir durch die Blume zu verstehen gegeben, dass sich die KM sehr gegen den Umgang der Kinder und mir wiedersetzt.

Auf Grund der vielen Texte hier im Internet, über die Erfahrungen von Vätern, die ebenfalls ihre Kinder nicht sehen dürfen, habe ich große Angst, dass unseren Kindern und mir, das selbe Schicksal bevorsteht. Ich will nicht unvorbereitet oder schlecht vorbereitet in dieses gemeinsame JA Elterngespräch gehen, da ja dort schon sehr wichtige Weichen für ein weiteres Entscheiden der Gerichte gestellt werden.

Ich bin für jeden Tip dankbar, wie ich mich richtig in diesem Gespräch verhalte, damit werder den Kindern noch mir weiter Unrecht geschieht.

Danke sagt der André

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.07.2006 17:49
(@hajoco)
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Hi Andrè,

soweit aus Deinen Angaben ersichtlich, hast Du schon eine Umgangsregelung per Beschluss bekommen.
Dann besteht doch eigentlich nur das Problem in einer praktikablen Regelung.

Für den Termin beim JA versetze Dich in die Situation der Kindesmutter (ja ich weiß: sage mir einer wie Frauen denken) aber sie muss ja wohl Gedanken/Gründe haben, Dich vom Umgang auszuschliessen zu wollen, bzw. diesen zu verweigern. Wie sind diese begründet?
Wenn Du einen praktikablen Vorschlag bis ins Detail ausgearbeitet hast, zeitlicher Ablauf, Häufigkeit etc. kannst Du die Frage: "Was spricht dagegen", stellen.
Denke daran, dass die Jugendamtsmitarbeiter von der Hälfte der vor ihnen sitzenden Leute belogen werden - sonst brauchten wir sie nicht.

LG Jochen

Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2006 20:20
(@hajoco)
Nicht wegzudenken Registriert

hab ich noch vergessen:
finanziell ist "Alles rund" ?

Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2006 20:23
(@andy1963)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Jochen,

danke erstmal für Deine Antwort.

Was sie konkret bis zu diesem Termin dann wieder gegen mich vorzubringen hat, kann ich leider nicht sagen, da sie sich ja ständig neue Gründe einfallen läßt, damit die Kinder und ich uns nicht sehen dürfen.

Da wir jahrelang eine feste und einvernehmliche Regelung hatten, war noch kein Urteil nötig. Ich habe jetzt erst Klage einreichen müssen. Damals gab es nur eine einsweilige Verfühgung, danach war die KM mehr oder weniger bereit den Umgang so mit mir zu regeln. Die aktuelle einstweilige Verfügung hat sie geschickt ausgehebelt, da sie die Kinder weit weg zu ihren Elten für die Ferien verbracht hat und so kein JA Termin zustande kam, obwohl das Gericht dem JA nur eine Woche Zeit gegeben hatte. Nun kommen auch noch Urlaub des zuständigen JA-Mitarbeiters dazu und das ganze verzögert sich wieder um drei Wochen.

Das finanzielle ist nicht wirklich geklärt. Ich zahle eine Summe an die Vorschußkasse, die aber nicht ausreicht um die ständig wachsenden Schulden durch die Kasse zu decken. Ich bereite eine Änderungsklage vor, weil das letzte Urteil von einer Richterin föllig überzogen ist. Bei etwas über 1000 Euro netto, soll ich 520 Unterhalt für die Kinder und KM zahlen. Mein Sohn lebt aber bei mir und irgendwie müssen wir ja auch leben.

LG André

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.07.2006 20:37
(@hajoco)
Nicht wegzudenken Registriert

@Andrè,

wenn die Umgangsverweigerung nicht in deiner Person/deinem Verhalten begündet ist - (wie ist das Verhältnis zu Deinem älteren Sohn?), dann bleiben eigentlich nur finanzielle Gründe ?

