Heiligabend bei KM?
 
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Heiligabend bei KM?

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(@jeanswilli)
Registriert

Ja klar ich versteh schon. Aber manchmal ist das wirklich schwer. Ich bemühe mich auch immer erst um friedliche Lösungen, aber irgendwann platzt halt mal der Kragen. Ich hoffe nach dem Gerichtstermin wird es wieder ruhiger.

Vielleicht hat Mami ja auch nur Angst, dass Schätzlein nächstes Jahr Weihnachten bei mir feiert? Vielleicht möchte sie ja dann mit der ganzen Sippe eingeladen werden? Hi, hi da können sich meine Eltern ja ein ganzes Jahr drauf freuen.  😉

Gruß Willi

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Themenstarter Geschrieben : 09.12.2010 18:25
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo! So, nun ist es raus. Heute früh habe ich der KM mitgeteilt, dass ich HA wahrscheinlich arbeiten muss und den den Umgangtermin am Sonntag wahrnehmen möchte. Ihre Antwort: Dann hast Du Pech gehabt ich habe die Feiertage schon verplant.

Kann ich denn wirklich nichts machen bis zum Gerichtstermin? Die Alte vom JA macht gar nichts, ich bin ja an allem Schuld, ein Ordnungsgeld kann ich nicht beantragen. Hie rwird die KM mir vorwerfen, dass ich mich ja selber nicht an das Umgangsurteil halte weil ich an den Umgangstagen meist arbeiten muss und die letzten 2 Stunden der Zeit die Großeltern die Betreuung übernehmen.

Ich hab wirklich langsam die Faxen dicke. Heute habe ich den Kleinen auch wieder nicht gekriegt, weil ich nachher noch zur Arbeit muss. Umgangstermine ausser Sonntag gibt es nicht und Sonntags bekomme ich nur Umgang wenn ich den kompletten Tag frei habe. Wie soll ich das nur machen? Sie ist felsenfest davon überzeugt dass ich jeden Sonntag frei bekommen könnte wenn ich das will. Und sie hat die volle Unterstützung vom JA.

Was kann ich tun?

Gruß Willi

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Themenstarter Geschrieben : 12.12.2010 16:24
(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Jeanswilli,

wegen Weihnachten würde ich eine einstweilige Anordnung beantragen.

lg
sleepy

Sleepy

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Geschrieben : 13.12.2010 16:04
(@jeanswilli)
Registriert

Okay und wie mache ich das? Direkt an das Gericht oder über Anwalt? Und was passiert wenn dann jemand krank wird und ich doch arbeiten muss?

Gruß Willi

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Themenstarter Geschrieben : 13.12.2010 16:07
(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi!

Ich würde es über einen Anwalt machen lassen (ist aber meine ganz persönliche Befindlichkeit). Ich weiß aber auch nicht, ob man das selber machen könnte.

Wenn Du allerdings selbst nicht weißt, ob Du den Termin sicherstellen kannst, dann würd ich es lassen. Durch solche Aktionen (erst einstweilige Anordnung beantragen und diese dann selber nicht umsetzen) machst Du Dich für die Zukunft nur unglaubwürdig.

lg
sleepy

Sleepy

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Geschrieben : 13.12.2010 16:43
(@jeanswilli)
Registriert

Ja das ist ein Problem. Aber könnte man die Verfügung nicht so regeln, dass KM den Umgang an einem der Feiertage ermöglichen und sich dabei nach der Arbeitszeit von mir richten muss? Ich meine das muss doch bei anderen Vätern die Schichten arbeiten auch irgendwie geregelt werden. Kann doch nicht sein, dass ich als Arbeitnehmer im Schichtbetrieb vollkommen der Willkür der KM ausgesetzt bin?

Gruß Willi

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Themenstarter Geschrieben : 13.12.2010 16:56
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Kann doch nicht sein, dass ich als Arbeitnehmer im Schichtbetrieb vollkommen der Willkür der KM ausgesetzt bin?

nun ja, mindestens die Hälfte der hier in Rede stehenden "Willkür" liegt bei Deinem Arbeitgeber. Weshalb ich es ebenfalls suboptimal fände, erst die grosse Keule namens "Einstweilige Anordnung" auszupacken, um danach zu sagen "April, April, geht doch nicht, ich muss arbeiten".

Warum schaltest Du nicht einfach mal einen Gang zurück und erklärst einfach den nächsten Umgangstermin zu "Second Christmas for Daddy & Son?" Hast Du Grund zu der Annahme, dass ein zweijähriger Knirps hierfür ausschliesslich auf den 24.12. fixiert ist?

Grüssles
Martin
(der das Getue um Weihnachten stellenweise sowieso gnadenlos übertrieben findet)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 13.12.2010 17:07
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo! Die Annahme, dass er einen bleibenden Schaden davonträgt wenn er 2x Weihnachten feiert hat doch die KM und nicht ich (siehe weiter oben). Da KM zur Zeit aber den Umgang fast vollständig boykottiert (1x in 8 Wochen) wird wohl dann erst gefeiert wenn das Gericht eine neue Umgangsentscheidung getroffen hat. Es geht darum, dass Sonntag mein gerichtlich festgelegter Umgangstag ist und mir nun auch dieser Tag gestrichen wird weil KM die Feiertage verplant hat. Natürlich würde ich kein Theater machen wenn am 73. Dezember mein Umgangstag wäre und dann Weihnachten vorbei ist. Das hab ich letztes Jahr auch so gemacht.

Das Problem bei der ganzen Sache ist, dass der Richter beim letzten Termin auf einem festen Wochentag bestanden hat weil er wußte, dass eine flexible Einigung niemals funktionieren wird. Durch meine Arbeit kann ich diesen Tag aber nicht immer komplett mit meinem Sohn verbringen. Desshalb steht ja auch in der Urteilsbegründung, dass der Umgang mit dem Umgang der Großeltern gekoppelt ist. Deren Umgangsrecht wird aber von KM absolut nicht akzeptiert.

Gruß Willi

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Themenstarter Geschrieben : 13.12.2010 17:25
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