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Herausgelöster Beitrag von AJA

 
 AJA
(@aja)
Registriert

(bislang beruht alles auf Aussagen der KM, geschrieben über ihren RA und danach wurde das Umgangsrecht einfach ausgesetzt)

Dazu hätte ich eine Frage: kürzlich erhielt ich vom Jugendamt die Auskunft, der Umgang könne zwar, wenn er nicht gerichtlich geregelt wurde "einfach" ausgesetzt werden, aber nicht ohne sofort eine Alternative, z.B. ein gemeinsames Gespräch z.B. beim Jugendamt anzubieten.Was stimmt nun?

Gruß AJA
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Anm. Admin: Das geht jetzt wirklich zu weit vom Thema weg; daher eigener Beitrag.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.06.2004 17:35
 mel
(@mel)

hi aja,
versteh den zusammenhang nicht mehr.
mel

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2004 18:50
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin AJA,

eine Umgangsregelung ist quasi bindend, rechtlich durchführbar nur wenn ein Urteil oder Vergleich vorliegt. Aber selbst dann, und sei es bei Androhung von Zwangsmaßnahmen, kann der Betreuungselternteil es halten wir er lustig ist. Kommt dann irgendwann mal die Umgangsklage, sind die Kinder derart beeinflusst und entfremdet, dass zunächst begleiteter Umgang durchgeführt wird. Zwangsmaßnahmen greifen nicht, sind nur Säbelrasseln.

Ein Urteil aus München lässt allerdings aufhorchen. Dort wurde das Hintertreiben der KM als beschämend bezeichnet, ihr das SR entzogen und auf den Vater übertragen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2004 20:26
 AJA
(@aja)
Registriert

@mel, ich finde jetzt den Ursprungsbeitag nicht mehr, aber mich hat verwundert, dass eine KM einfach so den Umgang aussetzen kann, nachdem ich beim JA doch eine ganz andere Auskunft bekam.

@DeepThougt, wenn ich deine Antwort richtig interpretiere, kann die KM trotz allem machen, was sie will, und das JA versucht das wohl mit dieser Auskunft zu verhindern? Und warum kommt die Umgangsklage "irgendwann" mal? Wie lange dauert denn so etwas?

Gruß AJA

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.06.2004 23:42
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo AJA,

Und warum kommt die Umgangsklage "irgendwann" mal?

Ganz einfach: Erst kommt der Vermittlungsversuch des JA, vom Umgangselternteil initiiert, wegen Umgangsbehinderung/-boykott. Das dauert so zwischen 2 und 12 Wochen, bis man dort zusammen trifft. Es zu einer Vereinbarung oder auch nicht. Kommt es zu einer Vereinbarung und wird diese vom Betreuungseltrenteil wieder gebrochen, führt das zur Umgangsklage. Selbst wenn das über EA abgewickelt werden soll, gehen schon mal 2 bis 9 Monate ins Land.

Es muss nach der Vereinbarung vorm JA ja auch nicht sofort zum völligen Boykott kommen. Meist geht es anfangs ganz gut, dann kommen die ersten Verschiebungen ohne Ausweichtermin bis irgendwann nix mehr geht. So können in Summe schon mal zwei Jahre ins Land gehen und real hat man das Kind vielleicht drer Mal gesehen.

Und ja, der Betreuungselternteil kann letztlich machen was er will. Mir ist kein Fall bekannt, in dem per Gerichtsvollzieher oder Ordnungskraft das Kind zwecks Umgang "gepfändet" wurde. Selbst angedohte Zwangsgelder werden nicht durchgesetzt.

Aber es bröckelt gaaaanz langsam auf.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2004 00:37
 AJA
(@aja)
Registriert

wird wohl höchste Zeit, dass da was "aufbröckelt"

Danke für deine Antwort 😛

Gruß AJA

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.06.2004 00:43