Hinsichtlich der angestrebten "Abänderungsklage" frage Deinen Anwalt oder lass Dir hier im Forum die Erfolgsaussichten schildern. Mir ist aus meinem Fall noch der Begriff "Gesteigerte Obliegenheitspflicht" in Erinnerung - zusammen mit der Richterschelte "Dann gehnSe abends Rosen verkaufen"

Hat sich die finanzielle Situation Deiner Ex-Frau in letzter Zeit verschlechtert, oder vermutet sie, dass Du nicht im geforderten Umfang zahlen willst?

Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2006 21:11
(@andy1963)
Schon was gesagt Registriert

@Jochen

Es ist im Moment leider rational nicht zu erklären, warum die KM mir das Umgangsrecht verweigert. Da ich immer ein gutes Verhältnis zu meinen Kindern hatte und die Kleinen sich auch sehr gut mit ihrem Bruder verstehen, der bei mir lebt, kann ich mir kaum reale Gründe vorstellen, die sie zu dieser Verweigerung führt. Alles bis jetzt vorgebrachte ist aus der Luft gegriffen. Selbst zu den Kindern aus ihrer ersten Ehe, habe ich heute noch ein gutes Verhältnis, da ich auch sie ab dem 6. und 10. Lebensjahr aufgezogen habe in unserem gemeinsamen Haushalt und das immerhin über zehn Jahre. Der Kindsvater der beiden hat keinen Unterhalt gezahlt. Das gesamte Leben habe ich bestritten von meinen Einnahmen. Und nebenbei bemerkt sehr sehr gerne! Meine Stiefkinder sind jetzt 20 und 22. Die Tochter kam ein paar Jahre später zu uns.

Das mit der Kohle ist eine andere Sache. Ich war wärend der Restehezeit (2 Jahre) mit der KM sehr krank geworden. Vorher habe ich als Selbständiger sehr gut verdient. Aber wenn man nicht arbeiten kann, dann verdient man auch nichts. Das damalige Urteil stützte sich auf Schätzungen meines Einkommens und die Jahre davor. Da ich zum Zeitpunkt der Verhandlung schon keine Kohle mehr hatte um einen Steuerberater für die letzten Jahre zu beauftragen, denn nur Unterlagen vom Finanzamt oder Steuerberater werden anerkannt, wurde dieses hohe Urteil gefällt. Schon zum Zeitpunkt der Verhandlung habe ich meine heutige Arbeitsstelle gehabt.

Wie es bei der KM finanziell aussieht, habe ich keine Ahnung.

@ all

Was für Unterlagen wären den schlau mit zu diesem JA-Gespräch zu nehmen?

Habe eben von meinem Anwalt erfahren, dass der JA-Mitarbeiter dem Gericht mitgeteilt hat, dass die KM und ich uns geeinigt hätten. Das habe ich ihm weder gesagt, noch entspricht das auch nur im entferntesten dessen, was er und ich kurz am Tel besprochen haben. Es ging nur um den Termin und auf die Nachfrage, ob für die Kinder Gefahr im Verzug sei, habe ich wahrheitsgemäß geantwortet, dass ich denke, dass es ihnen bei der Oma nicht schlecht gehen werde. Darufhin hat er den Termin auf in drei Wochen verlegt. Das fängt ja gut an, wenn er einfach bei Gericht solche Lügen behauptet... MIR KOCHT DER BLUT!!!

Gruß Andy

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.07.2006 17:06
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Andy!

Erstmal etwas Grundsätzliches: Entziehende KMs brauchen keine rationalen Begründungen. Sie erfinden sie und vor allem wechseln sie sie mehrfach im Verlauf des Prozesses. Heute bist Du Alkoholiker, morgen ein Gewalttäter und übermorgen vielleicht sonstwas. Das ist immer so. Versuch es nicht persönlich zu sehen und suche nicht nach dem "Warum". Du wirst es nicht finden. Ein Standardspruch solcher KMs ist "Die Kids brauchen Ruhe!". Die KV-Standardfrage darauf:"Warum kommen sie nur zur Ruhe, wenn sie ihren KV nicht sehen?" Und ratzfatz fällt der KM keine Antwort mehr ein.

