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Hilfe bei Umgangsrecht bei zweijährigen Kindern

 
(@docyvie)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Foristen,

brauche Hilfe bei der Erstellung einer Umgangsregelung für die Tochter(2) meines Freundes.Wir haben demnächst einen Rechtsanwaltstermin und wollten schon einmal eine ungefähre Übersicht haben. Die Ex läßt kaum Umgang zu, er hat seine Tochter weder an seinem/ihrem, noch an Weihnachten sehen dürfen. Die Kleine kennt bisher seine ganze Familie noch nicht, weil die Ex den Umgang nur in ihrer Sadt/Wohnung gestattet. Ich kenne seine Tochter auch noch nicht. Da ich schwanger bin, möchte ich aber beiden Kindern den Kontakt ermöglichen. Übrigens sieht mein Freund seine Tochter seit Monaten nur schlafend,weil die Ex sie ungern wecken möchte. Bin über jeden Tipp und Hilfe dankbar

Gruss,die Yvie


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.04.2011 00:24
(@schwarzwaldmaedel)
Nicht wegzudenken Registriert

N'Abend,

Lies dir doch mal die Geschichte von http://www.vatersein.de/Forum-topic-21340-start-msg241262.html#new&quot ;">Jeanswilli durch. Ich denke, da kann dein LG sich vieles raus ziehen.

LG, das Schwarzwaldmädel


AntwortZitat
Geschrieben : 01.04.2011 00:28
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Yvi!

Alle 14 Tage Freitag Mittag bis Montag Früh
plus
alle 14 Tage Montag Mittag bis Dienstag Früh
plus
alle Ferienhälften
plus
alle grossen Feiertage im jährlichen Wechsel

Diese UR so zu fordern ist für 2 jährige vielleicht noch eine Idee zu mutig, aber man sollte immer etwas mehr fordern, als man bekommen möchte. Dann hat die Gegenseite Spielraum noch etwas abzuziehen. Ab 3 Jahre sollte diese UR jedoch "Standard" sein.

Greetz,
Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 01.04.2011 00:57
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo! Lies dir mal dieses Urteil durch: http://www.vaeter-fuer-gerechtigkeit.de/umgang/185-umgangsregelung-fuer-zweijaehrige.html

Daran könnte man sich gut orientieren, allerdings würde ich an Eurer Stelle dem Richter eine stufenweise Erweiterung des Umgangs anbieten. Weil das Kind im Moment sehr wenig Zeit mit dem Vater verbringt, wird der Richter den Übernachtungsumgang vielleicht nicht gleich beschließen. Die Erfahrung ganz viel fordern um viel zu erreichen habe ich auch gemacht.

Gruß Willi


AntwortZitat
Geschrieben : 01.04.2011 11:35