Du und Deine Kids haben per Gesetz (§1684 BGB) Recht und Pflicht auf Umgang miteinander. Egal ob Frau Mama das gerne sieht oder nicht. Langfristig wird die KM die Umgangssperre nicht durchsetzen können, sofern Du Dich richtig verhälst.

Beim JA-Gespräch wirst Du wahrscheinlich feststellen, daß man gar nicht so sehr an der Vergangenheit oder an etwaigen Belegen oder Schriftstücken interessiert ist. Sie beziehen sich auf das "Jetzt" und versuchen die Zukunft zu gestalten. Insofern würd ich sagen, daß Du gar nichts mitbringen musst dorthin außer ein paar guten Nerven und der Wahrheit im Gepäck.

Bleib dran!
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2006 19:52
(@andreadd)
Registriert

Hallo Andy,

noch ein Tipp: argumentiere nie mit der "Zickigkeit" der Mutter, sondern immer mit dem Wohl der Kinder. Lass dich nicht provozieren.

Viel Glück!

Andrea

Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2006 21:40
(@hajoco)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Andy,

natürlich siehst Du Deinen Fall als den Wichtigsten, der z.ZT. beim JA anliegt. Die Beantwortung der Frage nach "Gefahr im Verzug" hast Du ja auch korrekt mit Nein beantwortet - also nutze die Zeit für Dich und erarbeite ein Konzept, dass Dich emotions- und agressionslos zumKindeswohl argumentieren lässt. Beibe ruhig und besonnen, mach Dich schlau über Körpersprache etc. Hast Zeit genug - lies im Forum.
LG Jochen

Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis

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Geschrieben : 27.07.2006 22:54
(@andy1963)
Schon was gesagt Registriert

Hallo und guten Tag zusammen!

Als erstes einmal herzlichen Dank für die Gedanken und Tips von Euch!

Heute habe ich endlich die "Beurteilung" durch das JA bekommen.

Wie es zu erwarten war, ist es negativ für die Kinder und mich ausgefallen. Nicht nur, dass es falsche Daten beinhaltet, die im Gespräch richtig dagestellt wurden und durch den JA-Kerl falsch wiedergegeben wurden, er hat sich auch noch sehr weit herausgeleht mit einer Vermutung über mich.

Die KM hatte ein längeres Vorgespräch mit ihm am Telefon und hatte ihm etwas mitgeteilt, was sie dann im gemeinsamen Gespräch nur andeutete, aber nicht aussprechen wollte. Sie wollte aber, dass es in seine Beurteilung komme. Er, erwiderte darauf, dass er nichts einbringen dürfe, zu dem ich mich nicht äußern könne. Genau das hat er dann aber getan.

Er hat sich von der KM erzählen lassen, dass ich Alkoholiker sei und dieses dann auch in sein Gutachten als "Vermutung" übernommen. Auf Grund dieser Krankheit, soll ich jetzt nur noch mit meinen Kindern telefonieren und besten Falls in der Wohnung der KM ab und zu Umgang mit ihnen haben dürfen. Geschickte Vorgehensweise der KM! Denn es gibt keinerlei medizinische Beweisführung, die nachweisen könnte, dass ich kein Alkoholiker war, in der Zeit, über die sie berichtet hat. Die besten Tests weisen grade mal drei Wochen rückwärts nach. Ich kann also nur beweisen, dass ich in den letzten drei Wochen keinen regelmäßigen und übermäßigen Alkoholkonsum hatte.

Dass ich gerne mal ein Glas Wein trinke, wie letzten Samstag zur Scheidungsfeier meines Freundes, will und werde ich nicht leugnen. Mich aber als einen krankhaften Alkoholiker dazustellen, damit ich meine Kinder nicht mehr sehen darf, das ist der Gipfel.

Gestern habe ich auch die Begründung der KM erhalten, die sie dem Gericht gegenüber abgegeben hat, um ihre Verweigerung des Umgangs mit den Kindern aufzuzeigen. Und wie soll es anders sein, behauptet sie auch darin, dass ich schwerer Alkoholiker sei, betrunken Auto fahre, und mit meinem Sohn in chaotischen Zuständen hausen würde.

Als ich beide Texte gelesen hatte, fiel mir auf, dass die Formulierung meiner ältesten Tochter zum Thema Alkohol und Papa, fast wörtlich mit dem Schreiben der KM an das Gericht übereinstimmt. Das Schreiben an das Gericht ist ein Woche vor dem Termin der Befragung der Kinder vom JA dort eingegangen.

Die KM hat also dafür gesorgt, dass beides übereinstimmt.

Der JA-Kerle hat sich einwickeln lassen und ihren Wünschen entsprochen, ohne auch nur ansatzweise, meine Version hören zu wollen. Schon im Dreiergespräch hat er verbal und nonverbal ganz deutlich zu verstehen gegeben, dass er mir gegenüber voreingenommen ist.

Wie in Gottes Namen, kann ich bloß diesem Lügengerüst entgegenwirken? Wie kann es denn nur sein, dass die KM nur falsche und unbewiesene Dinge behaupten kann und damit auch noch durchkommen kann????

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.09.2006 19:14




(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Andy!

Auch hier - absolut nicht ungewöhnlich dieser Zug der KM.

Denn es gibt keinerlei medizinische Beweisführung, die nachweisen könnte, dass ich kein Alkoholiker war, in der Zeit, über die sie berichtet hat. Die besten Tests weisen grade mal drei Wochen rückwärts nach.

Du lieferst Dir selbst die Antwort, was Du nun dagegen tun kannst: Wenn Du wirklich ein handfester Alkoholiker bist, dann würdest Du niemals 3 Wochen Abstinenz durchhalten.

Also trinke 3 Wochen lang keinen Alkohol, gehe dann zu Deinem Hausarzt, mache einen Bluttest und reiche das negative Ergebnis an Gericht und JA nach. Garniert mit einem "netten" Schreiben Deines RA. Damit beweist Du einerseits, daß Du kein Alkoholiker bist und andererseits lieferst Du den Nachweis, daß Deine KM ein hinterhältiges Lügenmaul ist und massiv gegen das Kindeswohl arbeitet.

Wie kann es denn nur sein, dass die KM nur falsche und unbewiesene Dinge behaupten kann und damit auch noch durchkommen kann?

Willkommen im Club! So funktioniert eben unser ach so geliebtes deutsches Rechtssystem.

Gruß,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2006 03:44
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

Wenn Du wirklich ein handfester Alkoholiker bist, dann würdest Du niemals 3 Wochen Abstinenz durchhalten.

stimmt eigentlich so nicht. Es gibt Quartalssäufer, die schütten sich z.B. alle 4 Wochen 3 Tage am Stück einen hinter die Binde und dann
sind die wieder clean. Bis zum nächsten mal.
Ein guter Beweis ist der sogenannte Langzeitwert der Leber, auch MCV genannt. An diesem ist erkennbar, ob in den letzten
Monaten irgendwas "giftiges" (Alkohol etc.) durch die Leber flutschte.
Die Jungs vom MPU (med. psychologisch Untersuchung), die kucken da extrem drauf, wenn du mal den Lappen weg hattest.
An diesem wird man auch beurteilt.
ABER, wenn man beispielsweise Schmerztabletten öfters zu sich nimmt, dann steigt dieser auch.
@Andy, mach´ doch mal beim Arzt den "großen" Lebertest und argumentiere über den MCV !?

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2006 10:53